Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. Tübingen) vergeben die FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) in 3 Losen für das jeweilige Gemarkungsgebiet im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-08.
Ergänzende Angaben (2016-09-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen, Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg,...”
Name
Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen, Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg, Gemeinde Hirrlingen, Gemeinde Neustetten (Lkr. Tübingen) vertreten durch iuscomm Rechtsanwälte - Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz);...”
Titel
FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. TÜ).
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Produkte/Dienstleistungen: Technische Planungsleistungen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr....”
Kurze Beschreibung
Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. Tübingen) vergeben die FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) in 3 Losen für das jeweilige Gemarkungsgebiet im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2016/S 176-316094
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text:
“Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen,Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg, Gemeinde...”
Text
Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen,Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg, Gemeinde Hirrlingen, Gemeinde Neustetten (Lkr. Tübingen)vertreten durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB.
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Text:
“Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen,Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg, Gemeinde...”
Text
Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis); Gemeinde Hilzingen,Stadt Tengen (Lkr. Konstanz); Stadt Rottenburg, Gemeinde Hirrlingen, Gemeinde Neustetten (Lkr. Tübingen)vertreten durch iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft.
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Nummer des Abschnitts: I.3
Ort des zu ändernden Textes: Kommunikation
Alter Wert
Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsch-evergabe.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsch-evergabe.de
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Text:
“Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter:...”
Text
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.deutsche-evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.deutsche-evergabe.de
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Nummer des Abschnitts: II.1.1
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags:
Alter Wert
Text:
“FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr.Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz);...”
Text
FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr.Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. TÜ).
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Text:
“FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schuttertal (Lkr.Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz);...”
Text
FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) für die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schuttertal (Lkr.Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. TÜ).
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Nummer des Abschnitts: II.1.4
Ort des zu ändernden Textes: Kurze Beschreibung
Alter Wert
Text:
“Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr....”
Text
Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen (Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. Tübingen) vergeben die FTTB-Strukturplanung (Feinplanung) in 3 Losen für das jeweilige Gemarkungsgebiet im Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb.
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Text:
“Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen(Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr....”
Text
Die Städte und Gemeinden Biberach, Seelbach, Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis); Hilzingen, Tengen(Lkr. Konstanz); Rottenburg, Hirrlingen, Neustetten (Lkr. Tübingen) vergeben die FTTB-Strukturplanung(Feinplanung) in 3 Losen für das jeweilige Gemarkungsgebiet im Verhandlungsverfahren mit öffentlichemTeilnahmewettbewerb.
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Nummer des Abschnitts: II.2.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Bezeichnung des Auftrags
Alter Wert
Text:
“Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis).” Neuer Wert
Text: Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis).
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.4
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Alter Wert
Text:
“Die Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis) haben beschlossen den Breitbandausbau vorzunehmen und eine Marktanalyse...”
Text
Die Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis) haben beschlossen den Breitbandausbau vorzunehmen und eine Marktanalyse zur momentanen Versorgungssituation und zur evtl. Ausbauabsichten der Breitbandbetreiber erarbeitet.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Marktanalyse und der Backbone-Planungen sollen nunmehr FTTB-Strukturplanungen (Feinplanungen) als Grundlage zukünftiger, auch kurzfristiger, Ausbauten im Bereich der FTTC- und FTTB-Technologie sowie als Grundlage zukünftiger Mitverlegungen für die Gebiete der Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schutterwald (Lkr. Ortenaukreis) erstellt werden.
Es gelten für die Auftragserfüllung die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 in Verbindung mit den zugehörigen Leitfäden, um zukünftig Fördergelder des Landes Baden-Württemberg für eine Erschließung in Anspruch nehmen zu können. Die FTTB-Str (...)
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Text:
“Die Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis) haben beschlossenden Breitbandausbau vorzunehmen und eine Marktanalyse...”
Text
Die Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis) haben beschlossenden Breitbandausbau vorzunehmen und eine Marktanalyse zur momentanen Versorgungssituation und zur evtl. Ausbauabsichten der Breitbandbetreiber erarbeitet.
Aufbauend auf den Ergebnissen der Marktanalyse und der Backbone-Planungen sollen nunmehr FTTB-Strukturplanungen (Feinplanungen) als Grundlage zukünftiger, auch kurzfristiger, Ausbauten im Bereich der FTTC- und FTTB-Technologie sowie als Grundlage zukünftiger Mitverlegungen für die Gebiete der Gemeinde Biberach, Gemeinde Seelbach, Gemeinde Schuttertal (Lkr. Ortenaukreis) erstellt werden.
Es gelten für die Auftragserfüllung die Vorgaben der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zur Breitbandförderung (VwV Breitbandförderung) vom 1.8.2015 in Verbindung mit den zugehörigen Leitfäden, um zukünftig Fördergelder des Landes Baden-Württemberg für eine Erschließung in Anspruch nehmen zu können. Die FTTB-Str (...)
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Quelle: OJS 2016/S 180-323072 (2016-09-14)