Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben.
Für das Programm IuK.2020 wird ein Leistungszeitraum ca. vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 plus zweimal ein Jahr Verlängerung, in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsbildes im Los, veranschlagt.
Unter einer VZÄ versteht sich ein Fachplaner / Consultant in Vollzeit, das bedeutet durchschnittlich 220 Arbeitstage (mdst. 8 bis max. 10h) pro Jahr und pro Person wobei Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergütet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-28) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Str. 218
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04179
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3414948-0📞
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Fax: +49 3414948-200 📠
Region: Leipzig🏙️
URL: www.polizei.sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Fachplanung und Technisches Consulting für das Programm IuK.2020 der Polizei Sachsen
B2149; Az.: 32-0277.10/1/2016”
Produkte/Dienstleistungen: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie📦
Titel: Fachplanung und Technisches Consulting – Server/Storage
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Dresden, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout...”
Beschreibung der Beschaffung
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations-und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zuplanen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Mehr anzeigen Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2017/S 002-002215
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: B2149/Los 3
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-12 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hewlett-Packard GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Leipzig🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 089 000 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Postafch 101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2019/S 023-051349 (2019-01-28)