Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf eVergabe nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung auf eVergabe (kostenpflichtig) entfällt vorgenanntes.