Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur bis 16.3.2016, 12:00 Uhr entgegengenommen und unter Beachtung der Frist des § 12 EG Absatz 8 VOL/A bis spätestens 18.3.2016 beantwortet. Fragen, die nach dem 16.3.2016, 12:00 Uhr bei der Vergabestelle eingehen, werden nicht mehr beantwortet.