Gebäude- und Fensterreinigung StO Bremerhaven

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg

Gebäude- und Fensterreinigung StO Bremerhaven.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-28. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-24.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-10-24 Auftragsbekanntmachung
2016-10-31 Ergänzende Angaben
2017-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-10-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Menge oder Umfang:
Die Gebäudereinigung beinhaltet die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung gemäß vorgegebenen RaumverzeichnissenFür bestimmte Gebäude benötigen die Reinigungskräfte die Überprüfung 2 SAB-Schutz. Ca. 30 Prozent der Reinigungskräfte müssen die Überprüfung2 SAB-Schutz haben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Nicht offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Oldenburg
Postanschrift: Bremer Str. 69
Postleitzahl: 26135
Postort: Oldenburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
E-Mail: kaiuwezinke@bundeswehr.org 📧
Telefon: +49 441-929-2310 📞
Fax: +49 441-929-2311 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-24 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 210-383280
ABl. S-Ausgabe: 210
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn Deutschland Es gilt Deutsches Recht. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenenund äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermineingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden. Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen: Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb, Nicht offenes Verfahren 8/2080/S0447 6001134001 BwDLZ Oldenburg, Schlusstermin: 1.12.2016, 14:00 Uhr. Teilnahmeanträge ohne die unter III.2.1) geforderten Nachweise/ Vorlagen können nicht berücksichtigt werden. Die Vergabeunterlagen werden nach dem Eingangs-Schlusstermin 1.12.2016 und Prüfung des obenbeschriebenen Teilnahmeantrags versandt. Angebotsschlusstermin ist der 19.1.2017, 14:00 Uhr. Die Angebote sind ausschließlich in der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Art und Weise einzusenden. Die in III.2.1), III 2.2) u. III.2.3) geforderten Nachweise, außer der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Vordruck BAAInBw-BV 034) sind mit dem Angebot einzureichen. Das Nichtvorliegen der Nachweise hat zur Folge, dass das Angebot gem. § 31 VSVgV ausgeschlossen und nicht gewertet wird. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen des § 36VSVgV über nicht berücksichtigte Angebote. Vertragszeitraum 1.10.2017 – 30.9.2021 mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gebäude- und Fensterreinigung StO Bremerhaven.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Gebäudereinigung
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung mit ca. 59 556,60 m
Menge oder Umfang: Unterhaltsreinigung mit ca. 59 556,60 m2 Reinigungsfläche pro Jahr.
Unterhaltsreinigung mit ca. 59 556,60 m
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Glasflächenreinigung
Kurze Beschreibung: Glasreinigung mit ca. 9 481,18 m
Menge oder Umfang: Glasreinigung mit ca. 9 481,18 m2 Fensterfläche.
Glasreinigung mit ca. 9 481,18 m
Die Gebäudereinigung beinhaltet die Unterhalts-, Grund- und Sonderreinigung gemäß vorgegebenen Raumverzeichnissen
Für bestimmte Gebäude benötigen die Reinigungskräfte die Überprüfung 2 SAB-Schutz. Ca. 30 Prozent der Reinigungskräfte müssen die Überprüfung2 SAB-Schutz haben.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 3
Referenznummer: 6001134001-BwDLZ Oldenburg
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marineschule Bremerhaven, Elbestraße 101, 27570 Bremerhaven.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Frist für die Sicherheitsüberprüfung: 2017-09-30 📅
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Vordruck BAAInBw-BV 034 im Internet zu beziehen unter„www.baain.de“ Rubrik „Vergabe/Unterlagen zur Angebotsabgabe“),
— Erklärung der Bereitschaft zur Einleitung/Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung des Personals gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 SÜG i. V. m. § 1 Abs. 4 SÜG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse nicht älter als 6 Monate,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft nicht älter als 6 Monate,
— Zertifizierung nach dem Qualitätsmanagement DIN EN ISO 9001 ff,
— Angabe der Zertifikationsnummer bei Präqualifizierung; Präqualifizierungsurkunden werden anerkannt, sofern sie die geforderten Nachweise beinhalten,
— Referenzen über vergleichbare Leistungen von mindestens drei Referenzkunden in den letzten 5 Jahren.
(Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen
oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen. DieBestimmungen der §§ 23 – 28 VSVgV gelten auch für Teilnehmer aus den
Mitgliedstaaten der EU.)
Diese Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen (s. a. Abschnitte IV.3.4) und VI.3)).
Ein eventueller Unterauftragnehmer muss benannt werden. Es sind dann bei Vertragsabschluss die in III 2.1) bis III 2.3) vorgesehenen Nachweise durch den Unterauftragnehmer vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— AktuellerAuszug aus dem Gewerbezentralregister,
— Aktueller Lage- und Geschäftsbericht für das Unternehmen oder Verweis auf entsprechende Angaben im Internet,
— Eigenerklärung zur Leistungsfähigkeit mit Angabe des in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielten jährlichen Gesamtumsatzes.
(Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen. DieBestimmungen der §§ 23 – 28 VSVgV gelten auch für Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten der EU.)
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Diese Unterlagen sind dem Angebot beizufügen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung des Unternehmens zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit,
— Versicherungsnachweis zu § 7 des Gebäude-/ Glasflächenreinigungsvertrags (Haftpflicht) mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen je Versicherungsfall:
a) für Personenschäden 3 000 000 EUR;
b) für Sach- und Umweltschäden 1 500 000 EUR;
c) für Allmählichkeitsschäden 1 000 000 EUR;
d) für Schlüsselverlustschäden 125 000 EUR;
e) für Bearbeitungsschäden 500 000 EUR;
bzw. die Verpflichtung, vor Inkrafttreten des Vertrages eine entsprechende Versicherung abzuschließen,
— Die Teilnahme an der Objektbesichtigung gemäß Angebotsaufforderung ist zwingend, auch für Bewerber, denen die Liegenschaft bekannt ist. Ort und genauer Termin werden mit den Vergabeunterlagen bekanntgegeben. Eine Bescheinigung über die Teilnahme an der Ortsbesichtigung wird durch den Auftraggeber erstellt und dem Bewerber übergeben. Die Bescheinigung über die Teilnahme an der/den Objektbesichtigung/en ist mit dem Angebot vorzulegen,
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— Einhaltung des gültigen Lohntarifvertrages für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 30.10.2015 gültig ab 1.11.2015.
(Bewerber mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland haben gleichwertige Bescheinigungen oder Urkunden einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes beizubringen. Die Bestimmungen der §§ 23 – 28 VSVgV gelten auch für Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten der EU).
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Diese Unterlagen sind dem Angebot beizufügen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Daten
Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2016-12-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: FM 2.3
Herrn Zinke
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe-online.de/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2017-10-02 📅
Datum des Endes: 2021-09-30 📅
Zusätzliche Informationen
Vergabekammer: Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Deutschland Es gilt Deutsches Recht. Berücksichtigt werden nur Teilnahmeanträge, die in einem verschlossenenund äußerlich gekennzeichneten Umschlag bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermineingegangen sind. Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
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Der Umschlag ist ausschließlich an die im Abschnitt I.1) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb,
Nicht offenes Verfahren 8/2080/S0447 6001134001 BwDLZ Oldenburg,
Schlusstermin: 1.12.2016, 14:00 Uhr.
Teilnahmeanträge ohne die unter III.2.1) geforderten Nachweise/ Vorlagen können nicht berücksichtigt werden.
Die Vergabeunterlagen werden nach dem Eingangs-Schlusstermin 1.12.2016 und Prüfung des obenbeschriebenen Teilnahmeantrags versandt.
Angebotsschlusstermin ist der 19.1.2017, 14:00 Uhr.
Die Angebote sind ausschließlich in der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Art und Weise einzusenden. Die in III.2.1), III 2.2) u. III.2.3) geforderten Nachweise, außer der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Vordruck BAAInBw-BV 034) sind mit dem Angebot einzureichen.
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Das Nichtvorliegen der Nachweise hat zur Folge, dass das Angebot gem. § 31 VSVgV ausgeschlossen und nicht gewertet wird. Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen des § 36VSVgV über nicht berücksichtigte Angebote.
Vertragszeitraum 1.10.2017 – 30.9.2021 mit der Möglichkeit der dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
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Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
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Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Informations- und Wartepflicht
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte.
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§ 135 Unwirksamkeit
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2016/S 210-383280 (2016-10-24)
Ergänzende Angaben (2016-10-31)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-10-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 212-386867
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 210-383280
ABl. S-Ausgabe: 212
Quelle: OJS 2016/S 212-386867 (2016-10-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-30)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 066-125339
ABl. S-Ausgabe: 66

Auftragsvergabe
Name: GFG Gesellschaft für Gebäudedienste mbH
Postanschrift: Fockestraße 3
Postort: Garbsen
Postleitzahl: 30827
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@gfg-gebaeudedienste.de 📧
Name: vdP facility
Postanschrift: Bahnhofstr. 19
Postort: Twistringen
Postleitzahl: 27239
E-Mail: angebot@vdp-facility.de 📧
Quelle: OJS 2017/S 066-125339 (2017-03-30)