Gebäudereinigung 2016/II

Stadt Heilbronn – Betriebsamt

Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sowie Kehr- und Winterdienst in 10 städtischen Gebäuden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-09 Auftragsbekanntmachung
2016-12-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste
Kurze Beschreibung:
Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sowie Kehr- und Winterdienst in 10 städtischen Gebäuden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Abwasser- und Abfallbeseitigungs-, Reinigungs- und Umweltschutzdienste 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Heilbronn – Betriebsamt
Postanschrift: Austr. 65
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.subreport.de/E42739577 🌏
E-Mail: vergabestelle@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131562190 📞
Fax: +49 713156162190 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E42739577 🌏
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E42739577 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-13 📅
Datum des Beginns: 2017-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 156-282738
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
Die Bewertungsmatrix zu II.2.5 kann unter folgendem link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/6svqN1l84Ox3uDG

Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert: 1 100 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 10
Bezeichnung des Loses: Bürgeramt Böckingen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Fensterreinigung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 21 900 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf Vertragsverlängerung um maximal weitere 36 Monate.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungsmatrix zu II.2.5 kann unter folgendem link direkt eingesehen werden: https://nextcloud.heilbronn.de/index.php/s/6svqN1l84Ox3uDG
Bezeichnung des Loses: Feuerwehr Heilbronn
Losnummer: 2
Geschätzter Wert ohne MwSt: 267 400 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Friedhof Frankenbach
Losnummer: 3
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 400 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Gemeindehalle Frankenbach
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 60 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kindergarten Innsbrucker Straße 7
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung, Kehr- und Winterdienst.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 55 300 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Technisches Schulzentrum – Bauteile F, H, P, Q und R
Losnummer: 6
Kurze Beschreibung: Unterhalts- und Grundreinigung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Friedhof Heilbronn
Losnummer: 7
Geschätzter Wert ohne MwSt: 106 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Kindergarten Kohlpfad
Losnummer: 8
Kurze Beschreibung: Unterhalts-, Grund- und Fensterreinigung sowie Kehr- und Winterdienst.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 70 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Flüchtlingsverwaltung Salzgrundstraße 38
Losnummer: 9
Kurze Beschreibung: Unterhaltsreinigung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 6 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: WEZ Ebene F
Losnummer: 10
Geschätzter Wert ohne MwSt: 22 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Eigenerklärung (nach Ziff. 2.2.6 Angebotsschreiben) darüber
a) ob ein Insolvenz- oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde und/oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet,
b) dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber in Frage stellt,
c) dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde,
d) dass der AN in den letzten zwei Jahren nicht nach Arbeitnehmerentsendegesetz (ArgEntG),Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder Arbeitnehmerentsendegesetz mit Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder Geldbuße belegt worden ist,
e) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt sind,
f) dass das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet ist.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle o.a. Nachweise im Angebotsschreiben ihre Registriernummer im Präqualifikationsverzeichnis oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines Mitgliedsstaates angeben oder den Nachweis durch eine EEE erbringen.

Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-09 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:30
Ort des Eröffnungstermins: Stadt Heilbronn, Bauverwaltungsamt, Cäcilienstr. 49, 74072 Heilbronn, Zimmer A 0.11.
Zusätzliche Informationen:
Öffnung entspr. § 55 VgV durch zwei Vertreter des Auftraggebers ohne Beisein der Bieter.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Wöchentl. Reinigungszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Gewichtung des Preises: 65 %
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Anfragen werden ausschließlich über folgende URL beantwortet: http://www.subreport.de/E42739577
Dokumente URL: http://www.subreport.de/E42739577 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Kapellenstraße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219264049 📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Fax: +49 7219263985 📠
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 134 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen)
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Abs. 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
Satz 2 nicht zitiert, da irrelevant.
Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 160 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.§134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 156-282738 (2016-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Gebäudereinigung
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gebäudereinigung 📦

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Betriebsamt der Stadt Heilbronn
Postanschrift: Austraße 65
Kontakt
Internetadresse: http://www.heilbronn.de 🌏
E-Mail: betriebsamt@stadt-heilbronn.de 📧
Telefon: +49 7131564626/2205 📞
Fax: +49 7131562888 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 237-432777
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 156-282738
ABl. S-Ausgabe: 237

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadtkreis Heilbronn.

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (65)
2. Qualität (35)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-12-02 📅
Name: Mars Gebäudeservice
Postanschrift: Ulmer Straße 254
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Name: Götz Gebäudemanagement Südwest GmbH
Postanschrift: Hofer Straße 10
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93057

3️⃣
Name: Franz Kramer GmbH
Postanschrift: Fuchslochstraße 11
Postort: Massenbachhausen
Postleitzahl: 74252

4️⃣
Name: Disch Gebäudereinigung GmbH
Postanschrift: Carl Metz Straße 22
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275

5️⃣

6️⃣

7️⃣

8️⃣
Postanschrift: Ulmer Straße 10

9️⃣

1️⃣0️⃣
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
9
7
8

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Frau Breitenöther / Herrn Zobel
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Kapellenstr. 17
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219260 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Mehr anzeigen
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 237-432777 (2016-12-06)