Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Verwertung von Abfällen an Übergabestellen in der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen. Die Abfälle sind an insgesamt sechs Standorten abzuholen. Die Standorte befinden sich in den jeweiligen Gemarkungsgrenzen der beiden Gebietskörperschaften. Übergabestellen sind kommunale Einrichtungen wie Wertstoffhöfe, Freibad, Friedhof. Der zukünftige Auftragnehmer hat entsprechende Behälter (z. B. Container, Mulden) für die Erfassung und Abholung der Abfälle zu stellen. Die Gemeinde Egelsbach und die Kommunalen Betriebe der Stadt Langen haben für die Durchführung der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet. Die Kommunalen Betriebe Langen sind im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach beauftragt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 1 der Vergabeunterlagen).
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2016-03-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-01-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Menge oder Umfang:
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:Gemeinde Egelsbach:— Abholung und Verwertung von jährlich— ca. 856 Mg Grünabfall (AVV: 200201);— ca. 138 Mg Bauschutt (AVV: 170107);— ca. 49 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);— ca. 25 Mg Papierkorbabfälle und Straßenkehricht (AVV: 200303);— ca. 47 Mg Mischschrott (AVV: 200140).Behältergestellung und Behälterdienst für zehn Behälter an vier Standorten im Gebiet der Gemeinde Egelsbach.Es ist möglich, dass es Ende 2018 eine Veränderung des Standorts der Wertstoffannahmestelle geben wird: z. B. eine Verlagerung an einen neuer Standort oder eine Zusammenlegung mit dem Wertstoffhof der Kommunalen Betriebe Langen.Stadt Langen:— Abholung Verwertung von jährlich;— ca. 2 200 Mg Grünabfall (AVV: 200201);— ca. 750 Mg Altholz Kategorien I bis III (AVV: 170201);— ca. 80 Mg Altholz Kategorien IV (AVV: 170204);— ca. 1 400 Mg Bauschutt (Klasse 3) (AVV: 170504);— ca. 150 Mg Grabsteine (AVV: 170504);— ca. 280 Mg Metallschrott (AVV: 170405);— ca. 12,5 Mg Altmetall (NE-Metall, Aluminium, Kupfer Kabel, VA-Metall) (AVV: 120104, 170402, 170411, 191203);— ca. 530 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);— ca. 100 Mg Papierkorbabfälle (AVV: 150106);— ca. 280 Mg Straßenkehricht (AVV: 200303);— ca. 35 Mg Rigips (AVV: 170802);— ca. 20 Mg Flachglas (AVV: 191205);ca.1,7 Mg Bleibatterien (AVV: 160601*).Behältergestellung und Behälterdienst für 21 Behälter an zwei Standorten (Wertstoffhof, Friedhof) im Gebiet der Stadt Langen. Hinweis: Der Standort des Wertstoffhofs wird voraussichtlich Ende 2018 verlagert.Die Leistungen werden in Lose aufgeteilt.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:Gemeinde Egelsbach:— Abholung und Verwertung von jährlich— ca. 856 Mg Grünabfall (AVV: 200201);— ca. 138 Mg Bauschutt (AVV: 170107);— ca. 49 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);— ca. 25 Mg Papierkorbabfälle und Straßenkehricht (AVV: 200303);— ca. 47 Mg Mischschrott (AVV: 200140).Behältergestellung und Behälterdienst für zehn Behälter an vier Standorten im Gebiet der Gemeinde Egelsbach.Es ist möglich, dass es Ende 2018 eine Veränderung des Standorts der Wertstoffannahmestelle geben wird: z. B. eine Verlagerung an einen neuer Standort oder eine Zusammenlegung mit dem Wertstoffhof der Kommunalen Betriebe Langen.Stadt Langen:— Abholung Verwertung von jährlich;— ca. 2 200 Mg Grünabfall (AVV: 200201);— ca. 750 Mg Altholz Kategorien I bis III (AVV: 170201);— ca. 80 Mg Altholz Kategorien IV (AVV: 170204);— ca. 1 400 Mg Bauschutt (Klasse 3) (AVV: 170504);— ca. 150 Mg Grabsteine (AVV: 170504);— ca. 280 Mg Metallschrott (AVV: 170405);— ca. 12,5 Mg Altmetall (NE-Metall, Aluminium, Kupfer Kabel, VA-Metall) (AVV: 120104, 170402, 170411, 191203);— ca. 530 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);— ca. 100 Mg Papierkorbabfälle (AVV: 150106);— ca. 280 Mg Straßenkehricht (AVV: 200303);— ca. 35 Mg Rigips (AVV: 170802);— ca. 20 Mg Flachglas (AVV: 191205);ca.1,7 Mg Bleibatterien (AVV: 160601*).Behältergestellung und Behälterdienst für 21 Behälter an zwei Standorten (Wertstoffhof, Friedhof) im Gebiet der Stadt Langen. Hinweis: Der Standort des Wertstoffhofs wird voraussichtlich Ende 2018 verlagert.Die Leistungen werden in Lose aufgeteilt.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot fĂĽr ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der beigefügte Kennzettel (siehe gesondertes Dokument zum Download in der HAD) ist unbedingt auf den äußeren Briefumschlag bzw. auf die äußere Verpackung des Angebotes zu kleben, um einen verspäteten Eingang zum Einreichungstermin und eine unbeabsichtigte Öffnung zu vermeiden.
Das Angebot ist vom Bieter in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie des Originals) einzureichen. Es ist nur das Original gültig. Das Angebot muss alle zwingend zum Angebotszeitpunkt einzureichenden Unterlagen und Erklärungen einschließlich der erforderlichen Unterschriften enthalten. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen).
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: https://www.had.de/onlinesuche_langfassung.html?showpub=HB2LQINEFYBUA2M1
Nachr. HAD-Ref.: 4290/79.
Nachr. V-Nr/AKZ: 02/2016.
Der beigefügte Kennzettel (siehe gesondertes Dokument zum Download in der HAD) ist unbedingt auf den äußeren Briefumschlag bzw. auf die äußere Verpackung des Angebotes zu kleben, um einen verspäteten Eingang zum Einreichungstermin und eine unbeabsichtigte Öffnung zu vermeiden.
Das Angebot ist vom Bieter in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie des Originals) einzureichen. Es ist nur das Original gültig. Das Angebot muss alle zwingend zum Angebotszeitpunkt einzureichenden Unterlagen und Erklärungen einschließlich der erforderlichen Unterschriften enthalten. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Kostenfreier Download der Unterlagen auf: http://www.had.de/langfassung (mit Angabe der HAD-Referenz-Nr. und Vergabe-Nr./Aktenzeichen).
Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Verwertung von Abfällen an Übergabestellen in der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen. Die Abfälle sind an insgesamt sechs Standorten abzuholen. Die Standorte befinden sich in den jeweiligen Gemarkungsgrenzen der beiden Gebietskörperschaften. Übergabestellen sind kommunale Einrichtungen wie Wertstoffhöfe, Freibad, Friedhof. Der zukünftige Auftragnehmer hat entsprechende Behälter (z. B. Container, Mulden) für die Erfassung und Abholung der Abfälle zu stellen.
Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Verwertung von Abfällen an Übergabestellen in der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen. Die Abfälle sind an insgesamt sechs Standorten abzuholen. Die Standorte befinden sich in den jeweiligen Gemarkungsgrenzen der beiden Gebietskörperschaften. Übergabestellen sind kommunale Einrichtungen wie Wertstoffhöfe, Freibad, Friedhof. Der zukünftige Auftragnehmer hat entsprechende Behälter (z. B. Container, Mulden) für die Erfassung und Abholung der Abfälle zu stellen.
Die Gemeinde Egelsbach und die Kommunalen Betriebe der Stadt Langen haben für die Durchführung der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet. Die Kommunalen Betriebe Langen sind im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach beauftragt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 1 der Vergabeunterlagen).
Die Gemeinde Egelsbach und die Kommunalen Betriebe der Stadt Langen haben für die Durchführung der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet. Die Kommunalen Betriebe Langen sind im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach beauftragt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 1 der Vergabeunterlagen).
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: GrĂĽnabfall
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 4 Standorte (Egelsbach) (4 x 24 m³, 2 x 10 m³);— 2 Standorte (Langen) (3 x 36 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
Containergestellung:
— 4 Standorte (Egelsbach) (4 x 24 m³, 2 x 10 m³);
— 2 Standorte (Langen) (3 x 36 m³).
Abholung, Transport, Verwertung.
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 856 Mg/a (Egelsbach);— ca. 2 200 Mg/a (Langen).
Mengen:
— ca. 856 Mg/a (Egelsbach);
— ca. 2 200 Mg/a (Langen).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Altholz Kategorien I bis III
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (2 x 36 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Langen) (2 x 36 m³).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 750 Mg/a (Langen).
— ca. 750 Mg/a (Langen).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Altholz Kategorien IV
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (1 x 36 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Langen) (1 x 36 m³).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 80 Mg/a (Langen).
— ca. 80 Mg/a (Langen).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Bauschutt
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Egelsbach) (1 x 6 m³);— 2 Standorte (Langen) (1 x 12 m³, 1 x min. 5 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Egelsbach) (1 x 6 m³);
— 2 Standorte (Langen) (1 x 12 m³, 1 x min. 5 m³).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 138 Mg/a (Egelsbach);— ca. 1 400 Mg/a (Langen);— ca. 150 Mg/a Grabsteine (Langen).
— ca. 138 Mg/a (Egelsbach);
— ca. 1 400 Mg/a (Langen);
— ca. 150 Mg/a Grabsteine (Langen).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Gemischte Siedlungsabfälle
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 2 Standorte (Egelsbach) (2 x 10 m³ davon 1 für Papierkorbabfälle und Straßenkehricht);— 1 Standort (Langen) (2x 36 m³);— Abholung, Transport, Verwertung.
— 2 Standorte (Egelsbach) (2 x 10 m³ davon 1 für Papierkorbabfälle und Straßenkehricht);
— 1 Standort (Langen) (2x 36 m³);
— Abholung, Transport, Verwertung.
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 49 Mg/a (Egelsbach) Gemischte Siedlungsabfälle;— ca. 25 Mg/a (Egelsbach) Papierkorbabfälle und Straßenkehricht;— ca. 530 Mg/a (Langen).
— ca. 49 Mg/a (Egelsbach) Gemischte Siedlungsabfälle;
— ca. 25 Mg/a (Egelsbach) Papierkorbabfälle und Straßenkehricht;
— ca. 530 Mg/a (Langen).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Papierkorbabfälle
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 100 Mg/a (Langen).
— ca. 100 Mg/a (Langen).
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: StraĂźenkehricht
Kurze Beschreibung:
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 280 Mg/a (Langen).
— ca. 280 Mg/a (Langen).
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Rigips
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (1 x 12 m³ mit Deckel).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Langen) (1 x 12 m³ mit Deckel).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 35 Mg/a (Langen).
— ca. 35 Mg/a (Langen).
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Flachglas
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (1 x 10 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Langen) (1 x 10 m³).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 20 Mg/a (Langen).
— ca. 20 Mg/a (Langen).
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Bleibatterien
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (1 m³ Behälter aus PE, Säurefest mit Deckel).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Langen) (1 m³ Behälter aus PE, Säurefest mit Deckel).
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 1,7 Mg/a (Langen).
— ca. 1,7 Mg/a (Langen).
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Metallschrott
Kurze Beschreibung:
Containergestellung:— 1 Standort (Egelsbach) (1 x 10 m³) für Mischschrott (Altmetall und Metallschrott);— 1 Standort (Langen) (2 x 36 m³).Abholung, Transport, Verwertung.
— 1 Standort (Egelsbach) (1 x 10 m³) für Mischschrott (Altmetall und Metallschrott);
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 47 Mg/a (Egelsbach);— ca. 280 Mg/a (Langen).
— ca. 47 Mg/a (Egelsbach);
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Altmetall
Kurze Beschreibung:
Altmetall:— NE-Metall;— Aluminium;— Kupfer-Kabel mit Stecker;— VA-Metall.Containergestellung:— 1 Standort (Langen) (4x 10 m³, Mulde, abschließbar mit Deckel).Abholung, Transport, Verwertung.
Menge oder Umfang: Mengen:— ca. 12,5 Mg/a (Langen) – die genannten Fraktionen zusammen.
— ca. 12,5 Mg/a (Langen) – die genannten Fraktionen zusammen.
Es werden folgende Leistungen ausgeschrieben:
Gemeinde Egelsbach:
— Abholung und Verwertung von jährlich
— ca. 856 Mg Grünabfall (AVV: 200201);
— ca. 138 Mg Bauschutt (AVV: 170107);
— ca. 49 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);
— ca. 25 Mg Papierkorbabfälle und Straßenkehricht (AVV: 200303);
— ca. 47 Mg Mischschrott (AVV: 200140).
Behältergestellung und Behälterdienst für zehn Behälter an vier Standorten im Gebiet der Gemeinde Egelsbach.
Es ist möglich, dass es Ende 2018 eine Veränderung des Standorts der Wertstoffannahmestelle geben wird: z. B. eine Verlagerung an einen neuer Standort oder eine Zusammenlegung mit dem Wertstoffhof der Kommunalen Betriebe Langen.
Stadt Langen:
— Abholung Verwertung von jährlich;
— ca. 2 200 Mg Grünabfall (AVV: 200201);
— ca. 750 Mg Altholz Kategorien I bis III (AVV: 170201);
— ca. 80 Mg Altholz Kategorien IV (AVV: 170204);
— ca. 1 400 Mg Bauschutt (Klasse 3) (AVV: 170504);
— ca. 530 Mg Gemischte Siedlungsabfälle (AVV: 200301);
— ca. 100 Mg Papierkorbabfälle (AVV: 150106);
— ca. 280 Mg Straßenkehricht (AVV: 200303);
— ca. 35 Mg Rigips (AVV: 170802);
— ca. 20 Mg Flachglas (AVV: 191205);
ca.1,7 Mg Bleibatterien (AVV: 160601*).
Behältergestellung und Behälterdienst für 21 Behälter an zwei Standorten (Wertstoffhof, Friedhof) im Gebiet der Stadt Langen. Hinweis: Der Standort des Wertstoffhofs wird voraussichtlich Ende 2018 verlagert.
Die Leistungen werden in Lose aufgeteilt.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, einmalig die Laufzeit des Vertrags um ein Jahr zu verlängern (einseitige Verlängerungsoption). Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber spätestens bis zum 31.12.2017 ausgeübt werden.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Referenznummer: 02/2016
Ort der Leistung
Hauptstandort oder ErfĂĽllungsort: Gemeinde Egelsbach, Stadt Langen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 6 VOL/A, § 7 EG Abs. 1, 4, 5, 8 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise vorzulegen:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der Zuverlässigkeit.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt, d. h., dass mein/unser Unternehmen nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt ist. (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Zur Prüfung der Richtigkeit der Erklärung behält sich der Auftraggeber vor, für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 9 der Vertragsentwürfe – siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine den Vergabeunterlagen entsprechende Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung (§ 9 der Vertragsentwürfe – siehe Anlage 1 der Vergabeunterlagen) verfügt oder im Falle eines etwaigen Zuschlags vor Leistungsbeginn abschließt bzw. erweitert (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Auftraggeber wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen und damit die entsprechenden Eigenerklärungen nicht nachfordern. Wird die Anlage A zu den Vergabeunterlagen nicht ausgefüllt und unterschrieben mit dem Angebot eingereicht, so wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
Der Bieter hat auĂźerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur des Bieters (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Nachweise und Erklärungen anzufordern:
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Aktueller Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist (Eignungskriterium: Zuverlässigkeit).
— Darstellung und Erläuterung der Unternehmensstruktur (Muttergesellschaften, Niederlassungen) (Eignungskriterien: Zuverlässigkeit, technische Leistungsfähigkeit).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 2, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Bieter hat mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen:
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Vorlage von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen des Unternehmens aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist, oder anderer geeigneter Nachweise zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diesen Nachweis für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Begründung: Der Nachweis ist erforderlich zur Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.
Der Bieter hat ferner Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— dass keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt (Eignungskriterium: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit). Die Mitglieder einer Arbeits- und Bietergemeinschaft haben diese Erklärung auf Anlage B zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat außerdem mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Eignungskriterien: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Fachkunde). Arbeits- und Bietergemeinschaften haben diese Erklärung für alle Mitglieder einzeln einzureichen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1, 3, 4, 5 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Der Bieter hat Eigenerklärungen mit dem folgenden Wortlaut auf Anlage A zu den Vergabeunterlagen zwingend mit dem Angebot einzureichen:
Ich/wir erklären hiermit,
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— dass mein/unser Unternehmen über eine aktuelle Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG oder über einen gleichwertigen Nachweis des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, verfügt, das den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang hat oder das auf den für die Auftragsausführung notwendigen Umfang im Zuschlagsfall bis 2 Wochen vor Auftragsbeginn erweitert wird. Falls der notwendige Umfang zum Angebotszeitpunkt noch nicht besteht, ist dies dem Auftraggeber im Angebot anzuzeigen und dem Auftraggeber spätestens 2 Wochen vor Auftragsbeginn ohne Aufforderung das Zertifikat mit dem notwendigen Umfang zuzusenden. Im Falle eines gleichwertigen Nachweises ist dieser dem Auftraggeber mit dem Angebot zu benennen und auf Verlangen vorzulegen (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat zwingend mit dem Angebot folgende Erklärungen auf Anlage D zu den Vergabeunterlagen einzureichen:
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
— Erklärung, ob und wenn ja bzgl. welcher Leistungsbestandteile der Bieter Leistungen an Unterauftragnehmer übertragen will. Diese Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls sie zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit).
Der Bieter hat auĂźerdem mit dem Angebot folgende Angaben auf Anlage F zu den Vergabeunterlagen zu machen:
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Angabe des Namens und der Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer bei dem Referenzauftraggeber. Der Bieter stimmt mit Abgabe des Angebotes zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei dem Ansprechpartner einholen kann. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Mindestens 3 Referenzen sind hier erforderlich.
— Referenzliste, der bezüglich der ausgeschriebenen Leistungen wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Leistungsumfangs (Menge), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber. Angabe des Namens und der Adresse des Referenzauftraggebers sowie Benennung des Ansprechpartners mit Telefonnummer bei dem Referenzauftraggeber. Der Bieter stimmt mit Abgabe des Angebotes zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei dem Ansprechpartner einholen kann. (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit). Mindestens 3 Referenzen sind hier erforderlich.
— Je Los: Beschreibung der technischen und organisatorischen Konzeption zur Abwicklung der wesentlichen Leistungsschritte: u. a. Abholung der Abfallarten, Transport und Entsorgung (Eignungskriterien: Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit)
— Je Los: Beschreibung des Entsorgungskonzepts je Los mit Benennung der Entsorgungsanlagen und der Übergabestelle (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit). Im Falle des Einsatzes verschiedener Entsorgungsanlagen oder Übergabestellen sind die Abfallschlüsselnummern bezogen auf die jeweilige Entsorgungsanlage oder Übergabestelle mitanzugeben.
— Je Los: Beschreibung des Entsorgungskonzepts je Los mit Benennung der Entsorgungsanlagen und der Übergabestelle (Eignungskriterium: Technische Leistungsfähigkeit). Im Falle des Einsatzes verschiedener Entsorgungsanlagen oder Übergabestellen sind die Abfallschlüsselnummern bezogen auf die jeweilige Entsorgungsanlage oder Übergabestelle mitanzugeben.
Der Auftraggeber behält sich unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgebots vor, im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern folgende Erklärung anzufordern:
AuftragsausfĂĽhrung
Geforderte Kautionen und Garantien: Eine Sicherheitsleistung wird nicht gefordert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Zahlungsbedingungen sind in den Vergabeunterlagen geregelt. Eventuelle Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind gegenstandslos.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben (gemäß § 16 EG Abs. 6 VOL/A) jeweils zu benennen:
— die Mitglieder sowie
— eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages.
Zu diesem Zweck liegt den Vergabeunterlagen die Anlage B bei. Auf dieser Anlage B zu den Vergabeunterlagen hat die Bietergemeinschaft außerdem zu erklären, dass
— der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch bei der Angebotsabgabe – rechtsverbindlich vertritt,
— alle Mitglieder der Bietergemeinschaft von der Angebotsabgabe an und auch im Falle der Beauftragung als Gesamtschuldner haften.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben außerdem auf Anlage B zu erklären, dass
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 19 Abs. 1 MiLoG vorliegt,
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— keiner der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A vorliegt, d. h., dass weder ich/wir, noch eine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zugerechnet werden kann, rechtskräftig für eine der Straftaten verurteilt ist, die in § 6 EG Abs. 4 VOL/A aufgeführt sind.
Die in Anlage B zu den Vergabeunterlagen beigefügte Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage B zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Arbeits- und Bietergemeinschaftserklärung nicht nachfordern. Sofern die Anlage B zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Jedes Mitglied von Arbeits- bzw. Bietergemeinschaften hat auf dem als Anlage C den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatt weiterhin Angaben über den Grund des Zusammenschlusses einzureichen und darzulegen, inwieweit der Zusammenschluss keine Wettbewerbsbeeinträchtigung mit sich bringt.
Die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung zu Arbeits- und Bietergemeinschaften ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufĂĽllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, fĂĽhrt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Auch wenn keine Arbeits- und Bietergemeinschaft geplant ist, ist die Anlage C zu den Vergabeunterlagen auszufĂĽllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Angaben von Arbeits- und Bietergemeinschaften nicht nachfordern. Sofern die Anlage C zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, fĂĽhrt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage C zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben zu erläutern. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erläuterungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Aufwand fĂĽr die Erstellung des Angebots wird nicht erstattet.
In Ziffer 3 der Vergabeunterlagen sowie in Abschnitt III der Bekanntmachung werden verschiedene Unterlagen und Angaben aufgefĂĽhrt, die erforderlich sind, um am Vergabeverfahren teilzunehmen.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Diesen Anforderungen nicht genügende Nachweise werden fehlenden Nachweisen gleichgestellt und können somit vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Bei Nachweisen sind Kopien ausreichend. Das Ausstellungsdatum der jeweiligen Nachweise darf nicht mehr als 6 Monate vor dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote liegen, es sei denn, das Dokument ist unbefristet gültig oder weist eine Gültigkeit aus, die über den Tag der Einreichung des Angebotes hinaus reicht. Der Auftraggeber akzeptiert in Bezug auf die geforderten Nachweise grundsätzlich die Vorlage einfacher Kopien, und zwar auch dann, wenn die ausstellende Behörde selbst formale Bedingungen für die Gültigkeit ihrer Erklärung aufstellt. Diesen Anforderungen nicht genügende Nachweise werden fehlenden Nachweisen gleichgestellt und können somit vom Auftraggeber nachgefordert werden.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Falls Eignungsnachweise bereits durch den Präqualifikationsnachweis dem Auftraggeber zugänglich sind, ist jedoch auf die oben genannten Anforderungen bezüglich der Gültigkeit der Nachweise zu achten.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Werden diejenigen Erklärungen und Nachweise, bei denen nicht ausdrücklich die zwingende Einreichung zum Angebotszeitpunkt gefordert ist, nicht, nicht vollständig oder nicht in eindeutig wertbarer Form bis zum Angebotszeitpunkt eingereicht, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A nachzufordern, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters anzufordern. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem Herkunftsland des Bieters anzufordern. Sofern eine Arbeits- und Bietergemeinschaft den Zuschlag erhalten soll, behält sich der Auftraggeber für jedes Mitglied der Arbeits- und Bietergemeinschaft vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern bzw. einen gleichwertigen Nachweis aus dem jeweiligen Herkunftsland des Mitglieds der Arbeits- und Bietergemeinschaft.
Einreichung der Urkalkulation auf Anforderung:
Der Bieter hat auf Anforderung des Auftraggebers die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die Urkalkulation nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegt, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Bieter hat auf Anforderung des Auftraggebers die Preisermittlung (Urkalkulation) in einem gesonderten mit „Urkalkulation“ beschrifteten, verschlossenen und mit dem Bieternamen gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die Urkalkulation nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegt, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Sofern die Urkalkulation im Rahmen der Angebotsauswertung vom Auftraggeber nicht angefordert wird, ist diese nach Zuschlagserteilung und spätestens eine Woche vor Leistungsbeginn vom Auftragnehmer unaufgefordert einzureichen.
Es wird empfohlen, die Urkalkulation bereits mit der Angebotsabgabe anzufertigen.
In der Kalkulation sind Investitions-, Personal- und Materialkosten, Wartungs- und Instandhaltungskosten und Betriebskosten sowie Verwaltungskosten darzustellen. Ferner sind die Ansätze für Wagnis und Gewinn aufzuführen.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die Angemessenheit der Preise bzw. die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Die Urkalkulation wird geöffnet, wenn der Bieter im Rahmen der Wertung bzw. einer etwa erforderlichen Angebotsaufklärung keine nachvollziehbare Begründung für die Angemessenheit der Preise bzw. die wirtschaftliche Auskömmlichkeit seines Angebotes abgibt sowie bei erforderlichen Nachverhandlungen im Laufe der Vertragsabwicklung.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 7 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Der Auftraggeber teilt in diesen Fällen dem Bieter bzw. Auftragnehmer den Termin zur Öffnung der Urkalkulation 7 Kalendertage vor dem Öffnungstermin mit. Dem Bieter bzw. Auftragnehmer wird überlassen, zum Öffnungstermin zu erscheinen. Erscheint der Bieter bzw. Auftragnehmer zum vereinbarten Öffnungstermin nicht, so wird die Urkalkulation im Nichtbeisein des Bieters bzw. Auftragnehmers durch den Auftraggeber geöffnet. Die Urkalkulation wird danach wieder verschlossen. Die Urkalkulation wird nach Beendigung des Vertrages zurückgegeben.
Sofern die Urkalkulation vom Auftragnehmer nicht vertragsgemäß vorgelegt wurde, scheidet eine Preisanpassung zugunsten des Auftragnehmers aus.
Regelungen bezĂĽglich der Weitervergabe an Unterauftragnehmer:
Die als Anlage D zu den Vergabeunterlagen beigefügte Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern ist in jedem Fall den Angebotsunterlagen beizufügen.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Auch wenn der Einsatz von Unterauftragnehmern nicht geplant ist, ist die Anlage D zu den Vergabeunterlagen auszufüllen und dem Angebot beizulegen. Der Auftraggeber wird die Erklärung über den Einsatz von Unterauftragnehmern nicht nachfordern. Sofern die Anlage D zu den Vergabeunterlagen nicht mit dem Angebot vorgelegt wird, führt dies zum Ausschluss des Angebotes.
Der Bieter hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er an Unterauftragnehmer ĂĽbertragen will. Die Unterauftragnehmer sind zu benennen, falls diese zum Angebotszeitpunkt bereits bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage D zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben bezüglich Nachunternehmern, die zum Angebotszeitpunkt noch nicht bekannt waren, nachzureichen bzw. zu erläutern.
Die Frist hierfĂĽr wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Weitervergabe an nachträglich benannte Unterauftragnehmer bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Bei einem geplanten Einsatz von Unterauftragnehmern muss dem Auftraggeber nachgewiesen werden, dass dem Auftragnehmer die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem das in Anlage E zu den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Verpflichtungserklärung ausgefüllt vorgelegt wird. Das Formular ist für jeden Unterauftragnehmer einzeln einzureichen und zu diesem Zweck in der erforderlichen Anzahl zu vervielfältigen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die Anlage E zu den Vergabeunterlagen sowie die in Anlage E zu den Vergabeunterlagen geforderten Angaben nachzureichen, bzw. vervollständigen oder erläutern zu lassen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die nachgeforderten Unterlagen und Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Angaben für die Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit:
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Der Bieter hat in Anlage F zu den Vergabeunterlagen neben Erklärungen, die der Eignungsprüfung dienen, auch Angaben zu machen, die der Prüfung der fachlichen Richtigkeit und Auskömmlichkeit dienen. Der Auftraggeber fordert die Bieter auf, diejenigen Sachverhalte anzugeben, die bereits zum Angebotszeitpunkt bekannt sind.
Die Frist hierfĂĽr wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Angaben nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Tariftreue und Mindestentgelt nach dem HVTG:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleih-unternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelt-erklärung) und § 8 Abs. 2 des HVTG abzugeben haben.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleih-unternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 (Tariftreueerklärung), § 6 (Mindestentgelt-erklärung) und § 8 Abs. 2 des HVTG abzugeben haben.
Die in Anlage H zu den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen und Verleih¬unternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Die in Anlage H zu den Vergabeunterlagen beigefügte Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ist den Angebotsunterlagen beizufügen für den Bieter sowie ggf. dessen Nachunternehmen und Verleih¬unternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage H zu den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Der Auftraggeber kann Unternehmen im Rahmen der Angebotsprüfung und -wertung unter Fristsetzung auffordern, die in Anlage H zu den Vergabeunterlagen einzureichen. Die Frist hierfür wird 7 Kalendertage betragen. Sofern dem Auftraggeber die geforderten Erklärungen nicht bis zum Ablauf dieser Frist vorliegen, wird das Angebot zwingend vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Die Anlage H muss zwingend vor Auftragsvergabe vorliegen.
Unklarheiten in den Vergabeunterlagen:
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgeltermittlung und den Leistungsumfang beeinflussen können, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüglich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind spätestens 10 Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist schriftlich oder per Fax zu stellen. Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalkulation der Angebote werden allen Bietern bekannt gegeben und erfolgen bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Name des öffentlichen Auftraggebers: Der Gemeindevorstand der Gemeinde Egelsbach
Postanschrift: Freiherr-vom-Stein-StraĂźe 13
Postort: Egelsbach
Postleitzahl: 63329
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Ralf Krupka
Name: TIM Consult GmbH
Postanschrift: L 15, 12 – 13
Postort: Mannheim
Postleitzahl: 68161
Kontaktperson: Herrn Jörg Zablonski
E-Mail: j.zablonski@timconsult.deđź“§
Fax: +49 621150448-99 đź“
URL für weitere Informationen: www.timconsult.de🌏
URL der Dokumente: www.timconsult.de🌏
Name: Magistrat der Stadt Langen
Postanschrift: SĂĽdliche RingstraĂźe 80
Kontaktperson: Herrn Holzapfel, Raum: 209
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 đź“…
Datum des Endes: 2018-06-30 đź“…
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 02/2016
Zusätzliche Informationen
Der beigefügte Kennzettel (siehe gesondertes Dokument zum Download in der HAD) ist unbedingt auf den äußeren Briefumschlag bzw. auf die äußere Verpackung des Angebotes zu kleben, um einen verspäteten Eingang zum Einreichungstermin und eine unbeabsichtigte Öffnung zu vermeiden.
Der beigefügte Kennzettel (siehe gesondertes Dokument zum Download in der HAD) ist unbedingt auf den äußeren Briefumschlag bzw. auf die äußere Verpackung des Angebotes zu kleben, um einen verspäteten Eingang zum Einreichungstermin und eine unbeabsichtigte Öffnung zu vermeiden.
Das Angebot ist vom Bieter in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie des Originals) einzureichen. Es ist nur das Original gültig. Das Angebot muss alle zwingend zum Angebotszeitpunkt einzureichenden Unterlagen und Erklärungen einschließlich der erforderlichen Unterschriften enthalten. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Das Angebot ist vom Bieter in zweifacher Ausfertigung (1 Original, 1 Kopie des Originals) einzureichen. Es ist nur das Original gültig. Das Angebot muss alle zwingend zum Angebotszeitpunkt einzureichenden Unterlagen und Erklärungen einschließlich der erforderlichen Unterschriften enthalten. Die Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der RĂĽge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein NachprĂĽfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Fristen nach § 107 Abs. 3 GWB. Auf § 107 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen.
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Verwertung von Abfällen an Übergabestellen in der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen. Die Abfälle sind an insgesamt sechs Standorten abzuholen. Die Standorte befinden sich in den jeweiligen Gemarkungsgrenzen der beiden Gebietskörperschaften. Übergabestellen sind kommunale Einrichtungen wie Wertstoffhöfe, Freibad, Friedhof. Der zukünftige Auftragnehmer hat entsprechende Behälter (z. B. Container, Mulden) für die Erfassung und Abholung der Abfälle zu stellen.
Die Gemeinde Egelsbach und die Kommunalen Betriebe der Stadt Langen haben für die Durchführung der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet. Die Kommunalen Betriebe Langen sind im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach beauftragt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 1 der Vergabeunterlagen).
Ausschreibungsgegenstand ist die Abholung, der Transport und die Verwertung von Abfällen an Übergabestellen in der Gemeinde Egelsbach und der Stadt Langen. Die Abfälle sind an insgesamt sechs Standorten abzuholen. Die Standorte befinden sich in den jeweiligen Gemarkungsgrenzen der beiden Gebietskörperschaften. Übergabestellen sind kommunale Einrichtungen wie Wertstoffhöfe, Freibad, Friedhof. Der zukünftige Auftragnehmer hat entsprechende Behälter (z. B. Container, Mulden) für die Erfassung und Abholung der Abfälle zu stellen.
Die Gemeinde Egelsbach und die Kommunalen Betriebe der Stadt Langen haben für die Durchführung der gemeinsamen europaweiten Ausschreibung eine kommunale Arbeitsgemeinschaft gegründet. Die Kommunalen Betriebe Langen sind im Rahmen der kommunalen Arbeitsgemeinschaft zur Durchführung des Vergabeverfahrens von der Gemeinde Egelsbach beauftragt. Näheres regeln die Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 1 der Vergabeunterlagen).
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg zehn Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 GWB, insbesondere § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).