Generalplanerleistungen Umbau und Sanierung „Studentenwohnheim Alexandrinum“ in Erlangen

Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts

Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt, die Umbau- und Sanierungsmaßnahme des traditionsreichen Studentenwohnheims „Alexandrinum“, zu realisieren.
Sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung des Bauvorhabens sind umfangreiche Planungs-, Steuerungs- und Projektüberwachungsleistungen erforderlich.
Beschreibung des Studentenwohnheims „Alexandrinum“:
Das Studentenwohnheim Alexandrinum in der Walter-Flex-Straße 1 in 91054 Erlangen, das sich in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen der Universität und des Studentenwerks befindet, wurde 1951 erbaut. Die letzte Sanierung der Außenhülle erfolgte in den Jahren 2001 / 2002 nach energetischen Gesichtspunkten. Hierbei wurden die Fenster, die Fassade, die Dächer sowie die Dämmung der obersten Geschossdecken erneuert. Das Studentenwohnheim verfügt über eine Fernwärmeversorgung. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt 5 900 m².
Das Gebäude besteht aus zwei riegelförmigen Gebäudeflügeln und ist 5-geschossig (zzgl. Kellergeschoss). Die beiden Gebäudeflügel sind im EG und im 1. OG jeweils durch eine zentrale Halle (Aula) miteinander verbunden, die gleichzeitig der Erschließung dient. Jeder Gebäudeflügel verfügt über ein Treppenhaus. Die Gebäudeflügel haben jeweils ein Walmdach, das nicht ausbaufähig ist. Die Halle hat ein Flachdach. An den Gebäudekomplex angegliedert befindet sich ein 2-geschossiger Anbau mit einer Hausmeisterwohnung im EG und einem Lernraum im 1. OG. Ein großer Gartenhof ist über die Aula erreichbar.
Bei dem Studentenwohnheim Alexandrinum handelt es sich um ein klassisches Wohnheim mit 197 möblierten Einzelzimmern mit Waschtischen. Die möblierten Zimmer verfügen jeweils weder über ein eigenes Bad noch über eine eigene Küche. Zusätzlich befindet sich in dem Wohnheim eine Heimleiterwohnung. In den Geschossen befinden sich für jede Flurgemeinschaft (bis zu ca. 20 Bewohner je Flur) jeweils gemeinschaftliche Sanitäreinrichtungen sowie Gemeinschaftsküchen. Zusätzlich befinden sich in den Geschossen Gemeinschaftsräume.
Die zentrale Halle (Aula) wird u.a. für Veranstaltungen genutzt. Im Kellergeschoss des Studentenwohnheims befinden sich eine Kellerbar, ein Fahrradabstellraum, Lagerräume, Haustechnikräume sowie Büro und Werkstatt des Hausmeisters.
Beschaffungsvorhaben:
Es sollen zeitgemäße Wohnformen geschaffen werden. Vorwiegend sollen hierbei Einzelappartements geschaffen werden, lediglich 15 – 20 % der Zimmer sollen in Wohngruppen mit 4 bis maximal 6 Bewohnern zusammengeschlossen werden. Die Außenhülle des Gebäudes soll wie im Bestand erhalten bleiben. Die große Halle (Aula) soll auch weiterhin für eine multifunktionale Nutzung erhalten bleiben.
Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2017 (01.03.2017) geplant. Die Fertigstellung und schlüsselfertige Übergabe soll spätestens im September 2018 erfolgen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zu diesem Zweck einen Generalplaner zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
— Architektenleistungen, Gebäude- und Innenräume,
— Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS),
— Fachplanung Elektro,
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo),
— Schallschutz.
Es ist vorgesehen, zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI (für alle Planungsleistungen) zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung und Zusage der Fördermittel.
Der Auftraggeber sieht vor, dass zunächst einmal wöchentlich Planungsbesprechungen vor Ort, bei Bedarf auch mit dem Bauherren, stattfinden, an der alle Fachplaner anwesend sein müssen. Während der Bauausführung sind Besprechungen ca. dreimal pro Woche vor Ort vorgesehen, an denen die Fachplaner bei Bedarf anwesend sein müssen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-03-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2016-03-03 Auftragsbekanntmachung
2016-06-08 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2016-03-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Studentenwerk Erlangen-Nürnberg, Anstalt des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Postfach 3208
Postleitzahl: 91020
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vergabemanager.propnp.de/NetServer/PublicationSearchControllerServlet?function=SearchPublications&Searchkey=BV Alex 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-03-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-04-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 047-078496
ABl. S-Ausgabe: 47
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung durchgeführt. 2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. 3. Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist in folgender Form möglich: — Elektronische Abgabe (elektronische Unterlagen werden mit einer digitalen Signatur elektronisch eingereicht); — Mantelbogenverfahren (hier werden die Unterlagen elektronisch auf die Vergabeplattform hochgeladen und ein Mantelbogen erzeugt, der vom Bewerber unterschrieben wird und bei der Vergabestelle im verschlossenen Umschlag eingereicht wird); — Schriftliche Abgabe (die Unterlagen werden ausgedruckt und im verschlossenen Umschlag bei der Vergabestelle eingereicht). Schriftliche Angebote und Angebote im Mantelbogenverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Adresse einzureichen. Im Fall der schriftlichen Angebotsabgabe ist das Angebot von dem Bieter zu unterzeichnen und schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Im Mantelbogenverfahren werden vom Bieter die Unterlagen elektronisch auf die Vergabeplattform hochgeladen und ein Mantelbogen erzeugt, der vom Bieter zu unterzeichnen ist und bis zum benannten Termin in einemverschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettelgekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig. Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform hochzuladen und mit einer digitalen Signatur zu versehen. Sie müssen bis zum benannten Termin hochgeladen und signiert sein. Über die Vergabeplattformwird gewährleistet, dass die elektronischen Angebote bis zum Eröffnungstermin auftraggeberseitig nichteingesehen werden können. 4. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind unter dem unter Ziffer I.1) bezeichneten Link abrufbar. Hierfür ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform der Kanzlei Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge erforderlich. Fragen hierzu sind zu richten an: alexandrinum@kanzleigruenhagen.de 5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen. 6. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.2.3)) gemäß § 5 Abs. 6 S. 1 VOF der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.2.1) und III.2.) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags- / Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den / die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis Eignung für diese / n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrag- / Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 5 Abs. 6 S. 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage dieser Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten. 7. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig. 8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich darauf hinzuweisen. 9. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben. 10. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 11. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung. 12. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das AI Bietercockpit zu erfolgen, lediglich hilfsweise sind sie per E-Mail zu richten an: alexandrinum@kanzleigruenhagen.de Die Fragen müssen bis spätestens zum Ablauf der Rückfragefrist am 5.4.2016 bei der Kontaktstelle vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortungen von Fragen von Bewerbern zum Vergabeverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, über das AI Bietercockpit zur Verfügung stellen. 13. Der wirtschaftlichste Bieter des Ausschreibungsverfahrens wird nach den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe kommunizierten Wertungskriterien ermittelt.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Studentenwerk Erlangen-Nürnberg beabsichtigt, die Umbau- und Sanierungsmaßnahme des traditionsreichen Studentenwohnheims „Alexandrinum“, zu realisieren.
Sowohl in der Vorbereitung als auch bei der Durchführung des Bauvorhabens sind umfangreiche Planungs-, Steuerungs- und Projektüberwachungsleistungen erforderlich.
Beschreibung des Studentenwohnheims „Alexandrinum“:
Das Studentenwohnheim Alexandrinum in der Walter-Flex-Straße 1 in 91054 Erlangen, das sich in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen der Universität und des Studentenwerks befindet, wurde 1951 erbaut. Die letzte Sanierung der Außenhülle erfolgte in den Jahren 2001 / 2002 nach energetischen Gesichtspunkten. Hierbei wurden die Fenster, die Fassade, die Dächer sowie die Dämmung der obersten Geschossdecken erneuert. Das Studentenwohnheim verfügt über eine Fernwärmeversorgung. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt 5 900 m².
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Das Gebäude besteht aus zwei riegelförmigen Gebäudeflügeln und ist 5-geschossig (zzgl. Kellergeschoss). Die beiden Gebäudeflügel sind im EG und im 1. OG jeweils durch eine zentrale Halle (Aula) miteinander verbunden, die gleichzeitig der Erschließung dient. Jeder Gebäudeflügel verfügt über ein Treppenhaus. Die Gebäudeflügel haben jeweils ein Walmdach, das nicht ausbaufähig ist. Die Halle hat ein Flachdach. An den Gebäudekomplex angegliedert befindet sich ein 2-geschossiger Anbau mit einer Hausmeisterwohnung im EG und einem Lernraum im 1. OG. Ein großer Gartenhof ist über die Aula erreichbar.
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Bei dem Studentenwohnheim Alexandrinum handelt es sich um ein klassisches Wohnheim mit 197 möblierten Einzelzimmern mit Waschtischen. Die möblierten Zimmer verfügen jeweils weder über ein eigenes Bad noch über eine eigene Küche. Zusätzlich befindet sich in dem Wohnheim eine Heimleiterwohnung. In den Geschossen befinden sich für jede Flurgemeinschaft (bis zu ca. 20 Bewohner je Flur) jeweils gemeinschaftliche Sanitäreinrichtungen sowie Gemeinschaftsküchen. Zusätzlich befinden sich in den Geschossen Gemeinschaftsräume.
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Die zentrale Halle (Aula) wird u.a. für Veranstaltungen genutzt. Im Kellergeschoss des Studentenwohnheims befinden sich eine Kellerbar, ein Fahrradabstellraum, Lagerräume, Haustechnikräume sowie Büro und Werkstatt des Hausmeisters.
Beschaffungsvorhaben:
Es sollen zeitgemäße Wohnformen geschaffen werden. Vorwiegend sollen hierbei Einzelappartements geschaffen werden, lediglich 15 – 20 % der Zimmer sollen in Wohngruppen mit 4 bis maximal 6 Bewohnern zusammengeschlossen werden. Die Außenhülle des Gebäudes soll wie im Bestand erhalten bleiben. Die große Halle (Aula) soll auch weiterhin für eine multifunktionale Nutzung erhalten bleiben.
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Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2017 (01.03.2017) geplant. Die Fertigstellung und schlüsselfertige Übergabe soll spätestens im September 2018 erfolgen.
Der Auftraggeber beabsichtigt, zu diesem Zweck einen Generalplaner zu beauftragen, der für folgende Planungsleistungen verantwortlich ist:
— Architektenleistungen, Gebäude- und Innenräume,
— Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS),
— Fachplanung Elektro,
— Fachplanung Tragwerksplanung,
— Brandschutz,
— Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo),
— Schallschutz.
Es ist vorgesehen, zunächst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 gemäß HOAI (für alle Planungsleistungen) zu beauftragen. Die weitere Beauftragung erfolgt stufenweise sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung und Zusage der Fördermittel.
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Der Auftraggeber sieht vor, dass zunächst einmal wöchentlich Planungsbesprechungen vor Ort, bei Bedarf auch mit dem Bauherren, stattfinden, an der alle Fachplaner anwesend sein müssen. Während der Bauausführung sind Besprechungen ca. dreimal pro Woche vor Ort vorgesehen, an denen die Fachplaner bei Bedarf anwesend sein müssen.
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Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 gemäß HOAI (für alle Planungsleistungen) erfolgt stufenweise sowie unter dem Vorbehalt der abschnittsweisen Realisierung und Zusage der Fördermittel. Es handelt sich hierbei um eine einseitige Option für den Auftraggeber.
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Referenznummer: BV Alex
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handels- bzw. Berufsregister (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
2. Schriftliche Erklärungen:
a) Erklärung, dass eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 4 Abs. 6 VOF genannten Bestimmungen verurteilt worden ist (siehe Formular Eignungsangaben).
b) Erklärung, dass über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (siehe Formular Eignungsangaben).
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c) Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (siehe Formular Eignungsangaben).
d) Erklärung, dass der Bewerber seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachgekommen ist (siehe Formular Eignungsangaben).
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e) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss der Bewerbers / Bieters / Mitglieds einer Bewerber- / Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. §§ 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) nicht vorliegen (siehe Formular Eignungsangaben).
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f) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers / Bieters / Mitglieds einer Bewerber- / Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG) nicht vorliegen (siehe Formular Eignungsangaben).
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g) Erklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers / Bieters / Mitglieds einer Bewerber- / Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen (siehe Formular Eignungsangaben).
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h) Erklärung, dass keine Verfehlungen vorliegen, die die Zuverlässigkeit des Bewerbers in Frage stellen könnten (siehe Formular Eignungsangaben).
i) Erklärung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft (siehe Formular Eignungsangaben).
3. Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft einem bevollmächtigen Vertreter der Bewerber-/ Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe eines Teilnahmeantrages, eines Angebotes sowie hinsichtlich der Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. Die vorgeschriebene Erklärung ist rechtsverbindlich von vertretungsbefugten Personen jedes Mitglieds der Bewerber-/ Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und für die Bewerber-/Bietergemeinschaft einfach im Originalmit dem Teilnahmeantrag einzureichen; mit dem Teilnahmeantrag einer Bewerber- / Bietergemeinschaft ist eine gemeinsame Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bewerber-/ Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften (siehe Eigenerklärung der ARGE).
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Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zuführen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende, Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) und über den Umsatzes für die jeweiligen Dienstleistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2013, 2014, 2015 abgeschlossen wurden (siehe Formular Eignungsangaben).
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2. Nachweis einer Berufs- / Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (der Nachweis soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein). Als „Mindestanforderung“ gilt eine Deckungssumme je Versicherungsfall in Höhe von:
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— 3 000 000 EUR für Personenschäden;
— 1 000 000 EUR Sach- und Vermögensschäden.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende, Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein.
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Durch den Bewerber / die Bietergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3), Pkt. 1 stellt die Kontaktstelle ein Formular (siehe Formular Eignungsangaben) mit den Bewerbungsformblättern zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll.
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1.1 Architektenleistungen: von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen hinsichtlich des Umbaus oder der Sanierung von Gebäuden für öffentliche Auftraggeber. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Gebäude angesehen: Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen.
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1.2 Bauausführung, Objektüberwachung und -betreuung: Referenzen hinsichtlich der Errichtung und Fertigstellung von Gebäuden. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
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1.3 Tragwerksplanung – Planung des Umbaus von Bestandsgebäuden: Referenzen hinsichtlich der Planung des Umbaus von Bestandsgebäuden. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
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1.4 Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS): von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen hinsichtlich der Planung des Umbaus von Bestandsgebäuden. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Gebäude angesehen: Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen.
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1.5 Fachplanung Elektro: Referenzen hinsichtlich der Planung des Umbaus von Bestandsgebäuden. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
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1.6 Brandschutz: von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen hinsichtlich des Umbaus oder der Sanierung von Gebäuden für öffentliche Auftraggeber. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung. Als von der Art der Nutzung vergleichbare Referenzen werden von der Auftraggeberin insbesondere folgende Gebäude angesehen: Einfache Wohnbauten mit gemeinschaftlichen Sanitär- und Kücheneinrichtungen, Wohnhäuser, Wohnheime und Heime mit durchschnittlicher Ausstattung, Gemeinschaftsunterkünfte, Jugendherbergen.
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1.7 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo): Referenzen hinsichtlich des Umbaus oder der Sanierung von Gebäuden für öffentliche Auftraggeber. Wünschenswert ist die Darstellung von 5 Referenzen, es können aber auch mehr oder weniger Referenzen vorgelegt werden. Bei dieser Anzahl der Referenzen handelt es sich um keine Mindestanforderung.
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Die Darstellung aller Referenzen muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Auftraggebers mit Anschrift,
— Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— Benennung des Referenzobjektes,
— Auftragswert der erbrachten Leistung,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Beschreibung des Auftragsgegenstandes (hinsichtlich Pkt. 1.1: Beschreibung der Architektenleistung, Art des Gebäudes, Maßnahmen an dem Gebäude; hinsichtlich Pkt. 1.2: Benennung der Gewerke, Art des Gebäudes, Maßnahmen an dem Gebäude; hinsichtlich Pkt. 1.3: Beschreibung der Planungsleistung, Beschreibung des Bestandsgebäudes; Beschreibung der Umbaumaßnahmen; hinsichtlich Pkt. 1.4: Beschreibung der Planungsleistung, Art des Gebäudes, Beschreibung der Umbaumaßnahmen; hinsichtlich Pkt. 1.5: Beschreibung der Planungsleistung, Art des Gebäudes, Beschreibung der Umbaumaßnahmen; hinsichtlich Pkt. 1.6: Beschreibung der Planungsleistung, Art des Gebäudes, Beschreibung der Umbaumaßnahmen; hinsichtlich Pkt. 1.7: Beschreibung der Planungsleistung, Art des Gebäudes, Beschreibung der Umbaumaßnahmen),
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Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaften bzw. der benannten Nachunternehmer berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Pkt. 1.1 – 1.7 auf Angaben von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise / Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Pkt. 1 auch für den Dritten / Nachunternehmer / das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten / Nachunternehmern / konzernverbundene Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten / Nachunternehmers / konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (siehe Formular Verpflichtungserklärung Nachunternehmer).
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2. Nennung der für die Fachplanungen (Architektenleistungen / Heizung, Lüftung, Sanitär (HLS) / Elektro / Tragwerksplaner / Brandschutz / Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)) vorgesehenen verantwortlichen Personen (Fachplaner) (siehe Formular Eignungsangaben) mit Darstellung ihrer beruflichen Qualifikation als Kurzprofile (Angaben zur Ausbildung, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Berufserfahrung, Kenntnisse). Die Fachplaner dürfen während der Vertragslaufzeit nicht ohne Zustimmung des Auftraggebers ausgetauscht werden. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
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3. Erklärung zur Verpflichtung, im Fall der Zuschlagserteilung die unter Ziffer III.2.3), Pkt. 2 vorgestellten verantwortlichen Personen (Fachplaner) für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen (siehe Formular Eignungsangaben).
4. Erklärung über die Reaktionszeit in Stunden, wann die für die Fachplanung benannten verantwortlichen Personen ab Bedarfsmeldung im Bedarfsfall vor Ort auf der Baustelle oder für Besprechungen zur Verfügung stehen (siehe Formular Eignungsangaben). Der Auftraggeber behält sich vor, die Angabe der Reaktionszeit auf Plausibilität zu prüfen und sich nachweisen zu lassen, wie die Einhaltung der angegebenen Reaktionszeit sichergestellt und gewährleistet werden soll.
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Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zuführen. Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende, Nachweise vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen. (Formular Erklärung ARGE).
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
A) Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziffer III.2.1), III.2.2), III.2.3));
b) Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen und Feststellung der Geeignetheit sowie Einhaltung der Mindestanforderungen sowie Einhaltung der Mindestanforderungen;
c) Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als drei Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, so wird die Vergabestelle die zur Abgabe eines Angebotes aufzufordernden Bewerber auswählen, welche die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Um dies zu ermitteln, wird der Auftraggeber jeweils die angegebenen Referenzen der einzelnen Fachplanungsgewerke bewerten. Die Referenzen wird der Auftraggeber hinsichtlich der Vergleichbarkeit mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang (sofern vorgegeben) bewerten. Der Auftraggeber wird dabei jeweils folgende Bewertung anwenden: 0 Punkte: Ungenügende Darstellung / Leistungserwartung, 2. Punkte: Mangelbehaftete Darstellung / Leistungserwartung, 4 Punkte: Mittelmäßige Darstellung / Leistungserwartung, 6 Punkte: Gute Darstellung / Leistungserwartung, 8 Punkte: Sehr gute Darstellung / Leistungserwartung, 10 Punkte: Hervorragende Darstellung / Leistungserwartung. Erreicht ein Bewerber bei einem Fachplanungsgewerk eine Punktzahl von 2 Punkten oder schlechter, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss dieses Bewerbers vor.
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Die drei Bewerber mit den höchsten Punkten werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
In Abhängigkeit der geforderten Qualifikation der Bewerber / Bewerbergemeinschaften können auch weniger Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 2 zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 2 wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen.
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Öffnungsort: Entfällt.
Ort des Eröffnungstermins: Entfällt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: RA Matthias Grünhagen
Internetadresse: www.vergabemanager.propnp.de/NetServer/PublicationSearchControllerServlet?function=SearchPublications&Searchkey=BV Alex 🌏
URL der Teilnahme: http://studentenwerk.uni-erlangen.de/ 🌏
Name: Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge
Postanschrift: Kaiserhöfe Unter den Linden, Mittelstraße 53
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Telefon: +49 30516522720 📞
E-Mail: alexandrinum@kanzleigruenhagen.de 📧
Fax: +49 30516522710 📠
URL der Dokumente: www.kanzleigruenhagen.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: BV Alex
Zusätzliche Informationen
1. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb mit Bekanntmachung durchgeführt.
2. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen.
3. Die Einreichung des Teilnahmeantrages ist in folgender Form möglich:
— Elektronische Abgabe (elektronische Unterlagen werden mit einer digitalen Signatur elektronisch eingereicht);
— Mantelbogenverfahren (hier werden die Unterlagen elektronisch auf die Vergabeplattform hochgeladen und ein Mantelbogen erzeugt, der vom Bewerber unterschrieben wird und bei der Vergabestelle im verschlossenen Umschlag eingereicht wird);
— Schriftliche Abgabe (die Unterlagen werden ausgedruckt und im verschlossenen Umschlag bei der Vergabestelle eingereicht).
Schriftliche Angebote und Angebote im Mantelbogenverfahren sind bei der unter Ziffer I.1) („Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“) genannten Adresse einzureichen.
Im Fall der schriftlichen Angebotsabgabe ist das Angebot von dem Bieter zu unterzeichnen und schriftlich bis zum benannten Termin in einem verschlossenen Umschlag (als Teilnahmeantrag für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettel gekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
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Im Mantelbogenverfahren werden vom Bieter die Unterlagen elektronisch auf die Vergabeplattform hochgeladen und ein Mantelbogen erzeugt, der vom Bieter zu unterzeichnen ist und bis zum benannten Termin in einemverschlossenen Umschlag (als Angebot für das konkrete Verfahren mit dem beiliegenden Kennzettelgekennzeichnet) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig.
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Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform hochzuladen und mit einer digitalen Signatur zu versehen. Sie müssen bis zum benannten Termin hochgeladen und signiert sein. Über die Vergabeplattformwird gewährleistet, dass die elektronischen Angebote bis zum Eröffnungstermin auftraggeberseitig nichteingesehen werden können.
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4. Die bezeichneten Formblätter sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft ergänzend zu den von ihm zusammenzustellenden Unterlagen zu verwenden. Die Formblätter sind unter dem unter Ziffer I.1) bezeichneten Link abrufbar. Hierfür ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform der Kanzlei Grünhagen Kanzlei für öffentliche Aufträge erforderlich. Fragen hierzu sind zu richten an: alexandrinum@kanzleigruenhagen.de
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5. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bieters kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
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6. Ein Bewerber kann sich auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner technischen Leistungsfähigkeit oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen unter Ziffer III.2.3)) gemäß § 5 Abs. 6 S. 1 VOF der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziffer III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber die unter Ziffer III.2.1) und III.2.) aufgeführten Unterlagen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Teilnahmeantrag beizubringen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 5 Abs. 6 S. 1 VOF nicht nur ein selbstständiges, von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-) verbundenes Unternehmen (Mutter- / Tochter- / Schwestergesellschaft etc.) zu verstehen ist. Beabsichtigen die nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bewerber (Bieter), wesentliche Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (Nachunternehmer / Subunternehmer, vgl. Art. 25 S. 1 Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) zu erbringen – ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und / oder Fachkunde zu berufen -, haben sie die hiervon betroffenen Auftrags- / Leistungsanteile im Angebot (nicht im Teilnahmeantrag) anzugeben und auf Verlangen der Vergabestelle den / die Unterauftragnehmer zu benennen sowie Unterlagen zum Nachweis Eignung für diese / n auf Verlangen vorzulegen. Im Teilnahmeantrag ist eine Angabe von unterzuvergebenden Auftrag- / Leistungsanteilen oder eine Benennung der nicht eignungsrelevanten Unterauftragnehmer oder eine Vorlage von Unterlagen für die Unterauftragnehmer nicht erforderlich. Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der nach § 5 Abs. 6 S. 1 VOF benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). Eine Vorlage dieser Verpflichtungserklärung bereits mit Abgabe der Teilnahmeanträge ist nicht erforderlich. Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzutreten.
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7. Teilnahmeanträge sind nur mit den ausgefüllten Formblättern einschließlich der dort benannten Anlagen einzureichen. Eine Bezugnahme auf weitere Anlagen ist unzulässig.
8. Enthält der Bekanntmachungstext nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, so hat er unter Angabe des Vorhabens unverzüglich darauf hinzuweisen.
9. Bereits bei der ersten Kontaktaufnahme sollte der Bieter einen Ansprechpartner für die Durchführung des Vergabeverfahrens sowie eine Telefon- und Telefaxnummer und eine E-Mail-Adresse angeben.
10. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird.
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11. Die enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und der Anpassung und Aktualisierung.
12. Die Übermittlung von Bieterfragen hat ausschließlich über das AI Bietercockpit zu erfolgen, lediglich hilfsweise sind sie per E-Mail zu richten an: alexandrinum@kanzleigruenhagen.de
Die Fragen müssen bis spätestens zum Ablauf der Rückfragefrist am 5.4.2016 bei der Kontaktstelle vorliegen. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen und die Beantwortungen von Fragen von Bewerbern zum Vergabeverfahren sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, über das AI Bietercockpit zur Verfügung stellen.
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13. Der wirtschaftlichste Bieter des Ausschreibungsverfahrens wird nach den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe kommunizierten Wertungskriterien ermittelt.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm 🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 047-078496 (2016-03-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-06-08)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Unbestimmt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.werkswelt.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 111-198374
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 047-078496
ABl. S-Ausgabe: 111

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Bv alex

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-06-07 📅
Name: ARGE ALEX c/o scherzer. kalau. architekten
Postanschrift: Bismarckstraße 7
Postort: Erlangen
Postleitzahl: 91054
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: architekten@scherzer-kalau.de 📧
Internetadresse: http://scherzer-kalau.de/ 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bieter, denen keine Information über die Ablehnung ihres Angebots zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.
Gemäß Richtlinie 2004/17/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Quelle: OJS 2016/S 111-198374 (2016-06-08)