Stellvertetung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts. Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw., insbesondere bei der: o Baubetriebliche Unterstützung bei der Entwicklung von Planungs-, Bauleistungs-verträgen und Verträgen mit Sonderfachleuten, o Baubetriebliche Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen, o Baubetriebliche Prüfung von Nachtragsangeboten von Planungs-, Bauleistungs- und Bauzeitnachträgen dem Grunde und der Höhe nach, o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Minderkosten, o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Gegenforderungen, o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat. Ganzheitliches, baubetriebliches Terminplanmanagement. Das Terminplanmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung, Kontrolle aller Terminpläne und Steuerung der am Projekt Beteiligten, insbesondere bei der: o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Planung, o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Realisierung, o Identifikation von Ausweichmaßnahmen bei Planung und Realisierung zur Ab-wehr von Behinderungsanzeigen und Planungs- bzw. Bauzeitnachträgen, o Identifikation von Organisationsverschulden von Vertragspartnern zum Aufbau von Gegenforderungen, o Prüfung der Kapazitäten von Planungs- und Baubeteiligten, o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 23/50028093
Kurze Beschreibung:
Stellvertetung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts.
Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw., insbesondere bei der:
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Entwicklung von Planungs-, Bauleistungs-verträgen und Verträgen mit Sonderfachleuten,
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen,
o Baubetriebliche Prüfung von Nachtragsangeboten von Planungs-, Bauleistungs- und Bauzeitnachträgen dem Grunde und der Höhe nach,
o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Minderkosten,
o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Gegenforderungen,
o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Ganzheitliches, baubetriebliches Terminplanmanagement. Das Terminplanmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung, Kontrolle aller Terminpläne und Steuerung der am Projekt Beteiligten, insbesondere bei der:
o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Planung,
o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Realisierung,
o Identifikation von Ausweichmaßnahmen bei Planung und Realisierung zur Ab-wehr von Behinderungsanzeigen und Planungs- bzw. Bauzeitnachträgen,
o Identifikation von Organisationsverschulden von Vertragspartnern zum Aufbau von Gegenforderungen,
o Prüfung der Kapazitäten von Planungs- und Baubeteiligten,
o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Stellvertetung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts.
Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw., insbesondere bei der:
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Entwicklung von Planungs-, Bauleistungs-verträgen und Verträgen mit Sonderfachleuten,
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen,
o Baubetriebliche Prüfung von Nachtragsangeboten von Planungs-, Bauleistungs- und Bauzeitnachträgen dem Grunde und der Höhe nach,
o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Minderkosten,
o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von Gegenforderungen,
o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Ganzheitliches, baubetriebliches Terminplanmanagement. Das Terminplanmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung, Kontrolle aller Terminpläne und Steuerung der am Projekt Beteiligten, insbesondere bei der:
o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Planung,
o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der Realisierung,
o Identifikation von Ausweichmaßnahmen bei Planung und Realisierung zur Ab-wehr von Behinderungsanzeigen und Planungs- bzw. Bauzeitnachträgen,
o Identifikation von Organisationsverschulden von Vertragspartnern zum Aufbau von Gegenforderungen,
o Prüfung der Kapazitäten von Planungs- und Baubeteiligten,
o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bauwesen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Vertragsverwaltung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-11 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2022-09-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 112-198980
ABl. S-Ausgabe: 112
Zusätzliche Informationen
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung mit einzureichen.
Bitte Beachten:
Mit dem Teilnahmeantrag darf kein Angebot mit eingereicht werden.
Die Unterlagen sind nicht auszufüllen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information und sind keinesfalls auszufüllen. Sollte in der 1. Phase des Verfahrens bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Die Verhandlungen der Angebote in der 2. Phase des Verfahrens finden voraussichtlich am 16. und 17. August am Nachmittag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr statt.
Das finale Angebot muss bis zum 22.8.2016 eingereicht werden.
Bitte merken Sie sich diese Termine bereits vor.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYSK.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung mit einzureichen.
Bitte Beachten:
Mit dem Teilnahmeantrag darf kein Angebot mit eingereicht werden.
Die Unterlagen sind nicht auszufüllen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information und sind keinesfalls auszufüllen. Sollte in der 1. Phase des Verfahrens bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Die Verhandlungen der Angebote in der 2. Phase des Verfahrens finden voraussichtlich am 16. und 17. August am Nachmittag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr statt.
Das finale Angebot muss bis zum 22.8.2016 eingereicht werden.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYSK.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stellvertetung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts.
Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw., insbesondere bei der:
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw., insbesondere bei der:
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Entwicklung von Planungs-, Bauleistungs-verträgen und Verträgen mit Sonderfachleuten,
o Baubetriebliche Unterstützung bei der Ausschreibung und Vergabe von Planungs- und Bauleistungen,
o Baubetriebliche Prüfung von Nachtragsangeboten von Planungs-, Bauleistungs- und Bauzeitnachträgen dem Grunde und der Höhe nach,
o Baubetriebliche Prüfung und Identifikation von…
… Minderkosten,
… Gegenforderungen,
o Konsequente Schriftverkehrsverfolgung nach Vorgabe des AG und in Zusammenarbeit mit dem FSB-Sekretariat.
Ganzheitliches, baubetriebliches Terminplanmanagement. Das Terminplanmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung, Kontrolle aller Terminpläne und Steuerung der am Projekt Beteiligten, insbesondere bei der:
Ganzheitliches, baubetriebliches Terminplanmanagement. Das Terminplanmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung, Kontrolle aller Terminpläne und Steuerung der am Projekt Beteiligten, insbesondere bei der:
o Terminplanung, -kontrolle und -steuerung der…
… Planung,
… Realisierung,
o Identifikation von Ausweichmaßnahmen bei Planung und Realisierung zur Ab-wehr von Behinderungsanzeigen und Planungs- bzw. Bauzeitnachträgen,
o Identifikation von Organisationsverschulden von Vertragspartnern zum Aufbau von Gegenforderungen,
o Prüfung der Kapazitäten von Planungs- und Baubeteiligten,
1. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr bis 2023;
2. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr bis 2024.
Erklärungsfrist für die Option ist jeweils drei Monate vor Ablauf des Vertrages.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Optional 2 mal um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag bis zu 2 mal um jeweils 1 Jahr zu verlängern (maximale Vertragslaufzeit von insgesamt 8 Jahren).
Erklärungsfrist für die Option ist jeweils 3 Monate vor Ablauf des Vertrages.
Übersicht:
1. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr (bis 2023);
2. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr (bis 2024).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH Planckstr. 1 64291 Darmstadt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen zur Eignungsprüfung.
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Eignung/Zuverlässigkeit; – FAIR Formblatt Zuverlässigkeit, zu Erklärung dass die in §§124, 124 GWB genannten Tatbestände nicht vorliegen,
— Vertraulichkeitserklärung (FAIR-Formblatt),
— Eigenerklärung MiLog (FAIR-Formblatt).
Alle o. g. Eigenerklärungen sind mittels den, mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten, FAIR-Formblättern einzureichen. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung); Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Siehe die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellten Informationen zur Eignungsprüfung.
Hinweis: Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Teilnahmeantrags führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt.
Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Vorzulegende Nachweise:
Unternehmensdarstellung; FAIR-Formblatt; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Hier hat der Bewerber folgende Informationen auf einem FAIR-Formblatt anzugeben:
— Reaktionszeit des auftragsausführenden Projektmanagers;
— Projektstart zum 1.10.2016;
— Darstellung der Verfügbarkeit vor Ort.
Vorzulegende Nachweise:
Beschreibung von Referentprojekten; FAIR Formblatt Referenzen; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung;
Qualifikationsprofil der für die Leistungserbringung vorgesehenen Person; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Mindeststandards:
Projektstart zum 1.10.2016 muss gewährleistet werden können. (Ausschlusskriterium).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis einer Beruf-/Betriebshaftpflichtversicherung; FAIR Formblatt Beruf-/Betriebshaftpflichtversicherung; Mit dem Teilnahmeantrag; Mittels Eigenerklärung.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Alle form- und fristgerecht eingegangen Teilnahmeanträge werden gemäß der folgenden Eignungskriterien bewertet:
1. Zuverlässigkeit (Ausschlusskriterium):
— Zuverlässigkeit gem. §§123, 124 GWB,
— Eigenerklärung zu einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung,
Die Zuverlässigkeit gilt als nachgewiesen, wenn der Bieter die o. g. 4 Eigenerklärungen ordnungsgemäß eingereicht hat. Hat er dies nicht, führt dies zwingend zum Ausschluss.
2. Leistungsfähigkeit (= max. 20 Punkte/15 Punkte sind mindestens zu erreichen):
— Reaktionszeit: Darstellung der örtlichen Präsenz nach Aufforderung (10 Punkte),
— Projektstart = Ausschlusskriterium,
— Darstellung der Verfügbarkeit vor Ort (10 Punkte).
Die Leistungsfähigkeit gilt als nachgewiesen, wenn min. 15 der max. 20 zu erreichenden Punkte erreicht werden UND der Projektstart zum 1.10.2016 gewährleistet werden kann.
3. Fachkunde (= max. 85 Punkte/70 Punkte sind mindestens zu erreichen):
3.1 Referenzen (max. 30 Punkte/25 Punkte sind mindestens zu erreichen):
— Nachweis von 3 auftragsrelevanten Referenzen (Ausschlusskriterium),
— Nachweis bestimmter Qualifikationen mit jeweils max. 6 Punkten,
(Erfahrung im Bau einer Anlage mit Fokus auf technischer Infrastruktur; Erfahrung in der Erstellung von Bauausschreibungen inkl. Verhandlungsführung; Erfahrung in der Abwicklung von Bauausführung, -überwachung, -koordination, -abrechnung und Betrieb; Erfahrung in der Einhaltung von Terminziele; Erfahrung in der Einhaltung von Kostenziele).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(Erfahrung im Bau einer Anlage mit Fokus auf technischer Infrastruktur; Erfahrung in der Erstellung von Bauausschreibungen inkl. Verhandlungsführung; Erfahrung in der Abwicklung von Bauausführung, -überwachung, -koordination, -abrechnung und Betrieb; Erfahrung in der Einhaltung von Terminziele; Erfahrung in der Einhaltung von Kostenziele).
Die Fachkunde gemäß 3.1 gilt als nachgewiesen, wenn min. 25 der max. zu erreichenden 30 Punkte erreicht werden.
3.2.Qualifikationsprofil (max. 55 Punkte/45 Punkte sind mindestens zu erreichen):
— Nachweis bestimmter Qualifikationen mit jeweils 5 Punkten (max. 35 Punkte/30 Punkte sind mindestens zu erreichen),
(Baustellenerfahrung, min. 2 Bauvorhaben mit Volumen von min. 500 000 000 EUR; Nachweis Personalverantwortung über 3 Jahre; gute Kenntnisse computergesteuerte Bauprojektmanagementtools; langjährige Erfahrung von Vertragsmanagement-Teams und Führung entspr. Fachabteilungen; Erfahrung bei der baubetrieblichen Betreuung öffentliche-rechtlicher Bauprojekte; Kenntnisse aller einschlägigen Gesetze und Richtlinien zu Bauprojekten),
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
(Baustellenerfahrung, min. 2 Bauvorhaben mit Volumen von min. 500 000 000 EUR; Nachweis Personalverantwortung über 3 Jahre; gute Kenntnisse computergesteuerte Bauprojektmanagementtools; langjährige Erfahrung von Vertragsmanagement-Teams und Führung entspr. Fachabteilungen; Erfahrung bei der baubetrieblichen Betreuung öffentliche-rechtlicher Bauprojekte; Kenntnisse aller einschlägigen Gesetze und Richtlinien zu Bauprojekten),
— Lebenslauf (max. 20 Punkte/15 Punkte sind mindestens zu erreichen).
Die Fachkunde gemäß 3.2 gilt als nachgewiesen, wenn min. 45 der max. zu erreichenden 55 Punkte erreicht werden.
Die Fachkunde insgesamt ist erreicht, wenn mindestens 70 von 85 Punkten erreicht werden.
Die 3 Bewerber mit der höchsten Wertung, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Folgende Unterlagen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
— FAIR-Formblatt Prüfung der Leistungsfähigkeit,
— Formblatt Eigenerklärung zur Eignung nach §§123, 124 GWB,
— Formblatt Unternehmensdarstellung,
— Formblatt Referenzen,
— Formblatt zu Verstößen gegen das SchwarzArbG, das AentG und gegen das MiLoG,
— Formblatt Berufshaftpflichtversicherung,
— Ggf. Formblatt Bietergemeinschaft,
— Ggf. Formblatt Unterauftragnehmer zusammen mit der vom Unterauftragnehmer unterzeichneten Verfügbarkeitserklärung,
— Qualifikationsprofil / Lebenslauf.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-11 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de bereitgestellt und können dort nach einer kostenlosen Registrierung heruntergeladen werden.
Die bei der Vergabestelle einzureichenden Angebotsunterlagen sind 2-fach in Papierform sowie 1-fach elektronisch auf CD/DVD einzureichen.
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Vertraulichkeitserklärung mit einzureichen.
Bitte Beachten:
Mit dem Teilnahmeantrag darf kein Angebot mit eingereicht werden.
Die Unterlagen sind nicht auszufüllen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information und sind keinesfalls auszufüllen. Sollte in der 1. Phase des Verfahrens bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Die Unterlagen sind nicht auszufüllen. Insbesondere die Unterlagen zur Angebotsphase dienen lediglich der Information und sind keinesfalls auszufüllen. Sollte in der 1. Phase des Verfahrens bereits Angebote eingereicht werden, kann dies zum Ausschluss des Bewerbers führen.
Die Verhandlungen der Angebote in der 2. Phase des Verfahrens finden voraussichtlich am 16. und 17. August am Nachmittag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr statt.
Das finale Angebot muss bis zum 22.8.2016 eingereicht werden.
Bitte merken Sie sich diese Termine bereits vor.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYYSK.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die FAIR ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der FAIR zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der FAIR geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die FAIR dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die FAIR geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die FAIR. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der FAIR durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Bewerber werden auf den rechtlichen Bedeutungsgehalt des § 160 Abs. 3 GWB hingewiesen, Abs. 3 GWB, insbesondere dessen Nr.4:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 112-198980 (2016-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Stellvertretung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts.
Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Stellvertretung der fachlichen Leitung für FAIR Site & Buildings (FSB) bei der Erreichung der Ziele des Bauprojekts.
Darüber hinaus die stellvertretende Koordination der anderen Projektbeteiligten.
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw.
Ganzheitliches, baubetriebliches Vertrags- und Nachtragsmanagement. Das Vertrags- und Nachtragsmanagement umfasst in Absprache mit dem AG die Entwicklung, Verwaltung, Anpassung, Abwicklung und Fortschreibung der Gesamtheit aller Verträge im Rahmen eines Projektes auf Grundlage der gesetzlichen und sonstigen Richtlinien, wie z. B. RZBau, HOAI, VOB usw.
Beschreibung der Optionen:
Vertragslaufzeit: 6 Jahre.
1. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr bis 2023.
2. Option: Auftragsverlängerung um 1 Jahr bis 2024.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
FAIR – Facility for Antiproton and Ion Research in Europe GmbH; Planckstr. 1; 64291; Darmstadt.