Ausschreibungsgegenstand ist die Planung von einzelnen Trassen eines glasfaserbasierten Backbonenetzes mit einer Gesamttrassenlänge von 110 km. Ziel ist die künftige Errichtung eines Hoch- bzw. Höchstgeschwindigkeitsnetzes (NGA-Netz). Die ausgeschriebenen Planungsleistungen werden vom Land Baden-Württemberg gefördert aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015, Az.: 42-8433.12 Regelungen, i. V. m. dem zugehörigen Leitfaden für die Planung eines überörtlichen Backbonenetzes zur VwV Breitbandförderung vom 01.08.2015 in der letzten Änderung vom 14.08.2015. Der Auftraggeber behält sich vor, neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den Bieter zu vergeben, der den ersten Auftrag gemäß dieser Bekanntmachung erhalten hat, sofern diese Dienstleistungen gemäß § 3 Abs. 4 e) VOF einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrages war, im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die zum Verhandlungbesverfahren nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zuzulassenden Bieter werden zu den Verhandlungsterminen am 27.06.2016 oder 28.06.2016 geladen. Die Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden. Die Bewerber haben sich die Termine vorzumerken. Ein schuldhaftes Ausbleiben des Bieters beim Verhandlungstermin trotz vorheriger Ladung mit Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-06-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Feinplanung einzelner Trassen eines glasfaserbasierten NGA-Backbone-Netzes (Masterplan) für die Mitglieder des Zweckverbandes High-Speed-Netz Rhein-Neckar.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
Postanschrift: Dietmar-Hopp-Straße 8
Postleitzahl: 74889
Postort: Sinsheim
Kontakt
E-Mail: werner.riek@fibernet-rn.de📧
Telefon: +49 7261/931-520📞
Fax: +49 7261/931-7520 📠
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung von einzelnen Trassen eines glasfaserbasierten Backbonenetzes mit einer Gesamttrassenlänge von 110 km. Ziel ist die künftige Errichtung eines Hoch- bzw. Höchstgeschwindigkeitsnetzes (NGA-Netz). Die ausgeschriebenen Planungsleistungen werden vom Land Baden-Württemberg gefördert aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015, Az.: 42-8433.12 Regelungen, i. V. m. dem zugehörigen Leitfaden für die Planung eines überörtlichen Backbonenetzes zur VwV Breitbandförderung vom 01.08.2015 in der letzten Änderung vom 14.08.2015. Der Auftraggeber behält sich vor, neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den Bieter zu vergeben, der den ersten Auftrag gemäß dieser Bekanntmachung erhalten hat, sofern diese Dienstleistungen gemäß § 3 Abs. 4 e) VOF einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrages war, im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die zum Verhandlungbesverfahren nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zuzulassenden Bieter werden zu den Verhandlungsterminen am 27.06.2016 oder 28.06.2016 geladen. Die Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden. Die Bewerber haben sich die Termine vorzumerken. Ein schuldhaftes Ausbleiben des Bieters beim Verhandlungstermin trotz vorheriger Ladung mit Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren.
Ausschreibungsgegenstand ist die Planung von einzelnen Trassen eines glasfaserbasierten Backbonenetzes mit einer Gesamttrassenlänge von 110 km. Ziel ist die künftige Errichtung eines Hoch- bzw. Höchstgeschwindigkeitsnetzes (NGA-Netz). Die ausgeschriebenen Planungsleistungen werden vom Land Baden-Württemberg gefördert aufgrund der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 01.08.2015, Az.: 42-8433.12 Regelungen, i. V. m. dem zugehörigen Leitfaden für die Planung eines überörtlichen Backbonenetzes zur VwV Breitbandförderung vom 01.08.2015 in der letzten Änderung vom 14.08.2015. Der Auftraggeber behält sich vor, neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, an den Bieter zu vergeben, der den ersten Auftrag gemäß dieser Bekanntmachung erhalten hat, sofern diese Dienstleistungen gemäß § 3 Abs. 4 e) VOF einem Grundentwurf entsprechen und dieser Entwurf Gegenstand des ersten Auftrages war, im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die zum Verhandlungbesverfahren nach Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs zuzulassenden Bieter werden zu den Verhandlungsterminen am 27.06.2016 oder 28.06.2016 geladen. Die Termine sind verbindlich und können nicht verschoben werden. Die Bewerber haben sich die Termine vorzumerken. Ein schuldhaftes Ausbleiben des Bieters beim Verhandlungstermin trotz vorheriger Ladung mit Abschluss des öffentlichen Teilnahmewettbewerbs führt zum Ausschluss des Bieters vom Verhandlungsverfahren.
Dauer: 8 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gebiet des Rhein-Neckar-Kreises.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung des jeweiligen Staates darüber, dass der Unternehmer die diesbezüglichen gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt hat.
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem das Unternehmen ansässig ist.
— Bescheinigung der zuständigen Stelle des jeweiligen Staates aus der hervorgeht, dass der Unternehmer seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des Staates erfüllt hat, in dem das Unternehmen ansässig ist.
— Nachweis der Eintragung in das Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist (z. B. Handelsregisterauszug)
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindest(arbeits-)entgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) sowie dem Mindestlohngesetz abzugeben.
— Darüber hinaus hat der Bewerber die Verpflichtungserklärung zum Mindest(arbeits-)entgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz – LTMG) sowie dem Mindestlohngesetz abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankauskünfte.
— Eigenerklärung des Bewerbers über die ordnungsgemäße Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge.
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro je Einzelfall und für Vermögensschäden in Höhe von 500.000,00 Euro je Einzelfall sowie für Sachschäden und sonstige Schäden ebenfalls in Höhe von 500.000 Euro je Einzelfall durch Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers, dass eine Erhöhung im Falle der Auftragserteilung auf die geforderten Versicherungssummen erfolgt oder entsprechenden Nachweis bzw. Bestätigung durch die Bank. Bei Bietergemeinschaften sind, sofern keine Berufshaftpflichtversicherung der Bietergemeinschaft selbst besteht, die Versicherungssummen des Mitglieds der Bietergemeinschaft maßgeblich, der die geringsten Versicherungssummen je Einzelfall ausweist, wobei auch diese die vorbenannten Mindestdeckungssummen erreichen müssen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1.500.000,00 Euro je Einzelfall und für Vermögensschäden in Höhe von 500.000,00 Euro je Einzelfall sowie für Sachschäden und sonstige Schäden ebenfalls in Höhe von 500.000 Euro je Einzelfall durch Vorlage der Kopie der Versicherungspolice oder einer Bestätigung des Versicherers, dass eine Erhöhung im Falle der Auftragserteilung auf die geforderten Versicherungssummen erfolgt oder entsprechenden Nachweis bzw. Bestätigung durch die Bank. Bei Bietergemeinschaften sind, sofern keine Berufshaftpflichtversicherung der Bietergemeinschaft selbst besteht, die Versicherungssummen des Mitglieds der Bietergemeinschaft maßgeblich, der die geringsten Versicherungssummen je Einzelfall ausweist, wobei auch diese die vorbenannten Mindestdeckungssummen erreichen müssen
— Eigenerklärung zu den Jahresabschlüssen, Umsatzentwicklung und Eigenkapitalveränderung in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
— Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister, nicht älter als 6 Monate
— e) Erklärung über die Berechtigung, dass der Bewerber bzw. der mit der Projektleitung Beauftragte nach dem geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur berechtigt ist bzw. – als ausländischer Bewerber – berechtigt ist unter der Bezeichnung in der BRD tätig zu werden (§ 19 VOF)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— e) Erklärung über die Berechtigung, dass der Bewerber bzw. der mit der Projektleitung Beauftragte nach dem geltenden Landesrecht zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur berechtigt ist bzw. – als ausländischer Bewerber – berechtigt ist unter der Bezeichnung in der BRD tätig zu werden (§ 19 VOF)
— Angaben zum Firmenprofil
— Eigenerklärung über die Anzahl der Mitarbeiter, die derzeit im Unternehmen beschäftigt werden sowie die Anzahl der Mitarbeiter im Durschnitt für die letzten drei Kalenderjahre.
— Eigenerklärung über die Zusammensetzung des Projektteams bzw. der verantwortlichen Personen und der Mitarbeiter für die Planung, Projektüberwachung und ggf. Dokumentation (Angaben der Namen, Berufsbezeichnungen, Dauer der Berufserfahrung und ggf. der Vertretungen).Bei Weitergaben an Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter oder Aufgabenteilungen mit Partner oder bei Bewerbergemeinschaften entsprechende Angaben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Eigenerklärung über die Zusammensetzung des Projektteams bzw. der verantwortlichen Personen und der Mitarbeiter für die Planung, Projektüberwachung und ggf. Dokumentation (Angaben der Namen, Berufsbezeichnungen, Dauer der Berufserfahrung und ggf. der Vertretungen).Bei Weitergaben an Nachunternehmer oder freie Mitarbeiter oder Aufgabenteilungen mit Partner oder bei Bewerbergemeinschaften entsprechende Angaben.
— Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser auf Aufforderung der Vergabestelle einen von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierter aktueller Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht vorzulegen, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Bestehen berechtigte Zweifel an der Leistungsfähigkeit des Bieters hat dieser auf Aufforderung der Vergabestelle einen von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater testierter aktueller Jahresabschluss bzw. Geschäftsbericht vorzulegen, der nicht älter als zwei Jahre ist.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Erklärung über die technische Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens zur Erbringung der Dienstleistungen, insbesondere zum eingesetzten EDV und Softwaresystem.
— Referenzliste mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten mit der Anlage Aufgabenbeschreibung vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zur Zeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge).
— Referenzliste mit Darstellung der in den letzten drei Jahren erbrachten mit der Anlage Aufgabenbeschreibung vergleichbaren Leistungen bzw. durchgeführten Maßnahmen (auch Aufnahme der zur Zeit laufenden, aber noch nicht vollständig erfüllten Aufträge).
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen: Benennung der Leistungen des Auftrages, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen. Nur wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Nachunternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für das Nachunternehmen nachweisen, dass diese in der Person des Nachunternehmers gegeben ist.
— Bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen: Benennung der Leistungen des Auftrages, die an den Nachunternehmer vergeben werden sollen. Nur wenn der Bewerber beabsichtigt, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Nachunternehmen zu bedienen, muss er dem Auftraggeber hinsichtlich der Eignung (finanzielle, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und fachliche Eignung) für das Nachunternehmen nachweisen, dass diese in der Person des Nachunternehmers gegeben ist.
— Bei beabsichtigter Beauftragung freier Mitarbeiter: Benennung der Leistungen des Auftrages, die an freie Mitarbeiter vergeben werden sollen nebst Liste der freien Mitarbeiter und Benennung von Namen und Berufsbezeichnung.
— Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft. Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
— Bei der Bildung von Bietergemeinschaften: Beschreibung der Aufgabenteilung bzw. Auftragsanteile sowie Vorlage der geforderten Nachweise und Erklärungen für alle Unternehmen der Bietergemeinschaft. Vorlage einer Eigenerklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft und die gesamtschuldnerische Haftung sowie Benennung eines bevollmächtigten Vertreters.
— Angabe eines verantwortlichen Ansprechpartners.
— Der Bieter hat in einer von ihm zu erstellenden gesonderten Anlage zu seinem verbindlichen Angebot einen von ihm erstellten Musterplan aus einer der angegebenen Referenzprojekten für die innerörtliche Planung im Maßstab 1:500 und für außerörtliche Planung im Maßstab 1:1.000 einzureichen.
— Der Bieter hat in einer von ihm zu erstellenden gesonderten Anlage zu seinem verbindlichen Angebot einen von ihm erstellten Musterplan aus einer der angegebenen Referenzprojekten für die innerörtliche Planung im Maßstab 1:500 und für außerörtliche Planung im Maßstab 1:1.000 einzureichen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragsstrafe, Bürgschaft.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber entscheidet über die Auswahl der Bewerber gemäß § 10 VOF anhand der nachstehenden Kriterien: 1. Oberkriterium: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 20 % Unterkriterien: – Berufshaftpflichtversicherung (20 %) – Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen (80 %) 2. Oberkriterium: Fachliche Eignung und Kompetenz 80 % Unterkriterien: – Berufliche Qualifikation (20 %) – Personelle Besetzung des Projektteams (30 %) – Technische Ausstattung (10 %) – Referenzen (40 %).
Der Auftraggeber entscheidet über die Auswahl der Bewerber gemäß § 10 VOF anhand der nachstehenden Kriterien: 1. Oberkriterium: Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit 20 % Unterkriterien: – Berufshaftpflichtversicherung (20 %) – Umsatz für die entsprechenden Dienstleistungen (80 %) 2. Oberkriterium: Fachliche Eignung und Kompetenz 80 % Unterkriterien: – Berufliche Qualifikation (20 %) – Personelle Besetzung des Projektteams (30 %) – Technische Ausstattung (10 %) – Referenzen (40 %).
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Zweckverband High-Speed-Netz Rhein-Neckar
Werner Riek
Name: iuscomm Rechtsanwälte
Postanschrift: Panoramastraße 33
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70174
Kontaktperson: iuscomm Rechtsanwälte
Kai-Markus Schenek
Telefon: +49 711/2535939-61📞
E-Mail: schenek@iuscomm.de📧
Fax: +49 711/2535939-27 📠
URL für weitere Informationen: http://www.iuscomm.de🌏
URL der Dokumente: http://www.iuscomm.de🌏
URL der Teilnahme: http://www.iuscomm.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-3985📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 101 a GWB). DA es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anwendbar.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf die Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 107 GWB).Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollten, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden(vgl.§ 101 a GWB). DA es sich um die Ausschreibung einer Dienstleistungskonzession handelt ist das GWB nicht unmittelbar anwendbar.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: siehe Kontaktstelle
Quelle: OJS 2016/S 076-134562 (2016-04-14)
Ergänzende Angaben (2016-06-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben