Dies ist eine freiwillige Bekanntmachung. Es handelt sich um eine Dienstleistungskonzession, die nicht den Vorschriften des GWB-Vergaberechts bzw. der EU-Vergaberichtlinien unterliegt. Der Auftraggeber wird kein Verhandlungsverfahren im Sinne der Vergabevorschriften durchführen, sondern ein eigenständiges strukturiertes Bieterverfahren. Die Angabe unter Ziffer IV.1.1), dass ein Verhandlungsverfahren durchgeführt wird, erfolgt ausschließlich aus technischen Gründen (Vorgabe der TEDPlattform). Das Verfahren wird sich allerdings im weitesten Sinne am Verhandlungsverfahren im Sinne der Vergabevorschriften orientieren. Interessenten werden durch diese Bekanntmachung aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden. Der Interessenbekundung sollen die unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Angaben und Nachweise beigefügt werden. Der Auftraggeber wird auf Basis dieser Angaben und Nachweise und ggfls. weitere Rückfragen und Nachforschungen diejenigen Bewerber auswählen, die er am Bieterverfahren beteiligt.