Die Stadt Walldürn betreibt in der Kernstadt Walldürn in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Grundschule eine Sporthalle für den Verein- und Schulsport aus dem Jahr 1910. Diese wurde im Laufe der Jahre teilweise saniert. Die Halle entspricht in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Schulsportunterricht bzw. schränkt die Möglichkeiten für den Vereinshallensport ein. So lässt die derzeitige Hallengröße z. B. die Nutzung von Ballsportarten nicht zu. Daher hat sich der Gemeinderat der Stadt Walldürn entschlossen, die derzeitige Halle abzureißen und durch eine neue 2-Feld-Sporthalle zu ersetzen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Walldürn betreibt in der Kernstadt Walldürn in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Grundschule eine Sporthalle für den Verein- und Schulsport aus dem Jahr 1910. Diese wurde im Laufe der Jahre teilweise saniert.
Die Halle entspricht in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Schulsportunterricht bzw. schränkt die Möglichkeiten für den Vereinshallensport ein. So lässt die derzeitige Hallengröße z. B. die Nutzung von Ballsportarten nicht zu.
Daher hat sich der Gemeinderat der Stadt Walldürn entschlossen, die derzeitige Halle abzureißen und durch eine neue 2-Feld-Sporthalle zu ersetzen.
Die Stadt Walldürn betreibt in der Kernstadt Walldürn in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Grundschule eine Sporthalle für den Verein- und Schulsport aus dem Jahr 1910. Diese wurde im Laufe der Jahre teilweise saniert.
Die Halle entspricht in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Schulsportunterricht bzw. schränkt die Möglichkeiten für den Vereinshallensport ein. So lässt die derzeitige Hallengröße z. B. die Nutzung von Ballsportarten nicht zu.
Daher hat sich der Gemeinderat der Stadt Walldürn entschlossen, die derzeitige Halle abzureißen und durch eine neue 2-Feld-Sporthalle zu ersetzen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-08 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-12 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2020-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 219-399084
ABl. S-Ausgabe: 219
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Für die Bewerbung wurde ein Excel-Bewerbungsbogen erarbeitet, der ausschließlich über folgenden Link erhältlich ist: http://www.klotzundpartner.de/bekanntmachungen
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf dieser Seite. Sollte der Bewerber auf eigenen Wunsch automatisch über Änderungen, Korrekturen, Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert werden wollen, darf der Bewerber bei der unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle Kommunikation (Frau Hesslinger, hesslinger@klotzundpartner.de) mit dem entsprechenden Hinweis eine zentrale (!) Mailadresse hinterlegen (seitens der Vergabestelle werden keine Abwesenheitnotizen beachtet!). Alle anderen Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht, bzw. an die bei der Kontaktstelle Kommunikation auf eigenen Wunsch hinterlegten Mailadressen versendet.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VgV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf dieser Seite. Sollte der Bewerber auf eigenen Wunsch automatisch über Änderungen, Korrekturen, Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert werden wollen, darf der Bewerber bei der unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle Kommunikation (Frau Hesslinger, hesslinger@klotzundpartner.de) mit dem entsprechenden Hinweis eine zentrale (!) Mailadresse hinterlegen (seitens der Vergabestelle werden keine Abwesenheitnotizen beachtet!). Alle anderen Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht, bzw. an die bei der Kontaktstelle Kommunikation auf eigenen Wunsch hinterlegten Mailadressen versendet.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VgV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Walldürn betreibt in der Kernstadt Walldürn in unmittelbarer Nachbarschaft zur denkmalgeschützten Grundschule eine Sporthalle für den Verein- und Schulsport aus dem Jahr 1910. Diese wurde im Laufe der Jahre teilweise saniert.
Die Halle entspricht in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Schulsportunterricht bzw. schränkt die Möglichkeiten für den Vereinshallensport ein. So lässt die derzeitige Hallengröße z. B. die Nutzung von Ballsportarten nicht zu.
Die Halle entspricht in ihrem derzeitigen Zustand nicht mehr den Anforderungen an einen modernen und zeitgemäßen Schulsportunterricht bzw. schränkt die Möglichkeiten für den Vereinshallensport ein. So lässt die derzeitige Hallengröße z. B. die Nutzung von Ballsportarten nicht zu.
Daher hat sich der Gemeinderat der Stadt Walldürn entschlossen, die derzeitige Halle abzureißen und durch eine neue 2-Feld-Sporthalle zu ersetzen.
Objektplanungsleistungen (HOAI, Teil 3, Abschnitt 1, § 34, Lph 1-9).
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen besteht nicht. Im Leistungsumfang enthalten sind alle Planungsaufgaben und alle erforderlichen Nebenleistungen, die zur sachgerechten und vollständigen Ausführung der Planung gehören bzw. erforderlich sind.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungsphasen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Walldürn.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A) § 123 +124 GWB 2016: Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe bestehen (Ausschlusskriterium);
B) § 73 Abs. 3 VgV 2016: Eigenerklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Eigenerklärungen A) + B) zu fordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
C) § 36 Abs. 1 VGV 2016: Vorlage von Verpflichtungserklärungen aller vorgesehener Nachunternehmer (Ausschlusskriterium).
D) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden (Ausschlusskriterium).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
D) § 45 Abs. 1 (3) VGV 2016: Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereicht werden (Ausschlusskriterium).
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den Ausschlusskriterien C) + D) zu fordern.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
E) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2016: bis zu 3 Referenzprojekte des Unternehmens und 2 Referenzprojekte des Projektleiters, jeweils mit Angabe des Auftraggebers, der Leistungszeit sowie Projektmerkmalen.
F) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV 2016: bis zu 3 Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte bzw. Wettbewerbserfolge
G) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 (8) VgV 2016: Angabe der durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Mitarbeiter im Bereich der Gebäudeplanung (m/w) in den letzten 3 Geschäftsjahren.
H) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV 2016: berufliche Qualifikation und Berufserfahrung der projektverantwortlichen Personen mit Qualifikationsnachweisen.
Gemäß § 56 Abs. 2 VgV behält sich die Vergabestelle vor, fehlende Nachweise / Angaben zu den unter E) – H) genannten Eignungskriterien nachzufordern.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekt i.S. Architektengesetz/ Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 75 Abs. 1 VgV 2016).
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften
Architekt i.S. Architektengesetz/ Berechtigung in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt tätig zu werden bzw. natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „einer vergleichbaren Berufsbezeichnung“ berechtigt sind (§ 75 Abs. 1 VgV 2016).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
I.) § 45 Abs. 1 (3) VgV 2016: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereichtwerden.
I.) § 45 Abs. 1 (3) VgV 2016: Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, jeweils in Höhe von 1 000 000 EUR bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens mit Nachweis der Maximierung der Ersatzleistungen auf mind. das Zweifache der Versicherungssumme pro Jahr. Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Fall der Beauftragung muss die Haftpflichtpolice aus dem laufenden Jahr nachgereichtwerden.
J.) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
J.) § 43 Abs. 2 + 3 VgV 2016: Rechtsform der Bietergemeinschaft: Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Im Auftragsfall: Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit gesamtschuldnerischer Haftung. Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen (Ausschlusskriterium).
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 (8) – Fachliche Eignung des Bewerbers – Beschäftigte: Anzahl Beschäftigte >=5 = 6 Punkte
2.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte bzw. Wettbewerbserfolge: 3 Preise / Auszeichnungen realiserter Projekte bzw. Wettbewerbserfolge nach dem 31.12.2005, ausgelobt durch einen Architektenverband oder Stadt / Land / Stiftung = 54 Punkte.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – Preise / Auszeichnungen für realisierte Projekte bzw. Wettbewerbserfolge: 3 Preise / Auszeichnungen realiserter Projekte bzw. Wettbewerbserfolge nach dem 31.12.2005, ausgelobt durch einen Architektenverband oder Stadt / Land / Stiftung = 54 Punkte.
3.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers –Unternehmensreferenzen: 3 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP (der LPH 1 – 9) nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme (ohne LPH 9) nach dem 31.12.2010.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers –Unternehmensreferenzen: 3 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP (der LPH 1 – 9) nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme (ohne LPH 9) nach dem 31.12.2010.
— Neubau = 5 Punkte / Umbau oder Sanierung = 2 Punkte,
— Lp 1 – 9 (unter Berücksichtigung der o. g. Mindestbedingung) = 5 Punkte.
Wertung Referenzobjekte 2 + 3 – maximal je 30 Punkte:
— Gebäudetyp Sport / Freizeit / Kultur = 10 Punkte / Gebäudetyp sonstiges Hochbaugebäude = 8 Punkte,
4.) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – für die Dienstleistung verantwortliche Personen – Projektleiter – maximal 30 Punkte:
— Berufsabschluss PL Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH) oder Master – jeweils mit Fachrichtung Architektur = 12 Punkte,
— Berufsjahre Projektleitung, unternehmensunabhängig >= 8 Jahre = 12 Punkte,
— Jahre der Firmenzugehörigkeit >= 3 Jahre = 6 Punkte
5.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – persönliche Referenzen der verantwortlichen Person – Projektleiter: 2 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP (der LPH 1 – 9) nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme (ohne LPH 9) nach dem 31.12.2010.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
5.) § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – persönliche Referenzen der verantwortlichen Person – Projektleiter: 2 Referenzobjekte Hochbau mit jeweils folgenden Mindestbedingungen: a) >= 60 LP (der LPH 1 – 9) nach HOAI erbracht und b) Inbetriebnahme (ohne LPH 9) nach dem 31.12.2010.
Wertung Referenzobjekt 1 – maximal 35 Punkte:
— Lp 1 – 9 (unter Berücksichtigung der o. g. Mindestbedingung) = 10 Punkte.
Wertung Referenzobjekt 2 – maximal 35 Punkte:
6.) § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV – Fachliche Eignung des Bewerbers – für die Dienstleistung verantwortliche Personen – stellvertretender Projektleiter – maximal 50 Punkte:
— Berufsabschluss SPL Dipl.-Ing, Dipl.-Ing. (FH) oder Master – jeweils mit Fachrichtung Architektur = 20 Punkte,
— Berufsjahre Projektleitung, unternehmensunabhängig >= 8 Jahre = 20 Punkte,
— Jahre der Firmenzugehörigkeit >= 3 Jahre = 10 Punkte,
Insgesamt sind maximal 300 Punkte erreichbar.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-01-12 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Bewerbungen sind gemäß § 53 Abs. 5 VgV 2016 in verschlossenen Umschlägen mit aufgeklebter Kennzeichnung einzureichen. Der Kennzettel dient nicht als Adressaufkleber.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf dieser Seite. Sollte der Bewerber auf eigenen Wunsch automatisch über Änderungen, Korrekturen, Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert werden wollen, darf der Bewerber bei der unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle Kommunikation (Frau Hesslinger, hesslinger@klotzundpartner.de) mit dem entsprechenden Hinweis eine zentrale (!) Mailadresse hinterlegen (seitens der Vergabestelle werden keine Abwesenheitnotizen beachtet!). Alle anderen Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Auf der über den o. g. Link erreichbaren Seite werden auch alle weiteren Informationen (Rückfragenbeantwortung, gegebenenfalls erforderliche Korrekturen der Bewerbungsunterlagen, etc.) veröffentlicht. Die Veröffentlichung erfolgt auf dieser Seite. Sollte der Bewerber auf eigenen Wunsch automatisch über Änderungen, Korrekturen, Rückfragenbeantwortungen, etc. informiert werden wollen, darf der Bewerber bei der unter I.3) bezeichnete Kontaktstelle Kommunikation (Frau Hesslinger, hesslinger@klotzundpartner.de) mit dem entsprechenden Hinweis eine zentrale (!) Mailadresse hinterlegen (seitens der Vergabestelle werden keine Abwesenheitnotizen beachtet!). Alle anderen Bewerber sind aufgefordert, sich regelmäßig auf der o. g. Seite über den aktuellen Stand der Dinge zu informieren. Der Excel-Bewerbungsbogen wird nicht per Mail versendet.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Excel-Bewerbungsbogen ist für die Bewerbung zwingend zu verwenden. Die ausgefüllte Excel-Datei ist auf einem Datenträger zusammen mit den ausgedruckten und unterschriebenen Unterlagen abzugeben. Maßgebend bei widersprüchlichen Angaben sind die im Original unterschriebenen Bewerbungsunterlagen. Nicht im Original unterzeichnete Bewerbungsunterlagen führen zum Ausschluss der Bewerbung.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages, des Angebots und der Präsentation wird nicht durch den Auftraggeber erstattet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht, bzw. an die bei der Kontaktstelle Kommunikation auf eigenen Wunsch hinterlegten Mailadressen versendet.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen / Rückfragen ausschließlich per E-Mail an die unter I.3) bezeichnete genannte Kontaktstelle Kommunikation zu richten und werden über den o. g. Link zur Beantwortung veröffentlicht, bzw. an die bei der Kontaktstelle Kommunikation auf eigenen Wunsch hinterlegten Mailadressen versendet.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Bei Punktgleichheit werden die Verhandlungsteilnehmer gemäß § 75 Abs. 6 VgV 2016 ausgelost.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen. Eine Bewerbung in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Einzelbewerbung aus und umgekehrt. Eine Bewerbung als Einzelbewerber oder in einer Bewerbergemeinschaft schließt eine zusätzliche Bewerbung als Subunternehmeraus. Mehrfachbewerbungen als Subunternehmer bei unterschiedlichen Einzelbewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-04-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 995 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 628267156📞
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-26 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Stadt Walldürn – Herr Christian Berlin
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung vom 17.2.2016.
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt:
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß§ 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.