Fahrleistungen im freigestellten Schülerverkehr gemäß der „Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes“

Gemeinde Bedburg-Hau

Zu erbringen sind Leistungen zur Schülerbeförderung gem. Freistellungsverordnung auf vier Linien an den Schultagen für einen Zeitraum von 5 Schuljahren sowie die Durchführung von Sonderfahrten (z.B. Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten). Die Betriebsaufnahme erfolgt am 24. August 2016.
Die Leistungen sind im Wesentlichen im Gemeindegebiet Bedburg-Hau an Schultagen montags bis freitags für zwei Strecken zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr und für zwei weitere Strecken zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr zu erbringen. Entgolten wird schultäglich der Fahrzeugeinsatz für das gesamte Betriebszeitfenster zwischen 7.00 Uhr bzw. 7.30 Uhr und 14.30 Uhr, also durchschnittlich 7,25 Std. je Fahrzeug. Verschiebungen der Einsatzzeiten um < 30 Minuten begründen keine Preisänderungen je Fahrzeugeinsatzstunde.
Einzusetzen sind schultäglich zeitgleich vier Fahrzeuge.
Fahrtberechtigt sind ausschließlich Schüler der Gemeinschaftsgrundschule St. Markus mit den Standorten Schneppenbaum und Hasselt, der Katholischen Bekenntnisgrundschule Sankt Antonius Hau, An der Kirche 1, 47551 Bedburg-Hau sowie Schüler des Teilstandortes der Sekundarschule Kleve, Rosendaler Weg 4, 47551 Bedburg-Hau. Zum Nachweis der Nutzungsberechtigung wird der Auftraggeber bzw. die Stadt Kleve die betreffenden Schüler ggf. mit einem Berechtigungsausweis ausstatten.
Für die Durchführung der Fahrten sind vorbehaltlich späterer Änderungen durch den Auftraggeber die vom Auftraggeber vorgegebenen Linienwege, Haltestellen und Fahrpläne maßgebend. Sonderfahrten sind Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten. Die Turn- und Schwimmfahrten sind nach den Stundenplänen der Schulen durchzuführen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-05-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-05-13 Auftragsbekanntmachung
2016-08-15 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-05-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßentransport/-beförderung
Menge oder Umfang:
Die Nutzwagenkilometer summieren sich auf ca. 73.000 Km / Schuljahr. Innerhalb des o.g. Betriebszeitfensters kommen Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten in der Größenordnung von jährlich insgesamt rd. 10.000 Km hinzu.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßentransport/-beförderung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Bedburg-Hau
Postanschrift: Rathausplatz 1
Postleitzahl: 47551
Postort: Bedburg-Hau
Kontakt
Internetadresse: http://www.bedburg-hau.de 🌏
E-Mail: georg.seves@bedburg-hau.de 📧
Telefon: +49 282166068 📞
Fax: +49 282166065 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-05-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-06-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-05-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 094-169646
ABl. S-Ausgabe: 94
Zusätzliche Informationen
Fragen von Bietern werden nur in Textform per E-Mail an die angegebene Kontaktadresse entgegengenommen und ausschließlich in anonymisierter Form per E-Mail an alle Bieter beantwortet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zu erbringen sind Leistungen zur Schülerbeförderung gem. Freistellungsverordnung auf vier Linien an den Schultagen für einen Zeitraum von 5 Schuljahren sowie die Durchführung von Sonderfahrten (z.B. Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten). Die Betriebsaufnahme erfolgt am 24. August 2016.
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Die Leistungen sind im Wesentlichen im Gemeindegebiet Bedburg-Hau an Schultagen montags bis freitags für zwei Strecken zwischen 7.00 Uhr und 14.30 Uhr und für zwei weitere Strecken zwischen 7.30 Uhr und 14.30 Uhr zu erbringen. Entgolten wird schultäglich der Fahrzeugeinsatz für das gesamte Betriebszeitfenster zwischen 7.00 Uhr bzw. 7.30 Uhr und 14.30 Uhr, also durchschnittlich 7,25 Std. je Fahrzeug. Verschiebungen der Einsatzzeiten um < 30 Minuten begründen keine Preisänderungen je Fahrzeugeinsatzstunde.
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Einzusetzen sind schultäglich zeitgleich vier Fahrzeuge.
Fahrtberechtigt sind ausschließlich Schüler der Gemeinschaftsgrundschule St. Markus mit den Standorten Schneppenbaum und Hasselt, der Katholischen Bekenntnisgrundschule Sankt Antonius Hau, An der Kirche 1, 47551 Bedburg-Hau sowie Schüler des Teilstandortes der Sekundarschule Kleve, Rosendaler Weg 4, 47551 Bedburg-Hau. Zum Nachweis der Nutzungsberechtigung wird der Auftraggeber bzw. die Stadt Kleve die betreffenden Schüler ggf. mit einem Berechtigungsausweis ausstatten.
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Für die Durchführung der Fahrten sind vorbehaltlich späterer Änderungen durch den Auftraggeber die vom Auftraggeber vorgegebenen Linienwege, Haltestellen und Fahrpläne maßgebend. Sonderfahrten sind Turn-, Schwimm- und Veranstaltungsfahrten. Die Turn- und Schwimmfahrten sind nach den Stundenplänen der Schulen durchzuführen.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bedburg-Hau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage einer Eigenerklärung zu
— Vorliegen von Insolvenz/Liquidation des Bieters
— ordnungsgemäßen Abführung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen
— Schweren Verfehlungen des Bieters, seiner Vertreter und leitenden Angestellten
— Vertragsbedingungen und zu Eigenerklärungen nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen
— Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen
— Eintragungen im Vergaberegister nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz Nordrhein-Westfalen
entsprechend dem Muster „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“, das vom Auftraggeber bereitgestellt wird, und ggf. Vorlage der vom Auftraggeber geforderten Nachweise.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Sowie Vorlage von
— Bilanz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten Vorlage für die Jahre des Bestehens des Unternehmens.
— Gewinn- und Verlustrechnung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit das Unternehmen bereits so lange besteht. Ansonsten Vorlage für die Jahre des Bestehens des Unternehmens.
— Eigenerklärung zu Bestehen oder zukünftigem Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer angemessenen Deckungssumme je Schadensfall entsprechend dem Muster „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“, das vom Auftraggeber bereitgestellt wird, und ggf. Vorlage der vom Auftraggeber geforderten Nachweise.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eine Liste der Referenzen des Bieters über die von ihm durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr unter Angaben des Leistungsumfangs und Leistungszeitraums, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
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— Eigenerklärung zu Sicherheit und Zuverlässigkeit entsprechend dem Muster „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“, das vom Auftraggeber bereitgestellt wird.
Mindeststandards:
Es müssen als Referenzen mindestens 3 regelmäßig über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate) gefahrene Strecken/Linien angegeben werden.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben sich als Arbeitsgemeinschaft in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zu bewerben. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Gesellschaftern dieser GbR unterzeichnete Erklärung entsprechend dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster abzugeben.
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Sonstige besondere Bedingungen:
Anforderungen an die Angebote:
Die Ausschreibungsunterlagen, insbesondere die Muster für Eigenerklärungen, sind beim Auftraggeber in elektronischer Form über die oben genannte E-Mail-Adresse anzufordern.
Angebote sind in Papierform einzureichen, zugleich soll dem Auftraggeber eine Kopie des vollständigen Angebotes in einfacher elektronischer Form im PDF-Format zur Verfügung gestellt werden. Maßgebend für den fristgerechten Eingang ist allein der Zugang der Angebote in Papierform. Jedes Angebote hat die nachfolgenden Erklärungen und Nachweise zu enthalten. Die Erklärungen und Nachweise sollen in der angegebenen Reihenfolge sortiert als ein Gesamtdokument abgegeben werden. Jedes Angebot muss vollständig sein, d.h. es müssen alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten sein. Bei fehlenden Unterlagen und Nachweisen in einem Angebote behält sich der Auftraggeber eine Nachforderung unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ausdrücklich vor. Die folgenden Bewerbungsunterlagen sind von jedem Bieter und jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft zusammen mit dem Angebote einzureichen:
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(1) die vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignungsprüfung“ entsprechend dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster. Die Eigenerklärung ist mit Ort und Datum zu versehen und vom Bieter bzw. bei juristischen Personen oder Personengesellschaften von deren Vertretern in vertretungsberechtigter Zahl zu unterschreiben.
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(2) die Erklärungen nach dem TVgG NRW entsprechend der vom Auftraggeber bereitgestellten Muster.
(3) die Bilanzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bzw. soweit das Unternehmen noch nicht so lange besteht, die Bilanzen aller abgeschlossenen Geschäftsjahre, .
(4) die Gewinn- und Verlustrechnungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bzw. soweit das Unternehmen noch nicht so lange besteht, die Bilanzen aller abgeschlossenen Geschäftsjahre.
(5) Eine Liste der Referenzen des Bieters über die von ihm durchgeführten Verkehrsdienstleistungen im freigestellten Schülerverkehr oder im Linienverkehr unter Angaben des Leistungsumfangs und Leistungszeitraums, des Auftraggebers und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber.
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(6) Soweit Nachunternehmer eingesetzt werden sollen sind vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Eigenerklärungen aller benannten Nachunternehmer entsprechend dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster vorzulegen.
(7) Bietergemeinschaften haben zudem mit ihrer Bewerbung eine von allen Gesellschaftern dieser GbR unterzeichnete Erklärung entsprechend dem vom Auftraggeber bereitgestellten Muster abzugeben
— in der alle Gesellschafter aufgeführt sind und
— in der ein Vertreter bezeichnet wird, der berechtigt ist, die Bietergemeinschaft gegenüber der Auftraggeberin in allen Angelegenheiten, die diesen Auftrag und das Vergabeverfahren betreffen, zu vertreten.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-06-17 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Georg Seves
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-08-24 📅
Datum des Endes: 2021-07-02 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf (bei Bezirksregierung Düsseldorf)
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753053 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 094-169646 (2016-05-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-08-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 159-288686
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 094-169646
ABl. S-Ausgabe: 159
Zusätzliche Informationen
Unbekannt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-07-19 📅
Name: Look Busreisen GmbH – „Der vom Niederrhein“
Postanschrift: Rheinberger Straße 95 a
Postort: Moers
Postleitzahl: 47441
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB a. F. unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB a. F. bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB a. F. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB a. F. bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 159-288686 (2016-08-15)