Fahrgasthilferuf Berliner S-Bahn

S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)

Ausrüstung aller Fahrzeuge mit Fahrgasthilferuf.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-26. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-25.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-07-25 Auftragsbekanntmachung
2016-11-24 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
Menge oder Umfang:
720 Anlagen für den Fahrgasthilferuf im Fahrzeug und 2 PC-Arbeitsplätze zur Verwaltung der eingehenden Anrufe.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Teile für Eisenbahn- oder Straßenbahnlokomotiven oder rollendes Material; Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: S-Bahn Berlin GmbH (Bukr 20)
Postanschrift: Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz
Postleitzahl: 10115
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal 🌏
E-Mail: martin.guenther@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 5713931519 📞

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 146-265320
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-227083
ABl. S-Ausgabe: 146

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Ausrüstung aller Fahrzeuge mit Fahrgasthilferuf.
Es werden Varianten akzeptiert
Referenznummer: 16TEE22901
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 12439 Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 12 Monate) oder gleichwertiges Dokument des Herkunftlandes des Bewerbers.
Nachweis einer Betriebshaftversicherung
Erklärung über das nicht zutreffen der Eröffnung oder beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren, gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung eines dieser Verfahren mangels Masse.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten, vergleichbaren Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber.
Nachweis der Zertifizierung nach ISO 9001ff.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Bankbürgschaft für Vertragserfüllung und Mängelhaftung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 28
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Günther, Martin
Name: FEF243 – Vertragsmanagement Schienenfahrzeugteile
Postanschrift: Pionierstraße 10
Postort: Minden
Postleitzahl: 32423

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-11-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Kennungen
Art der früheren Veröffentlichung: Notice_buyer_profile
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 126-227083

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2016/S 146-265320 (2016-07-25)
Ergänzende Angaben (2016-11-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 230-420261
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 146-265320
ABl. S-Ausgabe: 230
Quelle: OJS 2016/S 230-420261 (2016-11-24)