Freigestellte Schülerbeförderung – Behindertenschülerfahrdienst Mauritius-Schule Zweibrücken (private Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016. Die Schülerinnen und Schüler werden mit Kleinbussen an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung erfolgt auf den Schulwegen aus der Stadt Zweibrücken, aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und aus den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben entsprechend der Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung). Der zu befördernde Personenkreis besteht aus — Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung: Dabei handelt es sich um Kinder, die in den Bereichen der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache und der sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. — Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderbedarf motorische Entwicklung: Dabei handelt es sich um Kinder, die in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind. Diese zweite Gruppe umfasst körperbehinderte Schüler im Bildungsgang „ganzheitliche Entwicklung“, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, die als schwerstmehrfach behindert zu bezeichnen sind, teils mit Rollstuhl / Elektrorollstuhl. — evt. Schülerinnen und Schülern, die aus vorübergehenden bzw. gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können. (Alles Weitere, siehe Ausschreibungsunterlagen).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Personensonderbeförderung (Straße)
Menge oder Umfang:
Freigestellte Schülerbeförderung – Behindertenschülerfahrdienst Mauritius-Schule Zweibrücken (privateFörderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (Beginn-Ende siehe II.3)), Verlängerung ist unter Einhaltung einer Frist 2 x um 1 Schuljahr möglich.
Freigestellte Schülerbeförderung – Behindertenschülerfahrdienst Mauritius-Schule Zweibrücken (privateFörderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (Beginn-Ende siehe II.3)), Verlängerung ist unter Einhaltung einer Frist 2 x um 1 Schuljahr möglich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personensonderbeförderung (Straße)📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Zweibrücken
Postanschrift: Schillerstr. 2-4
Postleitzahl: 66482
Postort: Zweibrücken
Kontakt
Internetadresse: http://www.zweibruecken.de🌏
E-Mail: martin.gries@zweibruecken.de📧
Telefon: +49 6332-871401📞
Fax: +49 6332-871408 📠
Fragen zur den Ausschreibungsunterlagen oder diesem Verfahren können bis 13.7.2016, 12:00 Uhr, gestellt werden. Die Fragen werden ausschließlich auf der unter I.1) genannten Homepage beantwortet! Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form eingestellt. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 14.7.2016 erfolgen. Weiteres, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Fragen zur den Ausschreibungsunterlagen oder diesem Verfahren können bis 13.7.2016, 12:00 Uhr, gestellt werden. Die Fragen werden ausschließlich auf der unter I.1) genannten Homepage beantwortet! Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form eingestellt. Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird – soweit erforderlich – am 14.7.2016 erfolgen. Weiteres, siehe Ausschreibungsunterlagen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Freigestellte Schülerbeförderung – Behindertenschülerfahrdienst Mauritius-Schule Zweibrücken (private Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016. Die Schülerinnen und Schüler werden mit Kleinbussen an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung erfolgt auf den Schulwegen aus der Stadt Zweibrücken, aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und aus den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben entsprechend der Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung).
Freigestellte Schülerbeförderung – Behindertenschülerfahrdienst Mauritius-Schule Zweibrücken (private Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016. Die Schülerinnen und Schüler werden mit Kleinbussen an der Haustür der Wohnung abgeholt bzw. abgegeben. Die Beförderung erfolgt auf den Schulwegen aus der Stadt Zweibrücken, aus der Verbandsgemeinde Zweibrücken-Land und aus den Ortschaften Biedershausen, Herschberg, Hettenhausen, Knopp-Labach, Krähenberg, Obernheim-Kirchenarnbach, Saalstadt, Schauerberg, Schmittshausen, Wallhalben, Weselberg und Winterbach der ehemaligen Verbandsgemeinde Wallhalben entsprechend der Vorgaben des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz (§ 69 Schülerbeförderung).
Der zu befördernde Personenkreis besteht aus
— Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf ganzheitliche Entwicklung: Dabei handelt es sich um Kinder, die in den Bereichen der geistigen Entwicklung, der Wahrnehmung, der Motorik, der Sprache und der sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind.
— Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderbedarf motorische Entwicklung: Dabei handelt es sich um Kinder, die in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind. Diese zweite Gruppe umfasst körperbehinderte Schüler im Bildungsgang „ganzheitliche Entwicklung“, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, die als schwerstmehrfach behindert zu bezeichnen sind, teils mit Rollstuhl / Elektrorollstuhl.
— Schülerinnen und Schüler mit dem zusätzlichen Förderbedarf motorische Entwicklung: Dabei handelt es sich um Kinder, die in ihrer körperlichen und motorischen Entwicklung und im Bereich der Bewegung schwer beeinträchtigt sind. Diese zweite Gruppe umfasst körperbehinderte Schüler im Bildungsgang „ganzheitliche Entwicklung“, dazu zählen auch Kinder und Jugendliche, die als schwerstmehrfach behindert zu bezeichnen sind, teils mit Rollstuhl / Elektrorollstuhl.
— evt. Schülerinnen und Schülern, die aus vorübergehenden bzw. gesundheitlichen Gründen den öffentlichen Linienverkehr nicht nutzen können.
Förderschule mit den Förderschwerpunkten motorische und ganzheitliche Entwicklung) ab dem 29.8.2016
Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre (Beginn-Ende siehe II.3)), Verlängerung ist unter Einhaltung einer Frist 2 x um 1 Schuljahr möglich.
Referenznummer: 40 SBF-BSFD Mauritius
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zweibrücken (Stadt und Umland, siehe II.I.5)).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Sonstige besondere Bedingungen: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-16 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-07-21 📅
Öffnungsort:
Stadt Zweibrücken – Schulverwaltungs- und Sportamt, Schillerstr. 2-4, 66482 Zweibrücken.
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Zweibrücken – Schulverwaltungs- und Sportamt, Schillerstr. 2-4, 66482 Zweibrücken.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-29 📅
Datum des Endes: 2022-07-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 40 SBF-BSFD Mauritius
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern Rheinland-Pfalz bei dem Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
Postanschrift: Stiftsstraße 9
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.rlp@mwkel.rlp.de📧
Telefon: +49 6131-162234📞
Internetadresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/🌏
Fax: +49 6131-162113 📠
Name: Vergabeprüfstelle bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Internetadresse: http://www.add.rlp.de🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Rechtmäßigkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Bereich der EU- Schwellenwerte wird im Wege des Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammern überprüft. Das Verfahren vor den Vergabekammern ist in den §§ 155 ff GWB geregelt. Das Verfahren wird eingeleitet durch den Antrag eines Beteiligten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass nach § 97 Absatz 6 GWB ein unmittelbares Interesse am Auftrag hat, geltend macht durch Vergabeverstöße in seinen Rechten verletzt zu sein und ein Schaden bereits entstanden ist oder ein Schaden droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Rechtmäßigkeit der Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Bereich der EU- Schwellenwerte wird im Wege des Nachprüfungsverfahrens durch die Vergabekammern überprüft. Das Verfahren vor den Vergabekammern ist in den §§ 155 ff GWB geregelt. Das Verfahren wird eingeleitet durch den Antrag eines Beteiligten. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass nach § 97 Absatz 6 GWB ein unmittelbares Interesse am Auftrag hat, geltend macht durch Vergabeverstöße in seinen Rechten verletzt zu sein und ein Schaden bereits entstanden ist oder ein Schaden droht.
Dabei ist zu beachten, dass der Zuschlag noch nicht erteilt wurde, der Vergaberechtsverstoß unverzüglich, noch vor Stellung des Nachprüfungsantrages, gegenüber der Vergabestelle gerügt wurde und die infolge der Mitteilung gemäß § 134 GWB in Gang gesetzte 15-Tages-Frist ist noch nicht abgelaufen ist (bei Information per Fax oder E-Mail erfolgt, beträgt die Frist lediglich zehn Kalendertage). Die Rüge ist unverzüglich vorzubringen, das heißt, unmittelbar nach Kenntnis etwaiger Vergaberechtsverstöße. Bei Vergaberechtsverstößen in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen ist dies sofort zu rügen, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Erfolgt die Rüge trotz positiver Kenntnis erst nach Zugang der Mitteilung gemäß § 134 GWB, kann dies dazu führen, dass die Vergabekammer einen später eingereichten Nachprüfungsantrag als unzulässig zurückweist. Wird der Rüge nicht abgeholfen, steht der Weg zur Vergabekammer offen. Der Nachprüfungsantrag ist zu begründen bedarf mindestens folgender Angaben: bestimmtes Begehren, Bezeichnung des öffentlichen Auftraggebers, Beschreibung des angenommenen Vergaberechtsverstoßes, Benennung der Beweismittel, Darlegung, dass der unterlegene Bieter oder Bewerber in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB beeinträchtigt wird und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag muss auch den Hinweis enthalten, dass der unterlegene Bieter den vermuteten Vergaberechtsverstoß unverzüglich gerügt hat. Die Vergabekammer erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Sie entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, in der allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Das Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu entscheiden, beginnend mit dem Eingang des Antrags. Voraussetzung für die Zustellung des Antrags durch die Vergabekammer ist die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der Mindestgebühr von 2 500 EUR. Die Vergabekammer lässt sich im Folgenden die Vergabeakten vorlegen. Sofern der Antrag zulässig und nicht offensichtlich unbegründet ist, beginnt das Nachprüfungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens findet eine mündliche Verhandlung zur Klärung des Sachverhalts statt. Bis zur Entscheidung im Nachprüfungsverfahren kann der Zuschlag für den betreffenden Auftrag nicht erteilt werden; ein dennoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig. In der Regel soll die Vergabekammer innerhalb von fünf Wochen entscheiden. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde bei dem betreffenden Senat des zuständigen Oberlandesgerichtes eingereicht werden. Wird der Beschluss nicht angefochten, so wird er bestandskräftig und kann vollstreckt werden. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist weiterer Rechtsschutz grundsätzlich nicht möglich.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Dabei ist zu beachten, dass der Zuschlag noch nicht erteilt wurde, der Vergaberechtsverstoß unverzüglich, noch vor Stellung des Nachprüfungsantrages, gegenüber der Vergabestelle gerügt wurde und die infolge der Mitteilung gemäß § 134 GWB in Gang gesetzte 15-Tages-Frist ist noch nicht abgelaufen ist (bei Information per Fax oder E-Mail erfolgt, beträgt die Frist lediglich zehn Kalendertage). Die Rüge ist unverzüglich vorzubringen, das heißt, unmittelbar nach Kenntnis etwaiger Vergaberechtsverstöße. Bei Vergaberechtsverstößen in der Vergabebekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen ist dies sofort zu rügen, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist. Erfolgt die Rüge trotz positiver Kenntnis erst nach Zugang der Mitteilung gemäß § 134 GWB, kann dies dazu führen, dass die Vergabekammer einen später eingereichten Nachprüfungsantrag als unzulässig zurückweist. Wird der Rüge nicht abgeholfen, steht der Weg zur Vergabekammer offen. Der Nachprüfungsantrag ist zu begründen bedarf mindestens folgender Angaben: bestimmtes Begehren, Bezeichnung des öffentlichen Auftraggebers, Beschreibung des angenommenen Vergaberechtsverstoßes, Benennung der Beweismittel, Darlegung, dass der unterlegene Bieter oder Bewerber in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB beeinträchtigt wird und ihm dadurch ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag muss auch den Hinweis enthalten, dass der unterlegene Bieter den vermuteten Vergaberechtsverstoß unverzüglich gerügt hat. Die Vergabekammer erforscht den Sachverhalt von Amts wegen. Sie entscheidet aufgrund einer mündlichen Verhandlung, in der allen Beteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben ist. Das Nachprüfungsverfahren ist grundsätzlich innerhalb einer Frist von fünf Wochen zu entscheiden, beginnend mit dem Eingang des Antrags. Voraussetzung für die Zustellung des Antrags durch die Vergabekammer ist die Zahlung eines Vorschusses in Höhe der Mindestgebühr von 2 500 EUR. Die Vergabekammer lässt sich im Folgenden die Vergabeakten vorlegen. Sofern der Antrag zulässig und nicht offensichtlich unbegründet ist, beginnt das Nachprüfungsverfahren. Im Rahmen des Verfahrens findet eine mündliche Verhandlung zur Klärung des Sachverhalts statt. Bis zur Entscheidung im Nachprüfungsverfahren kann der Zuschlag für den betreffenden Auftrag nicht erteilt werden; ein dennoch abgeschlossener Vertrag ist nichtig. In der Regel soll die Vergabekammer innerhalb von fünf Wochen entscheiden. Gegen die Entscheidung der Vergabekammer kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde bei dem betreffenden Senat des zuständigen Oberlandesgerichtes eingereicht werden. Wird der Beschluss nicht angefochten, so wird er bestandskräftig und kann vollstreckt werden. Gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist weiterer Rechtsschutz grundsätzlich nicht möglich.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Willy- Brandt- Platz 3
Postort: Trier
Postleitzahl: 54290
Telefon: +49 65194940📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 117-209151 (2016-06-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 573 000 💰
2 576 000 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Zweibrücken (Stadt und Umland, siehe II.I.5).
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-16 📅
Name: Malteser Hilfsdienst gemeinnützige GmbH
Postanschrift: Frankfurter Straße 9
Postort: Limburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Postanschrift: Willy-Brandt-Platz 3
Quelle: OJS 2016/S 182-327637 (2016-09-16)