Evaluation der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gem. § 65 b SGB V (2016-2022)

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband fördert auf Grundlage des § 65b SGB V regelmäßig Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die geförderte Einrichtung trägt den geschützten Markennamen „Unabhängige Patientenberatung Deutschland“ (UPD).
Nach einer europaweiten Ausschreibung hat der GKV-Spitzenverband die Fördermittel im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung zum 01.01.2016 für sieben Jahre (2016-2022) erneut vergeben. Träger der neuen UPD ist die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH.
Das neue Regelangebot soll extern ab Zuschlagserteilung (geplant ca. 1. Juli 2016) über die gesamte weitere Förderphase der UPD evaluiert werden. Für die Evaluation steht für die Jahre 2016 bis 2022 seitens der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ein jährlicher Betrag von 120.000 Euro (zzgl. MwSt.) zur Verfügung; dies entspricht einem Gesamtbetrag von 840.000 Euro netto (zzgl. MwSt.). Zusätzlich wird der PKV-Verband weitere Finanzmittel für die Evaluation in Höhe von jährlich 8.825 Euro (zzgl. MwSt.) zur Verfügung stellen; dies entspricht einem Gesamtbetrag von insgesamt 61.775 Euro netto (zzgl. MwSt.).Die Evaluation dient als wichtige Grundlage, damit das Angebot der UPD in dem begleitenden Beirat § 65b SGB V, der ca. 2-3 Mal jährlich unter der Leitung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung tagt, beraten werden kann. Der Beirat befasst sich dabei insbesondere mit der Frage, ob die Neutralität und Unabhängigkeit der UPD gewährleistet ist, mit Aspekten der Qualität, der Qualitätssicherung und der Weiterentwicklung des unabhängigen Informations- und Beratungsangebots. Die Evaluation hat daher auf Grundlage der Leistungsbeschreibung die Struktur- Prozess- und Ergebnisqualität zu messen sowie Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Beratung, ihre Effekte und ihre Steuerung kontinuierlich und systematisch aufzubereiten und auszuwerten, um Hinweise geben zu können, ob die gesetzlich intendierten Ziele erreicht werden.
Zur Bearbeitung unterschiedlicher Fragestellungen, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots im Rahmen der Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt werden, soll ein adäquates, den Anforderungen entsprechendes Methodenset zum Einsatz gebracht werden, das sowohl qualitative als auch quantitative Verfahren (Mixed Methods Ansatz) enthält. In diesem Zusammenhang sind u. a. auch Hidden-Client-Untersuchungen und Befragungen von Nutzerinnen und Nutzern in das Evaluationsverfahren zu integrieren sowie andere geeignete Verfahren zur Bewertung von Qualitätsaspekten. Für die Durchführung der wissenschaftlichen Evaluation sind Bewertungsschemata für die Erhebung der Beratungsqualität und hier insbesondere für die Einhaltung von Neutralität und Unabhängigkeit zu entwickeln. Aus Gründen der Vergleichbarkeit sollen diese auch an bisherige Erhebungen anknüpfen und diese weiterentwickeln, um ggf. zusätzliche Erkenntnisse generieren zu können. Die Evaluation hat diesbezüglich die Anforderung an ein Follow-Up zu berücksichtigen. Neben der Evaluation der Struktur- , Prozess- und Ergebnisqualität hat die Evaluation zu erheben, welche patientenbezogenen Outcomes die Patientenberatung der UPD, insbesondere im Hinblick auf die gewünschte Steigerung der Gesundheitskompetenz und des Empowerments erzielt. Die Aufbereitung der Evaluationsergebnisse soll so erfolgen, dass sie als Grundlage für eine aussagekräftige Bewertung des Informations- und Beratungsangebots, insbesondere im Zusammenhang auch mit der Rückmeldefunktion (Berichtslegung an den Patientenbeauftragten zu Hinweisen über Problemlagen im Gesundheitswesen) dient. Vom Auftragnehmer wird die Bereitschaft erwartet, valide Ergebnisse der Auswertungen ggf. auch durch Vorträge in die fachliche und wissenschaftliche Diskussion zur unabhängigen und neutralen Patientenberatung auch hinsichtlich ihrer Potenziale und Grenzen zur Steigerung der Gesundheitskompetenzen einzuspeisen.
Weitere Informationen zum Auftrag können dem Informationsmemorandum entnommen werden, welches bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle per E-Mail abgerufen werden kann.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-25. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-19.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-01-19 Auftragsbekanntmachung
2016-09-01 Bekanntmachung über vergebene Aufträge