Fortführung der Initiative „Reifenqualität“

DVR – Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.

Der DVR sucht für die Fortführung der Verkehrssicherheitsinitiative „Reifenqualität“ eine Agentur, welche die konzeptionelle und kreative Umsetzung sowie die Abwicklung der Initiative übernimmt. Ziel der Initiative ist es, die Verkehrsteilnehmenden über die Wichtigkeit der Qualität von Reifen und den damit einhergehenden Sicherheitsgewinn zu informieren und zu sensibilisieren. Damit wird Einfluss genommen auf die Entscheidungen zur Wahl des Reifens, auf Häufigkeit und Qualität von Kontrollen sowie auf die richtige Behandlung von Reifen. Das Thema „Sicherheit durch qualitativ hochwertige Reifen“ wird verstärkt durch regelmäßige Informationen für Verkehrsteilnehmende zu aktuellen Produktentwicklungen sowie Forschungs- und Untersuchungsergebnissen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Initiative unterschiedliche PR-Maßnahmen durchgeführt. Einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten der Initiative „Reifenqualität“ bietet die Internetseite http://www.reifenqualitaet.de

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-01 Auftragsbekanntmachung
2017-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Kurze Beschreibung:
Der DVR sucht für die Fortführung der Verkehrssicherheitsinitiative „Reifenqualität“ eine Agentur, welche die konzeptionelle und kreative Umsetzung sowie die Abwicklung der Initiative übernimmt. Ziel der Initiative ist es, die Verkehrsteilnehmenden über die Wichtigkeit der Qualität von Reifen und den damit einhergehenden Sicherheitsgewinn zu informieren und zu sensibilisieren. Damit wird Einfluss genommen auf die Entscheidungen zur Wahl des Reifens, auf Häufigkeit und Qualität von Kontrollen sowie auf die richtige Behandlung von Reifen. Das Thema „Sicherheit durch qualitativ hochwertige Reifen“ wird verstärkt durch regelmäßige Informationen für Verkehrsteilnehmende zu aktuellen Produktentwicklungen sowie Forschungs- und Untersuchungsergebnissen. Um diese Ziele zu erreichen, werden im Rahmen der Initiative unterschiedliche PR-Maßnahmen durchgeführt. Einen Überblick über die bisherigen Aktivitäten der Initiative „Reifenqualität“ bietet die Internetseite http://www.reifenqualitaet.de
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Werbeberatung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: DVR – Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V.
Postanschrift: Auguststraße 29
Postleitzahl: 53229
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvr.de 🌏
E-Mail: reifenqualitaet@dvr.de 📧
URL der Dokumente: http://www.dvr.de/ausschreibungen/reifenqualitaet2017 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-01 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-05 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 150-271170
ABl. S-Ausgabe: 150
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch Mitarbeiter des Auftraggebers. Dritte – auch Bieter – sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag zur Fortführung der Initiative „Reifenqualität“ soll in Form eines Rahmenvertrags vergeben werden. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag bedeutet, dass jede Leistung des Auftragnehmers eine entsprechende Bestellung des DVR voraussetzt. Eine Pflicht zu Bestellungen besteht – wegen der Abhängigkeit von einer Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel sowie entsprechender Budgetplanungen – nicht. Die genaue Art und Anzahl der im Rahmen von Einzelleistungen umzusetzenden Maßnahmen ist abhängig vom Budget und dem Votum eines Steuerungsgremiums, das aus allen Partnern der Initiative sowie Vertretern des Auftraggebers besteht. Die Erbringung der Leistungen erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber nach gesonderter Bestellung. Die auf Bestellung des DVR zu erbringenden Leistungen umfassen insbesondere:
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— Kontinuierliches und umfassendes Projektmanagement,
— Kontinuierliches und umfassendes Kontaktbüro,
— Kontinuierliche Pflege und Entwicklung des Internetauftritts,
— Kontinuierliche aktive Medienarbeit,
— Pflege und Weiterentwicklung vorhandener Social-Media-Aktivitäten,
— Konzeption, Vorbereitung und Durchführung der Aktion
„Wash & Check“,
„Reifenmonat März“,
— Gestaltung von Anzeigen, Anbahnung von Mediaschaltungen und Medienkooperationen und
— Qualitätssicherung und Evaluation der durchgeführten Maßnahmen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der DVR ist dreimal berechtigt, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionen für die Jahre 2018 bis 2020). Diese Verlängerungsoptionen kann der DVR bis zum 30. Juni des Jahres, mit dessen Ablauf der Vertrag enden würde, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
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Beschreibung der Optionen:
Der DVR ist dreimal berechtigt, den Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern (Verlängerungsoptionen für die Jahre 2018 bis 2020). Diese Verlängerungsoptionen kann der DVR bis zum 30. Juni des Jahres, mit dessen Ablauf der Vertrag enden würde, schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer ausüben.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung – jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre – über
(1) den Gesamtumsatz des Unternehmens und
(2) den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart einer konzeptionellen und kreativen Entwicklung sowie Umsetzung von Kampagnen, welche die Leistungsarten des ausgeschriebenen Rahmenvertrags umfassen,
abzugeben, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.
Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen auch für dieses Unternehmen abzugeben.
Bedient sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist in geeigneter Form, beispielsweise mit einer Verpflichtungserklärung, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
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Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich als Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der DVR auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bieter folgende Erklärungen bzw. Nachweise vorzulegen:
(1) Der Bieter hat 3 vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten 3 Jahren darzustellen. Davon muss mindestens ein Referenzprojekt thematisch den Bereichen Verkehrssicherheit oder Kraftfahrzeugtechnik zuzuordnen sein. Diese Referenzprojekte können in Form von Flyern, Berichten oder Maßnahmenkonzepten dargestellt werden.
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Die erbrachten Leistungen müssen unter Angabe des jeweiligen Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der Leistung sowie des jeweiligen Auftraggebers (unter Benennung eines Ansprechpartners) dargestellt werden.
Der DVR behält sich vor, die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
(2) Der Bieter hat die berufliche Leistungsfähigkeit der für die Leistung verantwortlichen Personen nachzuweisen. Dazu müssen folgende drei für die Durchführung des Auftrags vorgesehen Fachkräfte namentlich benannt und zum Nachweis für deren Qualifikation die jeweils einschlägigen beruflichen Erfahrungen dargestellt werden:
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— verantwortliche/r Projektleiter/in,
— qualifizierte/r Projektmitarbeiter/in (Vertretung der Projektleitung) und
— verantwortliche/r Grafiker/in.
Als Mindestanforderung gilt dabei, dass der/die verantwortliche Projektleiter/in oder der/die qualifizierte Projektmitarbeiter/in über berufliche Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung einer vergleichbaren Initiative in den Bereichen Verkehrssicherheit oder Kraftfahrzeugtechnik verfügt. Diese Mindestanforderung ist durch eine Erklärung des Bieters über Art und Umfang der Mitarbeit der betreffenden Person an einer solchen Initiative nachzuweisen.
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Sofern sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ganz oder teilweise auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft, sind die vorgenannten Erklärungen von diesem Unternehmen abzugeben.
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Bedient sich ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist in geeigneter Form, beispielsweise mit einer Verpflichtungserklärung, nachzuweisen, dass ihm/ihr die für die Erfüllung des Auftrages erforderlichen Mittel auch jeweils zur Verfügung stehen.
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Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise sind grundsätzlich als Eigenerklärungen in deutscher Sprache einzureichen. Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Der Auftraggeber behält sich vor, Eigenerklärungen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bestätigen zu lassen.
Alternativ zu den geforderten Eigenerklärungen akzeptiert der DVR auch die Vorlage einer – mit den entsprechenden Angaben ausgefüllten – Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Mindeststandards:
(1) Von den 3 vorgelegten Referenzprojekten muss mindestens ein Referenzprojekt thematisch den Bereichen Verkehrssicherheit oder Kraftfahrzeugtechnik zuzuordnen sein.
(2) Der/die verantwortliche Projektleiter/in oder der/die qualifizierte Projektmitarbeiter/in muss über berufliche Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung einer vergleichbaren Initiative in den Bereichen Verkehrssicherheit oder Kraftfahrzeugtechnik verfügen. Diese Mindestanforderung ist durch eine Erklärung des Bieters über Art und Umfang der Mitarbeit der betreffenden Person an einer solchen Initiative nachzuweisen.
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Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag unterliegt den Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW). Entsprechende Formblätter sind bereits mit dem Angebot einzureichen (Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung nach § 4 TVgG-NRW, Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach § 18 TVgG-NRW, Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach § 19 TVgG-NRW, Erklärung zu den Besonderen vertraglichen Nebenbedingungen zur Beachtung der in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards durch Nachunternehmerinnen bzw. Nachunternehmer unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-11-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt durch Mitarbeiter des Auftraggebers. Dritte – auch Bieter – sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: eingetragener Verein
Kontakt
Kontaktperson: DVR – Deutscher Verkehrssicherheitsrat e. V., zu Händen von Frau Bolte
Dokumente URL: http://www.dvr.de/ausschreibungen/reifenqualitaet2017 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bieter haben mit dem Angebot ein Formblatt einzureichen, wonach sie erklären, dass
1. ihr Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
2. ihr Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich ihr Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
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3. ihr Unternehmen und die ihrem Unternehmen zuzurechnenden Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat/haben, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; Das Verhalten einer Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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4. ihr Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
5. kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den DVR tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,
6. ihr Unternehmen nicht in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,
7. ihr Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat oder dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
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8. ihr Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen, Auskünfte nicht zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
9. ihr Unternehmen nicht
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des DVR in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des DVR erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
10. keine Person, deren Verhalten ihrem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 124 Abs. 1 GWB genannten Strafnormen oder entsprechender Strafnormen anderer Staaten rechtskräftig verurteilt und gegen das Unternehmen wegen dieser Strafnormen keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist. Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
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11. ihr Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
Alternativ zur Einreichung des vorbezeichneten Formblatts wird auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert.
Es ist zudem zwingend zu beachten, dass dem DVR zur Realisierung der Initiative „Reifenqualität“ nur ein jährliches Budget etwa in Höhe von 200.000 EUR netto zur Verfügung steht. Der Zuschlag kann daher nicht auf Angebote erteilt werden, die – im Hinblick auf die pro Jahr zu erbringenden Gesamtleistungen – zu einer höheren Nettoangebotssumme führen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 228-9499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 150-271170 (2016-08-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S 150-271170
Gesamtwert des Auftrags: 799 712 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-01-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 006-008846
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 150-271170
ABl. S-Ausgabe: 6

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag zur Fortführung der Initiative „Reifenqualität“ soll in Form eines Rahmenvertrags vergeben werden. Die Ausgestaltung als Rahmenvertrag bedeutet, dass jede Leistung des Auftragnehmers eine entsprechende Bestellung des DVR voraussetzt. Eine Pflicht zu Bestellungen besteht – wegen der Abhängigkeit von einer Verfügbarkeit entsprechender Finanzmittel sowie entsprechender Budgetplanungen – nicht. Die genaue Art und Anzahl der im Rahmen von Einzelleistungen umzusetzenden Maßnahmen ist abhängig vom Budget und dem Votum eines Steuerungsgremiums, das aus allen Partnern der Initiative sowie Vertretern des Auftraggebers besteht. Die Erbringung der Leistungen erfolgt in Absprache mit dem Auftraggeber nach gesonderter Bestellung. Die auf Bestellung des DVR zu erbringenden Leistungen umfassen u. a. kontinuierliches und umfassendes Projektmanagement,kontinuierliches und umfassendes Kontaktbüro, kontinuierliche Pflege und Entwicklung des Internetauftritts.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des strategischen Gesamtkonzepts für die Jahre 2017 bis 2020
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Thematische und PR-spezifische Qualität des Grobkonzepts für das Jahr 2017
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gestalterische / grafische Qualität des geforderten Gestaltungsentwurfs
Gewichtung des Preises: 30 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-06 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Eingetragener Verein

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
Quelle: OJS 2017/S 006-008846 (2017-01-09)