EU-weite Ausschreibung der Verwertung von „kommunalem“ Altpapier (PPK) für die Stadt Metzingen

Stadt Metzingen

Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Übernahme von „kommunalem“ Altpapier an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle;
— Transport des übernommenen „kommunalen“ Altpapiers zur Verwertungsanlage;
— Verwertung von „kommunalem“ Altpapier (ggf. nach Sortierung).

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-15 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-01-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Menge oder Umfang: 1 500 Mg/a bis 1 800 Mg/a „kommunales“ Altpapier.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Metzingen
Postanschrift: Stuttgarter Straße 59
Postleitzahl: 72555
Postort: Metzingen
Kontakt
Fax: +49 7123925-4364 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 013-018856
ABl. S-Ausgabe: 13

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gesamtleistung wird in einem Los vergeben. Die Leistung umfasst im Wesentlichen:
— Übernahme von „kommunalem“ Altpapier an einer vom Auftraggeber vorgegebenen Übernahmestelle;
— Transport des übernommenen „kommunalen“ Altpapiers zur Verwertungsanlage;
— Verwertung von „kommunalem“ Altpapier (ggf. nach Sortierung).
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag verlängert sich um ein Jahr (bis zum 31.12.2020), sofern er nicht vom Auftraggeber bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Metzingen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 u. 6 VOL/A genannten Tatbestände
— Gegebenenfalls Bietergemeinschaftserklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Mindeststandards:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2013 bis 2015 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre
— (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
Mehr anzeigen
— Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR
Hinweis:
Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von Altpapier (PPK).
Mindeststandards:
— Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Vermarktung oder die Verwertung von mindestens 1 000 Mg/a Altpapier (PPK). Die Referenz ist für jedes einzelne der Jahre 2013 bis 2015 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen. (Es gilt die Summe der Referenzen.).
Mehr anzeigen
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: In den Vergabeunterlagen geregelt.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-Entsendegesetz erfasst werden, zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz –LTMG).
Mehr anzeigen

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-06-15 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Amt für Finanzen und Betriebe
Herrn Hubertz
Name: Stadt Metzingen
Postanschrift: Stuttgarter Straße 2 – 4
Kontaktperson: Rechnungsprüfungsamt
Herrn Wagner

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 101a GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Mehr anzeigen
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 013-018856 (2016-01-15)