Gebäudeplanung nach HOAI 2013, Teil 3, Abschnitt 1 (Architektenleistungen nach § 34 HOAI) für den Neubau einer 4-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder sowie eines Stadtteil- und Familienzentrum, Grüningerstraße 72, 70599 Stuttgart-Birkach
Die Stadt Stuttgart hat am Standort Stuttgart-Birkach Grüningerstraße 72 einen Bedarf für eine 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder sowie Flächen für ein Stadtteil- und Familienzentrum. Das Bestandsgebäude ist abgängig und soll daher durch einen Neubau ersetzt werden. Aufgrund der jetzigen und kommenden Bevölkerungs- und Sozialstruktur und der damit einhergehenden Bedarfslage ist auf dem Grundstück eine Kombination mit einem Stadtteil- und Familienzentrum erforderlich. Planungsziel für die Tageseinrichtung für Kinder ist die räumliche Umsetzung eines neuen pädagogischen Konzeptes. Gruppen- und Aufenthaltsräume sind zwar im klassischen Sinne einander zugeordnet, aber grundsätzlich nutzungsneutral, d. h. sie stehen den Kindern flexibel in der Nutzung zur Verfügung. Die Kita ist dabei Raum des gemeinsamen Lernens und des gemeinsamen Wachsens. In der Kindertagesstätte entstehen Räume zum Forschen wie das Kinderlabor oder zum kreativen, musischen und künstlerischen Werken wie das Kinderatelier. In solchen Erfahrungsräumen sollen Bewegungen, darstellendes Spiel, aber auch Rückzug ermöglicht werden. Die Kita muss daher in der Lage sein, auch baukonstruktiv flexibel auf Änderungen im pädagogischen Konzept zu reagieren. Sie sollte sich baulich und konstruktiv auf künftige Nutzungsanpassungen einstellen können. Das Stadtteil- und Familienzentrum soll einen offenen Bereich, Räume für Café + Veranstaltungsraum, Mehrzweckräume die verknüpfbar sind, Räume für Flächen für Kochen mit Gruppen, Beratungszimmer sowie Büro und die notwendige Nebenräume erhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-07.
Auftragsbekanntmachung (2016-04-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architekturbüros
Menge oder Umfang:
Gebäudeplanung (Architektenleistungen nach § 34 HOAI). Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit vonder Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. DerAufragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn dasVorhaben zur Realisierung kommt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.Es wird von einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von brutto ca. 4 420 000 EUR inkl. Baunebenkostenausgegangen.
Gebäudeplanung (Architektenleistungen nach § 34 HOAI). Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit vonder Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. DerAufragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn dasVorhaben zur Realisierung kommt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.Es wird von einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von brutto ca. 4 420 000 EUR inkl. Baunebenkostenausgegangen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landeshauptstadt Stuttgart, Hochbauamt
Postanschrift: Hauptstätterstr. 66
Postleitzahl: 70178
Postort: Stuttgart
Kontakt
Internetadresse: http://www.stuttgart.de🌏
Die Bietergespräche mit den in der 1. Stufe ausgewählten Bietern sind für Mittwoch, 13.7.2016 vorgesehen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Stuttgart hat am Standort Stuttgart-Birkach Grüningerstraße 72 einen Bedarf für eine 4-gruppige Tageseinrichtung für Kinder sowie Flächen für ein Stadtteil- und Familienzentrum.
Das Bestandsgebäude ist abgängig und soll daher durch einen Neubau ersetzt werden.
Aufgrund der jetzigen und kommenden Bevölkerungs- und Sozialstruktur und der damit einhergehenden Bedarfslage ist auf dem Grundstück eine Kombination mit einem Stadtteil- und Familienzentrum erforderlich.
Planungsziel für die Tageseinrichtung für Kinder ist die räumliche Umsetzung eines neuen pädagogischen Konzeptes.
Gruppen- und Aufenthaltsräume sind zwar im klassischen Sinne einander zugeordnet, aber grundsätzlich nutzungsneutral, d. h. sie stehen den Kindern flexibel in der Nutzung zur Verfügung. Die Kita ist dabei Raum des gemeinsamen Lernens und des gemeinsamen Wachsens. In der Kindertagesstätte entstehen Räume zum Forschen wie das Kinderlabor oder zum kreativen, musischen und künstlerischen Werken wie das Kinderatelier. In solchen Erfahrungsräumen sollen Bewegungen, darstellendes Spiel, aber auch Rückzug ermöglicht werden. Die Kita muss daher in der Lage sein, auch baukonstruktiv flexibel auf Änderungen im pädagogischen Konzept zu reagieren. Sie sollte sich baulich und konstruktiv auf künftige Nutzungsanpassungen einstellen können.
Gruppen- und Aufenthaltsräume sind zwar im klassischen Sinne einander zugeordnet, aber grundsätzlich nutzungsneutral, d. h. sie stehen den Kindern flexibel in der Nutzung zur Verfügung. Die Kita ist dabei Raum des gemeinsamen Lernens und des gemeinsamen Wachsens. In der Kindertagesstätte entstehen Räume zum Forschen wie das Kinderlabor oder zum kreativen, musischen und künstlerischen Werken wie das Kinderatelier. In solchen Erfahrungsräumen sollen Bewegungen, darstellendes Spiel, aber auch Rückzug ermöglicht werden. Die Kita muss daher in der Lage sein, auch baukonstruktiv flexibel auf Änderungen im pädagogischen Konzept zu reagieren. Sie sollte sich baulich und konstruktiv auf künftige Nutzungsanpassungen einstellen können.
Das Stadtteil- und Familienzentrum soll einen offenen Bereich, Räume für Café + Veranstaltungsraum, Mehrzweckräume die verknüpfbar sind, Räume für Flächen für Kochen mit Gruppen, Beratungszimmer sowie Büro und die notwendige Nebenräume erhalten.
Menge oder Umfang:
Gebäudeplanung (Architektenleistungen nach § 34 HOAI). Die Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit von
der Projektgenehmigung durch den Gemeinderat der Stadt Stuttgart im Rahmen von Abrufverträgen. Der
Aufragnehmer ist verpflichtet die Leistung bis einschließlich Leistungsphase 9 HOAI zu übernehmen, wenn das
Vorhaben zur Realisierung kommt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsstufen besteht nicht.
Es wird von einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von brutto ca. 4 420 000 EUR inkl. Baunebenkosten
ausgegangen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stuttgart.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF-Tabelle zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (www.atrium-gmbh.de/downloads) bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.3.3) genannten Frist erhältlich.
Der Auftraggeber stellt die Bewerbungsunterlagen in Form einer Excel- und PDF-Tabelle zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen sind bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle (www.atrium-gmbh.de/downloads) bis zum Ablauf der unter Ziffer IV.3.3) genannten Frist erhältlich.
Für die Abgabe des Teilnahmeantrags sind zwingend die von der Vergabestelle vorgegebenen Bewerbungsunterlagen zu verwenden und ausgefüllt abzugeben.
Die vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist der Einreichungsstelle rechtsgültig unterschrieben zuzusenden. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen behält sich der Auslober vor, die Bewerber zu losen, die zur Verhandlung aufgefordert werden.
Die vollständig ausgefüllte Bewerbungsunterlage mit Angabe der dort einzutragenden Punktzahl ist der Einreichungsstelle rechtsgültig unterschrieben zuzusenden. Die jeweiligen Angaben sind mit prüfbaren Unterlagen zu belegen und als Anlagen beizulegen. Ansprechpartner (Bauherrenvertreter) für Auskünfte zu den angegebenen Referenzprojekten sind zu benennen. Zusätzliche Unterlagen über die geforderten hinaus werden nicht gewertet. Bei punktgleichen Bewerbungen behält sich der Auslober vor, die Bewerber zu losen, die zur Verhandlung aufgefordert werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Abschluss der Wertung der Teilnahmeanträge unvollständige bzw.
fehlende Nachweise und Unterlagen sowie fehlende Eintragungen in den Teilnahmeformularen nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen.
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe Vorgaben in den Bewerbungsunterlagen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Im Falle einer Beauftragung ist eine Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden nachzuweisen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: HOAI (gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft verbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtskräftig zu unterzeichnen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften müssen als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaften auftreten. Der bevollmächtigte Vertreter, der die Bietergemeinschaft verbindlich vertritt, ist zu benennen. Die Erklärung ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft rechtskräftig zu unterzeichnen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung
„Architekt“ berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich
nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder
sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates –
„Berufsanerkennungsrichtlinie“ – gewährleistet ist.
Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist
und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche
Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen.
Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder
juristischen Personen gestellt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Bewerbungsbogen und III.2.1).
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-06-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-08-01 📅
Datum des Endes: 2020-01-01 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 721926-4049📞
Fax: +49 721926-3985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die am 24.4.2009 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung).
Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
— §101a Informations- und Wartepflicht:
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten
Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich
die Frist auf 10 Tage.
— §107 Einleitung, Antrag:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 071-124440 (2016-04-07)