Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von drei Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden. Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-09-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von drei Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von drei Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-09-16 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-21 📅
Datum des Beginns: 2016-11-15 📅
Datum des Endes: 2018-08-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 182-326601
ABl. S-Ausgabe: 182
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VGV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite, die Vergabestelle versendet keine Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post! Die Bewerber sind daher aufgefordert, sich regelmäßig auf dieser Seite über den Stand der Dinge zu informieren.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung!
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit allgemeine Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Email an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließich per Email bis spätestens 07.10.2016 an die unter I.3) genannte Kontaktstelle (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VGV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw.Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VGV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite, die Vergabestelle versendet keine Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post! Die Bewerber sind daher aufgefordert, sich regelmäßig auf dieser Seite über den Stand der Dinge zu informieren.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung!
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit allgemeine Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Email an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließich per Email bis spätestens 07.10.2016 an die unter I.3) genannte Kontaktstelle (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VGV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw.Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von drei Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von drei Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph. 1-9).
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 209 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Marbach am Neckar.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 123 +124 GWB 2016: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen (Ausschlusskriterium);
B) § 73 Abs. 3 VgV 2016: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen A) + B) zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C) § 36 Abs. 1 VGV 2016: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehener Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
D) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte
Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Ausschlusskriterien C) + D) zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2016: bis zu 3 Referenzprojekte mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen (Preise / Auszeihnungen für realisierte Projekte sowie Referenzprojekte Gebäudeplanung)
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 (8) VGV 2016: Angabe der durchschnittliche Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter im Bereich der Gebäudeplanung (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
G) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016: berufliche Qualifikation und Berufserfahrung der projektverantwortlichen Personen mit Qualifikationsnachweisen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VGV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise / Angaben zu den unter E) – G) genannten Auswahlkriterien nachzufordern.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekt i.S. Architektengesetz/ Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 75 Abs. 1 VGV 2016).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekt i.S. Architektengesetz/ Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 75 Abs. 1 VGV 2016).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
H.) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
H.) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden.
I.) § 43 Abs. 2 + 3 VGV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
I.) § 43 Abs. 2 + 3 VGV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 (8) – Fachliche Eignung des Bewerbers – Beschäftigte: Anzahl Beschäftigte >5 = 6 Punkte
2.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte: 3 Preise / Auszeichnungen realiserter Projekte nach dem 31.12.2006, ausgelobt durch einen Architektenverbadn oder Stadt / Land / Stiftung = 54 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte: 3 Preise / Auszeichnungen realiserter Projekte nach dem 31.12.2006, ausgelobt durch einen Architektenverbadn oder Stadt / Land / Stiftung = 54 Punkte.
3.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Unternehmensreferenzen: 1 Referenzobjekt Rathausbau und 2 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme ohne Lph. 9 nach dem 31.12.2006.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Unternehmensreferenzen: 1 Referenzobjekt Rathausbau und 2 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme ohne Lph. 9 nach dem 31.12.2006.
Wertung Referenzobjekt 1 – maximal 30 Punkte:
— Gebäudetyp Rathaus = 10 Punkte
— öffentlicher Auftraggeber = 5 Punkte,
— Objekt steht (in Teilen) unter Denkmalschutz = 10 Punkte
— Lp 1 – 9 (unter Berücksichtugn der o. g. Mindestbedingung) = 5 Punkte
Wertung Referenzobjekte 2 + 3 – maximal je 30 Punkte:
— Gebäudetyp Büro- oder Verwaltungsgebäude = 10 Punkte
4.) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – für die Dienstleistung verantwortliche Personen – Projektleiter – maximal 30 Punkte:
— Berufsjahre Projektleitung, unternehmensunabhängig > 8 Jahre = 12 Punkte,
— Jahre der Firmenzugehörigkeit >= 3 Jahre = 6 Punkte
5.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – persönliche Referenzen der verantwortlichen Person – Projektleiter: 1 Referenzobjekt Rathausbau und 1 Referenzobjekt Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme ohne LPH 9 nach dem 31.12.2006.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – persönliche Referenzen der verantwortlichen Person – Projektleiter: 1 Referenzobjekt Rathausbau und 1 Referenzobjekt Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme ohne LPH 9 nach dem 31.12.2006.
Wertung Referenzobjekt 1 – maximal 40 Punkte:
— Gebäudetyp Rathaus = 15 Punkte
— Objekt steht (in Teilen) unter Denkmalschutz = 15 Punkte
Wertung Referenzobjekt 2 – maximal 30 Punkte:
— Gebäudetyp Büro- oder Verwaltungegebäude = 10 Punkte
6.) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – für die Dienstleistung verantwortliche Personen – stellvertretender Projektleiter – maximal 50 Punkte:
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VGV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber!
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite, die Vergabestelle versendet keine Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post! Die Bewerber sind daher aufgefordert, sich regelmäßig auf dieser Seite über den Stand der Dinge zu informieren.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt ausschließlich auf dieser Seite, die Vergabestelle versendet keine Unterlagen per E-Mail, Fax oder Post! Die Bewerber sind daher aufgefordert, sich regelmäßig auf dieser Seite über den Stand der Dinge zu informieren.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung!
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung!
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit allgemeine Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Email an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließich per Email bis spätestens 07.10.2016 an die unter I.3) genannte Kontaktstelle (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Soweit allgemeine Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich per Email an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu richten. Rückfragen zum Vergabeverfahren sind ausschließich per Email bis spätestens 07.10.2016 an die unter I.3) genannte Kontaktstelle (hesslinger@klotzundpartner.de) zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichhheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VGV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw.Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaftschließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw.Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von 3 Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von 3 Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Mit der Planung soll im Januar 2017 begonnen werden, so dass die Entwurfsplanung im Herbst 2017 abgeschlossen ist. Dier Ausführung der Maßnahme ist im Frühjahr 2018 vorgesehen.
Gesamtwert des Auftrags: 209 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Zollernalbkreis
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Marbach am Neckar
Gemäß § 17 Abs. 11 VGV 2016 behält sich die Vergabestelle vor, die Erstangebote nicht zu verhandeln.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von 3 Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Die Stadt Marbach am Neckar beabsichtigt, in unmittelbarer Nähe zu ihren bestehenden Verwaltungsgebäuden ein weiteres Verwaltungsgebäude zu errichten. Das Stadtquartier befindet sich innerhalb der als Gesamtanlage denkmalgeschützten Altstadt unmittelbar südwestlich der Ev. Stadtkirche. In das Bauvorhaben wird ein Gebäudeensemble von 3 Bestandsgebäuden einbezogen, wobei das Gebäude Marktstr. 34 ein Kulturdenkmal gem. § 2 Denkmalschutzgesetz darstellt. Das neue Rathaus soll innerhalb des neuen Sanierungsgebietes Altstadt als vorrangiges Projekt angegangen werden.
Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9).
Zusätzliche Informationen:
Gemäß § 17 Abs. 11 VGV 2016 behält sich die Vergabestelle vor, die Erstangebote nicht zu verhandeln.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer
Baden-Württemberg gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die
beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die
nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung
ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte
Zuschlagserteilung informiert hat.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen
Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich
und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße,
die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).