Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1-3 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anl. 15 HOAI u. optional in den LPH 5-6 nach § 55 HOAI in Verbind. m. Anl. 15 HOAI

Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr, Referat 43

Die beiden, jeweils einröhrigen Kirchbergtunnel (1 840 m) u. Schlossbergtunnel (844 m) liegen im Zuge der B 294 bei Schiltach im Schwarzwald u. wurden 1991 in Betrieb genommen.
Ca. in Tunnelmitte des Kirchbergtunnels befindet sich eine Elektrokaverne u. eine Abluftkaverne mit Abluftkamin. Der Tunnel verfügt bereits über 2 Rettungsstollen (Einzellängen: 215 m und 360 m), der SB-Tunnel besitzt keinen Notausgang.
Bd. Tunnel haben ein gemeinsames zentrales Betriebsgebäude und werden von der Integrierten Leitstelle u. vom Landratsamt in Rottweil überwacht.
Die beiden Tunnel entsprechen nicht mehr den offiziellen Regelwerken und Sicherheitsanforderungen. Baulich werden jeweils (teilweise parallele) Rettungsstollen mit mehreren Ausgängen ins Freie u. mehrere Notausgängen vom Tunnel in den jeweiligen Rettungsstollen nachgerüstet.
Die ursprünglich eingebaute Betriebstechnik ist teilweise ausgefallen und wurde partiell erneuert. U. a. fanden im Jahr 2008 sogenannte „Sofortmaßnahmen TBT“ statt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-10. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-23.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-23 Auftragsbekanntmachung
2017-04-03 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Die beiden, jeweils einröhrigen Kirchbergtunnel (1 840 m) u. Schlossbergtunnel (844 m) liegen im Zuge der B 294 bei Schiltach im Schwarzwald u. wurden 1991 in Betrieb genommen. Ca. in Tunnelmitte des Kirchbergtunnels befindet sich eine Elektrokaverne u. eine Abluftkaverne mit Abluftkamin. Der Tunnel verfügt bereits über 2 Rettungsstollen (Einzellängen: 215 m und 360 m), der SB-Tunnel besitzt keinen Notausgang. Bd. Tunnel haben ein gemeinsames zentrales Betriebsgebäude und werden von der Integrierten Leitstelle u. vom Landratsamt in Rottweil überwacht. Die beiden Tunnel entsprechen nicht mehr den offiziellen Regelwerken und Sicherheitsanforderungen. Baulich werden jeweils (teilweise parallele) Rettungsstollen mit mehreren Ausgängen ins Freie u. mehrere Notausgängen vom Tunnel in den jeweiligen Rettungsstollen nachgerüstet. Die ursprünglich eingebaute Betriebstechnik ist teilweise ausgefallen und wurde partiell erneuert. U. a. fanden im Jahr 2008 sogenannte „Sofortmaßnahmen TBT“ statt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Rottweil 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regierungspräsidium Freiburg, Abt. 4 Straßenwesen und Verkehr, Referat 43
Postanschrift: Bissierstraße 7
Postleitzahl: 79114
Postort: Freiburg im Breisgau
Kontakt
Internetadresse: http://www.rp-freiburg.de 🌏
E-Mail: mathias.doll@rpf.bwl.de 📧
Telefon: +49 7612084421 📞
Fax: +49 7612084599 📠
URL der Dokumente: http://www.rp-freiburg.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-23 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-28 📅
Datum des Beginns: 2017-04-03 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 187-335654
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Zunächst erfolgt für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Optional können die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI gesondert beauftragt werden.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die beiden, jeweils einröhrigen Kirchbergtunnel (1 840 m) u. Schlossbergtunnel (844 m) liegen im Zuge der B 294 bei Schiltach im Schwarzwald u. wurden 1991 in Betrieb genommen.
Ca. in Tunnelmitte des Kirchbergtunnels befindet sich eine Elektrokaverne u. eine Abluftkaverne mit Abluftkamin. Der Tunnel verfügt bereits über 2 Rettungsstollen (Einzellängen: 215 m und 360 m), der SB-Tunnel besitzt keinen Notausgang.
Bd. Tunnel haben ein gemeinsames zentrales Betriebsgebäude und werden von der Integrierten Leitstelle u. vom Landratsamt in Rottweil überwacht.
Die beiden Tunnel entsprechen nicht mehr den offiziellen Regelwerken und Sicherheitsanforderungen. Baulich werden jeweils (teilweise parallele) Rettungsstollen mit mehreren Ausgängen ins Freie u. mehrere Notausgängen vom Tunnel in den jeweiligen Rettungsstollen nachgerüstet.
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Die ursprünglich eingebaute Betriebstechnik ist teilweise ausgefallen und wurde partiell erneuert. U. a. fanden im Jahr 2008 sogenannte „Sofortmaßnahmen TBT“ statt.
B 294, Kirchbergtunnel und Schlossbergtunnel, Nachrüstung; Leistung: Fachplanung Technische Ausrüstung nach § 53 ff. HOAI in den Leistungsphasen 1 bis 3 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI und optional in den Leistungsphasen 5 bis 6 nach § 55 HOAI in Verbindung mit Anlage 15 HOAI für: Kirchberg- und Schlossbergtunnel einschl. Betriebsgebäude, Rettungsstollen u. Tunnelvorfelder unter Berücksichtigung der verkehrlichen Belange, Planungen Dritter und der Demontagen der Altlanlagen.
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Die zu planende Betriebstechnische Anlage für die beiden Tunnel in Schiltach wird jeweils in Anlagengruppen getrennt (und für die AG 4 und 5 auch getrennt nach Tunnel) aufgeteilt:
Anlagengruppe 4 (AG 4) Kirchbergtunnel (KBT) und AG 4 Schlossbergtunnel (SBT), AG 5 KBT und AG 5 SBT, AG 8 KBT/SBT.
Es werden zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI 2013 beauftragt, die Phasen 5 und 6 werden bei Bedarf (optional) gesondert beauftragt.
Für jeden Tunnel ist ein eigenständiger RE-Entwurf auszuarbeiten.
Bei den optional zu vergebenden Leistungsphasen 5 und 6 sind die beiden Entwürfe in geeigneter Weise zu einer Ausschreibung zusammenzuführen.
Die Leistungen nach der AG 1 und AG 3 (Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen sowie Lufttechnische Anlagen) werden anderweitig beauftragt und sind in den Entwurf bzw. später in das Leistungsverzeichnis zu integrieren.
Besondere Leistung: Erstellen eines Blitzschutzzonen- und Überspannungskonzept einschl. Risikoabschätzung für die gesamte Tunnelanlage einschl. BG und Vorportalbereiche mit den Entwässerungsanlagen/Havariebecken.
Beschreibung der Verlängerungen:
Optionale Beauftragung der Leistungsphasen 5 und 6 im Jahr 2018; Verlängerung der Laufzeit gilt nur für den Teil der Phasen 5 und 6.
Zusätzliche Informationen:
Zunächst erfolgt für die Fachplanung Technische Ausrüstung die Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Optional können die Leistungsphasen 5 und 6 HOAI gesondert beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 77761 Schiltach.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Aktueller Nachweis (ausgestellt nach dem 1.1.2016) über die Rechtsform und die Unterschriftsberechtigung des Antragstellers – bei Bewerber- / Bietergemeinschaften für alle Mitglieder (in der Regel durch Auszug aus dem Handelsregister – bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes – bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein Handelsregister o. ä. verpflichtet sind durch Eigenerklärung).
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Aus dem Nachweis muss zweifelsfrei hervorgehen, dass die Person / die Personen, welche den Antrag / die Erklärung abgegeben haben, berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Antragsteller zu tätigen.
Mindeststandards:
1) Gemäß § 45 (4) Nr. 2 VgV:
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung.
Nachweis, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3 000 000 EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von 3 000 000 EUR gegeben ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Gemäß § 46 (3) Nr. 2 :VgV (Wichtung 40 v. H.)
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Bei der Wertung sind folgende Sachverhalte wesentlich:
— Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten (Tunnelbetriebstechnische Nachrüstung eines Bestandstunnels nach RABT 2006 innerhalb/im Bereich der LPH 1 bis 6 ohne 4 gemäß § 55 HOAI, Länge > 400 m) des Projektleiters Planung der Technischen Ausrüstung mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner. (20 v. H.);
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— Berufserfahrung des Projektleiters (in Jahren) (15 v. H.);
— Firmenzugehörigkeit des Projektleiters (in Jahren) (5 v. H.).
2) Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: (Wichtung 40 v. H.)
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten (Tunnelbetriebstechnische Nachrüstung eines Bestandstunnels nach RABT 2006 innerhalb/im Bereich der LPH 1 bis 6 ohne LPH 4 gemäß § 55 HOAI, Länge > 400 m) des Unternehmens der Technischen Ausrüstung mit Angaben von Projektname, Ort, Leistungszeitraum, Auftraggeber mit Nennung Ansprechpartner.
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3) Gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: (Wichtung 10 v. H.)
Personalbestand in den letzten drei Jahren.
Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter (Ingenieure und Techniker einschl. Zeichner) in den letzten 3 Jahren.
4) Gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: (Wichtung 10 v. H.)
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und Angaben zur Technischen Ausrüstung:
— Nennung eines eigenen Qualitätsmanagementsystems (QM);
— Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001 (ja/nein);
— Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Qualitätssicherung (Software/Schnittstellen/Datentransfer).
Mindeststandards:
1) Gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV:
Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, inkl. berufliche Befähigung.
Der Bewerber muss mindestens folgende Befähigung aufweisen:
Berufserfahrung Projektleiter im Bereich der Technischen Ausrüstung mindestens 5 Jahre.
2) Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten fünf Jahren (statt 3 Jahre wie nach § 46 (3) Nr. 1 VgV), die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Der Bewerber muss mindestens eine vergleichbare Planung (Art: Nachrüstung Technische Ausrüstung eines Bestandstunnels [also hier kein Neubau] nach RABT 2006; Länge > 400 m; im Bereich/innerhalb der LPH 1 bis 6 ohne LPH 4) als Leistungen erbracht haben.
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3) Gemäß § 46 (3) Nr. 3 bzw. Nr. 9 VgV:
Maßnahmen des Bewerbers, zur Gewährleistung der Qualität und seiner Untersuchungsmöglichkeiten.
Der Bewerber muss mindestens über ein eigenes Qualitätsmanagementsystem verfügen.
Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung, über die das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Über folgende Ausstattung/technische Ausrüstung muss der Bewerber verfügen:
— Standardsoftware MS Office (Word und Excel) oder gleichwertig;
— CAD-Software (mit verarbeitbaren Dateien dxf/dwg);
— Terminplanungssoftware (MS-Project oder gleichwertig).
4) Gemäß § 46 (3) Nr. 10 VgV:
Teil des Auftrages, der unter Umständen an Unterauftragnehmer vom Bewerber vergeben werden sollen.
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die von ihm benannten Unterauftragnehmer den Mindeststandards für die übernommenen Leistungen genügen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
a) Allgemeine Vertragsbedingungen für freiberufliche Leistungen im Straßen- und Brückenbau, Ausgabe 2016 (AVB F-StB);
b) Technische Vertragsbedingungen Objektplanung Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2014 (TVB-Verkehrsanlagen);
c) Technische Vertragsbedingungen Technische Ausrüstung, Ausgabe 2014 (TVB-Technische Ausrüstung);
d) Zusätzliche Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW);
e) Die Eigenerklärung zur Eignung bzw. der Teilnahmeantrag muss eine Erklärung enthalten, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 und § 124 GWB bestehen.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1) Einhaltung der formellen Anforderungen.
2) Einhaltung der Mindestanforderungen.
3) Kriterien und Wichtungen für die Wertung der Teilnahmeanträge:
Gemäß § 46 (3) Nr. 2 VgV: Leistungsfähigkeit der technischen Fachkräfte:
— Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten (20 %);
— Berufserfahrung Projektleiter (15 %);
— Firmenzugehörigkeit Projektleiter (5 %).
Gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV: Ausführungen von vergleichbaren Leistungen des Unternehmens:
— Nennung von vergleichbaren Referenzprojekten des Unternehmens (40 %).
Gemäß § 46 (3) Nr. 8 VgV: Personalbestand in den letzten 3 Jahren:
— Durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter in den letzten 3 Jahren (10 %).
Gemäß § 46 (3) Nr. 3 VgV: Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität und Angaben zur Technischen Ausrüstung:
— Nennung eines eigenen Qualitätsmanagementsystems;
— Zertifizierung des Unternehmens nach ISO 9001;
— Beschreibung der technischen Ausrüstung zur Qualitätssicherung;
(zusammen 10 %).
Nähere und weitergehende Angaben zu den Mindeststandards und den Wertungskriterien: siehe Abschnitt III.1) Teilnahmebedingungen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität: Vorgehenskonzept (Ablauf der Bearbeitung, Kommunikation mit AG, usw.)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungszeitraum und Fristen: Termin- und Personaleinsatzplan
Gewichtung des Preises: 40 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Regierungspräsidium Freiburg, Herr Matthias Doll
Internetadresse: www.rp-freiburg.de 🌏
Dokumente URL: www.rp-freiburg.de 🌏
Postanschrift: Bissierstraße 7, Raum-Nr. EG.17a bzw. EG.17b (Poststelle)
Land: Freiburg im Breisgau, Stadtkreis 🏙️
URL der Dokumente: www.rp-freiburg.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
a) Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren stehen auf der Internetseite www.rp-freiburg.de (dort im Register „Bekanntmachungen“, mit der Bezeichnung „Ausschreibung B 294 Tunnelbetriebstechnik“) unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zur Verfügung.
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b) Die Antragsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Alle Fragen zum Verfahren werden ausschließlich schriftlich, per E-Mail an mathias.doll@rpf.bwl.de, angenommen.
Eingegangene Fragen zum Verfahren werden zentral beantwortet. Alle eingegangenen Fragen und die zugehörigen Antworten werden (anonym) auf der Internetseite der Ausschreibug allen Interessenten zur Verfügung gestellt. Dadurch haben alle Interessenten dieselben Informationen / Grundlagen für ihre Antragstellung.
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Auf anderem Weg eingehende Fragen werden nicht beantwortet, es wird immer auf den aufgezeigten Weg über die E-Mail verwiesen. Interessenten haben sich daher selbstständig über den aktuellen Stand dieses Dokuments und der Informationen auf der Internetseite zu informieren.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721926-0 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 721926-3985 📠
Internetadresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/Abt1/Ref15/Seiten/default.aspx 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antragunzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
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Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161Abs.1 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 187-335654 (2016-09-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 480476.85 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Bissierstraße 3
Kontakt
Telefon: +49 7612082234 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 068-128731
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 187-335654
ABl. S-Ausgabe: 68

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vorgehenskonzept
Leistungszeitraum und Fristen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-30 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat. Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Mehr anzeigen
Der Nachprüfungsantrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Er ist unverzüglich zu begründen (§ 161 Abs. 1 GWB).
Quelle: OJS 2017/S 068-128731 (2017-04-03)