Gebrauchsüberlassung von Drucktechnik

Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

Gebrauchsüberlassung von Drucktechnik zu einem einheitlichen Seitenpreis, die Wartungs-/Instandhaltungsleistungen sowie Bereitstellung notwendiger Verbrauchsmaterialen (ohne Papier) umfasst.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-09-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-08-04.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-08-04 Auftragsbekanntmachung
2016-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-08-04)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Referenznummer: SID 2016-24 SMJ
Kurze Beschreibung:
Gebrauchsüberlassung von Drucktechnik zu einem einheitlichen Seitenpreis, die Wartungs-/Instandhaltungsleistungen sowie Bereitstellung notwendiger Verbrauchsmaterialen (ohne Papier) umfasst.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Sachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postleitzahl: 01129
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.sid.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Telefon: +49 3513264-5101 📞
Fax: +49 3513264-9909 📠
URL der Dokumente: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-08-04 📅
Einreichungsfrist: 2016-09-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-08-09 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 152-275399
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Rahmen der Hardwaremodernisierung in der Sächsischen Justiz ist der stufenweise Austausch der derzeit genutzten Vierschachtlaserdrucker vorzunehmen. Die künftige Nutzung der neuen Drucktechnik soll als Gebrauchsüberlassung (Miete) über einen EVB-IT Vertrag vereinbart werden.
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Dem Auftrag geht eine 4-wöchige kostenfreie Teststellung voraus.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale zweimalige Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.
Beschreibung der Optionen:
Optionale Nachbestellung von bis zu 30 zusätzlichen Geräten während der Vertragslaufzeit, für die der ursprünglich vereinbarte Seitenpreis ebenfalls gilt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Anlage 1 – EEE oder vergleichbare Nachweise oder Erklärungen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung aussagekräftige Darstellung des Bieters mit den Geschäftsbereichen und Tätigkeitsfeldern des Unternehmens, insbesondere Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter, Datum der Unternehmensgründung, Hauptsitz des Unternehmens sowie Anzahl weiterer Unternehmensstandorte (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 8;
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Gebrauchsüberlassung Drucktechnik), jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, (gem. EEE Teil IV: Kap. B 1a und 2a);
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— Nachweis einer aktuellen Haftpflichtversicherung über mind. 500 000 EUR je Schadensfall und Versicherungsjahr oder Erklärung, dass diese bis Vertragsschluss beigebracht wird, auch für alle teilnehmenden Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Subunternehmer (gem. EEE Teil IV: Kap. B 5).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von drei in Leistung und Umfang vergleichbaren Lieferungen (Vierschachtdrucker) der letzten drei Jahre mit Angabe des Auftragswertes oder –volumens, des Leistungsortes, des Lieferzeitraumes sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber mit deren Ansprechpartner, (gem. EEE, Teil IV: Kap. C 1b).
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Verfahren
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-12-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-09-12 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste, FB 1.4 – Vergabestelle, Recht, Lizenzen
Dokumente URL: http://www.sid.sachsen.de/vergabe.htm 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie die Fristen gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertragen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste
Postanschrift: Riesaer Str. 7
Postort: Dresden
Postleitzahl: 01129
Telefon: +49 35132645101 📞
E-Mail: vergabestelle@sid.sachsen.de 📧
Fax: +49 35132649909 📠
Internetadresse: www.sid.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2016/S 152-275399 (2016-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gebrauchsüberlassung von Drucktechnik, die Wartungs-/Instandhaltungsleistungen sowie Bereitstellung notwendiger Verbrauchsmaterialien (ohne Papier) abdeckt, über 48 Monate.
Gesamtwert des Auftrags: 738 705 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Art des Auftrags: Lieferungen

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Sachsen, vertreten durch den Staatsbetrieb Sächsische Informatik Dienste

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 248-454174
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 152-275399
ABl. S-Ausgabe: 248

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Option der zweimaligen Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-21 📅

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bitte beachten Sie die Fristen gem. § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Wettbewerbsvorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2016/S 248-454174 (2016-12-21)