EU-weite Vergabe von Einsammel-, Transport- und Sortierleistungen von kommunalem PPK im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme nach VOL/A
Der Enzkreis und die AVL schreiben die folgenden zu vergebenden Leistungen gemeinsam aus: Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Enzkreis und das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ludwigsburg werden folgende Leistungen ausgeschrieben: — die „flach“-Einsammlung und Sortierung des kommunalen Altpapiers aus der „flach“-Tonne; — der Behälterservice. Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) (Koordinator)
Postanschrift: Hindenburgstr. 30
Postleitzahl: 71638
Postort: Ludwigsburg
Kontakt
E-Mail: ausschreibungen@avl-lb.de📧
Fax: +49 7141-144-5649 📠
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Vergabeverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht entsprechende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 lit. a) 1. Halbsatz EG VOL/A durchgeführt.
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Vergabeverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht entsprechende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 lit. a) 1. Halbsatz EG VOL/A durchgeführt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Enzkreis und die AVL schreiben die folgenden zu vergebenden Leistungen gemeinsam aus:
Für das Entsorgungsgebiet des Landkreises Enzkreis und das Entsorgungsgebiet des Landkreises Ludwigsburg werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
— die „flach“-Einsammlung und Sortierung des kommunalen Altpapiers aus der „flach“-Tonne;
— der Behälterservice.
Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc.
Das kommunale Altpapier wird sowohl im Landkreis Ludwigsburg als auch im Enzkreis seit 1992 in einem sog. Mischerfassungssystem erfasst. Zur Fraktion „flach“ gehören PPK, Kunststofffolien und Styropor, zur Fraktion „rund“ gehören alle sonstigen Verpackungen aus Kunststoff, Metallen, Verbunden, Glas etc.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Los 1: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Enzkreis
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 1 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Enzkreis (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l, MGB 660 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 4 sowie den Behälterservice. In Einzelfällen ist ein kürzerer Abfuhrrhythmus vorgesehen.
Die Leistung für das Los 1 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Enzkreis (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l, MGB 660 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 4 sowie den Behälterservice. In Einzelfällen ist ein kürzerer Abfuhrrhythmus vorgesehen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Los 2: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Ludwigsburg (West)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 2 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Ludwigsburg (West) (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Bei Wohnanlagen mit 1.100 l erfolgt die Abfuhr 2-wöchentlich. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 5 sowie den Behälterservice.
Die Leistung für das Los 2 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Ludwigsburg (West) (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Bei Wohnanlagen mit 1.100 l erfolgt die Abfuhr 2-wöchentlich. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 5 sowie den Behälterservice.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Los 3: Einsammlung und Transport von kommunalem PPK einschließlich Behälterservice im Landkreis Ludwigsburg (Ost)
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 3 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Ludwigsburg (Ost) (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Bei Wohnanlagen mit 1.100 l erfolgt die Abfuhr 2-wöchentlich. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 5 sowie den Behälterservice.
Die Leistung für das Los 3 umfasst die Einsammlung des kommunalem PPK aus dem Landkreis Ludwigsburg (Ost) (Mischerfassung) im Holsystem mittels MGB 240 l und 1 100 l als Regelabfuhr in 4-wöchentlichem Rhythmus von den Haushalten und Gewerbebetrieben. Bei Wohnanlagen mit 1.100 l erfolgt die Abfuhr 2-wöchentlich. Die Leistung umfasst zudem den Transport zur Übergabestelle bzw. den Übergabestellen von Los 5 sowie den Behälterservice.
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Los 4: Sortierung des im Landkreis Enzkreis gesammelten kommunalen PPK aus der „flach“-Fraktion
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 4 umfasst den Betrieb einer oder mehrerer Übernahmestellen im Umkreis von max. 50 km um den Landkreis Enzkreis zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 1. Aus dem in Los 1 erfassten Wertstoffgemisch müssen Kunststofffolien, Styropor und weitere nicht als PPK verwertbaren Bestandteile aussortiert werden. Das PPK muss im Anschluss an der Sortieranlage in die Fahrzeuge/Transportmittel des Verwerters verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK oder einzelne Chargen vor der Verladung in Ballen…
… verpressen.Im Vertrag für Los 4 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es dem Enzkreis möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
… verpressen.
Im Vertrag für Los 4 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es dem Enzkreis möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Im Vertrag für Los 4 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es dem Enzkreis möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Los 5: Sortierung des im Landkreis Ludwigsburg (Gesamtgebiet) gesammelten kommunalen PPK aus der „flach“-Fraktion
Kurze Beschreibung:
Die Leistung für das Los 5 umfasst den Betrieb einer oder mehrerer Übernahmestellen im Umkreis von max. 50 km um den Landkreis Ludwigsburg zur Übernahme des Wertstoffgemischs aus Los 2 und Los 3 sowie von den Wertstoffhöfen aus dem Landkreis Ludwigsburg. Aus dem in Los 2 und Los 3 sowie über die Wertstoffhöfe erfassten Wertstoffgemisch müssen Kunststofffolien, Styropor und weitere nicht als PPK verwertbaren Bestandteile aussortiert werden. Das PPK muss im Anschluss an der Sortieranlage in die Fahrzeuge/Transportmittel des Verwerters verladen werden. Optional muss der Auftragnehmer das PPK oder einzelne Chargen vor der Verladung in Ballen…
… verpressen.Im Vertrag für Los 5 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es der AVL möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
… verpressen.
Im Vertrag für Los 5 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es der AVL möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Im Vertrag für Los 5 wird ein Sonderkündigungsrecht vereinbart. Soweit aus rechtlichen Gründen eine Änderung des Mischerfassungssystems notwendig wird (z. B. bei Einführung einer Papier-Monotonne), ist es der AVL möglich, den Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Es werden Varianten akzeptiert ✅
Mindestzahl der möglichen Verlängerungen: 1
Höchstzahl der möglichen Verlängerungen: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreise Ludwigsburg und Enzkreis.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind daher für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen, mit Ausnahme der je Los jeweils geforderte Mindestreferenz, dem Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie der schriftliche Zusage eines Kreditinstituts / Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft, welche nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden müssen.
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind daher für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen, mit Ausnahme der je Los jeweils geforderte Mindestreferenz, dem Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung sowie der schriftliche Zusage eines Kreditinstituts / Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft, welche nur für die Bewerbergemeinschaft insgesamt bzw. von einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden müssen.
Das Ausstellungsdatum der geforderten Dokumente, außer der Bilanzen und der Gewinn- und Verlustrechnungen, darf nicht vor dem 1.7.2015 liegen.
Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob der Bewerber sämtliche Leistungen selbst erbringen oder Teilleistungen an andere Unternehmen vergeben will. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen.
Im Teilnahmeantrag ist zu erklären, ob der Bewerber sämtliche Leistungen selbst erbringen oder Teilleistungen an andere Unternehmen vergeben will. Es sind daher Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die an Unterauftragnehmer übertragen werden sollen.
Bewerber dürfen sich nur Dritter bedienen, welche den im Rahmen des Vergabeverfahrens relevanten Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) bezüglich der von dem/den Dritten zu erbringenden Leistungen genügen. Der Bieter muss in der Lage sein, die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Eignungsnachweise – mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft – für seine Unterauftragnehmer während der Prüfung und Wertung der Angebote auf Anforderung der Vergabestelle zeitnah zu erbringen.
Bewerber dürfen sich nur Dritter bedienen, welche den im Rahmen des Vergabeverfahrens relevanten Eignungskriterien (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit) bezüglich der von dem/den Dritten zu erbringenden Leistungen genügen. Der Bieter muss in der Lage sein, die in den Ziffern III.2.1) bis III.2.3) genannten Eignungsnachweise – mit Ausnahme der schriftlichen Zusage des Kreditinstituts/des Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall geforderten Bürgschaft – für seine Unterauftragnehmer während der Prüfung und Wertung der Angebote auf Anforderung der Vergabestelle zeitnah zu erbringen.
Der Bewerber hat auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Der Bewerber hat auf Verlangen der Vergabestelle nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Auftrages tatsächlich zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Erklärung des Unterauftragnehmers vorlegt.
Können nachfolgende Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht oder nicht formgerecht vorliegende Eignungsnachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, mit Abgabe des Teilnahmeantrags nicht oder nicht formgerecht vorliegende Eignungsnachweise und Erklärungen im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung besteht nicht.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – beteiligen, an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden und bereits bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter unberücksichtigt bleiben.
Unternehmen, die sich mehrfach – sei es als einzelnes Unternehmen, Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft oder Unterauftragnehmer – beteiligen, an diesem Verfahren beteiligen, können wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsprinzip ausgeschlossen werden und bereits bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bieter unberücksichtigt bleiben.
Vorstehende Vorgaben finden auch auf die Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.2) „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ sowie Ziffer III.2.3) „Technische Leistungsfähigkeit“ Anwendung.
Vorzulegende Nachweise:
— Handelsregisterauszug (bei GmbH & Co. KG auch der Komplementär GmbH);
— Eigenerklärung(en), dass keine Ausschlussgründe nach § 6 Abs.…
… 4 EG VOL/A vorliegen;
… 6 EG VOL/A vorliegen;
— Eigenerklärung(en), dass die in § 149 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 GewO genannten Tatbestände nicht vorliegen;
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines Allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG).
Die Eignung ist für jeden Bewerber bzw. – bei Bewerbergemeinschaften – jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen.
Das Ausstellungsdatum der geforderten Dokumente darf nicht vor dem 1.7.2015 liegen. Können nachfolgende Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Das Ausstellungsdatum der geforderten Dokumente darf nicht vor dem 1.7.2015 liegen. Können nachfolgende Bescheinigungen von ausländischen Unternehmen nicht beschafft werden, so sind gleichwertige Nachweise beizufügen. Die Gleichwertigkeit ist vom Bewerber nachzuweisen.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht oder nicht formgerecht vorliegende Eignungsnachweise und Erklärungen sowie Erklärungen zum MiLoG im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Die Vergabestelle behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht oder nicht formgerecht vorliegende Eignungsnachweise und Erklärungen sowie Erklärungen zum MiLoG im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern. Ein Anspruch der Bieter auf Nachforderung besteht nicht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist;
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze bezüglich der Leistungsart, die Gegenstand des angebotenen Loses/der angebotenen Lose ist/sind, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
— Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie 300 000 EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie 300 000 EUR für Vermögensschäden jeweils pro Einzelfall bzw. Eigenerklärung, eine solche im Auftragsfalle abzuschließen;
— Schriftliche Zusage eines Kreditinstituts/ Kreditversicherers über die Erteilung der im Auftragsfall erforderlichen Bürgschaft. Die Zusage des Kreditinstituts/Kreditversicherers ist für jedes Los gesondert vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Für die Lose 1 bis 5: Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb (Zertifizierung für die Tätigkeit und den Abfallschlüssel (PPK) bezogen auf das jeweilige Los);
— Für die Lose 1, 2 und 3: Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz für die Behältersammlung von Wertstoffen (PPK, LVP oder Wertstoffgemische, die PPK beinhalten). Auch bei Abgabe von Angeboten für zwei oder alle drei vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen;
— Für die Lose 1, 2 und 3: Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz für die Behältersammlung von Wertstoffen (PPK, LVP oder Wertstoffgemische, die PPK beinhalten). Auch bei Abgabe von Angeboten für zwei oder alle drei vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen;
— Für die Lose 4 und 5: Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz für die Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen, welche PPK im Umfang von mindestens 50 % beinhalten. Auch bei Abgabe von Angeboten für beide vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen.
— Für die Lose 4 und 5: Eigenerklärung über das Vorliegen mindestens einer Referenz für die Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen, welche PPK im Umfang von mindestens 50 % beinhalten. Auch bei Abgabe von Angeboten für beide vorgenannten Lose genügt zum Nachweis der Eignung die Angabe einer Referenz. Die Leistungen müssen für mindestens ein Jahr erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Anzugeben sind der Auftraggeber einschließlich Ansprechpartner mit Anschrift und Telefonnummer, Auftragsgegenstand, -umfang und -dauer sowie das Auftragsvolumen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Zur Absicherung der ordnungsgemäßen Leistungserbringung hat der jeweilige Auftragnehmer je Los bei Vertragsabschluss eine Bürgschaft zu stellen.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt je Los 5 % der angebotenen Bruttoauftragssumme für die jeweilige Grundvertragslaufzeit des entsprechenden Loses.
Die Kosten bzw. Erlöse werden anhand der in den Vergabeunterlagen dargestellten Mengengerüste ermittelt. Evtl. Erlöse werden zur Berechnung der Bürgschaftshöhe dabei wie Kosten behandelt. Die Höhe der Bürgschaft hängt vom Leistungsumfang ab.
Die Bürgschaft ist von einem in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitut oder Kreditversicherer bei Vertragsabschluss zu stellen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine Vorgabe bezüglich der Rechtsform. Erforderlich sind eine plausible Aufgabenteilung, die gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Unternehmen sowie die Angabe eines bevollmächtigten Vertreters.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Vorgaben genügen.2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber insbesondere nach den vorgelegten Eignungsnachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Falls mehr als fünf geeignete Bewerbungen eingehen, wird schließlich anhand nachfolgend ausgewiesener und in den Teilnahmeunterlagen näher beschriebener Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Als weitere Eignungsnachweise (Auswahlkriterien) können auch die vom Bewerber gemäß Ziffer III.2.3) zum Nachweis der Mindestreferenzen angegebenen Referenzen ein weiteres Mal benannt werden.Zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden nachfolgend genannte Auswahlkriterien herangezogen. Für den Fall, dass durch einen Bewerber zu den nachfolgend genannten Punkten keine Angaben gemacht werden, erhält der Bewerber bei den Auswahlkriterien keine Punkte.Lose 1 – 3: Anzahl der Referenzen Einsammlung oder Behälterservice/-änderungsdienst (max. 50 Punkte)Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen. Eine Referenz kann jeweils über die Tätigkeit Einsammlung von kommunalem PPK oder Behälterservice/-änderungsdienst eingereicht werden. Die Leistung muss hierbei in den letzten 3 Jahren und über mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Pro nachgewiesener Referenz werden 10 Punkte vergeben, maximal sind 50 Punkte zu erreichen.Lose 4 – 5: Anzahl der Referenzen Sortierung PPK (max. 50 Punkte)Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen. Eine Referenz muss jeweils die Tätigkeit Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen umfassen. Die Leistung muss hierbei in den letzten 3 Jahren und über mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Pro nachgewiesener Referenz werden 10 Punkte vergeben, maximal sind 50 Punkte zu erreichen.
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.1. Stufe: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Vorgaben genügen.2. Stufe: Anschließend wird beurteilt, ob die Bewerber insbesondere nach den vorgelegten Eignungsnachweisen grundsätzlich geeignet erscheinen, die in Rede stehenden Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. 3. Stufe: Falls mehr als fünf geeignete Bewerbungen eingehen, wird schließlich anhand nachfolgend ausgewiesener und in den Teilnahmeunterlagen näher beschriebener Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Als weitere Eignungsnachweise (Auswahlkriterien) können auch die vom Bewerber gemäß Ziffer III.2.3) zum Nachweis der Mindestreferenzen angegebenen Referenzen ein weiteres Mal benannt werden.Zur Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden nachfolgend genannte Auswahlkriterien herangezogen. Für den Fall, dass durch einen Bewerber zu den nachfolgend genannten Punkten keine Angaben gemacht werden, erhält der Bewerber bei den Auswahlkriterien keine Punkte.Lose 1 – 3: Anzahl der Referenzen Einsammlung oder Behälterservice/-änderungsdienst (max. 50 Punkte)Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen. Eine Referenz kann jeweils über die Tätigkeit Einsammlung von kommunalem PPK oder Behälterservice/-änderungsdienst eingereicht werden. Die Leistung muss hierbei in den letzten 3 Jahren und über mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Pro nachgewiesener Referenz werden 10 Punkte vergeben, maximal sind 50 Punkte zu erreichen.Lose 4 – 5: Anzahl der Referenzen Sortierung PPK (max. 50 Punkte)Bewertet wird die Anzahl der nachgewiesenen Referenzen. Eine Referenz muss jeweils die Tätigkeit Sortierung von PPK oder Wertstoffgemischen umfassen. Die Leistung muss hierbei in den letzten 3 Jahren und über mindestens 12 Monate erbracht worden sein. Als Referenzaufträge können auch aktuelle, noch laufende Vertragsverhältnisse benannt werden, soweit sie seit mindestens einem Jahr bestehen. Pro nachgewiesener Referenz werden 10 Punkte vergeben, maximal sind 50 Punkte zu erreichen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Enzkreis – Amt für Abfallwirtschaft
Postanschrift: Östliche-Karl-Friedrich-Str. 58
Postort: Pforzheim
Postleitzahl: 75175
Kontakt
Kontaktperson: Frau Annette Ponton
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
2018-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Vergabeverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Der Enzkreis sowie die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH schreiben die Leistungen in einem gemeinsamen Vergabeverfahren aus. Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigsburg mbH hat für die beiden Entsorgungspartner die Koordinierung des Vergabeverfahrens übernommen und wird als Koordinierungsstelle bezeichnet.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht entsprechende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Bei der Angebotsabgabe ist eine schriftliche Verpflichtungserklärung des Bieters (Tariftreueerklärung) gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowohl für den Bieter bzw. die Mitglieder einer Bietergemeinschaft als auch für die Nachunternehmen und Verleihunternehmen, die der Bieter bei der Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen einbinden möchte, abzugeben. Hierzu ist die in den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Angebotsabgabe nicht beiliegende bzw. den Anforderungen nicht entsprechende Erklärungen unter Fristsetzung nachzufordern. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht. Fehlt eine Verpflichtungserklärung auch nach Nachforderung, so ist das Angebot von der Wertung auszuschließen, vgl. § 5 Abs. 4 LTMG.
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme gemäß § 3 Abs. 3 lit. a) 1. Halbsatz EG VOL/A durchgeführt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Str. 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 26.06.2013 in Kraftgetretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Tage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Tage.
— § 107 Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den gerügten Vorstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15. Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 036-058515 (2016-02-16)
Ergänzende Angaben (2016-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-23 📅
Name: SUEZ Süd GmbH
Postanschrift: Daimlerstraße 2
Postort: Knittlingen
Postleitzahl: 75438
Land: Deutschland 🇩🇪
2️⃣
3️⃣
4️⃣
5️⃣ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
5
2
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Nationale Registrierungsnummer: des Landkreises Ludwigsburg mbH (AVL) (Koordinator)