In verschiedenen Streckenabschnitten im und um den Rangierbahnhof Nürnberg ist die Oberleitung aufgrund ihres Alters (Baujahr 1939 – Strecke 5963) in hohem Maß abgängig und störungsanfällig.
Vor diesem Hintergrund besteht die Notwendigkeit einer Erneuerung der Oberleitungsanlage in 6 Einzelabschnitten:
— Oberleitungserneuerung Nürnberg-Langwasser – Nürnberg- Dutzendteich,
— Oberleitungserneuerung Nürnberg Rbf – Nürnberg-Langwasser,
— Oberleitungserneuerung Nürnberg Rbf Ausfahrt/ Bft Minervabrücke und Nürnberg-Eibach,
— Oberleitungserneuerung Nürnberg-Langwasser – Abzw Nürnberg Reichswald,
— Oberleitungserneuerung Bft Minervabrücke – Nürnberg Rbf Einfahrt,
— Oberleitungserneuerung Nürnberg Rbf Einfahrt – Nürnberg- Langwasser.
Für alle Abschnitte sind insb. folgende Leistungen Bestandteil der Planungs- und Gutachterleistungen:
— Objektplanung Oberleitung mit den notwendigen Anteilen OSE in den Lph. 3,4 optional 6 und 7,
— Baubetriebsplanung und Sperrpausenanmeldung (IB, BauKapa 1+2).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 212-386540
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 16FEI22382
Titel: Planung OL-Erneuerung Projekte Nürnberg Rangierbahnhof
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-14 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Obermeyer Planen + Beraten
Postort: Nürnberg
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 297 500 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2020/S 037-088398 (2020-02-18)