Die Leistung wird in 5 Losen ausgeschrieben: Los 1: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau. Los 2: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Kleve. Los 3: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heek, Velen und Ahaus (Transport erfolgt durch die egw). Los 4a: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Stadtlohn, Vreden, Legden und Schöppingen (Transport erfolgt durch die egw). Los 4b: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heiden, Gescher, Isselburg und Raesfeld (Transport erfolgt durch die egw).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (egw)
Postanschrift: Estern 41
Postleitzahl: 48712
Postort: Gescher
Kontakt
Fax: +49 2542929-100 📠
Los 1: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau.
Los 2: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Kleve.
Los 3: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heek, Velen und Ahaus (Transport erfolgt durch die egw).
Los 4a: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Stadtlohn, Vreden, Legden und Schöppingen (Transport erfolgt durch die egw).
Los 4b: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heiden, Gescher, Isselburg und Raesfeld (Transport erfolgt durch die egw).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Gronau
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Klärschlamm des Klärwerks…
… Gronau;— Transport des Klärschlamms zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Verwertungsanlage;— Thermische Verwertung des Klärschlamms.
… Gronau;
— Transport des Klärschlamms zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Verwertungsanlage;
— Thermische Verwertung des Klärschlamms.
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Abweichend von der Angabe unter Punkt IV.2.1) erfolgt der Zuschlag in Los 1 auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Übernahme, Transport und thermische Verwertung von Klärschlamm aus dem Klärwerk Kleve
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Klärschlamm des Klärwerks…
… Kleve;— Transport des Klärschlamms zur vom Auftragnehmer vorgesehenen thermischen Verwertungsanlage;— Thermische Verwertung des Klärschlamms.
… Kleve;
Zusätzliche Angaben zu den Losen:
Abweichend von der Angabe unter Punkt IV.2.1) erfolgt der Zuschlag in Los 2 auf das Angebot mit dem niedrigsten Preis.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heek, Velen und Ahaus
Kurze Beschreibung:
— Übernahme der durch die egw angelieferten…
… Klärschlämme;— Thermische Verwertung der Klärschlämme.
… Klärschlämme;
— Thermische Verwertung der Klärschlämme.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4a: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Stadtlohn, Vreden, Legden und Schöppingen
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 4b: Übernahme und thermische Verwertung von Klärschlämmen aus den Klärwerken Heiden, Gescher, Isselburg und Raesfeld
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kreis Borken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Lose 1 bis 4a/b:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
— Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Lose 1 bis 4a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
Lose 1 bis 4a/b:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2013 bis 2015 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (zum Beispiel Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, bis zur Zuschlagserteilung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht (Lose 1 bis 4a/b):
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Klärschlamm.
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht:
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Verwertungsanlage.
Lose 3, 4a und 4b:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Verwertungsanlage/-n;
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene/-n Vorbehandlungsanlage/-n.
Mindeststandards:
Nachweis der Leistungsfähigkeit in fachlicher Hinsicht (Lose 1 bis 4a/b):
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von insgesamt mindestens 3 000 Mg/a Klärschlamm (mit ca. 20 % bis 30 % Trockensubstanz) aus der kommunalen Abwasserreinigung. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei aufeinander folgende Jahre in den Kalenderjahren 2013 bis 2015 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von insgesamt mindestens 3 000 Mg/a Klärschlamm (mit ca. 20 % bis 30 % Trockensubstanz) aus der kommunalen Abwasserreinigung. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei aufeinander folgende Jahre in den Kalenderjahren 2013 bis 2015 durch eine Auflistung der/des Auftraggeber/-s mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Nachweis der Leistungsfähigkeit in technischer Hinsicht:
Lose 1 und 2:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Verwertungsanlage gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene thermische Verwertungsanlage gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Lose 3, 4a und 4b:
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Verwertungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die vorgesehene/-n thermische/-n Verwertungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene/-n Vorbehandlungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
— Nutzungsnachweis für die gegebenenfalls vom Bieter vorgesehene/-n Vorbehandlungsanlage/-n gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Hinweis zu den Losen 1 bis 4a/b:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Bedarfsfall weitere Unterlagen nachzufordern, welche die Nutzungsmöglichkeit der vorgesehenen Anlagen bestätigen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG – NRW zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen.
— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
— Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Hübers
Name: Entsorgungs-Gesellschaft Westmünsterland mbH (egw)
Kontaktperson: Frau Effing
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 067-117353 (2016-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge