Deutsch: Nanokohlenstoffe sind eine Gruppe von innovativen Materialien, zu denen u. a. ein- und mehrwandige Nanokohlenstoffröhrchen (carbon nanotubes, CNT) sowie Graphen gehören. In diesem Vorhaben stehen die toxischen Wirkungen von Nanokohlenstoffen im Vordergrund. Diese sind aufgrund verschiedener zu Grunde liegender Wirkprinzipien vor allem abhängig von Ihrer physikalischen Form. So sind zum einen faserige und zum anderen granuläre Stäube zu unterscheiden. Bei starren feinen lungengängigen Fasern ist eine asbestartige Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen („Faserprinzip“), andere faserige Materialien können bislang nicht ohne tierexperimentelle Prüfung beurteilt werden. Es ist bisher nicht geklärt, ab welchem Grad der Biegsamkeit („Rigidität“) ein Material seine asbestartige Wirkung verliert. Eine hohe Biolöslichkeit würde die Wirkstärke der Toxizität dieser Materialien entscheidend verringern. Es ist allerdings bisher unklar, ob und wie sich die für Kohlenstoffmaterialien generell hohe Biopersistenz im biologischen System durch gezielte chemische Veränderungen in Richtung geringerer Persistenz beeinflussen lässt. Die Zielsetzung des geplanten Projektes ist es, durch toxikologische Untersuchungen mit geeigneten Testverfahren offene Fragen bei den Wirkprinzipien der Toxizität von Nanokohlenstoffen zu klären. Dazu sollen an bis zu zehn repräsentative und für aktuelle Innovationen relevante Materialien aus der Gruppe der Nanokohlenstoffe untersucht werden. Ziel ist eine qualitative und quantitative Beschreibung der toxischen Wirkungen der verschiedenen Materialien. Weiter soll darauf abgezielt werden, Parameter zu finden, welche die Biopersistenz der Kohlenstoffmaterialien beeinflussen könnten. Daraus sollen Beiträge für eine Bewertungsstrategie zur anwendungssicheren Gestaltung von Nanokohlenstoffen abgeleitet werden, die in einem weiteren Projekt entwickelt werden soll.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-08-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-07-07.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
Menge oder Umfang:
Nanokohlenstoffe sind eine Gruppe von innovativen Materialien, zu denen u. a. ein- und mehrwandige Nanokohlenstoffröhrchen (carbon nanotubes, CNT) sowie Graphen gehören. In diesem Vorhaben stehen die toxischen Wirkungen von Nanokohlenstoffen im Vordergrund. Diese sind aufgrund verschiedener zu Grunde liegender Wirkprinzipien vor allem abhängig von Ihrer physikalischen Form. So sind zum einen faserige und zum anderen granuläre Stäube zu unterscheiden. Bei starren feinen lungengängigen Fasern ist eine asbestartige Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen („Faserprinzip“), andere faserige Materialien können bislang nicht ohne tierexperimentelle Prüfung beurteilt werden. Es ist bisher nicht geklärt, ab welchem Grad der Biegsamkeit („Rigidität“) ein Material seine asbestartige Wirkung verliert. Eine hohe Biolöslichkeit würde die Wirkstärke der Toxizität dieser Materialien entscheidend verringern. Es ist allerdings bisher unklar, ob und wie sich die für Kohlenstoffmaterialien generell hohe Biopersistenz im biologischen System durch gezielte chemische Veränderungen in Richtung geringerer Persistenz beeinflussen lässt. Die Zielsetzung des geplanten Projektes ist es, durch toxikologische Untersuchungen mit geeigneten Testverfahren offene Fragen bei den Wirkprinzipien der Toxizität von Nanokohlenstoffen zu klären. Dazu sollen an bis zu zehn repräsentative und für aktuelle Innovationen relevante Materialien aus der Gruppe der Nanokohlenstoffe untersucht werden. Ziel ist eine qualitative und quantitative Beschreibung der toxischen Wirkungen der verschiedenen Materialien. Weiter soll darauf abgezielt werden, Parameter zu finden, welche die Biopersistenz der Kohlenstoffmaterialien beeinflussen könnten. Daraus sollen Beiträge für eine Bewertungsstrategie zur anwendungssicheren Gestaltung von Nanokohlenstoffen abgeleitet werden, die in einem weiteren Projekt entwickelt werden soll. Das Forschungsprojekt umfasst eine Laufzeit von 36 Monaten.
Nanokohlenstoffe sind eine Gruppe von innovativen Materialien, zu denen u. a. ein- und mehrwandige Nanokohlenstoffröhrchen (carbon nanotubes, CNT) sowie Graphen gehören. In diesem Vorhaben stehen die toxischen Wirkungen von Nanokohlenstoffen im Vordergrund. Diese sind aufgrund verschiedener zu Grunde liegender Wirkprinzipien vor allem abhängig von Ihrer physikalischen Form. So sind zum einen faserige und zum anderen granuläre Stäube zu unterscheiden. Bei starren feinen lungengängigen Fasern ist eine asbestartige Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen („Faserprinzip“), andere faserige Materialien können bislang nicht ohne tierexperimentelle Prüfung beurteilt werden. Es ist bisher nicht geklärt, ab welchem Grad der Biegsamkeit („Rigidität“) ein Material seine asbestartige Wirkung verliert. Eine hohe Biolöslichkeit würde die Wirkstärke der Toxizität dieser Materialien entscheidend verringern. Es ist allerdings bisher unklar, ob und wie sich die für Kohlenstoffmaterialien generell hohe Biopersistenz im biologischen System durch gezielte chemische Veränderungen in Richtung geringerer Persistenz beeinflussen lässt. Die Zielsetzung des geplanten Projektes ist es, durch toxikologische Untersuchungen mit geeigneten Testverfahren offene Fragen bei den Wirkprinzipien der Toxizität von Nanokohlenstoffen zu klären. Dazu sollen an bis zu zehn repräsentative und für aktuelle Innovationen relevante Materialien aus der Gruppe der Nanokohlenstoffe untersucht werden. Ziel ist eine qualitative und quantitative Beschreibung der toxischen Wirkungen der verschiedenen Materialien. Weiter soll darauf abgezielt werden, Parameter zu finden, welche die Biopersistenz der Kohlenstoffmaterialien beeinflussen könnten. Daraus sollen Beiträge für eine Bewertungsstrategie zur anwendungssicheren Gestaltung von Nanokohlenstoffen abgeleitet werden, die in einem weiteren Projekt entwickelt werden soll. Das Forschungsprojekt umfasst eine Laufzeit von 36 Monaten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Postanschrift: Nöldnerstr. 40/42
Postleitzahl: 10317
Postort: Berlin
Kontakt
E-Mail: z2b@baua.bund.de📧
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 8.8.2016 eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Schlagworte: Partikel, Nanokohlenstoff, Faser, Biopersistenz, Toxikologie.
Es handelt sich um ein elektronisches Vergabeverfahren. Die Vergabeunterlagen werden nur elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Die Angebotsabgabe hat ausschließlich über diese Plattform mit der dort bereitgestellten Softwarekomponente „Angebotsassistent, AnA“ zu erfolgen. Bieterfragen können bis zum 8.8.2016 eingereicht werden. Später eingehende Fragen bleiben unberücksichtigt. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Jegliche Kommunikation mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist in deutscher Sprache zu führen und erfolgt über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de). Schlagworte: Partikel, Nanokohlenstoff, Faser, Biopersistenz, Toxikologie.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Deutsch: Nanokohlenstoffe sind eine Gruppe von innovativen Materialien, zu denen u. a. ein- und mehrwandige Nanokohlenstoffröhrchen (carbon nanotubes, CNT) sowie Graphen gehören. In diesem Vorhaben stehen die toxischen Wirkungen von Nanokohlenstoffen im Vordergrund. Diese sind aufgrund verschiedener zu Grunde liegender Wirkprinzipien vor allem abhängig von Ihrer physikalischen Form. So sind zum einen faserige und zum anderen granuläre Stäube zu unterscheiden. Bei starren feinen lungengängigen Fasern ist eine asbestartige Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen („Faserprinzip“), andere faserige Materialien können bislang nicht ohne tierexperimentelle Prüfung beurteilt werden. Es ist bisher nicht geklärt, ab welchem Grad der Biegsamkeit („Rigidität“) ein Material seine asbestartige Wirkung verliert. Eine hohe Biolöslichkeit würde die Wirkstärke der Toxizität dieser Materialien entscheidend verringern. Es ist allerdings bisher unklar, ob und wie sich die für Kohlenstoffmaterialien generell hohe Biopersistenz im biologischen System durch gezielte chemische Veränderungen in Richtung geringerer Persistenz beeinflussen lässt. Die Zielsetzung des geplanten Projektes ist es, durch toxikologische Untersuchungen mit geeigneten Testverfahren offene Fragen bei den Wirkprinzipien der Toxizität von Nanokohlenstoffen zu klären. Dazu sollen an bis zu zehn repräsentative und für aktuelle Innovationen relevante Materialien aus der Gruppe der Nanokohlenstoffe untersucht werden. Ziel ist eine qualitative und quantitative Beschreibung der toxischen Wirkungen der verschiedenen Materialien. Weiter soll darauf abgezielt werden, Parameter zu finden, welche die Biopersistenz der Kohlenstoffmaterialien beeinflussen könnten. Daraus sollen Beiträge für eine Bewertungsstrategie zur anwendungssicheren Gestaltung von Nanokohlenstoffen abgeleitet werden, die in einem weiteren Projekt entwickelt werden soll.
Deutsch: Nanokohlenstoffe sind eine Gruppe von innovativen Materialien, zu denen u. a. ein- und mehrwandige Nanokohlenstoffröhrchen (carbon nanotubes, CNT) sowie Graphen gehören. In diesem Vorhaben stehen die toxischen Wirkungen von Nanokohlenstoffen im Vordergrund. Diese sind aufgrund verschiedener zu Grunde liegender Wirkprinzipien vor allem abhängig von Ihrer physikalischen Form. So sind zum einen faserige und zum anderen granuläre Stäube zu unterscheiden. Bei starren feinen lungengängigen Fasern ist eine asbestartige Wirkung mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen („Faserprinzip“), andere faserige Materialien können bislang nicht ohne tierexperimentelle Prüfung beurteilt werden. Es ist bisher nicht geklärt, ab welchem Grad der Biegsamkeit („Rigidität“) ein Material seine asbestartige Wirkung verliert. Eine hohe Biolöslichkeit würde die Wirkstärke der Toxizität dieser Materialien entscheidend verringern. Es ist allerdings bisher unklar, ob und wie sich die für Kohlenstoffmaterialien generell hohe Biopersistenz im biologischen System durch gezielte chemische Veränderungen in Richtung geringerer Persistenz beeinflussen lässt. Die Zielsetzung des geplanten Projektes ist es, durch toxikologische Untersuchungen mit geeigneten Testverfahren offene Fragen bei den Wirkprinzipien der Toxizität von Nanokohlenstoffen zu klären. Dazu sollen an bis zu zehn repräsentative und für aktuelle Innovationen relevante Materialien aus der Gruppe der Nanokohlenstoffe untersucht werden. Ziel ist eine qualitative und quantitative Beschreibung der toxischen Wirkungen der verschiedenen Materialien. Weiter soll darauf abgezielt werden, Parameter zu finden, welche die Biopersistenz der Kohlenstoffmaterialien beeinflussen könnten. Daraus sollen Beiträge für eine Bewertungsstrategie zur anwendungssicheren Gestaltung von Nanokohlenstoffen abgeleitet werden, die in einem weiteren Projekt entwickelt werden soll.
Referenznummer: Z2b-522795-Kr/F2376
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-22 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (11)
2. Hat das mit dem Projekt betraute Personal Erfahrung und Kompetenz im Bereich der Fasertoxikologie in vivo und in referierten Zeitschriften veröffentlicht? (5)
3. In welchem Grade werden die Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers verwertbar sein? (4)
4. Werden Eigenleistungen erbracht? (2)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Kreisel
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-11-28 📅
Datum des Endes: 2019-11-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Z2b-522795-Kr/F2376
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Bundeskartellamt des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 134 Abs. 1 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bieter muss Vergaberechtsverstöße, die er im Vergabeverfahren erkennt, unverzüglich, d. h. ohne schuldhaftes Verzögern, bei der Vergabestelle rügen. Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. in den Vertragsunterlagen erkennbar sind, müssen innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle gerügt werden. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes eingereicht werden. Der Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden durch die Vergabestelle über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses nach § 134 Abs. 1 GWB informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information durch die Vergabestelle geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 132-238456 (2016-07-07)
Ergänzende Angaben (2016-07-12) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-10-05 📅
Name: Fraunhofer Gesellschaft e. V.
Postanschrift: Hansastraße 27 c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2016/S 209-379940 (2016-10-25)