Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben. Für das Programm IuK.2020 wird ein Leistungszeitraum ca. vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 plus zweimal ein Jahr Verlängerung, in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsbildes im Los, veranschlagt. Unter einer VZÄ versteht sich ein Fachplaner / Consultant in Vollzeit, das bedeutet durchschnittlich 220 Arbeitstage (mdst. 8 bis max. 10h) pro Jahr und pro Person wobei Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergütet werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Strategische Prüfung und Planung im Bereich Informationssysteme oder -technologie
Referenznummer: B 2149; Az.: 32-0277.10/1/2016
Kurze Beschreibung:
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben.
Für das Programm IuK.2020 wird ein Leistungszeitraum ca. vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 plus zweimal ein Jahr Verlängerung, in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsbildes im Los, veranschlagt.
Unter einer VZÄ versteht sich ein Fachplaner / Consultant in Vollzeit, das bedeutet durchschnittlich 220 Arbeitstage (mdst. 8 bis max. 10h) pro Jahr und pro Person wobei Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergütet werden.
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben.
Für das Programm IuK.2020 wird ein Leistungszeitraum ca. vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 plus zweimal ein Jahr Verlängerung, in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsbildes im Los, veranschlagt.
Unter einer VZÄ versteht sich ein Fachplaner / Consultant in Vollzeit, das bedeutet durchschnittlich 220 Arbeitstage (mdst. 8 bis max. 10h) pro Jahr und pro Person wobei Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergütet werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt Logistikzentrum
Postanschrift: Lützner Straße 218
Postleitzahl: 04179
Postort: Leipzig
Kontakt
Internetadresse: http://www.polizei.sachsen.de🌏
E-Mail: gs.lz.pva@polizei.sachsen.de📧
Telefon: +49 3414948-0📞
Fax: +49 3414948-200 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-07-28 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-02 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 147-265998
ABl. S-Ausgabe: 147
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben.
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund sind die folgenden Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting auszuschreiben.
Für das Programm IuK.2020 wird ein Leistungszeitraum ca. vom 1.1.2017 bis 31.12.2018 plus zweimal ein Jahr Verlängerung, in Abhängigkeit des jeweiligen Leistungsbildes im Los, veranschlagt.
Unter einer VZÄ versteht sich ein Fachplaner / Consultant in Vollzeit, das bedeutet durchschnittlich 220 Arbeitstage (mdst. 8 bis max. 10h) pro Jahr und pro Person wobei Urlaubs- und Krankheitstage nicht vergütet werden.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Netzwerk I – WAN und Dienste.
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN-Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden.
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN-Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden.
Hierfür ist eine externe Fachunterstützung zur Erreichung dieser Ziele erforderlich.
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um 2 x 1 Jahr möglich.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Netzwerk II – Dienststellen und WLAN.
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerung um 2 x 1 Jahr.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – Server / Storage.
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations- und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zu planen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations- und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zu planen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – PKI.
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Ziele des Projektes 3 des Programmes IuK.2020 sind:
die Einführung einer Public-Key-Infrastruktur und damit verbunden die Einführung einer SmartCard für die Mitarbeiter der sächsischen Polizei.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – AD.
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Ziele des Projektes 3 des Programmes IuK.2020 sind: die Einführung eines eigenen Verzeichnisdienstes für die sächsische Polizei.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – SIEM / SOC.
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Etablierung eines technisch, operativen Sicherheitsmanagements inkl. Einführung eines Sicherheits-Informations- und Ereignis-Management (SIEM) und der Aufbau eines Security Operations Center (SOC).
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK.2020 ist u. a. die Etablierung eines technisch, operativen Sicherheitsmanagements inkl. Einführung eines Sicherheits-Informations- und Ereignis-Management (SIEM) und der Aufbau eines Security Operations Center (SOC).
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – IPv6.
Losnummer: 7
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK.2020 ist u. a. der Wechsel vom IPv4 zu IPv6.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – Testcenter.
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK.2020 ist der Aufbau eines polizeiinternen Testcenters für Hardware, Infrastruktur und alle polizeilichen Anwendungen.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting ITIL / ITSM.
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK.2020 ist, basierend auf der IT-Infrastrukturbibliothek (ITILv3), IT-Service Management (ITSM) anzuwenden und so die Betriebs- und Betreuungsprozesse für die polizeiliche IuK zu verbessern.
Daher wird eine externe Fachunterstützung im Hinblick auf die Erreichung folgender Ziele erforderlich:
— Entwicklung einer neuen ITSM -Zielarchitektur;
— Prüfen vorhandener Abläufe und Prozesse auf ihren Reifegrad und Anpassung an die ITSM-Zielarchitektur.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dresden, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister muss vorliegen.
Vorliegen einer Sicherheitsüberprüfung bzw. Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung nach Sächsischem Sicherheitsüberprüfungsgesetz.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Gemäß Teilnahmeantrag.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 999
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Es erfolgt keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Alle geeigneten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-09-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419770📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771199 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB hat ein Antragsbefugter innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang einer Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einen Nachprüfungsantrag einzulegen. Ansonsten ist der Nachprüfungsantrag unzulässig.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 147-265998 (2016-07-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei Sachsen bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Ausschreibung von Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting.
Um zukünftig eine anforderungsgerechte IuK-Unterstützung aller Bereiche der sächsischen Polizei sicherstellen zu können, ist eine Konsolidierung der IuK-Landschaft unter Berücksichtigung der Strategie der Polizei Sachsen bis zum Jahr 2020 dringend erforderlich. Vor diesem Hintergrund erfolgte die Ausschreibung von Leistungen im Bereich Fachplanung und Technisches Consulting.
Gesamtwert des Auftrags: 5 982 900 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Polizeiverwaltungsamt, Logistikzentrum
Kontakt
Telefon: +49 34149480📞
Fax: +49 3414948200 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Netzwerk I – WAN und Dienste
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden. Hierfür ist eine externe Fachunterstützung zur Erreichung dieser Ziele erforderlich.
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden. Hierfür ist eine externe Fachunterstützung zur Erreichung dieser Ziele erforderlich.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Netzwerk II – Dienststellen und WLAN
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden.
Ein Ziel des Projektes 1 (IuK-Infrastruktur) des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Netzwerk-Technik der sächsischen Polizei. Dazu gehören die aktive und passive Netzwerktechnik für das WAN und die LAN-/WAN Netzwerkinfrastruktur in den Dienststellen. Zur Erhöhung der Mobilität der Clients soll die Einführung von WLAN in den Dienststellen der sächsischen Polizei geplant werden.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – Server/Storage
Kurze Beschreibung:
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations- und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zu planen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations- und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zu planen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – PKI
Kurze Beschreibung:
Ziele des Projektes 3 des Programmes IuK. 2020 sind: die Einführung einer Public-Key-Infrastruktur und damit verbunden die Einführung einer SmartCard für die Mitarbeiter der sächsischen Polizei.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – AD
Kurze Beschreibung:
Ziele des Projektes 3 des Programmes IuK. 2020 sind: die Einführung eines eigenen Verzeichnisdienstes für die sächsische Polizei.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – SIEM/SOC
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Etablierung eines technisch, operativen Sicherheitsmanagements inkl. Einführung eines Sicherheits-Informations- und Ereignis-Management (SIEM) und der Aufbau eines Security Operations Center (SOC).
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Etablierung eines technisch, operativen Sicherheitsmanagements inkl. Einführung eines Sicherheits-Informations- und Ereignis-Management (SIEM) und der Aufbau eines Security Operations Center (SOC).
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – IPv6
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. der Wechsel vom IPv4 zu IPv6.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting – Testcenter
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist der Aufbau eines polizeiinternen Testcenters für Hardware, Infrastruktur und alle polizeilichen Anwendungen.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung und Technisches Consulting ITIL / ITSM
Kurze Beschreibung:
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist, basierend auf der IT-Infrastrukturbibliothek (ITILv3), IT-Service Management (ITSM) anzuwenden und so die Betriebs- und Betreuungsprozesse für die polizeiliche IuK zu verbessern. Daher wird eine externe Fachunterstützung im Hinblick auf die Erreichung folgender Ziele erforderlich: – Entwicklung einer neuen ITSM; – Zielarchitektur; – Prüfen vorhandener Abläufe und Prozesse auf ihren Reifegrad und Anpassung an die ITSM-Zielarchitektur.
Ein Ziel des Projektes 5 des Programmes IuK. 2020 ist, basierend auf der IT-Infrastrukturbibliothek (ITILv3), IT-Service Management (ITSM) anzuwenden und so die Betriebs- und Betreuungsprozesse für die polizeiliche IuK zu verbessern. Daher wird eine externe Fachunterstützung im Hinblick auf die Erreichung folgender Ziele erforderlich: – Entwicklung einer neuen ITSM; – Zielarchitektur; – Prüfen vorhandener Abläufe und Prozesse auf ihren Reifegrad und Anpassung an die ITSM-Zielarchitektur.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-12 📅
2016-12-13 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Hierbei ist nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2017/S 002-002215 (2017-01-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: B2149; Az.: 32-0277.10/1/2016
Gesamtwert des Auftrags: 1 089 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Postanschrift: Lützner Str. 218
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations-und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zuplanen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Ein weiteres Ziel des Projektes 1 des Programmes IuK. 2020 ist u. a. die Erneuerung der Server-Technik der sächsischen Polizei. Beginnend mit dem Rollout der Server in den Dienststellen werden zur Erneuerung der IT-Plattform physische und virtuelle Server ausgetauscht. Dafür sind Detailplanungen bis hin zu Migrations-und Betriebskonzepten zu erstellen, um anschließend die geplante Konsolidierung umzusetzen und in den Regelbetrieb zu überführen. Insbesondere ist die Fortführung der Virtualisierung mit VMware und Citrix zuplanen. Parallel dazu werden die Storage- und Backup-Systeme konzipiert und umgesetzt. Dadurch wird die Infrastruktur strategisch gemäß der IT-Zielarchitektur ausgerichtet.
Dauer: 48 Monate
Auftragsvergabe
Name: Hewlett-Packard GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 089 000 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: Postafch 101364
Postleitzahl: 04013
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Gem. § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist hierbei nach § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB zu den Fristen für die Einlegung von Rechtbehelfen gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne Veröffentlichung einer vorherigen Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer des Freistates Sachsen
Postanschrift: Braustr. 2
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2019/S 023-051349 (2019-01-28)