Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Hamburg“, „RE 4 Hamburg – Bremen“ sowie Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Bremen“

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der
Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg“, „RE 4 Hamburg
— Bremen“ sowie der Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Buchholz -
Rotenburg/W. – Bremen“ für den Zeitraum Dez. 2018 bis Dez. 2033 durch die LNVG, die Region Hannover, die
Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen; mind. 8 400 000 Zugkilometer/ Jahr. Für
die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven
und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-16.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-12-16 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-12-16)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg“, „RE 4 Hamburg — Bremen“ sowie der Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Buchholz - Rotenburg/W. – Bremen“ für den Zeitraum Dez. 2018 bis Dez. 2033 durch die LNVG, die Region Hannover, die Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen; mind. 8 400 000 Zugkilometer/ Jahr. Für die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlicher Schienentransport/öffentliche Schienenbeförderung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 5
Postleitzahl: 30159
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lnvg.de 🌏
E-Mail: hoopmann@lnvg.de 📧
Telefon: +49 511533330 📞
Fax: +49 51153333299 📠
URL der Dokumente: http://vergabeverfahren.daisikomm.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2017-02-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-21 📅
Datum des Beginns: 2018-12-09 📅
Datum des Endes: 2033-12-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 246-449504
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 089-159378
ABl. S-Ausgabe: 246
Zusätzliche Informationen
1) Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die LNVG (siehe Angabe unter Abschnitt I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Dies ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber / Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den ausgewählten Bewerbern erfolgt über ein Internetportal. Nähere Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite zusammengestellt. 2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV. 3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben. 4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich. 5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres Teilnahmeantrages benachrichtigt. 6) Eine Angabe unter II.2.9) erfolgte nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist. 7) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. 8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Not- und Ersatzverkehre, Reinigung) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken. Für die Bereiche Triebfahrzeugführer/-innen und Zugbegleiter/-innen gilt eine Mindestquote für die Selbsterbringung von 70 %. 9) Das NTVergG, das BremTtVG sowie das HmbVgG enthalten eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vergabe von gemeinwirtschaftlichen Verkehrsdienstleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der
Expresslinien „RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen“, „RE 3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg“, „RE 4 Hamburg
— Bremen“ sowie der Regionallinien „RB 31 Hamburg – Lüneburg“ und „RB 41 Hamburg – Buchholz -
Rotenburg/W. – Bremen“ für den Zeitraum Dez. 2018 bis Dez. 2033 durch die LNVG, die Region Hannover, die
Freie und Hansestadt Hamburg sowie die Freie Hansestadt Bremen; mind. 8 400 000 Zugkilometer/ Jahr. Für
die Leistungserbringung werden die einzusetzenden Fahrzeuge sowie bestimmte Leistungen der präventiven
und korrektiven Instandhaltung von der LNVG beigestellt.
Vgl. Abschnitt II.1.4). Die Verkehrsleistungen umfassen mind. 8 200 000 Zugkilometer/ Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Verringerung oder Erhöhung des Umfangs der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen sowie Verringerung oder Erhöhung der jeweils zu erbringenden Platzkapazitäten. Veränderungen der Linienführung. Änderung der Art
und Weise und des Umfangs des Einsatzes von Sicherheits- und Servicepersonal. Veränderung der sonstigen Leistungen des Auftragnehmers insbesondere im Bereich der Fahrgastinformation und des Vertriebs. Erbringung von Verkehrsleistungen für Fußball-Fanzüge. Nähere
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Vgl. Abschnitt II.1.4).

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber / Bieter muss als Eisenbahnverkehrsunternehmen gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 des Allgemeinen
Eisenbahngesetzes (AEG) zugelassen sein oder belegen, dass diese nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG nicht
benötigt wird. Der Bewerber / Bieter muss darüber hinaus über eine Sicherheitsbescheinigung nach § 7a AEG verfügen.
Die Bewerber haben deshalb mit ihrem Teilnahmeantrag eine zum Zeitpunkt der Abgabe des
Teilnahmeantrages gültige Zulassung als Eisenbahnverkehrsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland
gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 1 AEG oder eine Zulassung nach § 6 Abs. 8 oder Abs. 9 AEG sowie eine zum Zeitpunkt
der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Sicherheitsbescheinigung nach § 7a Abs. 1 oder Abs. 4 AEG
vorzulegen.
Soll nur ein Mitglied / sollen nicht alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft für die die Durchführung
der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein, müssen die für die Prüfung der Befähigung zur
Berufsausübung erforderlichen Unterlagen nur für dasjenige Mitglied / diejenigen Mitglieder vorgelegt werden,
das / die für die Durchführung der fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig sein soll / sollen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach
der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist,
dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen
und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden
finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen
aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende
Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden
können.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner
wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit
auf diejenige eines Dritten, so hat der Bewerber die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
dieses Dritten durch Vorlage der sogleich dargestellten
Dokumente mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag
eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen, aus
der hervorgeht, dass dem Bewerber tatsächlich
die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten
zur Verfügung stehen werden. Die Vereinbarung
bzw. die Verpflichtungserklärung darf für die Dauer
des ausgeschriebenen Vertrages von dem Dritten
nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können.
Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der
Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein.
Zudem hat sich der Dritte zu Gunsten der
Auftraggeber in einer gesonderten und ebenfalls
nicht widerruflichen Verpflichtungserklärung zu
einer gesamtschuldnerischen Haftung für die
Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bewerber
in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem
Bewerber die für den Auftrag erforderlichen Mittel
zur Verfügung stellt. Der Umfang der bereitgestellten
Mittel ist in der Erklärung anzugeben. Mit Blick auf die
sogleich unter Ziffer 2 gestellten Mindestanforderungen an die
wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist
ausreichend, wenn das beim Bewerber vorhandene
positive Eigenkapital zu Zeitwerten gemeinsam mit
den vom Dritten bereitgestellten Mitteln den unter
Ziffer 2 der sogleich aufgestellten Anforderungen
verlangten Wert erreicht. Auch diese Erklärung ist dem
Teilnahmeantrag beizufügen.
Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen
Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft ist es
ausreichend, wenn die Anforderungen in der Summe
der Bewerbergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Die in diesem Abschnitt genannten Eigenerklärungen
dürfen nicht vor dem 1.1.2017 datieren.
Mindestanforderungen:
Die Bewerber haben folgende Anforderungen zu
erfüllen:
1. einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 50
000 000 EUR im letzten vor der Abgabe des
Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr und
2. ein positives Eigenkapital zu Zeitwerten, also
unter Berücksichtigung etwaiger im Vermögen
des Bewerbers vorhandener stiller Reserven in
Höhe von 7 000 000 EUR zum Ende des letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags
abgeschlossenen Geschäftsjahres des Bewerbers.
Soweit in diesem Geschäftsjahr ein Verlust des
Bewerbers ausgewiesen wurde, erhöht sich das
geforderte Eigenkapital um den Betrag des Verlustes
des letzten Geschäftsjahres, es sei denn der Bewerber
weist nach, dass der Verlust durch den Gesellschafter
oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr
ausgeglichen wurde.
Mindeststandards:
Siehe oben.
Die Bewerber haben zum Beleg, dass sie die aufgestellten Anforderungen erfüllen, die folgenden Unterlagen vorzulegen:
Grundfall:
1. eine Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers im letzten vor der Abgabe des Teilnahmeantrags abgeschlossenen Geschäftsjahr;
2. den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Erläuterungsteil, soweit vorhanden) für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers, falls und soweit deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber
niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist;
3. ggf. eine Eigenerklärung über die Art und die Höhe der im Vermögen des Bewerbers zum Zeitpunkt des Abschlusses des letzten Geschäftsjahres vorhandenen stillen Reserven (falls das buchmäßige Eigenkapital den gem. Ziffer 2 der obigen Anforderungen geforderten
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Mindestbetrag des Eigenkapitals nicht erreicht);
4. ggf. eine Eigenerklärung des Bewerbers, dass ein im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr des Bewerbers ausgewiesener Verlust durch den / die Gesellschafter des Bewerbers oder durch Gewinne im laufenden Geschäftsjahr ausgeglichen wurde.
Alternative 1:
Soweit für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr des Bewerbers kein Jahresabschluss erstellt wird oder ein Bewerber den Jahresabschluss ganz oder teilweise nicht vorlegen und sich zur Begründung darauf berufen möchte, dass dessen Veröffentlichung
nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Bewerber eine dies darstellende Eigenerklärung abzugeben.
In diesem Fall hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage eine Einnahmen-Überschussrechnung für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr mit der Angabe des Ergebnisses des Unternehmens sowie eine Vermögensübersicht vorzulegen, die folgende Angaben enthalten muss:
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a) sämtliches Vermögen und Verbindlichkeiten bilanziert und bewertet gem. §§ 238 bis 289a HGB;
b) Eigenkapital zu Buchwerten;
c) Beschreibung und Erläuterung zu den in der Vermögensübersicht dargestellten Positionen und Angaben entsprechend §§ 284 bis 288 HGB.
Alternative 2:
Ist der Jahresabschluss des Bewerbers über das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages noch nicht erstellt und festgestellt, oder sind die Vermögensübersicht und die Einnahmen-Überschussrechnung – jeweils soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – noch nicht erstellt, hat der Bewerber dies in einer Eigenerklärung mitzuteilen.
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Sodann hat der Bewerber neben den in den obigen Ziffern 1, 3 und 4 genannten Unterlagen und anstelle der oben in Ziffer 2 genannten Unterlage folgende Unterlagen abzugeben:
a) den Jahresabschluss (siehe oben, Ziffer 1) oder die Einnahmen-Überschussrechnung und die Vermögensübersicht – soweit nach den obigen Ausführungen vorzulegen – für das vorletzte abgeschlossene Geschäftsjahr;
b) eine BWA in der die Umsatzerlöse und die betrieblichen Aufwendungen und das vorläufige Jahresergebnis für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr (ggf. vor Jahresabschlussbuchungen) angegeben sind, sowie
c) eine Eigenerklärung über das vorläufige Eigenkapital (zu Buchwerten) zum Abschluss des letzten Geschäftsjahres unter Berücksichtigung des vorläufigen Jahresergebnisses sowie der im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr getätigten Einlagen, Gewinnausschüttungen und sonstigen Entnahmen.
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Ergänzung für alle Fälle:
Soweit sich aus den nach den obigen Anforderungen vorzulegenden Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bewerbers für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr nicht ergibt, sind die zur Beschreibung der tatsächlichen Verhältnisse erforderlichen zusätzlichen Angaben im Wege einer Eigenerklärung zu machen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist
als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über
die Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der
hiesigen Leistungen im Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) in angemessener Qualität erforderlich sind.
Der Nachweis, dass der Bieter bereits mit der Abgabe
des Teilnahmeantrags über die technischen bzw.
personellen Mittel verfügt, die ihn bereits zu diesem Zeitpunkt in die Lage versetzen, den
Auftrag ordnungsgemäß abzuwickeln, muss nicht
erbracht werden. Personal und Ausrüstung können
während der hierfür ausreichend lang bemessenen
Ausführungsfrist beschafft werden.
Die Bewerber haben zum Beleg ihrer technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit mit dem
Teilnahmeantrag Referenzen über früher ausgeführte
Dienstleistungsaufträge im SPNV in Form einer
Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten
wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des
Werts, des Erbringungszeitraums sowie des
öffentlichen oder privaten Auftraggebers vorzulegen.
Dienstleistungsaufträge im SPNV müssen nicht
in allen eben genannten Jahren erbracht worden
sein. Die Auftraggeber werden auch Referenzen
über Dienstleistungsaufträge im SPNV berücksichtigen,
die mehr als 3 Jahre, nicht jedoch mehr als 6
Jahre zurückliegen. Die Referenzen können entweder
durch eine Erklärung des betreffenden Auftraggebers
oder im Wege der Eigenerklärung benannt werden. Für
diese Eigenerklärung ist das Formblatt F1 zu benutzen.
Mindeststandards:
Vorlage einer Referenz über einen während der letzten
6 Jahre (nicht zwingend in allen Jahren) ausgeführten
Dienstleistungsauftrag im SPNV.
Beruft sich ein Bewerber zum Beleg seiner technischen
und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines
Dritten, so hat der Bewerber die technische und
berufliche Leistungsfähigkeit dieses Dritten durch Vorlage der soeben dargestellten Dokumente mit dem
Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Darüber hinaus ist dem Teilnahmeantrag
eine Vereinbarung mit dem Dritten oder eine
Verpflichtungserklärung des Dritten beizufügen,
aus der hervorgeht, dass der Bewerber tatsächlich
über die Erfahrungen des Dritten verfügen kann.
Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung
darf für die Dauer des ausgeschriebenen Vertrages
von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen
werden können. Dies muss dem Wortlaut der
Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu
entnehmen sein. Sodann muss Personal des Dritten, das über die mit den Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der hiesigen Leistung eingesetzt werden. Auch dies muss aus der vorzulegenden
Vereinbarung mit dem Dritten bzw. aus der alternativ
vorzulegenden Verpflichtungserklärung hervorgehen.
Bei der Beurteilung der technischen und beruflichen
Leistungsfähigkeit einer Bewerbergemeinschaft
ist es ausreichend, wenn die Anforderungen in
der Summe der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
erfüllt werden. Die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit eines Mitglieds / einzelner Mitglieder
der Bewerbergemeinschaft reicht / reichen zur
Annahme der Eignung der Bewerbergemeinschaft
allerdings nur aus, wenn dieses Mitglied /diese
Mitglieder nach der internen Arbeitsverteilung der
Bewerbergemeinschaft für die Durchführung der
fahrplanmäßigen Verkehrsleistungen zuständig
sein soll / sollen. Dies ist mit dem Teilnahmeantrag
darzulegen, wenn entsprechende Nachweise
nur für ein Mitglied / einzelne Mitglieder der
Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: § 6 AEG, siehe Abschnitt III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrags sind unter der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite ersichtlich.

Verfahren
Anwendbares Vergaberecht: Bleibt frei.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-12-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg
Postanschrift: Alter Steinweg 4
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Hamburg 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie Hansestadt Bremen
Postanschrift: Contrescarpe 72
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen 🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Region Hannover
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Postleitzahl: 30169
Land: Region Hannover 🏙️
Kontakt
Kontaktperson: Ralf Hoopmann
Internetadresse: www.lnvg.de 🌏
Kontaktperson: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
E-Mail: martin.clausing@bvwi.hamburg.de 📧
Internetadresse: https://www.hamburg.de/bvwi/verkehr-strassenwesen/ 🌏
Kontaktperson: Senator für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa
E-Mail: vergabespnv@bau.bremen.de 📧
Internetadresse: www.bauumwelt.bremen.de 🌏
Kontaktperson: Fachbereich Verkehr
E-Mail: spnv-vergabe@region-hannover.de 📧
Internetadresse: http://hannover.de 🌏
Dokumente URL: http://vergabeverfahren.daisikomm.de 🌏
Land: Niedersachsen 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1) Als Federführerin und Kontaktstelle für alle Auftraggeber fungiert die LNVG (siehe Angabe unter Abschnitt
I.1)). Sämtliche Korrespondenz ist mit der LNVG zu führen. Dies ist alleinige Ansprechpartnerin der Bewerber /
Bieter in allen das Vergabeverfahren betreffenden Fragen. Dies gilt auch für die Entgegennahme von Rügen
nach § 160 Abs. 3 GWB. Die Kommunikation mit den ausgewählten Bewerbern erfolgt über ein Internetportal.
Nähere Einzelheiten sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen. Angaben zur Kommunikation bis zur Abgabe
der Teilnahmeanträge sind auf der in Abschnitt I.3) genannten
Internetseite zusammengestellt.
2) Der Vertrag kommt mit der Erteilung des Zuschlags zustande. Die Angabe zum Beginn der Laufzeit des
Vertrages unter Abschnitt II.2.7) betrifft den Beginn der Verkehrsleistungen im SPNV.
3) Die Angabe unter Abschnitt IV.2.2) betrifft den Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Der
Schlusstermin für den Eingang der Angebote wird mit Übersendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an
die ausgewählten Bewerber bekanntgegeben.
4) Die Teilnahmeanträge sind bis zu dem in Abschnitt IV.2.2) genannten Termin einzureichen. Die Angaben
zur Ausgestaltung der Teilnahmeanträge und zur Prüfung der Eignung durch die Auftraggeber sind auf der in
Abschnitt I.3) genannten Internetseite erhältlich.
5) Die nicht erfolgreichen Bewerber werden hierüber und über die Gründe für die Ablehnung ihres
Teilnahmeantrages benachrichtigt.
6) Eine Angabe unter II.2.9) erfolgte nicht, da es keine erwartete Anzahl von Bewerbern gibt und eine Reduzierung der Zahl der qualifizierten Bewerber auf eine bestimmte Anzahl nicht geplant ist.
7) Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft
zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später
Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen zweckmäßigen und kaufmännisch
vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bietergemeinschaft ausschließlich
mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger
Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund
seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss
zu einer Bietergemeinschaft sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies
gilt auch für den Fall, dass die Bietergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen
Unternehmen besteht.
8) Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen (Triebfahrzeugführer, Zugbegleiter, Not- und
Ersatzverkehre, Reinigung) Subunternehmer einzusetzen, so ist das Subunternehmen im Angebot zu benennen
und es sind Art und Umfang der für das Subunternehmen vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf
Verlangen der Auftraggeber sind für die Subunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte
Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Subunternehmen beschränken. Für die Bereiche Triebfahrzeugführer/-innen und
Zugbegleiter/-innen gilt eine Mindestquote für die Selbsterbringung von 70 %.
9) Das NTVergG, das BremTtVG sowie das HmbVgG
enthalten eine Verpflichtung zur Tariftreue und eine Verpflichtung zur Bezahlung
eines vergabespezifischen Mindestlohns. Die Bieter werden mit ihrem Angebot entsprechende
Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Die weiteren Einzelheiten können auf der in Abschnitt I.3) genannten Internetseite eingesehen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334/1335/1336 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Auf die
Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrages zur Vergabekammer gemäß §§ 160 f. GWB wird
hingewiesen, namentlich auf die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
„(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499400 📠
Quelle: OJS 2016/S 246-449504 (2016-12-16)