FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für ca. 35 Städte und Gemeinden im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald mit seinen kreisangehörigen Städten und Gemeinden
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlicher Auftraggeber schreibt die Erbringung von Planungsleistungen für eine FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für den zukünftigen Ausbau von FTTC- und FTTB-Breitbandinfrastrukturen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze) aus. Die Planung hat neben der Backbone-Anbindung auch die innerörtlichen Breitbandversorgungsnetze für ca. 35 kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis zu umfassen. Der Landkreis beabsichtigt, sich die Kosten für die Erbringung der vorgenannten Leistungen vom Land Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1.8.2015, Az.: 42-8433.12, fördern zu lassen. Die Leistungserbringung ab Zuschlagserteilung hat vom Auftragnehmer in einem Zeitraum von max. 9 Monaten zu erfolgen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-02-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-22.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Planungsleistungen
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlicher Auftraggeber schreibt die Erbringung von Planungsleistungen für eine FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für den zukünftigen Ausbau von FTTC- und FTTB-Breitbandinfrastrukturen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze) aus. Die Planung hat neben der Backbone-Anbindung auch die innerörtlichen Breitbandversorgungsnetze für ca. 35 kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis zu umfassen. Der Landkreis beabsichtigt, sich die Kosten für die Erbringung der vorgenannten Leistungen vom Land Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1.8.2015, Az.: 42-8433.12, fördern zu lassen. Die Leistungserbringung ab Zuschlagserteilung hat vom Auftragnehmer in einem Zeitraum von max. 9 Monaten zu erfolgen.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlicher Auftraggeber schreibt die Erbringung von Planungsleistungen für eine FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für den zukünftigen Ausbau von FTTC- und FTTB-Breitbandinfrastrukturen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze) aus. Die Planung hat neben der Backbone-Anbindung auch die innerörtlichen Breitbandversorgungsnetze für ca. 35 kreisangehörige Städte und Gemeinden im Landkreis zu umfassen. Der Landkreis beabsichtigt, sich die Kosten für die Erbringung der vorgenannten Leistungen vom Land Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1.8.2015, Az.: 42-8433.12, fördern zu lassen. Die Leistungserbringung ab Zuschlagserteilung hat vom Auftragnehmer in einem Zeitraum von max. 9 Monaten zu erfolgen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Planungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Breisgau-Hochschwarzwald
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlicher Auftraggeber schreibt die Erbringung von Planungsleistungen für eine FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) als Grundlage für den zukünftigen Ausbau von FTTC- und FTTB-Breitbandinfrastrukturen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze) sowie als Grundlage für zukünftige Mitverlegungen von Glasfasern aus. Die Planung hat neben der Backbone-Anbindung auch die innerörtlichen Breitbandversorgungsnetze für ca. 35 von insgesamt 50 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis zu umfassen. Neben der Erstellung der Planunterlagen sind vom Auftragnehmer die planungsrelevanten Grunddaten zu beschaffen und Planungsregeln zu erstellen bzw. aufzustellen einschließlich der Planungsregeln zur Dokumentation im Zusammenhang mit der Datenübergabe und der Datenintegration sowie ein Planungshandbuch zu erstellen. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beabsichtigt, sich die Kosten für die Erbringung der vorgenannten Leistungen vom Land Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1.8.2015, Az.: 42-8433.12, fördern zu lassen. Bei der Auftragsausführung sind daher vom Auftragnehmer die Bedingungen der vorgenannten Verwaltungsvorschrift einschließlich ihrer einschlägigen Leitfäden zu beachten. Die Planungsleistungen sind gemäß der VwV Breitbandförderung bis zu dem Grad zu erbringen, dass sie sich als Grundlage für die vor der Bauplanung einzuholenden Genehmigungen der unterschiedlich zu beteiligenden Behörden eignen. Die Leistungserbringung ab Zuschlagserteilung hat vom Auftragnehmer in einem Zeitraum von max. 9 Monaten zu erfolgen. Vertragspartei des Planungsleistungsvertrages ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Dieser beabsichtigt für die künftige interkommunale Zusammenarbeit eine juristische Person zu gründen, der mit dem Zeitpunkt seiner Rechtswirksamkeit Rechtsnachfolger des Landkreises im Vertragsverhältnis werden soll.
Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald als öffentlicher Auftraggeber schreibt die Erbringung von Planungsleistungen für eine FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) als Grundlage für den zukünftigen Ausbau von FTTC- und FTTB-Breitbandinfrastrukturen (Hoch- und Höchstgeschwindigkeitsnetze) sowie als Grundlage für zukünftige Mitverlegungen von Glasfasern aus. Die Planung hat neben der Backbone-Anbindung auch die innerörtlichen Breitbandversorgungsnetze für ca. 35 von insgesamt 50 kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis zu umfassen. Neben der Erstellung der Planunterlagen sind vom Auftragnehmer die planungsrelevanten Grunddaten zu beschaffen und Planungsregeln zu erstellen bzw. aufzustellen einschließlich der Planungsregeln zur Dokumentation im Zusammenhang mit der Datenübergabe und der Datenintegration sowie ein Planungshandbuch zu erstellen. Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beabsichtigt, sich die Kosten für die Erbringung der vorgenannten Leistungen vom Land Baden-Württemberg gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV-Breitbandförderung) vom 1.8.2015, Az.: 42-8433.12, fördern zu lassen. Bei der Auftragsausführung sind daher vom Auftragnehmer die Bedingungen der vorgenannten Verwaltungsvorschrift einschließlich ihrer einschlägigen Leitfäden zu beachten. Die Planungsleistungen sind gemäß der VwV Breitbandförderung bis zu dem Grad zu erbringen, dass sie sich als Grundlage für die vor der Bauplanung einzuholenden Genehmigungen der unterschiedlich zu beteiligenden Behörden eignen. Die Leistungserbringung ab Zuschlagserteilung hat vom Auftragnehmer in einem Zeitraum von max. 9 Monaten zu erfolgen. Vertragspartei des Planungsleistungsvertrages ist der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald. Dieser beabsichtigt für die künftige interkommunale Zusammenarbeit eine juristische Person zu gründen, der mit dem Zeitpunkt seiner Rechtswirksamkeit Rechtsnachfolger des Landkreises im Vertragsverhältnis werden soll.
Dauer: 9 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Ingenieur.
— Bietererklärung zu Verfehlungen.
— Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt und zur Tariftreue.
— Bennenung Leistungen der Nachunternehmer.
— Verpflichtungserklärung Nachunternehmer.
(Die Ausführungen im Rahmen der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb sind zudem zwingend zu beachten!).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe Ausschreibungsunterlagen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Ausschreibungsunterlagen!
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Eignungskriterien:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: 1.1 Berufshaftpflicht- und Vermögensschadenssversicherung, 1.2. Umsätze für die entsprechenden Dienstlleistungen
2. Fachliche Eignung: 2.1 Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter des Unternehmens; 2.2 Technische Ausstattung; 2.3. Referenzen (Siehe hierzu ergänzend Anlage Eingungskritierien, die mit der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb vom beannnten Vergabeportal zum Download bereit gestellt werden. Dieser ist die konkrete Gewichtung der einzelnen Kriterien zu entnehmen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Fachliche Eignung: 2.1 Qualifikation und Kompetenz der Mitarbeiter des Unternehmens; 2.2 Technische Ausstattung; 2.3. Referenzen (Siehe hierzu ergänzend Anlage Eingungskritierien, die mit der Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb vom beannnten Vergabeportal zum Download bereit gestellt werden. Dieser ist die konkrete Gewichtung der einzelnen Kriterien zu entnehmen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-03-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Karl-Friedrich-straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 721/926-3985📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (§ 134 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Antragsteller hat einen von ihm festgestellten Verstoß gegen Vergabevorschriften nach Erkennen unverzüglich zu rügen. Lehnt die Vergabestelle es ab, der Rüge abzuhelfen, so muss der Antragsteller innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, dieser Rüge nicht abzuhelfen, den Antrag auf Einleitung eines Vergabenachprüfungsverfahrens stellen (vgl. § 160 GWB). Die Vergabestelle wird vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon in Textform in Kenntnis setzen. Bei schriftlicher Mitteilung darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Mitteilung durch Telefax erst 10 Kalendertage nach der Absendung dieser Information geschlossen werden (§ 134 GWB).
Quelle: OJS 2016/S 249-458279 (2016-12-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 452 500 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge