Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten. Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen: — Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz, — Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz, — Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz, — Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz. Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge. Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. zehn Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz.
Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge.
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. zehn Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz.
Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge.
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. zehn Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verschiedene Transportmittel und Ersatzteile📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beschilderung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Göppingen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Göppingen
Postanschrift: Lorcher Straße 6
Postleitzahl: 73033
Postort: Göppingen
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreis-goeppingen.de🌏
E-Mail: h.baeuerle@landkreis-goeppingen.de📧
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E13262821🌏
Zu Ziffer II.1.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Vor allem im Bereich der MTB-Strecken ist aufgrund erforderlicher Genehmigungen möglicherweise erst ein späterer Arbeitsbeginn erforderlich. Hier könnte sich die Umsetzung bis zum Jahresbeginn 2018 hinein verzögern.
Vor allem im Bereich der MTB-Strecken ist aufgrund erforderlicher Genehmigungen möglicherweise erst ein späterer Arbeitsbeginn erforderlich. Hier könnte sich die Umsetzung bis zum Jahresbeginn 2018 hinein verzögern.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten.
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz.
Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge.
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. zehn Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Siehe Ziffer II.1.4) „Kurze Beschreibung“.
Dauer: 100 Tage
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.1.7) „Laufzeit des Vertrags“:
Vor allem im Bereich der MTB-Strecken ist aufgrund erforderlicher Genehmigungen möglicherweise erst ein späterer Arbeitsbeginn erforderlich. Hier könnte sich die Umsetzung bis zum Jahresbeginn 2018 hinein verzögern.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Göppingen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG).
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-11-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang (ELViS-ID: E13262821) auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht;
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“: Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport (www.subreport-elvis.de). Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang (ELViS-ID: E13262821) auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht;
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELIViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der auschreibenden Stelle ebenfalls auschließlich schriftlich
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“: Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich elektronisch über das elektronische Vergabeinformationssystem ELIViS der Auftragsplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der auschreibenden Stelle ebenfalls auschließlich schriftlich
über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Die Bieter/ Bewerber, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Auftragsplattform subreport erteilt. Die Bieter/ Bewerber, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen informiert. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
— Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“: Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Würrtemberg
Postanschrift: Vergabekammer Baden-Württemberg, Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit – der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 205-370422 (2016-10-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten.
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz.
Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge.
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. 10 Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Im Rahmen der Umsetzung seiner Freizeitwegekonzeption hat der Landkreis Göppingen beschlossen, zur verbesserten Besucherlenkung ein einheitlich beschildertes Wegenetz einzurichten.
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
— Produktion und Lieferung von Markierungszeichen für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage der wegweisenden Beschilderung für das Wanderwegenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Markierungspfosten für das Wanderwege- und Mountainbikenetz,
— Produktion, Lieferung und Montage von Infotafeln für das Mountainbikenetz.
Das neue Freizeitwegenetz im Landkreis Göppingen umfasst ein zu beschilderndes Wanderwegenetz von ca. 1 100 km Streckenlänge sowie ein Mountainbikenetz von ca. 314 km Streckenlänge.
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. 10 Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Zu Ziffer II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“:
Bei der gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung des tatsächlichen Wertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wurde in einem Los vergeben und besteht im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
Das Wanderwegenetz beinhaltet ca. 10 Prädikatswanderwege, 55 lokale Rundtouren sowie die Wege des Schwäbischen Albvereins und weitere regionale Wege.
Zusätzliche Informationen:
Zu Ziffer II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)“:
Bei der gemachten Angabe handelt es sich um einen fiktiven Wert. Auf eine Veröffentlichung des tatsächlichen Wertes wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-23 📅
Referenz Zusätzliche Informationen
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter den Ziffern V.2.2) und V.2.4) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.