Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn. Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht. Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes. Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Kurze Beschreibung:
Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn.
Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes.
Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn.
Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes.
Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn.
Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes.
Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt in der Ertüchtigung bzw. dem Austausch der vorhandenen Stahlbetonrippendecken (Baujahr 1905). Begleitend hierzu wird es erforderlich, die Räumlichkeiten auf den Rohbau zurückzuführen und den Innenausbau einschl. der Haustechnikanlagen neu aufzubauen. Daneben sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster) sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich, die zeitgleich durchzuführen sind. Die Nutzung des Gebäudes ist zur Durchführung der Maßnahmen zur Hälfte in Container vor Ort ausgelagert. Die andere Gebäudehälfte wird während der Bauzeit schulisch genutzt. Die zu bearbeitende Fläche beträgt insgesamt ca. 4 800 m
Der Schwerpunkt der Maßnahme liegt in der Ertüchtigung bzw. dem Austausch der vorhandenen Stahlbetonrippendecken (Baujahr 1905). Begleitend hierzu wird es erforderlich, die Räumlichkeiten auf den Rohbau zurückzuführen und den Innenausbau einschl. der Haustechnikanlagen neu aufzubauen. Daneben sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster) sowie Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz erforderlich, die zeitgleich durchzuführen sind. Die Nutzung des Gebäudes ist zur Durchführung der Maßnahmen zur Hälfte in Container vor Ort ausgelagert. Die andere Gebäudehälfte wird während der Bauzeit schulisch genutzt. Die zu bearbeitende Fläche beträgt insgesamt ca. 4 800 m
Geschätzte Baukosten Deckensanierung: ca. 9 244 000 EUR netto (davon KG 300 – 6 467 000 EUR netto, KG 400 – 1 365 000 EUR netto)
Geschätzte Baukosten Sanierungsstau: ca. 3 950 000 EUR netto (davon KG 300 – 1 695 000 EUR netto, KG 400 – 807 000 EUR netto).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 13 194 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 6 wurden vollständig erbracht. Im Zuge der Baudurchführung wurden gravierende Mängel an der Bausubstanz ersichtlich, die eine Änderungen der Planung notwendig machten. Das neu zu beauftragende Leistungsbild der Leistungsphase 3 bis 5 ist in Bezug auf die vorhandene Planung abzustimmen. Es ist beabsichtigt, nur ein Teil aus dem Leistungsbild dieser Leistungsphasen zu beauftragen. Die Leistungsphase 6 sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle und die F-90 Nachweise für den baulichen Brandschutz sollen nach Freigabe durch die gemeinderätlichen Gremien vollumfänglich beauftragt werden. Zunächst sollen die erforderlichen Leistungen aus der Leistungsphase 3 beauftragt werden.
Die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 6 wurden vollständig erbracht. Im Zuge der Baudurchführung wurden gravierende Mängel an der Bausubstanz ersichtlich, die eine Änderungen der Planung notwendig machten. Das neu zu beauftragende Leistungsbild der Leistungsphase 3 bis 5 ist in Bezug auf die vorhandene Planung abzustimmen. Es ist beabsichtigt, nur ein Teil aus dem Leistungsbild dieser Leistungsphasen zu beauftragen. Die Leistungsphase 6 sowie die Ingenieurtechnische Kontrolle und die F-90 Nachweise für den baulichen Brandschutz sollen nach Freigabe durch die gemeinderätlichen Gremien vollumfänglich beauftragt werden. Zunächst sollen die erforderlichen Leistungen aus der Leistungsphase 3 beauftragt werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dammstraße 14, 74076 Heilbronn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis des Bewerbers über die Berufszulassung und Berufsausübung (Bewerbungsbogen Ziff.3.1);
— Eigenerklärung des Bewerbers, ob er beabsichtigt, sich der Fähigkeiten und der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen und/oder ob und in welcher Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist und/oder ob und ggf. in welchem Umfang er beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben (Bewerbungsbogen Ziff. 1.1.8 und 1.1.9);
— Eigenerklärung des Bewerbers, ob er beabsichtigt, sich der Fähigkeiten und der Kapazitäten anderer Unternehmen zu bedienen und/oder ob und in welcher Art er wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist und/oder ob und ggf. in welchem Umfang er beabsichtigt, Unteraufträge zu vergeben (Bewerbungsbogen Ziff. 1.1.8 und 1.1.9);
— Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Abs.…
… 4 und § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen (Bewerbungsbogen Ziff. 4).
Für die Eigenerklärungen zur persönlichen Eignung ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Richtigkeit der in der Eigenerklärungen gemachten Angaben nach Spiegelstrich 3 und 4 durch Vorlage eines der in § 48 Abs. 4-6 VgV genannten Nachweise jederzeit im laufenden Verfahren nachweisen zu lassen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung über das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen: Personen- und sonstige Schäden: mind. 3 Mio Euro (Bewerbungsbogen Ziff.2.1);
— Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (Bewerbungsbogen Ziff.2.2);
— Eigenerklärung über den Anteil an den Jahresumsätzen des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren, der auf Einnahmen aus Architektenleistungen von Umbauten und Modernisierungen entfällt (Bewerbungsbogen Ziff.2.3).
Für die Eigenerklärungen der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Bewerbungsbogen zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Eigenerklärung zu Referenzprojekten aus dem Bereich Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Schulgebäuden, die mit dem Umfang und der Komplexität der geforderten Ingenieurleistungen möglichst vergleichbar sind (Umbau, Modernisierung oder Erweiterung im laufenden Betrieb; vergleichbare BGF; vergleichbare Baukosten). Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe stehenden Leistung. Die Referenzen sind vom Bewerber somit auf Grundlage der Vergleichbarkeit auszuwählen. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind, sofern vorhanden, maximal zwei Referenzen wertbar. Die vom Bewerber zur Angabe beabsichtigten Referenzen sind im Bewerbungsbogen (Ziff. 3.2.1 und 3.2.2) einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Referenzblättern um eine detaillierte Beschreibung derausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A3 zu ergänzen. Die Darstellungmuss aussagekräftige Dokumente, z. B. Auszüge aus Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Perspektiven,Details) sowie aussagekräftige Erläuterung enthalten.
— Eigenerklärung zu Referenzprojekten aus dem Bereich Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen von Schulgebäuden, die mit dem Umfang und der Komplexität der geforderten Ingenieurleistungen möglichst vergleichbar sind (Umbau, Modernisierung oder Erweiterung im laufenden Betrieb; vergleichbare BGF; vergleichbare Baukosten). Die reine Menge der benannten Referenzen ist nicht ausschlaggebend, sondern die Vergleichbarkeit mit der hier zur Vergabe stehenden Leistung. Die Referenzen sind vom Bewerber somit auf Grundlage der Vergleichbarkeit auszuwählen. Vor diesem Hintergrund und im Interesse der Aufwandsminimierung für die Bewerber sind, sofern vorhanden, maximal zwei Referenzen wertbar. Die vom Bewerber zur Angabe beabsichtigten Referenzen sind im Bewerbungsbogen (Ziff. 3.2.1 und 3.2.2) einzutragen und nach dortiger Maßgabe mit den entsprechenden Referenzblättern um eine detaillierte Beschreibung derausgeführten Planung und Vorstellung des Projektes auf max. 3 Blatt DIN A3 zu ergänzen. Die Darstellungmuss aussagekräftige Dokumente, z. B. Auszüge aus Planunterlagen (Grundrisse, Ansichten, Perspektiven,Details) sowie aussagekräftige Erläuterung enthalten.
Für die Eigenerklärungen der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Bewerbungsbogen zuverwenden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Herkunftslandesberechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der vorgenannten Fachrichtung verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Herkunftslandesberechtigt sind, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen. Ist in dem Herkunftsland der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis der vorgenannten Fachrichtung verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2001/19/EG des Europäischen Parlamentsund des Rates vom 14.5.2001 und der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.11.2013 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen werden zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß Ziff. 1 benennen.
3. Bei Bewerbergemeinschaften muss mindestens ein Mitglied die Anforderungen erfüllen, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Die fristgerechte Vorlage der geforderten Nachweise, Erklärungen gemäß Ziffern III.1.1), III.1.2), III.1.3) und III.2.3) und des vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogens.
Sind die genannten und geforderten Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft enthalten, werden der Bewerber einmalig aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen oder Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber auf der Vergabeplattform subreport ELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreport ELVIS maßgeblich.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Sind die genannten und geforderten Angaben/ Nachweise/ Erklärungen/Unterlagen im Teilnahmeantrag nicht, nur unvollständig oder fehlerhaft enthalten, werden der Bewerber einmalig aufgefordert, die fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften Erklärungen oder Unterlagen innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen, gerechnet vom Tag nach Absendung der Aufforderung nachzureichen oder nachzubessern. Geschieht dies innerhalb der gesetzten Frist nicht, wird der Teilnahmeantrag des Bewerbers vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Aufforderung wird über die Vergabeplattform subreport ELVIS versandt, die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber auf der Vergabeplattform subreport ELVIS einzustellen. Zur Fristwahrung ist der rechtzeitige upload auf der Vergabeplattform subreport ELVIS maßgeblich.
Unter den Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen und nicht aus formalen Gründen auszuschließen sind, erfolgt die Auswahl nach den in der Bewertungsmatrix genannten Kriterien:
Die Bewertungsmatrix der Eignungskriterien kann unter folgendem link direkt eingesehen werden:
Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Falls die Zahl der Bewerber, die die Bedingungen erfüllen und eine entsprechende Punktzahl erreichen, die aufzufordernde Höchstzahl überschreitet (durch Punktgleichstand), wird der Bewerber, der an 5. Stelle angenommen werden soll, durch Losverfahren (unter den Bewerbern mit Punktgleichstand) ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:15
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-07 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-05-01 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Visionen zum Projekt anhand der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Umsetzungsstrategie des Bieters
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Gewichtung des Preises: 30
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://rp-karlsruhe.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 aGWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 160-289435 (2016-08-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn.
Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes. Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Fortführung der Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen in der Dammschule Heilbronn.
Im Rahmen der Fachplanung Tragwerksplanung gemäß § 51 HOAI 2013 wurden bisher Leistungen aus den Leistungsphasen 1 bis 6 erbracht.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes. Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Gesamtwert des Auftrags: 277 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes. Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Gegenstand der Beauftragung sind Leistungen gemäß § 51 HOAI 2013 der Leistungsphasen 3 bis 6 sowie der Besonderen Leistungen Ingenieurtechnische Kontrolle und F-90 Nachweise des baulichen Brandschutzes. Das Objekt wurde in Honorarzone drei (III) eingestuft. Die Honorarzone wurde nach dem statisch-konstruktiven Schwierigkeitsgrad anhand der Bewertungsmerkmale vom Auftraggeber ermittelt.
Geschätzte Baukosten Deckensanierung: ca. 9,244 Mio. EUR netto (davon KG 300 – 6,467 Mio. EUR netto, KG 400 – 1,365 Mio. EUR netto)
Geschätzte Baukosten Sanierungsstau: ca. 3,95 Mio. EUR netto (davon KG 300 – 1,695 Mio. EUR netto, KG 400 – 807 000 EUR netto).
Beschreibung der Optionen:
Die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 6 wurden vollständig erbracht. Im Zuge der Baudurchführung wurden gravierende Mängel an der Bausubstanz ersichtlich, die eine Änderungen der Planung notwendig machten. Das neu zu beauftragende Leistungsbild der LPH 3 bis 5 wurde auf die vorhandene Planung abgestimmt. Es wird nur ein Teil aus dem Leistungsbild dieser LPH beauftragt.
Die Leistungen der Leistungsphase 1 bis 6 wurden vollständig erbracht. Im Zuge der Baudurchführung wurden gravierende Mängel an der Bausubstanz ersichtlich, die eine Änderungen der Planung notwendig machten. Das neu zu beauftragende Leistungsbild der LPH 3 bis 5 wurde auf die vorhandene Planung abgestimmt. Es wird nur ein Teil aus dem Leistungsbild dieser LPH beauftragt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dammstraße 14; 74076 Heilbronn.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-17 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.