Der Auftraggeber behält sich vor, den Kreis der Unternehmen, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, auf 3 – 5 Bewerber zu reduzieren. Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt anhand einer Bewertung der Qualität der von den Bewerbern zum Nachweis ihrer technischen Leistungsfähigkeit eingereichten Referenzen (siehe Ziffer III.2.3)). Die Qualität der Referenzen wird am Maßstab folgender Kriterien beurteilt: (1) Anzahl der Einwohner im Erhebungsgebiet, (2) Anzahl der Interviewer mit einer Mindestarbeitszeit von 8 Stunden und (3) Anzahl der erhobenen Interviews. Darüber hinaus wird (4) die allgemeine Aussagekraft und Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung beurteilt. Je nach dem Grad der Zielerreichung wird jede Referenz auf einer Punkteskala von 0 (ungeeignete Referenz) bis 10 Punkten (sehr gute Referenz) bewertet. Anschließend werden die erreichten Punkte zusammenaddiert und eine Rangfolge der Bewerber erstellt. Die Bewerber mit den höchsten Gesamtpunktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.