Flockungsfiltration Kläranlage Dülken, Los 3 Fällmittelstation
Niersverband Viersen
Errichtung einer Fällmitteldosierstation inkl. Lagerbehälter, Dosierpumpen und Dosierleitungen.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-29.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie?- • Maschinen für die chemische Industrie › Dosieranlage
- • Oszillierende Verdrängerpumpen für Flüssigkeiten › Dosierpumpen
- • Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel › Rohrleitungen und Formstücke
- • Rohrleitungen, Rohrleitungssysteme, Leitungen, Ummantelungen, Verrohrungen und zugehörige Artikel › Rohrleitungssysteme
- • Sammelgefäße, Sammelbeutel und Dränageausrüstung › Sanitätspacks › Dosierungsausrüstung
- • Tanks › Lagertanks
- • Düsseldorf › Viersen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2016-06-29 | Auftragsbekanntmachung |
| 2016-07-05 | Ergänzende Angaben |
| 2017-04-06 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2016-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dosieranlage
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dosieranlage 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dosierpumpen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabe@niersverband.de 📧
Telefon: +49 21623704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16596977 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-224791
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41751 Viersen- Dülken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 41747 Viersen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16596977 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 25
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2016/S 126-224791 (2016-06-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dosieranlage
Kurze Beschreibung:
Errichtung einer Fällmitteldosierstation inkl. Lagerbehälter, Dosierpumpen und Dosierleitungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dosieranlage 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dosierpumpen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband Viersen
Postanschrift: Am Niersverband 10
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
Internetadresse: http://www.niersverband.de 🌏
E-Mail: vergabe@niersverband.de 📧
Telefon: +49 21623704-340 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E16596977 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2016-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-02 📅
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 126-224791
ABl. S-Ausgabe: 126
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung und Montage von:
— 2 Lagertanks je 25m
— 1 Dosierschrank mit 5 Dosierpumpen
— Rohrleitungen aus PE.
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 41751 Viersen- Dülken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bieter ist bei der Bau-/Berufsgenossenschaft / Handwerksrolle als Mitglied eingetragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung des Bieters, dass er der Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Abführung der Sozialabgaben nachkommt; Auskunft der Sozialkasse Bau über die Abführung der Beiträge, sowie die Anzahl der gemeldeten Mitarbeiter (alternativ Eigenerklärung); Tariftreuebestätigung nach Tariftreuegesetz Deutschland-NRW, DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 7/16; Verpflichtungserklärung zur Berücksichtigung sozialer Kriterien (TVgG – NRW); Eigenerklärung des Bieters, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist; Eigenerklärung des Bieters, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, welche die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
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„Bescheinigung in Steuersachen“ des zuständigen Finanzamts, alternativ Eigenerklärung.
Referenzen und Nachweise über Leistungen in gleicher Größenordnung in den letzten 3 Jahren sowie die zur Verfügung stehenden technische Ausrüstung und das dafür vorgesehene technische Personal gem. §6a EU Nr.3 a-i VOB/A.
Kunststoffschweißprüfung nach DVS2212 bzw. GW330.
Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-10-02 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-08-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: 41747 Viersen.
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Julia Jäkel
Internetadresse: www.niersverband.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E16596977 🌏
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 25
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@bezreg-duesseldorf.nrw.de 📧
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB),
Vierter Teil, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 107 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 107 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 101 a Abs. 1 Sätze 1 und 2 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 101 a Abs. 1 S. 3 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 101 a Abs. 1 S. 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101 a Abs. 1 S. 5 GWB).
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Gemäß § 101 b Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber 1. gegen § 101 a verstoßen hat oder 2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund dieses Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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2 Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 101 b Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 101 b Abs. 2 S. 2 GWB).
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Ergänzende Angaben (2016-07-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234534
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-224791
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2016/S 131-234534 (2016-07-05)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabeaw@niersverband.de 📧
Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 131-234534
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 126-224791
ABl. S-Ausgabe: 131
Quelle: OJS 2016/S 131-234534 (2016-07-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Kontakt
Telefon: +49 21623704340 📞
Fax: +49 21623704444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-135642
ABl. S-Ausgabe: 71
Auftragsvergabe
Name: Anlagentechnik Thiel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kornstieg 7
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jäkel
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2017/S 071-135642 (2017-04-06)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Niersverband
Kontakt
Telefon: +49 21623704340 📞
Fax: +49 21623704444 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 071-135642
ABl. S-Ausgabe: 71
Auftragsvergabe
Name: Anlagentechnik Thiel GmbH & Co. KG
Postanschrift: Kornstieg 7
Postort: Neumünster
Postleitzahl: 24537
Land: Deutschland 🇩🇪
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Jäkel
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Teil 4, Anwendung. Auszug:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB gilt Satz 1 nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 bleibt unberührt.
Der Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen oder an die Bewerber, denen keine Informationen über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 GWB). Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
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Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein Vertrag von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist (§ 135 Abs. 2 S. 1 GWB). Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB).
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