Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen. Die Leistung teilt sich auf in fünf (5) abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017 und vier (4) abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017. Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-27.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-07) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Dortmunder Stadtwerke AG
Postanschrift: Deggingstraße 40
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44141
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Vergabestelle DSW21 Frau Bertram
Telefon: +49 2319552272📞
E-Mail: h.bertram@dsw21.de📧
Fax: +49 2319551092272 📠
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.dsw21.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Flächendeckende Ausrüstung von Neun (9) bestehenden U-Bahnhaltestellen mit Brandmeldeanlagen.”
Produkte/Dienstleistungen: Installation von Feuerschutzausrüstung📦
Kurze Beschreibung:
“Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen. Die Leistung teilt sich auf in fünf (5)...”
Kurze Beschreibung
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen. Die Leistung teilt sich auf in fünf (5) abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017 und vier (4) abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017. Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Beschreibung der Beschaffung:
“Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen. Die Leistung teilt sich auf in mindestens 3,...”
Beschreibung der Beschaffung
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen. Die Leistung teilt sich auf in mindestens 3, maximal 4 abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen
in 2016 und maximal 6 abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017.
Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Technische Lösung der direkten Anbindung der BMA an das DSW21 Leitsystem
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wartung- und Instandhaltungskosten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Preis BMA
Kostenkriterium (Gewichtung): 70
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 190-341461
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel:
“Flächendeckende Ausrüstung von Neun (9) bestehenden U-Bahnhaltestellen mit Brandmeldeanlagen” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hingewiesen wird auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hingewiesen wird auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 172 GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß §134 GWB(2) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 Abs. 2 Satz 3 GWB.
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Quelle: OJS 2016/S 238-434049 (2016-12-07)