Gebietsbeauftragter für das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock -

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Referat Stadterneuerung IV C

Das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist mit der 13. Rechtsverordnung seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Zur Koordinierung der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses soll ein Gebietsbeauftragter nach § 157 Absatz 1 BauGB eingesetzt werden.
Zu den Aufgaben gehören die weitere Vorbereitung und Prozessbegleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die Mitwirkung im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten des städtebaulichen Denkmalschutzes sowie Zuarbeit zum programmbegleitenden Monitoring und der Evaluation. Die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an Abstimmungsrunden und die Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt gehören zum Aufgabenspektrum.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-10-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-09-13.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-09-13 Auftragsbekanntmachung
2017-03-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-09-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Stadtplanung
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist mit der 13. Rechtsverordnung seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Zur Koordinierung der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses soll ein Gebietsbeauftragter nach § 157 Absatz 1 BauGB eingesetzt werden. Zu den Aufgaben gehören die weitere Vorbereitung und Prozessbegleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die Mitwirkung im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten des städtebaulichen Denkmalschutzes sowie Zuarbeit zum programmbegleitenden Monitoring und der Evaluation. Die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an Abstimmungsrunden und die Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt gehören zum Aufgabenspektrum.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Stadtplanung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen von Architekturbüros 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt – Referat Stadterneuerung IV C
Postanschrift: Württembergische Str. 6
Postleitzahl: 10707
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de 🌏
E-Mail: sonja.steger@senstadtum.berlin.de 📧
Telefon: +49 3090139-4911 📞
Fax: +49 3090139-4901 📠
URL der Dokumente: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-09-13 📅
Einreichungsfrist: 2016-10-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-09-17 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 180-322856
ABl. S-Ausgabe: 180
Zusätzliche Informationen
Es sind insbesondere folgende Regelwerke zu beachten: Baugesetzbuch (BauGB), AV-Stadterneuerung 2014: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/gesetze.shtml sowie den Programmleitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/denkmalschutz/de/grundlagen.shtml (nicht abschließend).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist mit der 13. Rechtsverordnung seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Zur Koordinierung der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses soll ein Gebietsbeauftragter nach § 157 Absatz 1 BauGB eingesetzt werden.
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Zu den Aufgaben gehören die weitere Vorbereitung und Prozessbegleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die Mitwirkung im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten des städtebaulichen Denkmalschutzes sowie Zuarbeit zum programmbegleitenden Monitoring und der Evaluation. Die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an Abstimmungsrunden und die Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und dem Bezirksamt gehören zum Aufgabenspektrum.
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Das Gebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet im umfassenden Verfahren für die Laufzeit von 10 Jahren förmlich festgelegt (Dreizehnte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten Veröffentlicht GVBL Nr.19 S. 459). Der Rathausblock liegt im Ortsteil Kreuzberg. Er wird durch die Obentrautstraße im Norden, den Mehringdamm im Osten, die Yorckstraße im Süden und die Großbeerenstraße im Westen begrenzt. Das Gebiet umfasst 13,6 ha und ist durch eine gemischte Nutzung geprägt. Eng beieinander liegen ein Gewerbegebiet – das sogenannte Dragoner Areal (4,7 ha) – ein Wohn- und Mischnutzungsbereich sowie das Rathaus und das Finanzamt. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen wurden für das Sanierungsgebiet zahlreiche städtebauliche Missstände in Bezug auf die Lage und Funktion sowie daraus abgeleitete Handlungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert. Ziele sind die Weiterentwicklung der Kreuzberger Mischung aus Wohnen, Kultur und Arbeit sowie Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum. Auf dem Dragoner Areal gibt es ein bedeutsames Potential für Wohnungsbau. Zusammen mit kulturellen und gewerblichen Nutzungen ist es sozialverträglich zu entwickeln. Die soziale Infrastruktur soll erweitert werden. Zur Koordinierung des Sanierungsprozesses soll ein Beauftragter nach § 157 Abs. 1 BauGB eingesetzt werden. Seine Aufgaben sind die Unterstützung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm) sowie des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bei der weiteren Vorbereitung und Steuerung der Durchführung des Sanierungsprozesses. Die Arbeitsgrundlagen bilden der städtebauliche Rahmenplan und der Maßnahmenplan mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Diese sind im Rahmen der Beauftragung zu konkretisieren und kontinuierlich fortzuschreiben. In der KoFi sind bisher rund 38 600 000 EUR vorgesehen. Ein Großteil dieser Investitionen soll aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert werden. SenStadtUm beabsichtigt dem Bezirk die Fördermittel zur auftragsweisen Bewirtschaftung zur Verfügung zu stellen, sofern der Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr bereitstellt (Haushaltsvorbehalt). Weitere Aufgaben sind die Koordination maßnahmenvorbereitender Konzepte, die Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung sowie die Unterstützung des Bezirks beim Fördermittelmanagement, bei der Abwicklung des Förderverfahrens (Antragstellung, Berichtswesen etc.) sowie bei sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Die Mitwirkung an Steuerungsrunden mit SenStadtUm sowie dem Bezirksamt ist vorgesehen, einschließlich der Berichterstattung gegenüber Dritten. Um die Aktivitäten im Sanierungsgebiet transparent und bekannt zu machen, sind eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten sowie allgemeine und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit im Fördergebiet durchzuführen. Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen gab es eine breite Beteiligung. Der weitere Beteiligungsprozess soll organisiert und begleitet werden. Dazu ist ein Gebietsgremium einzurichten und zu begleiten. Die Vernetzung lokaler Akteure und Kooperationen soll erweitert und intensiviert werden. Es sind vielfältige Interessenlagen zu beachten. Für die Ausführung der Leistungen ist eine Vor-Ort-Präsenz zwingend erforderlich. Die fristgerechte Zuarbeit zum jährlichen Monitoring und der regelmäßigen programmbegleitenden Evaluation sowie zum jährlichen elektronischen Monitoring des Bundes ist sicherzustellen. Es ist ein Leistungsumfang von 1 600 Stunden für 2017 geplant (1.2.2017-31.12.2017). Für die Folgejahre ab 2018 ist ein jährlicher Leistungsumfang von 1 600 Stunden vorgesehen. Bei Bedarf ist in Absprache mit dem Auftraggeber ab 2018 eine Erhöhung um bis zu 400 Stunden jährlich möglich. Informationen zum Sanierungsgebiet finden Sie unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/rathausblock/index.shtml
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Beschreibung der Verlängerungen:
Der Vertrag wird zunächst vom 1.2.2017 bis 31.12.2018 geschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Kalenderjahr, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Die Laufzeit des Vertrages hängt insbesondere davon ab, dass der Haushaltsgesetzgeber die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt (Haushaltsvorbehalt) oder das Sanierungsgebiet nicht vorzeitig aufgehoben wird.
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Zusätzliche Informationen:
Es sind insbesondere folgende Regelwerke zu beachten: Baugesetzbuch (BauGB), AV-Stadterneuerung 2014: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/foerderprogramme/stadterneuerung/de/gesetze.shtml
sowie den Programmleitfaden Städtebaulicher Denkmalschutz:
(nicht abschließend).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerben können sich Stadtplanungs- bzw. Projektsteuerungsunternehmen/-büros mit einschlägigen Erfahrungen (s. Ziff. II.2.9 Auswahlkriterien)
Befähigung: Abgeschlossene Fachhochschul- und/ oder Hochschulausbildung (Stadtplanung, Architektur) oder gleichwertig der Projektmitarbeiter (Projektleiter, Stellvertreter/ Bearbeiter)
Der Teilnahmeantrag soll folgende unter Nr. 1 bis 7 erforderlichen Angaben/ Erklärungen enthalten:
1. Anschreiben (formlos), mit dem die Teilnahme erklärt wird,
2. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
Im Teilnahmeantrag ist die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), soweit nichts anderes erklärt wird, vollständig in allen ihren Teilen auszufüllen und zu unterschreiben (siehe: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de) und in Papierform dem Auftraggeber zu übermitteln (siehe Ziff.VI.3).
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Dies gilt ebenso für alle Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und ebenso für Nachunternehmer jeglicher Art. Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem eine eigene EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
In der EEE Teil IV Eignungskriterien ist der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller Eignungskriterien nicht auszufüllen. Es besteht somit kein Anspruch, auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV zu verzichten. Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
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Auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) wurde ein Allgemeines Infoblatt zum Down-/ Upload und Ausfüllen der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) eingestellt. Bitte beachten!
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Das Nichtvorliegen von einem der geforderten Angaben/Erklärungen der Punkte 1 bis 2 führt ebenso wie das Fehlen der Unterschrift auf der Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) unmittelbar zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
3. Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz (1) Nr. 1 und Absatz (4) Nr.4 VgV:
— den allgemeinen Jahresumsatz (netto) des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre (2013/2014/2015);
— den spezifischen Jahresumsatz (netto) in dem Tätigkeitsbereich der geforderten Dienstleistung in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015).
4. Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und Absatz (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 EUR für Personen- und von mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens durch Vorlage entsprechender Kopien des Versicherungsscheines beizubringen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
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Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann.
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
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Mindeststandards:
Zu 3.) Ein Bewerber wird als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen, wenn ein Mindestjahresumsatz der letzten 3 Jahre (2013/2014/2015) von 300 000 EUR (netto) pro Jahr erklärt wird.
zu 4.) Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2 Nr.4 muss erbracht werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
5. Angaben zur Mitarbeiterstruktur des Unternehmens:
Gesamtzahl der angestellten Mitarbeiter und der Leitung des Unternehmens in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015), aufgeteilt nach Stadtplanern, Architekten oder gleichwertiger Qualifikation mit Angabe der Anzahl von Berufsjahren nach einer abgeschlossenen Hochschul- oder Fachhochschulausbildung sowie der Dauer ihrer Unternehmenszugehörigkeit.
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6. Angaben zum Projektteam, das für die Erbringung der Leistungen vorgesehen ist:
Angaben zu den für die Bearbeitung des Auftrages vom Bewerber vorgesehenen Projektleiter, Stellvertreter/ Bearbeiter, wie: Name, Vorname, Berufsausbildung, Anzahl Berufsjahre nach Hochschul- oder Fachhochschulausbildung, Diplom, Master oder vergleichbare Abschlüsse sowie Weiterbildungen (als Nachweis dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss), Dauer der Unternehmenszugehörigkeit in Jahren, Angaben zur Art der Verantwortlichkeit/ Aufgaben sowie zu Erfahrungen im Aufgabenbereich bestandsorientierte Stadtentwicklung/-erneuerung, als Gebietsbeauftragter in einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme bzw. in einem Städtebaufördergebiet (Aktive Zentren, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz).
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7. Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Vorstellung von max. 2 geeigneten Referenzprojekten des Bewerbers. Angabe, ob der benannte Projektleiter bzw. der benannte stellvertretende Projektleiter im Referenzprojekt ebenfalls als Projektleiter bzw. stellvertretender Projektleiter tätig war; bei Beauftragung als Gebietsbeauftragter mit Angabe des Sanierungsgebietes oder einem Gebiet der Städtebauförderung; Angabe von Steuerungsleistungen als Beauftragter für ein Programm der Städtebauförderung (Aktive Zentren, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz) und von Steuerungsleistungen, die für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erbracht wurden; Leistungen zur Koordination der Abwicklung von Förderverfahren (z. B. Antragstellung für Projektförderungen, Berichtswesen etc.) sowie Leistungen der Partizipation, Aktivierung Betroffener und Öffentlichkeitsarbeit.
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Ein Referenzprojekt muss die nachfolgenden Eigenschaften a-e erfüllen:
a) Die Leistungen der Referenzen müssen eigenverantwortlich erbracht worden sein;
b) Die Referenz muss vom Büro des Bewerbers oder dessen Rechtsvorgänger bearbeitet worden sein;
c) Referenzen von Projektmitarbeitern, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen hier nicht angegeben werden;
d) Jede Referenz muss in den vergangenen 3 Jahren abgeschlossen worden sein oder seit mindestens 3 Jahren durchgeführt werden (d. h. bis spätestens vor dem Tag der Bekanntmachung);
e) Es müssen Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB erbracht worden sein.
Jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben beizufügen:
— Projektbezeichnung;
— Kurze Beschreibung des Projektes und der Aufgaben des Bewerbers einschl. der Art der Maßnahmen;
— Leistungszeit mit Zeitpunkt der Fertigstellung bzw. Auftragsdurchführung;
— Name und berufliche Qualifikation derer, die die Leistung erbracht haben sowie deren Tätigkeiten, (Eigenerklärung erforderlich);
— Benennung des Auftraggebers (mit Angabe der Adresse) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit aktueller Telefonnummer.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 genannten Kriterien.
Oben genannte Bescheinigungen und sonstige Nachweise sind mit dem Angebot einzureichen.
Mindeststandards:
— Ein Bewerber geht nicht in die Wertung ein, wenn
die Anzahl der angestellten Mitarbeiter in den vergangenen 3 Kalenderjahren (2015/2014/2013) weniger als durchschnittlich 3 Mitarbeiter betragen hat (Summe aus angestellten Mitarbeitern und der Leitung des Unternehmens) und nicht mindestens 1 Mitarbeiter die Qualifikation von Stadtplanern, Architekten oder gleichwertig hatte;
nicht alle Mitglieder des Projektteams über die geforderten Abschlüsse verfügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Abgeschlossene Fachhochschul- und Hochschulausbildung (Stadtplanung, Architektur oder gleichwertig) der benannten Projektmitarbeiter.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen eines Gebietsbeauftragten nach § 157 BauGB ist die Dreizehnte Rechtsverordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten. Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
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— Verpflichtungserklärung für Teilleistungen benannter Unternehmen – IV 306 F;
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft – IV 307 F;
— Eigenerklärung zur Frauenförderung – IV 309 F;
— Niederschrift Verpflichtungserklärung (Verpflichtungsgesetz) – IV 317 F;
— Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen – Wirt 322 (Stand: 24.05.16);
— Wirt 326 (Eigenerklärung zu ILO-Kernarbeitsnormen);
— Erklärung des Bewerbers (einschließlich evtl. Nachunternehmer), dass kein Eintrag im Berliner Korruptionsregister vorliegt.
Die Formblätter für die o. g. Erklärungen sind auf der Bekanntmachungs- und Vergabeplattform des Landes Berlin (https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) hinterlegt.

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV). Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend den genannten Kriterien Punkte vergeben.
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1. Allgemeiner und spezifischer Jahresumsatz für die entsprechende Dienstleistung gem. Ziff. III.1.2 Nr. 3: max. 10 Pkt. (Gewichtung 5 %) als Summe folgender Kriterien:
1.1 Einhaltung Mindestjahresumsatz in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015): 5 Punkte
1.2 Anteil der mit der Ausschreibung vergleichbaren Dienstleistungen vom Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre (2013, 2014, 2015): max. 5 Punkte
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (Eignung/ Qualifikation) gem. Ziff. III.1.3 Nr. 5: max. 5 Pkt. (Gewichtung 10 %) als Summe folgender Kriterien:
2.1 Personelle Ausstattung: Qualifikation/Fachrichtung der Mitarbeiter, Berufserfahrung im Mittel der letzten 3 Jahre (2013, 2014, 2015), Dauer der Unternehmenszugehörigkeit: max. 5 Punkte
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (Eignung/ Qualifikation) gem. Ziff. III.1.3 Nr. 6: max. 10 Pkt. (Gewichtung 25 %) als Summe folgender Kriterien:
3.1 Projektleiter (Anzahl Berufsjahre, Erfahrungen zum Aufgabenbereich bestandsorientierte Stadtentwicklung/-erneuerung, Erfahrungen als Projektleiter, Qualifikation Stadtplaner/Architekt oder gleichwertige Ausbildung): max. 5 Punkte
3.2 (Stellvertretender) Bearbeiter (Anzahl Berufsjahre, Erfahrungen zum Aufgabenbereich bestandsorientierte Stadtentwicklung/-erneuerung, Erfahrungen als Projektleiter oder Stellvertreter, Qualifikation Stadtplaner/Architekt oder gleichwertige Ausbildung): max. 5 Punkte als zusammengefasste Bewertung bei ggf. mehreren Bearbeitern.
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4. Angaben zu den Referenzprojekten gem. Ziff. III.1.3 Nr. 7: max. 50 Pkt. (Gewichtung 60 %) als Summe folgender Kriterien:
4.1 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn der benannte Projektleiter bzw. der benannte stellvertretende Projektleiter in diesem Projekt ebenfalls als Projektleiter bzw. Stellvertreter verantwortlich tätig waren. 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
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4.2 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es sich um die Beauftragung als Gebietsbeauftragter in einem Sanierungsgebiet oder einem Gebiet der Städtebauförderung handelt (Aktive Zentren, Stadtumbau, Städtebaulicher Denkmalschutz). 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
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4.3 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn Leistungen der Steuerung für eine städtebauliche Gesamtmaßnahme erbracht wurden. 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
4.4 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn dort auch die Koordination der Abwicklung des Förderverfahrens erfolgt (z. B. Antragstellung für Projektförderungen, Berichtswesen etc.). 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
4.5 – 5 Punkte erhält ein Referenzprojekt, wenn es Leistungen der Partizipation, Aktivierung Betroffener und Öffentlichkeitsarbeit beinhaltet. 0 Punkte werden vergeben, wenn dieses nicht zutrifft.
Es sind maximal zwei Referenzprojekte zu benennen. Für jede Referenz können maximal 25 Punkte vergeben werden. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 7 aufgeführten Bedingungen a-e erfüllt sind.
In der Summe aller Kriterien (1. bis 4.) werden maximal 75 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-04-30 📅
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Fachliche Kompetenz (Aufgabenspezifische Erfahrungen des eingesetzten Personals)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz (Zweckmäßigkeit und Organisation)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verständnis der Aufgabenstellung
Konzeptionelle Ansätze zur Aufgabendurchführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzeptionelle Ansätze zur Partizipation, Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikationsstrategie
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Gewichtung des Preises: 20 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C Städtebauförderung/Stadterneuerung, Frau Sonja Steger
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ 🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abgabe der Teilnahmeanträge: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C Städtebauförderung/Stadterneuerung; zu Händen: Frau Sonja Steger – IV C 16, Raum 160/ 1. Etage
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Referat IV C Städtebauförderung/Stadterneuerung; Frau Sonja Steger
Land: Berlin 🏙️

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen.
Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
Gemäß Teil II Abschnitt C (EEE) sind eine EEE mit den Abschnitten A und B und Informationen nach Teil III und IV sowie V erforderlich.
Gemäß Teil II Abschnitt D (EEE) ist eine EEE mit den Abschnitten A und B und Informationen nach Teil III erforderlich.
2. Die Bekanntmachung/EEE/Vergabeunterlagen sowie Hinweise/Anfragen/Korrekturen siehe: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/
3. Nach Ziff. III.1.3) dürfen Projektmitarbeitende und maximal 2 Referenzen vorgestellt werden. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei dem Projektteam und den Referenzen frei bleiben. Nur die in den EEE's insgesamt genannten Projektmitarbeitende und 2 Referenzen werden in die Wertung einbezogen.
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4. Änderungen in der EEE sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind in Papierform (s. Ziff. I.3 Kontaktstelle) im DIN A4-Format, gelocht und mit Heftstreifen abgeheftet in einem verschlossenen Umschlag, deutlich mit „Teilnahmeantrag – Gebietsbeauftragter Rathausblock“ gekennzeichnet, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung IV C, Städtebauförderung/ Stadterneuerung, Württembergische Str. 6, Raum 160/1. Etage, 10707 Berlin, einzureichen.
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7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 11.10.2016 an die Vergabestelle zu richten. Auskunftserteilung erfolgt von der unter Ziff. I.1 genannten Kontaktstelle. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse (siehe Punkt 2) veröffentlicht.
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8. Der Bewerber (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Berliner Korruptionsregister haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt durch den AG vor Zuschlagserteilung. Die entsprechende Erklärung ist vom Bewerber im Rahmen der Aufforderung zur Angebotsabgabe vorzulegen. Für die Abfrage beim Berliner Korruptionsregister gemäß § 6 Abs.1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (BlnDSG) sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
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9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziff. III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligung nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Verhandlungsgesprächs werden.
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10. Die für die Angebotsabgabe gemäß II.2.9 ausgewählten Bewerber können optional zu Verhandlungsgesprächen (Präsentation ihrer Angebote) eingeladen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
E-Mail: vergabekammer@senwtf.berlin.de 📧
Fax: +49 3090137613 📠
Internetadresse: https://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft-und-technologie/wirtschaftsrecht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetztes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 35 GWB).
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 180-322856 (2016-09-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-03-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2016/S180-322856
Kurze Beschreibung:
Das Sanierungsgebiet Friedrichshain-Kreuzberg – Rathausblock – ist mit der 13. Rechtsverordnung seit dem 22.7.2016 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt. Zur Koordinierung der weiteren Vorbereitung und Durchführung des Sanierungsprozesses wurde ein Gebietsbeauftragter nach § 157 Absatz 1 BauGB eingesetzt. Zu den Aufgaben gehören die weitere Vorbereitung und Prozessbegleitung der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme, die Mitwirkung im Rahmen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, die Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Förderprojekten des städtebaulichen Denkmalschutzes sowie Zuarbeit zum programmbegleitenden Monitoring und der Evaluation. Die Unterstützung bei der Öffentlichkeitsarbeit, die Durchführung von Beteiligungsverfahren sowie die Teilnahme an Abstimmungsrunden und die Berichterstattung gegenüber der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt gehören zum Aufgabenspektrum.
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Gesamtwert des Auftrags: 180 800 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: sonja.steger@sensw.berlin.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2017-03-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2017-03-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2017/S 052-096347
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 180-322856
ABl. S-Ausgabe: 52

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zur Koordinierung des Sanierungsprozesses wurde ein Beauftragter nach § 157 Abs. 1 BauGB eingesetzt. Seine Aufgaben sind die Unterstützung der SenStadtWohn sowie des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg bei der Vorbereitung und Steuerung der Durchführung des Sanierungsprozesses. Die Arbeitsgrundlagen bilden der städtebauliche Rahmenplan und der Maßnahmenplan mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht (KoFi). Ein Großteil der Investitionen soll aus dem Städtebauförderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ finanziert werden. Weitere Aufgaben sind die Koordination maßnahmenvorbereitender Konzepte, die Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung sowie die Unterstützung des Bezirks beim Fördermittelmanagement, der Abwicklung des Förderverfahrens sowie bei sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Es ist eine transparent gestaltete Kommunikationsstrategie zu erarbeiten sowie eine allgemeine und projektbezogene Öffentlichkeitsarbeit im Fördergebiet durchzuführen.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-02-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)).
Quelle: OJS 2017/S 052-096347 (2017-03-10)