Es findet ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in Anlehnung an die VOL/A 2009 statt. Da es sich vergaberechtlich nicht um einen Beschaffungsvorgang handelt, findet das Vergaberecht der VOL/A sowie des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) keine direkte Anwendung. Im Teilnahmewettbewerb wird die Eignung der Bewerber überprüft. Es werden bis zu 5 von denen, die sich als geeignet erweisen, in einem zweiten Verfahrensschritt zur Vorlage eines ersten Angebots aufgefordert und die Vergabeunterlagen mit technischen Details übersandt. Gegenstand des ersten Angebots werden Angaben der Bieter sein, welche Vorstellungen über die Fördermittel für die von der Vergabestelle geforderten Arbeiten und Leistungsmerkmale des Netzes bestehen. Des Weiteren wird der Bieter ein Konzept vorlegen müssen, wie er den Betrieb über sieben Jahre nach Abschluss der Maßnahme sicherstellen möchte (einschließlich Angaben zu anfallenden laufenden Kosten und Folgekosten). Die Bewerber sind jedoch zunächst auf der Grundlage dieser Bekanntmachung zur Einreichung der Teilnahmeanträge aufgefordert (= 1. Stufe). Die ausgewählten Bewerber erhalten dann von der Vergabestelle die Vergabeunterlagen per Post zugeschickt (= 2. Stufe). Anfragen sind frühzeitig an die Vergabestelle zu richten. Anfragen nach dem 11.4.2016 können voraussichtlich unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der Transparenz für alle Bewerber nicht mehr beantwortet werden. Die Vergabestelle bittet darum, dass Nachfragen ausschließlich schriftlich, per Telefax oder per E-Mail an die unter I.1) genannte Kontaktadresse gerichtet werden. Die Bewerbung ist in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Förderung der Breitbandinfrastruktur im Land Brandenburg, VergFö-Spreewald“ an die Vergabestelle per Post zu schicken. Formblätter und weitere Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb und die Bewerbung gibt es nicht. Die Kosten der Verfahrensteilnahme werden nicht erstattet.