Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Die bestehende Turnhalle wurde 2009 energetisch saniert und ist nicht Gegenstand der geplanten Maßnahmen. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie Besondere Leistungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-12-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-11-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-11-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 391/16
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Die bestehende Turnhalle wurde 2009 energetisch saniert und ist nicht Gegenstand der geplanten Maßnahmen. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie Besondere Leistungen.
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Die bestehende Turnhalle wurde 2009 energetisch saniert und ist nicht Gegenstand der geplanten Maßnahmen. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1 sowie Besondere Leistungen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-11-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-12-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-11-19 📅
Datum des Beginns: 2017-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 224-408311
ABl. S-Ausgabe: 224
Zusätzliche Informationen
Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll 2018 sein. Abschluss aller Maßnahmen bis spätestens August 2020.
Die Besonderen Leistungen sollen pauschal vergütet werden.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz soll bei Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Umbauzuschlag mit einkalkuliert werden.
Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll 2018 sein. Abschluss aller Maßnahmen bis spätestens August 2020.
Die Besonderen Leistungen sollen pauschal vergütet werden.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz soll bei Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Umbauzuschlag mit einkalkuliert werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Das Ensemble Schulgebäude ist nur noch mit der Grundschule belegt. Die frühere zusätzliche Mittelschule ist entfallen, wodurch sich Leerstände aus der früheren Nutzung der Mittelschule ergeben haben. Die Grundschule wird von durchschnittlich 130 Schülern besucht. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Nutzung und Gestaltung der Freiflächen um die Schule sollen optimiert und gestaltet werden. Die Grundschule soll zur offenen Ganztagsschule erweitert werden. Dafür sollen die vorhandenen Gebäude entsprechend dem erstellten Raumprogramm sowie den benötigten Funktionen einer Ganztagesschule umgebaut und saniert werden. Ziel ist es, das Ensemble mit mehreren Nutzungen zu belegen. Umbauten und Ergänzungs- und teilweise Neubauten sollen für alle Funktionsbereiche eine zeitgemäße, wirtschaftliche und funktionelle Nutzung ermöglichen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Die von der Sanierungs- und Umbaumaßnahme nicht betroffene Turnhalle wird sowohl für den Schul- als auch Vereinssport genutzt. Ziel ist es, die Nutzungsbereiche jeweils autark nutzen zu können mit jeweils eigenen, unabhängigen Zugängen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Synergie-Effekte für Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhalt gefunden werden. Es wurde bereits an ein örtliches Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser Machbarkeitsstudie wurde eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Diese Vorplanung ist Grundlage für die weiteren zu erbringenden Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, die Urheberrechtsfrage ist geklärt. Die erarbeiteten Planungsunterlagen (Vorplanung) werden allen Bietern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt. Das Konzept in der Vorplanung sieht vor, dass neben der ausladenden Treppenanlage im Freien, der innere Kernbereich des Gebäudes abgebrochen und neu errichtet wird. Die Grundschule erhält einen klaren Bereich mit 3-geschossigem Satteldach (Gebäude S-W), ergänzende Räume entstehen im neuen Zwischengebäude. Der Neubau stellt einen zentralen Bereich als Verbindungszone zwischen Schule, Gemeinde, Verwaltung und Turnhalle dar. Die Eingangszone (barrierefrei) der Schule ist künftig ebenerdig geplant. Das Gemeindezentrum wird separat erschlossen, der eingeschossige Gebäudeteil West wird umgebaut und entkernt, dort sind vorgesehen Sitzungszimmer, Trauzimmer, Multifunktion, Büro Bürgermeister, Sprechstunde, Veranstaltungsraum für Gemeinde, Kultur, Vereine u.a. Das Gemeindezentrum erhält einen eigenen Zugang. Die Gemeindebibliothek ist öffentlich zugänglich und unabhängig von der Schule nutzbar. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Projektkosten (Kostengruppe 300-700) auf ca. 6 450 000 EUR (Komplex Schule 5 340 000 EUR und Komplex Gemeindezentrum 1 110 000 EUR). Die Baumaßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Die schulaufsichtliche Genehmigung ist baldmöglichst zu erwirken. Die Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll dann 2018 sein. Die Maßnahmen müssen allerspätestens Ende August 2020 abgeschlossen sein.
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Das Ensemble Schulgebäude ist nur noch mit der Grundschule belegt. Die frühere zusätzliche Mittelschule ist entfallen, wodurch sich Leerstände aus der früheren Nutzung der Mittelschule ergeben haben. Die Grundschule wird von durchschnittlich 130 Schülern besucht. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Nutzung und Gestaltung der Freiflächen um die Schule sollen optimiert und gestaltet werden. Die Grundschule soll zur offenen Ganztagsschule erweitert werden. Dafür sollen die vorhandenen Gebäude entsprechend dem erstellten Raumprogramm sowie den benötigten Funktionen einer Ganztagesschule umgebaut und saniert werden. Ziel ist es, das Ensemble mit mehreren Nutzungen zu belegen. Umbauten und Ergänzungs- und teilweise Neubauten sollen für alle Funktionsbereiche eine zeitgemäße, wirtschaftliche und funktionelle Nutzung ermöglichen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Die von der Sanierungs- und Umbaumaßnahme nicht betroffene Turnhalle wird sowohl für den Schul- als auch Vereinssport genutzt. Ziel ist es, die Nutzungsbereiche jeweils autark nutzen zu können mit jeweils eigenen, unabhängigen Zugängen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Synergie-Effekte für Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhalt gefunden werden. Es wurde bereits an ein örtliches Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser Machbarkeitsstudie wurde eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Diese Vorplanung ist Grundlage für die weiteren zu erbringenden Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, die Urheberrechtsfrage ist geklärt. Die erarbeiteten Planungsunterlagen (Vorplanung) werden allen Bietern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt. Das Konzept in der Vorplanung sieht vor, dass neben der ausladenden Treppenanlage im Freien, der innere Kernbereich des Gebäudes abgebrochen und neu errichtet wird. Die Grundschule erhält einen klaren Bereich mit 3-geschossigem Satteldach (Gebäude S-W), ergänzende Räume entstehen im neuen Zwischengebäude. Der Neubau stellt einen zentralen Bereich als Verbindungszone zwischen Schule, Gemeinde, Verwaltung und Turnhalle dar. Die Eingangszone (barrierefrei) der Schule ist künftig ebenerdig geplant. Das Gemeindezentrum wird separat erschlossen, der eingeschossige Gebäudeteil West wird umgebaut und entkernt, dort sind vorgesehen Sitzungszimmer, Trauzimmer, Multifunktion, Büro Bürgermeister, Sprechstunde, Veranstaltungsraum für Gemeinde, Kultur, Vereine u.a. Das Gemeindezentrum erhält einen eigenen Zugang. Die Gemeindebibliothek ist öffentlich zugänglich und unabhängig von der Schule nutzbar. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Projektkosten (Kostengruppe 300-700) auf ca. 6 450 000 EUR (Komplex Schule 5 340 000 EUR und Komplex Gemeindezentrum 1 110 000 EUR). Die Baumaßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Die schulaufsichtliche Genehmigung ist baldmöglichst zu erwirken. Die Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll dann 2018 sein. Die Maßnahmen müssen allerspätestens Ende August 2020 abgeschlossen sein.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1. Als Besondere Leistungen werden vergeben Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung der Fördermittel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1. Als Besondere Leistungen werden vergeben Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung der Fördermittel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Beschreibung der Optionen:
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9.
Zusätzliche Informationen:
Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll 2018 sein. Abschluss aller Maßnahmen bis spätestens August 2020.
Die Besonderen Leistungen sollen pauschal vergütet werden.
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz soll bei Aufforderung zur Angebotsabgabe in den Umbauzuschlag mit einkalkuliert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Pilsach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Bei juristischen Personen Vorlage des Handelsregisterauszugs (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Bei Partnerschaften Vorlage des Auszugs aus dem Partnerschaftsregister nach PartG (nicht älter als 6 Monate vor dieser Bekanntmachung (Tag der Absendung der Bekanntmachung)). Erklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO).
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (brutto):spezifischer Umsatz (brutto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Vorlage der Versicherungspolice oder einer Zusage der Versicherung ohne Vorbehalte, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Zeitpunkt der Vorlage: mit dem Teilnahmeantrag. Nicht älter als 6 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2 000 000 EUR für Personenschäden und von mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder benannt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall sind namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) und durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren zu führen.
Eigenerklärungen über:
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten/Ingenieure, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung);
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern „Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter“ zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Gebäude (Sanierungen, Umbauten) der letzten 6 Jahre (Fertigstellung zwischen 1.12.2010 und 30.11.2016)) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung: Sanierung oder Umbau eines Gebäudes; Sanierung, Umbau oder Neubau eines Schulgebäudes, Bauen im laufenden Betrieb,
c.) erbrachten Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 im Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Angabe in Prozentpunkten),
d.) Größenordnung des Projekts: Angaben zu Projektkosten (KG 300-700),
C.) Angaben zur Berufserfahrung des konkret zur Verfügung stehenden Personals:
a.) Angabe zur Berufserfahrung des(r) Projektleiters(in) u. stellv. Projektleiters(in) im Bereich Bau / Sanierung von Gebäuden,
b.) Angabe zur Berufserfahrung des(r) Bauleiters(in) im Bereich Bau / Sanierung von Gebäuden.
Mindeststandards:
Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als das Objekt innerhalb des Zeitraums 1.12.2010 bis 30.11.2016 fertiggestellt worden ist (Abschluss Lph. 8 innerhalb des Zeitraums).
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
1. finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: spezifischer Umsatz (brutto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume: 7,5 %.
2. Technische Leistungsfähigkeit:
2.1.) Bürokapazität/Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (Architekten/Ingenieure): 7,5 %
2.2.) Referenzen: Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude (Sanierungen, Umbauten): 70 %
Bearbeitungszeitraum der Referenzen: 1.12.2010 bis 30.11.2016, Referenzobjekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als das Objekt innerhalb dieses Zeitraums fertiggestellt worden ist (Abschluss Lph. 8).
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die volle Punktzahl kann ab 5 voll vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber 5 voll vergleichbare Referenzen einreichen, so erhält derjenige Bewerber mit den meisten (unter 5 liegenden) voll vergleichbaren Referenzen die volle Punktzahl. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können auch Referenzen eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen für die volle Vergleichbarkeit liegen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Die volle Punktzahl kann ab 5 voll vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Sollte kein Bewerber 5 voll vergleichbare Referenzen einreichen, so erhält derjenige Bewerber mit den meisten (unter 5 liegenden) voll vergleichbaren Referenzen die volle Punktzahl. Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können auch Referenzen eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen für die volle Vergleichbarkeit liegen. Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
— Anzahl der Referenzen;
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
— Sanierung oder Umbau eines Gebäudes;
— Sanierung, Umbau oder Neubau eines Schulgebäudes (voll vergleichbar, wenn Sanierung oder Umbau eines Schulgebäudes);
— Bauen im laufenden Betrieb (voll vergleichbar);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (voll vergleichbar, wenn insgesamt mindestens 65 Prozentpunkte nach der jeweils geltenden HOAI voll erbracht worden sind);
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (voll vergleichbar, wenn insgesamt mindestens 65 Prozentpunkte nach der jeweils geltenden HOAI voll erbracht worden sind);
— Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Die Referenzen sind ab einer Größenordnung von 3 000 000 EUR brutto Projektkosten (KG 300-700) voll vergleichbar.
2.3.) Berufserfahrung im Bau / Sanierung von Gebäuden: (Projektleitung und Bauleitung können identisch sein)
a.) Projektleitung (PL + stellv. PL): 7,5 %,
b.) „Bauleitung“ (BL): 7,5 %.
Genaue Punktedefinition siehe Matrix Stufe 1, die sich bei den Teilnahmeunterlagen befindet.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bunderepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Es gilt die HOAI in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer/die ARGE seinen Geschäftssitz innerhalb des Hoheitsgebietes der Bundesrepublik Deutschland hat und die Leistungen vom Hoheitsgebiet der Bunderepublik Deutschland aus erbracht werden. Zudem gelten die „Allgemeinen Vertragsbestimmungen zu den Verträgen mit freiberuflich Tätigen“ gem. HAV-KOM.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren (dies gilt auch für Subunternehmer).
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen. Anfragen, Nachfragen etc. sind vorzugsweise nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Alternativ kann die Anfrage per E-Mail erfolgen.
Das Formular „Teilnahmeantrag“ ist zwingend einzureichen, fehlt dieses oder ist es nicht unterschrieben, ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Die Bewerbung selbst muss entweder elektronisch über die Vergabeplattform oder in Papierform im verschlossenen Umschlag ausschließlich bei der Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner, Hoppestr. 7, Regensburg, eingereicht werden. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen. Bei dem Formular „Bewerbungsbogen“ handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung in anderen Formularen heilt dies nicht. Sind in diesem Formular z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden im Verfahren nicht berücksichtigt (auch nicht zurückgesandt).
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYY54B.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2016/S 224-408311 (2016-11-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2018-01-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Pilsach, vertreten durch die Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i. d. Opf.
Postort: Neumarkt i. d. Opf.
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Das Ensemble Schulgebäude ist nur noch mit der Grundschule belegt. Die frühere zusätzliche Mittelschule ist entfallen, wodurch sich Leerstände aus der früheren Nutzung der Mittelschule ergeben haben. Die Grundschule wird von durchschnittlich 130 Schülern besucht. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Nutzung und Gestaltung der Freiflächen um die Schule sollen optimiert und gestaltet werden. Die Grundschule soll zur offenen Ganztagsschule erweitert werden. Dafür sollen die vorhandenen Gebäude entsprechend dem erstellten Raumprogramm sowie den benötigten Funktionen einer Ganztagesschule umgebaut und saniert werden. Ziel ist es, das Ensemble mit mehreren Nutzungen zu belegen. Umbauten und Ergänzungs- und teilweise Neubauten sollen für alle Funktionsbereiche eine zeitgemäße, wirtschaftliche und funktionelle Nutzung ermöglichen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Die von der Sanierungs- und Umbaumaßnahme nicht betroffene Turnhalle wird sowohl für den Schul- als auch Vereinssport genutzt. Ziel ist es, die Nutzungsbereiche jeweils autark nutzen zu können mit jeweils eigenen, unabhängigen Zugängen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Synergie-Effekte für Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhalt gefunden werden. Es wurde bereits an ein örtliches Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser Machbarkeitsstudie wurde eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Diese Vorplanung ist Grundlage für die weiteren zu erbringenden Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, die Urheberrechtsfrage ist geklärt. Die erarbeiteten Planungsunterlagen (Vorplanung) werden allen Bietern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt. Das Konzept in der Vorplanung sieht vor, dass neben der ausladenden Treppenanlage im Freien, der innere Kernbereich des Gebäudes abgebrochen und neu errichtet wird. Die Grundschule erhält einen klaren Bereich mit 3-geschossigem Satteldach (Gebäude S-W), ergänzende Räume entstehen im neuen Zwischengebäude. Der Neubau stellt einen zentralen Bereich als Verbindungszone zwischen Schule, Gemeinde, Verwaltung und Turnhalle dar. Die Eingangszone (barrierefrei) der Schule ist künftig ebenerdig geplant. Das Gemeindezentrum wird separat erschlossen, der eingeschossige Gebäudeteil West wird umgebaut und entkernt, dort sind vorgesehen Sitzungszimmer, Trauzimmer, Multifunktion, Büro Bürgermeister, Sprechstunde, Veranstaltungsraum für Gemeinde, Kultur, Vereine u. a. Das Gemeindezentrum erhält einen eigenen Zugang. Die Gemeindebibliothek ist öffentlich zugänglich und unabhängig von der Schule nutzbar. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Projektkosten (Kostengruppe 300-700) auf ca. 6 450 000 EUR (Komplex Schule 5 340 000 EUR und Komplex Gemeindezentrum 1 110 000 EUR). Die Baumaßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Die schulaufsichtliche Genehmigung ist baldmöglichst zu erwirken. Die Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll dann 2018 sein. Die Maßnahmen müssen allerspätestens Ende August 2020 abgeschlossen sein.
Die Gemeinde Pilsach beabsichtigt den Umbau und die Sanierung sowie die Erweiterung des örtlichen Schulgebäudes. Das ursprüngliche Schulgebäude mit Satteldach stammt aus dem Jahr 1966. Erweiterungsbauten mit Vergrößerung der Schule wurden 1986 errichtet. Das Ensemble Schulgebäude ist nur noch mit der Grundschule belegt. Die frühere zusätzliche Mittelschule ist entfallen, wodurch sich Leerstände aus der früheren Nutzung der Mittelschule ergeben haben. Die Grundschule wird von durchschnittlich 130 Schülern besucht. Durch eine Umstrukturierung beabsichtigt die Gemeinde Pilsach das Ensemble mit einer zukunftsfähigen Grundschule zu belegen sowie restliche Flächen für kommunale und gesellschaftliche Nutzungen zu erschließen. Nutzung und Gestaltung der Freiflächen um die Schule sollen optimiert und gestaltet werden. Die Grundschule soll zur offenen Ganztagsschule erweitert werden. Dafür sollen die vorhandenen Gebäude entsprechend dem erstellten Raumprogramm sowie den benötigten Funktionen einer Ganztagesschule umgebaut und saniert werden. Ziel ist es, das Ensemble mit mehreren Nutzungen zu belegen. Umbauten und Ergänzungs- und teilweise Neubauten sollen für alle Funktionsbereiche eine zeitgemäße, wirtschaftliche und funktionelle Nutzung ermöglichen. Neben der Grundschule (Umbau zu offenen Ganztagsschule) wird der Gebäudekomplex als Gemeindezentrum genutzt (Bürgermeister, Sitzungssaal, Veranstaltungssaal, Gemeindebibliothek). Die von der Sanierungs- und Umbaumaßnahme nicht betroffene Turnhalle wird sowohl für den Schul- als auch Vereinssport genutzt. Ziel ist es, die Nutzungsbereiche jeweils autark nutzen zu können mit jeweils eigenen, unabhängigen Zugängen. Gleichzeitig sollen aber mögliche Synergie-Effekte für Wirtschaftlichkeit in Bau und Unterhalt gefunden werden. Es wurde bereits an ein örtliches Architekturbüro eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Im Zuge dieser Machbarkeitsstudie wurde eine Vorplanung mit Kostenschätzung erstellt. Diese Vorplanung ist Grundlage für die weiteren zu erbringenden Architektenleistungen der Leistungsphasen 3-9, die Urheberrechtsfrage ist geklärt. Die erarbeiteten Planungsunterlagen (Vorplanung) werden allen Bietern in Stufe 2 des Vergabeverfahrens (Verhandlungsverfahren) zur Verfügung gestellt. Das Konzept in der Vorplanung sieht vor, dass neben der ausladenden Treppenanlage im Freien, der innere Kernbereich des Gebäudes abgebrochen und neu errichtet wird. Die Grundschule erhält einen klaren Bereich mit 3-geschossigem Satteldach (Gebäude S-W), ergänzende Räume entstehen im neuen Zwischengebäude. Der Neubau stellt einen zentralen Bereich als Verbindungszone zwischen Schule, Gemeinde, Verwaltung und Turnhalle dar. Die Eingangszone (barrierefrei) der Schule ist künftig ebenerdig geplant. Das Gemeindezentrum wird separat erschlossen, der eingeschossige Gebäudeteil West wird umgebaut und entkernt, dort sind vorgesehen Sitzungszimmer, Trauzimmer, Multifunktion, Büro Bürgermeister, Sprechstunde, Veranstaltungsraum für Gemeinde, Kultur, Vereine u. a. Das Gemeindezentrum erhält einen eigenen Zugang. Die Gemeindebibliothek ist öffentlich zugänglich und unabhängig von der Schule nutzbar. Nach der vorliegenden Kostenschätzung belaufen sich die Projektkosten (Kostengruppe 300-700) auf ca. 6 450 000 EUR (Komplex Schule 5 340 000 EUR und Komplex Gemeindezentrum 1 110 000 EUR). Die Baumaßnahmen erfolgen im laufenden Schulbetrieb. Die schulaufsichtliche Genehmigung ist baldmöglichst zu erwirken. Die Baugenehmigung soll bis August 2017 vorliegen. Baubeginn soll dann 2018 sein. Die Maßnahmen müssen allerspätestens Ende August 2020 abgeschlossen sein.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Als Besondere Leistungen werden vergeben Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung der Fördermittel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Beauftragt werden – stufenweise – die Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume, § 34 Abs. 2 HOAI i. V. m. Anl. 10 Nr. 10.1. Als Besondere Leistungen werden vergeben Mitwirkung bei der Beschaffung und Abrechnung der Fördermittel sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung in Leistungsphase 9.
Beschreibung der Optionen:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4,
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7,
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Grundschule Pilsach
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Angaben zur Arbeitsweise: Bitte erläutern Sie anhand eines oder mehrerer geeigneter Referenzprojekte Ihre Herangehensweise an das Projekt unter folgenden Gesichtspunkten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beurteilung Vorentwurfsplanung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Beurteilung Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Verfügbarkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Präsentation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15
Gewichtung des Preises: 20
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-03-15 📅
Quelle: OJS 2018/S 002-001774 (2018-01-02)