Beschreibung der Beschaffung
A) Fachliche Beratung:
— Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung hinsichtlich projektspezifischen Fragestellungen zu Hydrologie, Hydraulik, Digitale Geländemodelle, Modelltechnik der hydraulischen Berechnungen (1D/2D), Datenhaltung u. ä.;
— Fachliche Beratung der Auftragnehmer Hydraulik und der örtlich zuständigen RPen bei auftretenden Detailfragen;
— Bearbeitung von Sonderanfragen der Projektleitung HWGK (Auswertung der Ergebnisdatensätze HWGK (GIS, Hydrologie, Hydraulik, etc.) hinsichtlich landesweiter Fragestellungen);
— Unterstützung und Beratung der Projektleitung in projektspezifischen Vergabeverfahren (Definition der anstehenden Aufgaben/Abgrenzung der Bearbeitungseinheiten und Bearbeitungsreihenfolge/Mitwirkung bei der Erstellung von Leistungsbeschreibungen/Teilnahme an Bietergesprächen und Bewertungsgremien);
— Fachliche und konzeptionelle Beratung der Projektleitung durch Teilnahme an Sitzungen der fachlichen Projektleitung;
— Mitarbeit in weiteren Gremien.
B1) Prüfung der Ergebnisse der Hydraulik:
— Entwicklung und Durchführen der Qualitätssicherung Stufe II (fachliche und inhaltliche Qualitätsüberprüfung) mit Stellungnahme zur Dokumentation der Qualität der Ergebnisse. Die Vorgehensweise und Prüfungen sind in Anlehnung an die HWGK Ersterstellung durchzuführen und im Leistungsverzeichnis 2009 beschrieben;
— Prüfungen sowohl von großflächigen Überarbeitungen aus der „Gebietsweisen Fortschreibung“ (Losgröße zwischen 50 und max. 500 Fkm, insgesamt ca. 4 000 km pro Jahr) als auch von Austauschbereichen aus der „Anlassbezogenen Fortschreibung“ (Größe zwischen 10 km und 500 km). Hier ist die Einhaltung der HWGK Anforderungen zu prüfen, damit die Qualität der Ergebnisse im Bereich des Austauschbereichs mit den vorliegenden HWGK vergleichbar bleibt. Es sind die hydraulischen und hydrologischen Randbedingungen zu überprüfen;
— Im Rahmen der Anlassbezogenen Fortschreibung ist es Aufgabe der Unteren Wasserbehörden und der örtlich zuständigen Regierungspräsidien die Ergebnisse der Planer (der Vorhabensträger) zu prüfen. Es ist vereinbart, dass die HWGK Qualitätssicherung Stufe II hierbei auf Anfrage hinzugezogen werden kann. Es wird davon ausgegangen, dass dieses Angebot im ersten Zyklus sehr häufig in Anspruch genommen wird. Der Auftragnehmer muss die Anfragen zeitnah und prioritär abarbeiten, damit die Vorhabensplanung nicht verzögert wird.
B2) Interpretation vorliegender HWGK:
Die örtlich zuständigen Regierungspräsidien und die Projektleitung werden zukünftig verstärkt mit Anfragen hinsichtlich der vorliegenden HWGK beaufschlagt. Der AN wird im Auftrag der Projektleitung die vorliegenden Ergebnisdaten der Ersterstellung analysieren, bewerten und Stellungnahmen vorbereiten.
B3) Begleitender Hydrauliker:
Werden im Rahmen der „Gebietsweisen Fortschreibung“ Gebiete für die Fortschreibung festgelegt, wird der Vermessungsbedarf erhoben und abgestimmt. Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle des begleitenden Hydraulikers und legt zusammen mit dem örtlich zuständigen Regierungspräsidium den Vermessungsbedarf gemäß den GPRO-Formatvorgaben fest. Der begleitende Hydrauliker steht während der Vermessung dem
Vermesser als Ansprechpartner zu Verfügung und prüft nimmt die Zwischenergebnisse ab.
C) Anforderungsprofil an das Bearbeitungsteam:
Für die Bearbeitung geht der Auftraggeber von folgender Konstellation aus:
Der Bieter (AN) benennt (im Verhandlungsverfahren) einen Projektleiter. Dieser ist direkter Ansprechpartner des AG und Koordinator für alle Leistungen beim AN. Zugleich übernimmt er die konzeptionelle Beratung/Betreuung des AG. Von ihm wird auch dafür gesorgt, dass beim AN die notwendige Hard- und Softwareausstattung zur Verfügung gestellt wird.
Die eigentliche Bearbeitung erfolgt durch ein Team von Hydraulik-Spezialisten mit entsprechenden Erfahrungen und entsprechender Ausstattung.