Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation

GKV-Spitzenverband

Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation entwickelt, die in ein „Strukturmodell“ mündeten, welches 2014 einem ersten Praxistest unterzogen wurde (Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“. Abschlussbericht, hrsg. von Bundesministerium für Gesundheit April 2014). Für die Einführung des „Strukturmodells“ wurde anschließend eine Implementierungsstrategie entwickelt (Entwicklung einer Implementierungsstrategie (IMPS) zur bundesweiten Einführung des Strukturmodells für die Pflegedokumentation der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, hrsg. V. GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V., Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Dezember 2014). Auf der Grundlage dieser Implementierungsstrategie startete der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtige für Pflege zum 1.1.2015 das Projekt zur flächendeckenden Einführung der neuen Pflegedokumentation „Strukturmodell“. Im ersten Jahr der Implementierung konnten bundesweit knapp 8 000 ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen einbezogen werden.
Die Implementierung begleitend soll die Zielerreichung der neuen Pflegedokumentation auf der Grundlage der integrierten Strukturierten Informationssammlung SIS – auch im Hinblick auf die Dokumentationsqualität – wissenschaftlich evaluiert werden. Für die wissenschaftliche Evaluation ist ein Erhebungszeitraum von 10 Monaten vorgesehen, die Ergebnisse sollen spätestens zwei Monate später vorgelegt werden. Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, das Erreichen der mit der Einführung der neuen Pflegedokumentation verbundenen Ziele im Kontext ambulanter wie stationärer Pflege zu überprüfen.
Weitere Informationen zum zu vergebenden Auftrag können dem Informationsmemorandum entnommen werden, welches bei
der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail abgerufen werden kann.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-03-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-02-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-02-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Leistungsüberprüfung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Leistungsüberprüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: GKV-Spitzenverband
Postanschrift: Reinhardtstr. 28
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkv-spitzenverband.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkv-spitzenverband.de 📧
Fax: +49 30206288-8989 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-02-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 036-058638
ABl. S-Ausgabe: 36
Zusätzliche Informationen
Nähere Informationen zu dem Auftrag und zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs enthält das Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb, das interessierte Unternehmen bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abrufen können. Dieses enthält auch die für die Führung der geforderten Nachweise zu verwendenden Formblätter.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation entwickelt, die in ein „Strukturmodell“ mündeten, welches 2014 einem ersten Praxistest unterzogen wurde (Projekt „Praktische Anwendung des Strukturmodells – Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege“. Abschlussbericht, hrsg. von Bundesministerium für Gesundheit April 2014). Für die Einführung des „Strukturmodells“ wurde anschließend eine Implementierungsstrategie entwickelt (Entwicklung einer Implementierungsstrategie (IMPS) zur bundesweiten Einführung des Strukturmodells für die Pflegedokumentation der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, hrsg. V. GKV-Spitzenverband, Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) e. V., Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Dezember 2014). Auf der Grundlage dieser Implementierungsstrategie startete der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtige für Pflege zum 1.1.2015 das Projekt zur flächendeckenden Einführung der neuen Pflegedokumentation „Strukturmodell“. Im ersten Jahr der Implementierung konnten bundesweit knapp 8 000 ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen einbezogen werden.
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Die Implementierung begleitend soll die Zielerreichung der neuen Pflegedokumentation auf der Grundlage der integrierten Strukturierten Informationssammlung SIS – auch im Hinblick auf die Dokumentationsqualität – wissenschaftlich evaluiert werden. Für die wissenschaftliche Evaluation ist ein Erhebungszeitraum von 10 Monaten vorgesehen, die Ergebnisse sollen spätestens zwei Monate später vorgelegt werden. Aufgabe der wissenschaftlichen Evaluation ist es, das Erreichen der mit der Einführung der neuen Pflegedokumentation verbundenen Ziele im Kontext ambulanter wie stationärer Pflege zu überprüfen.
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Weitere Informationen zum zu vergebenden Auftrag können dem Informationsmemorandum entnommen werden, welches bei
der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail abgerufen werden kann.
Dauer: 12 Monate
Referenznummer: SV 16-9002

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Vorlage eines Auszugs aus dem Handelsregister des Herkunftslands, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf; sofern der Bewerber oder das jeweilige Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder, im Falle einer Berufung auf die Fähigkeiten Dritter, der jeweilige Dritte nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt die Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen (s. u. lit. b),
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b) Eigenerklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen und
c) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 6 EG Abs. 4 und 6 VOL/A genannten Tatbestände.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sowie Dritte folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz für entsprechende, hier ausgeschriebene Dienstleistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Hinweis: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
A) Eigendarstellung des Bewerbers: Es ist eine kurze Eigendarstellung des Bewerbers bzw. des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft hinsichtlich des Leistungsspektrums und des Kerngeschäfts sowie hinsichtlich der Organisation zu erstellen und als formlose Anlage dem Teilnahmeantrag beizufügen.
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b) Referenzen aus den letzten drei Jahren vor Ende der Teilnahmefrist, die belegen, dass der Bewerber Evaluationsprojekte im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen durchgeführt hat.
c) Für die bereits jetzt zu benennenden fachliche Leitung des Projektes sowie die Mitarbeiter ist neben einschlägigen Hochschulqualifikationen (beispielhaft Gesundheits- und Pflegewissenschaften, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften, Psychologie, Medizin) Erfahrung in Evaluationsprojekten im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen nachzuweisen. Es ist außerdem eine Erklärung abzugeben, dass im Falle der Zuschlagserteilung die für die fachliche Leitung vorgesehene und im Laufe des Vergabeverfahrens vorgestellte Person für die Auftragsdurchführung tatsächlich eingesetzt wird. Der Nachweis der Hochschulqualifikation kann durch Nachweis der Berufszulassung und/oder Studiennachweise und anderer Bescheinigungen erbracht werden.
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d) Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl von Mitarbeitern und Führungskräften, die in den vergangenen drei Jahren (2013, 2014 und 2015) beim Bewerber bzw. beim jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft beschäftigt waren.
e) Kurzkonzept mit Angaben zu einem aus Sicht des Bewerbers oder der Bewerbergemeinschaft möglichen methodischen (quantitativen/qualitativen) Vorgehen bei der Durchführung der Evaluation der Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation sowie Angaben zum Personal- und Zeitaufwand. Die Kurzbeschreibung darf einen Umfang von 5 Seiten nicht überschreiten. Dabei sollen auch voraussichtliche Herausforderungen und Problembereiche der Evaluation benannt werden.
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Hinweis: Zur Nachweisführung sind die Formblätter zu verwenden, die als Bestandteil des Informationsmemorandums zum Teilnahmewettbewerb bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle kostenfrei per E-Mail abgerufen werden können.
Mindeststandards:
Zu b) Es muss mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden, welches thematisch mit den unter Ziff. II.1.5) beschriebenen Merkmalen der hier ausgeschriebenen Evaluation vergleichbar ist.
zu c) Für die fachliche Leitung des Projektes müssen mindestens 2 Referenzprojekte, für die weiteren Mitarbeiter mindestens ein Referenzprojekt nachgewiesen werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
A) nachgewiesene Erfahrungen in der Durchführung von Evaluationsprojekten im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen (Gewichtung 30 %); b) durch Berufszulassung und/oder Studiennachweise und anderer Bescheinigungen belegte Hochschulqualifikationen des für die Auftragsdurchführung eingesetzten Personals sowie durch Referenzen nachgewiesene Erfahrung in Evaluationsprojekten im Bereich gesundheitliche und pflegerische Versorgung älterer Menschen (Gewichtung 40 %); c) Qualität des Kurzkonzeptes (30 %).
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Angelika Greb
Internetadresse: www.gkv-spitzenverband.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: SV 16-9002

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 101 a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet,
verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information
durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige
Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101 a verstoßen hat..
§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist
darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zu Bewerbung gegenüber
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind“...
Es wird noch der folgende Hinweis gegeben: Die Rügefrist des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB beträgt nach
der Vergaberechtsprechung nur wenige Tage. Jedenfalls eine mehr als 7 Kalendertage nach Kenntnis des
Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge ist nach der Vergaberechtsprechung nicht mehr unverzüglich im Sinne
des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB.
Quelle: OJS 2016/S 036-058638 (2016-02-16)