Fernerkundung

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Durchführung der Kontrolle mittels Fernerkundung in Sachsen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-11-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2016-11-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Referenznummer: SMUL-11(34)-077/2016
Kurze Beschreibung: Durchführung der Kontrolle mittels Fernerkundung in Sachsen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen im Bereich Landwirtschaft 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Postanschrift: Archivstraße 1
Postleitzahl: 01097
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.smul.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabe@smul.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3515642116 📞
Fax: +49 351564-6929 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1582a36e264-ca3955af64ecfd 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-11-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-08 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2019-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 215-391527
ABl. S-Ausgabe: 215
Zusätzliche Informationen
Entfällt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 800 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung: Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerungsoption des Auftraggebers 2 mal um je ein Jahr bis zu einer maximalen Vertragslaufzeit von 4 Jahren.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Eler.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Vergabeunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Vergabeunterlagen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-12-15 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle SMUL Referat 11
Internetadresse: www.smul.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.sachsen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1582a36e264-ca3955af64ecfd 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 215-391527 (2016-11-03)