Flächendeckende Ausrüstung von Neun (9) bestehenden U-Bahnhaltestellen mit Brandmeldeanlagen
Dortmunder Stadtwerke AG
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen.
Die Leistung teilt sich auf in mindestens drei, maximal vier abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2016 und maximal sechs abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017.
Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-06.
Wer? Wie?- • Installation (außer Software) › Installation von Feuerschutzausrüstung
- • Not- und Sicherheitsausrüstungen › Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-07-06 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Feuerschutzausrüstung
Menge oder Umfang:
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Feuerschutzausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Stadtwerke AG
Postanschrift: Deggingstraße 40
Postleitzahl: 44141
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dsw21.de 🌏
E-Mail: h.bertram@dsw21.de 📧
Telefon: +49 2319552272 📞
Fax: +49 2319553425 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-236889
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 469
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis BMA (70)
2. Technische Lösung der direkten Anbindung der BMA an das DSW21 Leitsystem (20)
3. Wartung- und Instandhaltungskosten (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bertram
Internetadresse: www.dsw21.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.einundzwanzig.de/5871.html 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-17 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Telefon: +49 2514112165 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de 🌏
Fax: +49 2514112525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 131-236889 (2016-07-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Installation von Feuerschutzausrüstung
Menge oder Umfang:
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen.Die Leistung teilt sich auf in mindestens drei, maximal vier abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2016 und maximal sechs abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017.Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
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Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Installation von Feuerschutzausrüstung 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Dortmunder Stadtwerke AG
Postanschrift: Deggingstraße 40
Postleitzahl: 44141
Postort: Dortmund
Kontakt
Internetadresse: http://www.dsw21.de 🌏
E-Mail: h.bertram@dsw21.de 📧
Telefon: +49 2319552272 📞
Fax: +49 2319553425 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-06 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-236889
ABl. S-Ausgabe: 131
Zusätzliche Informationen
(1) Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber gemäß § 98 Nr. 4 GWB. Der ausgeschriebene und zu vergebende Auftrag steht in Zusammenhang mit Tätigkeiten auf dem Gebiet des Verkehrs (Sektorentätigkeit nach § 1 Abs. 1 SektVO) nach Nr. 4 der Anlage zu § 98 Nr. 4 GWB. Der Auftraggeber führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Sektorenverordnung (SektVO) sowie den anwendbaren und einschlägigen Vorschriften des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgGNRW) und der Rechtsverordnung zum Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (RVOTVgGNRW) durch.
(2) Die Bewerbungen für die Übersendung der Teilnahmeantragsunterlagen sind schriftlich, per Telefax oder EMail unter den unter Punkt I.1.) Name, Adressen und Kontaktstelle(n) genannten Kontaktdaten anzufordern.
(3) Die Teilnahmeanträge sind bis zu der unter Abschnitt IV.3.4 bei der unter Abschnitt I.1 angegebenen Adresse in einem fest verschlossenen Umschlag im Original und in Kopie (digital auf Datenträger) schriftlich einzureichen.
Die Einreichung eines Teilnahmeantrags per Telefax oder E-Mail sowie die mündliche oder fernmündliche (telefonische) Stellung eines Teilnahmeantrags ist jeweils nicht zugelassen.
(4) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen, ist eine Übersetzung auf Kosten des Bewerbers beizufügen.
(5) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen oder Vergütung für die Erstellung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten sowie die Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren im Übrigen durch den Auftraggeber findet nicht statt.
(6) Der Auftraggeber sieht aus technischen und wirtschaftlichen Gründen (§ 97 Abs. 3 S. 3 GWB) von der Aufteilung des Auftrages in weitere Fach- oder Teillose ab.
Sofern vorgesehen ist, Leistungen auch durch Nachunternehmer ausführen zu lassen, so sind die entsprechenden Leistungsbereiche zu benennen und alle geforderten Nachweise auch vom Nachunternehmer zu erbringen. Diese werden den Nachweisen/Erklärungen des Bewerbers gleichgesetzt und fließen entsprechend in die Wertung ein.
Erläuterungen zum Ablauf des Teilnahmewettbewerbs:
Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten.
Mittels einer Bewertungsmatrix wird der Auftraggeber die in dieser Bekanntmachung benannten Zuschlagskriterien bewerten und die Bieter mit den höchsten Punktzahlen zu Verhandlungsgesprächen einladen.
Ein Kurz-LV kann unter der Adresse http://www.einundzwanzig.de/5871.html eingesehen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen.
Die Leistung teilt sich auf in mindestens drei, maximal vier abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2016 und maximal sechs abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017.
Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
Planung, Installation und Inbetriebnahme von neun Brandmeldeanlagen auf insgesamt neun Bestandsbahnhöfen.
Die Leistung teilt sich auf in mindestens drei, maximal vier abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2016 und maximal sechs abgenommene, betriebsbereite Brandmeldeanlagen in 2017.
Die Kommunikation von Brandmeldeanlage zur Betriebsleitzentrale DSW21 erfolgt über das Datenprotokoll IEC 60870-5-104.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1, III.2.2 und III.2.3 gemäß des Kriterienkataloges im Einzelnen geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) zum Nachweis der Eignung gemäß den nachfolgend genannten Teilnahmebedingungen beizubringen und zu erfüllen. Anderenfalls wird der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft wegen fehlender (formeller bzw. materieller) Eignung nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (§ 20 Abs. 1, § 21 Abs. 5 SektVO).
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Die unter Abschnitt III.2.1 bis III.2.3 geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen. Die Vergabestelle behält sich unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, nicht bis zum Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Abschnitt IV.3.4) vorgelegte Unterlagen sowie formal fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern und/oder aufzuklären (§ 19 Abs. 3 SektVO). Werden die nachgeforderten Unterlagen oder die erbetenen Auskünfte nicht innerhalb der Nachfrist vorgelegt oder erteilt, wird der betroffene Bewerber in jedem Fall zwingend von dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/ Nachreichung oder Aufklärung/Erläuterung von Unterlagen.
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— Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon-/ Telefaxnummer sowie EMail- Adresse zu benennen,
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— einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen,
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, in der alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften, zu erklären sowie
— eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen Leistungsfähigkeit (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.2 und III.2.3) gem. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO auf die Kapazitäten anderer Unternehmen stützen, unabhängig von dem Rechtsverhältnis zwischen ihm und diesen Unternehmen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag gemäß Vordruck zu benennen und die unter Abschnitt III.2.2 und/oder III.2.3 bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Kapazitäten der Dritten zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen bzw. technischen Leistungsfähigkeit beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Abschnitt III.2.1 aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i.S.v. § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen sein kann (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Der Auftragnehmer ist verpflichtet, diejenigen anderen Unternehmen, auf deren Kapazitäten er sich zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit gem. § 20 Abs. 3 SektVO stützt, bei der Auftragsausführung einzusetzen. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer Nachunternehmer/Subunternehmer, keine Lieferanten/Vorlieferanten) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags-/Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vor Zuschlagserteilung die Unterauftragnehmer zu benennen sowie zum Nachweis der Zuverlässigkeit und Gesetzestreue der Unterauftragnehmer die unter Abschnitt III.2.1 Nr. (1) bis (5) aufgeführten Unterlagen für diese auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen. Ferner sind, auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 20 Abs. 3 Satz 1 SektVO benannten eignungsrelevanten Dritten sowie der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten eignungsrelevanten Dritten bzw. Unterauftragnehmer, die zur Erfüllung des Auftrags erforderlich sind, zugreifen kann (Verpflichtungserklärung nach § 20 Abs. 3 Satz 2, 3 SektVO). Eine Vorlage
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der Verpflichtungserklärung im Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, auf gesonderte Anforderung von einzelnen oder allen Bewerbern nach Einreichung der Teilnahmeanträge bei Bedarf die Vorlage von Nachweisen (Belege dritter Stellen), zu verlangen, soweit in den Teilnahmebedingungen lediglich Eigenerklärungen verlangt sind.
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Die Vergabestelle behält sich vor Zuschlagserteilung vor, von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter – auf gesondertes Verlangen – Gewerbezentralregisterauszüge gemäß GewO zu fordern und Abfragen bei Korruptions- und Vergaberegistern vorzunehmen. Die Vergabestelle behält sich weiterhin vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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Die geforderten Eignungsunterlagen unter Abschnitt III.2.1 im Einzelnen:
1)Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist (in nicht beglaubigter Kopie). Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist nicht älter als 6 Monate alt sein.
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2)Unterschriebene Eigenerklärung nach § 21 Abs. 1 SektVO,
dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs. 2 SektVO zuzurechnen ist, wegen Verstoßes gegen eine der nachfolgend benannten Strafnormen rechtskräftig verurteilt worden ist:
1. §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches,
2. §§ 333 oder 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.Juli 2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler
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Bestechung vom 10. September 1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
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3. § 299 des Strafgesetzbuches,
4. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
5. § 108 e des Strafgesetzbuches,
6. § 264 des Strafgesetzbuches,
7. § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
3)- Unterschriebene Eigenerklärung nach § 21 Abs. 4 SektVO, das über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist unter Vorlage einer Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform) oder einen gleichwertigen Nachweis, maximal 3 Monate alt.
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4) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet
5) Erklärung, dass das Unternehmen die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und der Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat
6) Erklärung, dass das Unternehmen keine unzutreffenden Erklärungen
in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit oder Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt
7) Erklärung, dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt,
durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird
8) Unterschriebene Eigenerklärung gemäß § 16 Abs. 5 Satz
1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen des § 13 Abs. 1 TVgG-NRW nicht vorliegen und das Unternehmen nachweislich nicht gegen eine Verpflichtung aus einer Verpflichtungserklärung nach § 4 TVgG-NRW oder gegen eine Verpflichtung aus § 9 Absatz 1 Satz 1 TVgG-NRW verstoßen hat
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9)Unterschriebene Eigenerklärung über wettbewerbswidrige Verhaltensweisen, dass das Unternehmen in Bezug auf das Vergabeverfahren sowie den Auftragsgegenstand keine unzulässigen, wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen, insbesondere Verstöße gegen das GWB und UWG, begeht oder sich hieran beteiligt
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10) Erklärung zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit (Das entsprechende Formular finden Sie unter der Adresse http://www.einundzwanzig.de/5871.html.
Alle geforderten Unterlagen zu den Teilnahmebedingungen wie auch die
Referenzbescheinigungen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
11) Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten Geschäftsjahren 2013/2014/2015, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
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12) Unterschriebene Eigenerklärung, dass eine aktuell gültige Haftpflichtversicherung oder eine vergleichbare marktübliche Versicherung mit einer Haftpflichtdeckungshöhe von mindestens 10 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall und -jahr besteht. Alternativ (falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe derzeit nicht besteht) die unterschriebene Eigenerklärung, dass der Bewerber im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf erstes Anfordern des Auftraggebers abzuschließen und die Erklärung eines Versicherers (in Kopie), dass dieser zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung bereit ist.
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Alle geforderten Unterlagen zu den Teilnahmebedingungen wie auch die
Referenzbescheinigungen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
13) Darstellung der Berufserfahrung im Bereich Brandmeldeanlageninstallation mit Bezug auf Brandmeldeanlagentechnische Überwachung innerhalb von Stadtbahn- und/oder U-Bahn-Bahnhöfen für den Projektleiter sowie dessen Stellvertreter. Dabei muss der Projektleiter mindestens über 5 Jahre und der stellvertretende Projektleiter mindestens über 3 Jahre Berufserfahrung im Bereich Brandmeldeanlageninstallation mit Bezug auf Brandmeldeanlagentechnische Überwachung innerhalb von Stadtbahn- und/oder U-Bahn-Bahnhöfen verfügen.
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Die Qualifikation im Bereich Projektmanagement ist daneben durch Vorlage entsprechender Bildungsbescheinigungen oder Zertifikate (in unbeglaubigter Kopie ausreichend) nachzuweisen. Im Falle eines Wegfalls/Ausfalls von angegebenen Personen nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs bis zur Zuschlagserteilung können fachlich gleich geeignete Personen deren Wegfall/Ausfall im Rahmen der Eignungsprüfung ersetzen
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14) Darstellung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität in dem für die Auftragsdurchführung relevanten Unternehmensteil und Standort.
Die Darstellung kann durch eine bestehende und aktuell gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig für den für die Auftragsdurchführung relevanten Unternehmensteil und Standort ersetzt werden. Die Vorlage einer Kopie des Zertifikates in unbeglaubigter Form ist ausreichend
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15) Erklärung über die Anzahl der in den letzten Geschäftsjahren 2013/2014/2015 jahresdurchschnittlich beschäftigten freien und festangestellten Arbeitnehmer, soweit diese in Leistungsbereichen beschäftigt waren/sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
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16) Darstellung der erfolgreichen Abnahme von zwei installierten und in Betrieb befindlichen Brandmeldeanlagen mit Bezug auf Brandmeldeanlagentechnische Überwachung innerhalb von Stadtbahn- und/oder U-Bahn-Bahnhöfen im Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem Ablauf der Teilnahmefrist mit folgenden Angaben:
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1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber ————
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber —————
3. Rolle im Projekt (z.B. Generalunternehmer, Unterauftragnehmer,…)
4. ggf. Unterauftragnehmer für Teilleistungen benennen
5. Projektvolumen (EUR) – (brutto) / eigener Leistungsanteil / Gesamtleistung
6. Leistungszeitraum
7. Abnahmedatum
17) Darstellung der erfolgreichen Abnahme einer sich in Betrieb befindlichen Datenschnittstelle einer Brandmeldeanlage mit Anbindung an eine Schnittstelle
IEC 60870-5-104 im Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem Ablauf der Teilnahmefrist mit folgenden Angaben:
18) Darstellung der erfolgreichen Abnahme von zwei unterschiedlichen Objekten, in denen (Teil)Bereiche mit linearen Rauchmeldern überwacht werden im Zeitraum zwischen dem 01.01.2011 und dem Ablauf der Teilnahmefrist mit folgenden Angaben:
1. Projektbezeichnung, Ort und Auftraggeber
2. Ansprechpartner beim Auftraggeber
3. Hersteller und Typenbezeichnung Lineares Rauchmeldersystem
19) VdS Zertifizierung für Brandmeldeanlagen gemäß DIN 14675
20) Kundendienst / Rufbereitschaft / Personal zur Störungsbehebung ist innerhalb von 2 Stunden am Einsatzort.
Alle geforderten Unterlagen zu den Teilnahmebedingungen wie auch die
Referenzbescheinigungen sind bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird gem. § 8 TVgG-NRW darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmer gemäß den Vorgaben des § 18 TVgG-NRW die Verpflichtungserklärung nach Anlage 4 zur RVO TVgG-NRW
(Verpflichtungserklärung nach § 18 TVgG-NRW zur Beachtung der ILO- Kernarbeitsnormen) mit Einreichung des
Angebots abzugeben haben. Es wird ferner darauf hingewiesen, dass mindestens die Inhalte der Anlage 5 zur RVO TVgG-NRW (Besondere vertragliche Nebenbedingung zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung
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der Vorgaben des TVgG-NRW) als besondere Vertragsbedingung Verwendung finden werden.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass es gemäß dem Beschluss des Vergabesenats am OLG Düsseldorf vom 25.6.2014 (Az. VII-Verg 39/13) insbesondere bzgl. öffentlicher Lieferaufträge mehr als zweifelhaft ist, ob die in §§ 19 Abs. 1, Abs. 3; 21 Abs. 4 Satz 1 Nr.3 TVgG-NRW i. V. m. §§ 16 ff. RVO TVgG-NRW
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(Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) normierte Pflicht des Bieters zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie vergaberechts-/EU-Rechtskonform ist. Um etwaig mögliche Vergaberechtsverstöße sowie eine eventuelle Ungleichbehandlung der beteiligten Bieter des Vergabeverfahrens von vornherein zu verhindern, hat die Vergabestelle daher beschlossen, auf die Vorlage einer solchen Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgGNRW im Rahmen der Angebotsabgabe von den Bietern zu verzichten. Insoweit erfolgt auch kein Ausschluss eines Bieters von dem Vergabeverfahren nach § 26 SektVO wegen Nichtvorlage einer solchen Erklärung.
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Der Auftraggeber behält sich im Weiteren vor, die Einreichung einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG-NRW als zusätzliche Bedingung (Anforderung) an die Auftragsausführung i. S. v. § 97 Abs.
4 Satz 2 GWB zu einem späteren Zeitpunkt von dem für den Zuschlag in Aussicht genommenen Bieter bzw. Auftragnehmer auf gesondertes Verlangen zu fordern.
Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis BMA (70)
2. Technische Lösung der direkten Anbindung der BMA an das DSW21 Leitsystem (20)
3. Wartung- und Instandhaltungskosten (10)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Bertram
Internetadresse: www.dsw21.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.einundzwanzig.de/5871.html 🌏
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-10-02 📅
Datum des Endes: 2017-12-17 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Telefon: +49 2514112165 📞
Internetadresse: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de 🌏
Fax: +49 2514112525 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Hingewiesen wird auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet: „Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung
DE Standardformular 05 – Auftragsbekanntmachung – Versorgungssektoren 17 / 21
nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
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