EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Altpapier für die AWG Donau-Wald mbH

Abfallwirtschaftsgesellschaft Donau-Wald mbH (AWG Donau-Wald mbH)

Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau;
Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-12 Auftragsbekanntmachung
2016-08-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben: Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau; Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Passau, Kreisfreie Stadt 🏙️
Deggendorf 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsgesellschaft Donau-Wald mbH (AWG Donau-Wald mbH)
Postanschrift: Gerhard-Neumüller-Weg 1
Postleitzahl: 94532
Postort: Außernzell
Kontakt
Internetadresse: http://www.awg.de 🌏
E-Mail: renate.schiermeier@awg.de 📧
Fax: +49 9903920-954 📠
URL der Dokumente: https://www.awg.de/ausschreibungen 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-12 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-14 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 093-166171
ABl. S-Ausgabe: 93
Zusätzliche Informationen
Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in 2 Losen vergeben:
Los 1: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau;
Los 2: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen.
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus dem Landkreis Passau, der Stadt Passau und dem Landkreis Freyung-Grafenau
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Übernahme von Altpapier an den vom Auftraggeber benannten Übernahmestellen;
— Transport und Verwertung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe/Sortierreste).
Bezeichnung des Loses: Übernahme und Verwertung von Altpapier aus den Landkreisen Deggendorf und Regen
Losnummer: 2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Passau;
Stadt Waldkirchen.
Stadt Deggendorf;
Stadt Regen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:30
Ort des Eröffnungstermins: Außernzell.
Zusätzliche Informationen: Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: kommunale GmbH
Kontakt
Kontaktperson: Frau Schiermeier
Internetadresse: www.awg.de 🌏
Dokumente URL: https://www.awg.de/ausschreibungen 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallwirtschaftsgesellschaft Donau-Wald mbH
Kontaktperson: Herr Achatz
Land: Deggendorf 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich über den entsprechenden Projektbereich auf der Internetseite der AWG Donau-Wald mbH (https://www.awg.de/ausschreibungen) zur Verfügung. Ein postalischer Versand von Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
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Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Angebote sind einzureichen“:
Die Angebote sind ausschließlich in Papierform bei der benannten Kontaktstelle einzureichen. Eine elektronische Angebotsabgabe ist nicht zulässig.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation, Weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bewerbern oder Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich schriftlich (per Fax oder E-Mail) an die benannte Kontaktstelle zu stellen. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ausschließlich schriftlich über den entsprechenden Projektbereich auf der Internetseite der AWG Donau-Wald mbH (https://www.awg.de/ausschreibungen) erteilt. Die Bieter haben sich eigenverantwortlich über das Vorliegen etwaiger Bewerberinformationen während der Angebotsphase zu informieren. Mündliche Auskünfte werden nicht erteilt.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Regierung von Oberbayern, Sachgebiet – Vergabekammer Südbayern
Postort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
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Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 093-166171 (2016-05-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 149-269639
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 093-166171
ABl. S-Ausgabe: 149
Zusätzliche Informationen
Bei den im Abschnitt II unter der Ziffer II.1.7) und im Abschnitt V unter der Ziffer V.2.4) (Lose 1 und 2) jeweils gemachten Angaben handelt es sich um fiktive Werte. Auf eine Veröffentlichung der tatsächlichen Werte wird gemäß § 39 Abs. 6 VgV verzichtet.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-01 📅
Quelle: OJS 2016/S 149-269639 (2016-08-01)