Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth. Das Bauteil B wird derzeit saniert. Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Generalplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein. Eckdaten zum Projekt: Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6 000 m²; Gesamtinvestitionskosten: 17 000 000 EUR brutto (Kostenobergrenze); Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021; Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026. Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in zwei Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Referenznummer: 10 ZVS-VOL 2016-045
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth. Das Bauteil B wird derzeit saniert. Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Generalplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6 000 m²;
Gesamtinvestitionskosten: 17 000 000 EUR brutto (Kostenobergrenze);
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021;
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in zwei Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth. Das Bauteil B wird derzeit saniert. Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Generalplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6 000 m²;
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021;
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in zwei Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-12-05 📅
Einreichungsfrist: 2017-01-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-10 📅
Datum des Beginns: 2017-06-01 📅
Datum des Endes: 2026-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 239-435674
ABl. S-Ausgabe: 239
Zusätzliche Informationen
1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
des Vergabemarktplatzes ist kostenfrei. Unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/ finden Sie weitere Informationen.
2. Der Teilnahmeantrag ist 1-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM, USB-Stick) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle (Angebotssammelstelle) einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 2.1.2017 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYYP.
1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
2. Der Teilnahmeantrag ist 1-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM, USB-Stick) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle (Angebotssammelstelle) einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 2.1.2017 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Bekanntmachungs-ID: CXT2YYDYYYP.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth. Das Bauteil B wird derzeit saniert. Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Generalplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth. Das Bauteil B wird derzeit saniert. Für dieses Projekt wird ein leistungsstarker Generalplaner gesucht, der das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umsetzt. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss im Schulalltag zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6 000 m²;
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021;
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in zwei Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens sind Generalplanungsleistungen auf Grundlage der HOAI und AHO. Diese umfassen sowohl Grundleistungen als auch besondere Leistungen aus den folgenden Leistungsbildern:
— Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9);
— Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9);
— Tragwerksplanung nach § 50 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6);
— Technische Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9);
— Bauphysik (Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik) nach Anlage 1.2 zur HOAI;
— Brandschutz nach AHO Heft Nr. 17;
— Geotechnik nach Anlage 1.3 zur HOAI;
— Schadstoffsanierung nach AHO Heft Nr. 8.
Das exakte Leistungsbild wird den erfolgreichen Bewerbern mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes mitgeteilt.
Die Beauftragung der o.g. Leistungen wird entsprechend der Ausführungen zu Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung stufenweise erfolgen.
Die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber sollen bereits im Rahmen der Angebotsabgabe entsprechend §§ 76, 77 der Vergabeverordnung (VgV) bezogen auf die Objektplanung Lösungsvorschläge für die anstehende Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und ergänzenden Unterlagen vorlegen. Hiervon umfasst sind die folgenden Leistungen der Leistungsphase 1 und 2:
Die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber sollen bereits im Rahmen der Angebotsabgabe entsprechend §§ 76, 77 der Vergabeverordnung (VgV) bezogen auf die Objektplanung Lösungsvorschläge für die anstehende Planungsaufgabe in Form von Entwürfen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen und ergänzenden Unterlagen vorlegen. Hiervon umfasst sind die folgenden Leistungen der Leistungsphase 1 und 2:
— Ortsbesichtigung;
— Analysieren der Grundlagen;
— Erarbeiten einer Planung in Anlehnung an eine Vorentwurfsplanung gem. LPH 2 HOAI auf Grundlage der Aufgabenbeschreibung, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts;
— Aufstellung eines Kostenrahmens nach DIN 276, Vergleich mit den finanziellen Rahmenbedingungen;
— Erstellen eines Terminplans mit den wesentlichen Vorgängen des Bauablaufs unter Berücksichtigung des aufrecht zu erhaltenden Schulbetriebs, Ausführung in zwei Bauabschnitten und erforderlichen Interimsbauten.
Bei der Erarbeitung der Lösungsvorschläge sind insbesondere folgende Rahmenbedingungen zu berücksichtigen:
— Der Lösungsvorschlag muss die bereits vorliegende Bedarfsplanung (Raumprogramm) vollumfänglich berücksichtigen. Das pädagogische Raumkonzept ist umzusetzen.
— Die erforderlichen zusätzlichen Flächen der Schule müssen in dem sanierten Gebäude oder/und einem Neubau vollständig abgebildet werden. Der Neubau muss sowohl architektonisch als auch städtebaulich in das vorhandene Umfeld integriert werden.
— Es sind zusätzliche Nutzflächen zu berücksichtigen. Dies kann in Form einer Flächenausdehnung oder Änderung der Gebäudehöhe erreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass städtebaulich eine angemessene Gestaltung berücksichtigt wird. Der Entwurf darf von der bestehenden Bebauungsplanung abweichen.
— Es sind zusätzliche Nutzflächen zu berücksichtigen. Dies kann in Form einer Flächenausdehnung oder Änderung der Gebäudehöhe erreicht werden. Es ist darauf zu achten, dass städtebaulich eine angemessene Gestaltung berücksichtigt wird. Der Entwurf darf von der bestehenden Bebauungsplanung abweichen.
— Der Schulbetrieb ist während der gesamten Bauzeit uneingeschränkt aufrecht zu erhalten. Erforderliche Interimsbauten müssen planerisch auf dem Schulgelände mit einer Gesamtgröße von ungefähr 15.800 m2 in den Kosten und Terminen dargestellt sein.
— Die Bauausführung soll in zwei nachgeschalteten Bauabschnitten erfolgen.
— Im Zuge der Planung für die Auftragsvergabe muss geprüft werden, ob die Gebäudeteile A und C erhalten bleiben und saniert werden können oder ob einzelne Gebäudeteile abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden müssen. Die räumlichen Bezüge zu dem bereits abschließend grundsanierten Gebäudeteil B und dem Gebäudeteil D sind einzubinden und zu erhalten.
— Im Zuge der Planung für die Auftragsvergabe muss geprüft werden, ob die Gebäudeteile A und C erhalten bleiben und saniert werden können oder ob einzelne Gebäudeteile abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden müssen. Die räumlichen Bezüge zu dem bereits abschließend grundsanierten Gebäudeteil B und dem Gebäudeteil D sind einzubinden und zu erhalten.
— Es ist nachzuweisen, dass eine ausreichende Schulhoffläche verbleibt.
Eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Die Vergütung für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird einheitlich für alle Bewerber auf jeweils 15 000,00 EUR netto festgesetzt und im Falle einer Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen mit dem Honorar für die Objektplanung nach HOAI verrechnet. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Eine detaillierte Erläuterung der Planungsaufgabe sowie ergänzende Unterlagen dazu werden den für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bietern gemeinsam mit der Anfrage zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt. Die Vergütung für die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird einheitlich für alle Bewerber auf jeweils 15 000,00 EUR netto festgesetzt und im Falle einer Beauftragung mit den weiteren Planungsleistungen mit dem Honorar für die Objektplanung nach HOAI verrechnet. Die Auszahlung erfolgt nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
Beschreibung der Optionen:
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die 1. Stufe wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Hinsichtlich der weiteren Stufen hat die Stadt Hürth als Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Stufen.
Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise. Die 1. Stufe wird unmittelbar nach Abschluss des Vergabeverfahrens beauftragt. Hinsichtlich der weiteren Stufen hat die Stadt Hürth als Auftraggeber ein einseitiges Optionsrecht zur Beauftragung. Es besteht demnach kein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung der weiteren Stufen.
Stufe 1 der Beauftragung umfasst die weiteren Leistungen der Vorplanung und Entwurfsplanung analog der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI. Neben der Objektplanung sind die Fachplanungs- und Beratungsleistungen Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Geotechnik, Schadstoffsanierung sowie Brandschutz zu erbringen.
Stufe 1 der Beauftragung umfasst die weiteren Leistungen der Vorplanung und Entwurfsplanung analog der Leistungsphasen 1 bis 3 der HOAI. Neben der Objektplanung sind die Fachplanungs- und Beratungsleistungen Freianlagenplanung, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Bauphysik, Geotechnik, Schadstoffsanierung sowie Brandschutz zu erbringen.
Stufe 2 der Beauftragung (Bauabschnitt 1) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung, zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung einzelner Unternehmen erforderlichenfalls für die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 2 der Beauftragung (Bauabschnitt 1) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung, zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung einzelner Unternehmen erforderlichenfalls für die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 3 der Beauftragung (Bauabschnitt 2) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung, zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung einzelner Unternehmen erforderlichenfalls für die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 3 der Beauftragung (Bauabschnitt 2) umfasst die Leistungen der o. g. Leistungsbilder zur Genehmigungsplanung, zur Ausführungsplanung, zur Erstellung der Ausschreibungen für die Beauftragung einzelner Unternehmen erforderlichenfalls für die Beauftragung eines Generalunternehmers sowie zur Prüfung und Wertung der Angebote.
Stufe 4 der Beauftragung (Bauabschnitt 1), die nach Beauftragung der Unternehmer oder eines GU zu erbringen sein wird, umfasst Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI.
Stufe 5 der Beauftragung (Bauabschnitt 2), die nach Beauftragung der Unternehmer oder eines GU zu erbringen sein wird, umfasst Leistungen der Leistungsphasen 8 und 9 der HOAI.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ernst-Mach-Gymnasium; Bonnstraße 64-66; 50354; Hürth.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach den §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen
2. Eigenerklärung, dass nachweislich nicht gegen eine Verpflichtungserklärung nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) verstoßen wurde.
3. Eigenerklärung zur Eignung I (EU) mit folgenden Angaben:
— ggf. Angaben zur Präqualifizierung;
— Eintragungen in das Berufs- oder Handelsregister (§ 44 VgV);
— wirtschaftliche Verknüpfungen und Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (§§ 6 Abs. 2 und 73 Abs. 3 VgV).
Die Eigenerklärungen sind zwingend unter Verwendung der auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblätter abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jedem Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung II (EU) mit folgenden Angaben:
— Angaben zum Jahresumsatz sowie dem Jahresumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages bezogen auf die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
— Angaben zum Vorliegen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter, geeigneter Höhe (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
1. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR (2-fach maximiert) ausweisen. Die Zusage des Versicherers, die Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung auf den gewünschten Betrag anzupassen, ist zulässig.
1. Die Berufshaftpflichtversicherung muss eine Deckungssumme von mindestens 3 000 000,00 EUR (2-fach maximiert) ausweisen. Die Zusage des Versicherers, die Deckungssummen im Falle der Auftragserteilung auf den gewünschten Betrag anzupassen, ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber/jeder Bewerbergemeinschaft zwingend folgende Angaben zu machen:
1. Eigenerklärung zur Eignung III (EU) mit folgenden Angaben:
— Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Erbringungszeitraum, Honorarzone, Baukosten, Leistungsbildes, Beschreibung der Bauaufgabe und der angestrebten Qualität.
— Benennung von mindestens drei geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Auftraggeber, Erbringungszeitraum, Honorarzone, Baukosten, Leistungsbildes, Beschreibung der Bauaufgabe und der angestrebten Qualität.
— Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Projektleiter, hauptverantwortlicher Projektbearbeiter für die Objektplanung, hautverantwortlicher Projektbearbeiter für die Technische Ausrüstung und hauptverantwortlicher Projektbearbeiter für die Bauüberwachung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Vorname und Name, Berufsabschluss, Berufserfahrung, Referenzen.
— Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Projektleiter, hauptverantwortlicher Projektbearbeiter für die Objektplanung, hautverantwortlicher Projektbearbeiter für die Technische Ausrüstung und hauptverantwortlicher Projektbearbeiter für die Bauüberwachung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). Die Angaben müssen zwingend folgende Informationen beinhalten: Vorname und Name, Berufsabschluss, Berufserfahrung, Referenzen.
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Anzahl der Führungskräfte, jeweils bezogen auf die Geschäftsjahre 2013 bis 2015 (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die Eigenerklärung ist zwingend unter Verwendung des auf dem Vergabemarktplatz Rheinland zur Verfügung gestellten Formblattes abzugeben.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Die Anforderungen müssen im Falle einer Eigenerklärung von der Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein. Es ist daher ausreichend, wenn mindestens ein Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten Nachweise und Erklärungen erbringt. Abweichen dazu sind die Angaben zur Beschäftigtenzahl von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu machen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Zu den in der Eigenerklärung geforderten Angaben sind mit dem Teilnahmeantrag keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bestätigung der in der Eigenerklärung gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise zu verlangen.
Mindeststandards:
1. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu benennen und zu beschreiben. Dabei muss sich die Referenz 1 auf eine Objektplanung mit verbundener Fachplanung (Generalplanung), die Referenz 2 auf die Objektplanung und die Referenz 3 auf die Technische Ausrüstung beziehen.
1. Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen zu benennen und zu beschreiben. Dabei muss sich die Referenz 1 auf eine Objektplanung mit verbundener Fachplanung (Generalplanung), die Referenz 2 auf die Objektplanung und die Referenz 3 auf die Technische Ausrüstung beziehen.
2. Es dürfen hierbei auch Referenzen benannt werden, die von einem Angestellten in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht worden sind, sofern der entsprechende Angestellte in der jeweiligen Referenz als Projektleiter mitgewirkt hat und auch auftragsbezogen im Projektteam mitwirkt.
2. Es dürfen hierbei auch Referenzen benannt werden, die von einem Angestellten in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht worden sind, sofern der entsprechende Angestellte in der jeweiligen Referenz als Projektleiter mitgewirkt hat und auch auftragsbezogen im Projektteam mitwirkt.
3. Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.11.2011 bis 30.9.2016 durch Beendigung der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein. Der in § 46 Absatz 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens drei Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Zeitraum nicht geeignet, da es sich hierbei um ein Projekt mit evtl. mehreren Bauphasen und vergleichsweise langer Projektlaufzeit handelt.
3. Die Referenzen müssen im Zeitraum vom 1.11.2011 bis 30.9.2016 durch Beendigung der Leistungsphase 8 abgeschlossen worden sein. Der in § 46 Absatz 3 VgV vorgegebene Zeitraum von höchstens drei Jahren ist für dieses Projekt als vergleichender Zeitraum nicht geeignet, da es sich hierbei um ein Projekt mit evtl. mehreren Bauphasen und vergleichsweise langer Projektlaufzeit handelt.
4. Referenzen für die Objektplanung mit verbundener Fachplanung (Referenz 1) können benannt werden, wenn in der Objektplanung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden und weitere Planungsleistungen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Objektplanung für Freianlagen, Bauphysik und Brandschutz) im Rahmen einer Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) oder in einem Nachunternehmerverhältnis federführend koordiniert wurden.
4. Referenzen für die Objektplanung mit verbundener Fachplanung (Referenz 1) können benannt werden, wenn in der Objektplanung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden und weitere Planungsleistungen (Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Objektplanung für Freianlagen, Bauphysik und Brandschutz) im Rahmen einer Bietergemeinschaft (Arbeitsgemeinschaft) oder in einem Nachunternehmerverhältnis federführend koordiniert wurden.
5. Referenzen für die Objektplanung (Referenz 2) können benannt werden, wenn in der Objektplanung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden.
6. Referenzen für die Technische Ausrüstung (Referenz 3) können benannt werden, wenn in der Technischen Ausrüstung mindestens die Leistungsphasen 2 bis 8 erbracht wurden.
7. Die Überprüfung der Referenzen muss insgesamt zu einem positiven Gesamteindruck führen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Für die Durchführung der Leistungen wird gemäß § 75 Absatz 1 und 2 VgV folgende Berufsqualifikation gefordert:
— Berufsqualifikation für die Leistungen nach § 34 HOAI: Architekt/-in.
Juristische Personen sind nach § 75 Absatz 3 zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe verantwortliche Berufsangehörige gemäß den vorangegangenen Ausführungen benennen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Die Durchführung der Leistungen soll gemäß § 73 Absatz 3 VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen vergeben werden.
2. Im Auftragsfalle ist vom Auftragnehmer und allen mit der Auftragsausführung befassten Personen entsprechend § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
2. Im Auftragsfalle ist vom Auftragnehmer und allen mit der Auftragsausführung befassten Personen entsprechend § 1 des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) eine entsprechende Verpflichtungserklärung abzugeben.
3. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung (§ 4 TVgG) und Frauenförderung/Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 19 TVgG) zu berücksichtigen.
3. Im Falle der Auftragserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetztes NRW (TVgG NRW) über die Tariftreue/Mindestentlohnung (§ 4 TVgG) und Frauenförderung/Vereinbarkeit von Familie und Beruf (§ 19 TVgG) zu berücksichtigen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Auftraggeber beabsichtigt, maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Sollten mehr als 3 Bewerber geeignet
sein, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus:
Auswahlkriterium 1: Umsatzzahlen mit 15 %;
Auswahlkriterium 2: Referenzprojekte mit 45 %;
Auswahlkriterium 3: Projektteam mit 40 %.
Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Kriterien mit Punkten. Die Bewertungsmatrix liegt den Teilnahmeunterlagen
bei, die über den Vergabemarktplatz Rheinland (siehe Abschnitt VI.3) zur Verfügung gestellt werden. Die vom Bewerber je
Kriterium erreichte Punktzahl wird mit der jeweiligen Gewichtung des Kriteriums multipliziert. Die Gesamtzahl der Punkte
wird durch Addition der gewichteten Punktezahlen der Kriterien ermittelt. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche
Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Bei Punktgleichheit
entscheidet zunächst die höhere Punktzahl bei der Bewertung der Referenzprojekte (siehe Auswahlkriterium 2). Sollte auch die Punktzahl der Referenzen identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
entscheidet zunächst die höhere Punktzahl bei der Bewertung der Referenzprojekte (siehe Auswahlkriterium 2). Sollte auch die Punktzahl der Referenzen identisch sein und dementsprechend eine Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Eignungskriterien nicht möglich sein, erfolgt die abschließende Auswahl nach § 75 Absatz 6 VgV im Losverfahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2017-02-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
1. Beim Teilnahmewettbewerb werden die Teilnahmeunterlagen den Bewerbern über die im Anhang A genannte Kontaktstelle (Vergabemarktplatz Rheinland) unter https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/.de zur Verfügung gestellt. Die Nutzung
2. Der Teilnahmeantrag ist 1-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM, USB-Stick) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle (Angebotssammelstelle) einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
2. Der Teilnahmeantrag ist 1-fach schriftlich und 1-fach in elektronischer Form (CD-ROM, USB-Stick) in einem fest verschlossenen Umschlag und deutlich mit dem entsprechenden Aufkleber „Kennzettel zum Teilnahmewettbewerb“ gekennzeichnet bei der in Anhang A genannten Kontaktstelle (Angebotssammelstelle) einzureichen. Für den Fall von Widersprüchen zwischen der schriftlichen und elektronischen Form des Teilnahmeantrags hat die schriftliche Fassung Vorrang.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 2.1.2017 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
3. Zusätzliche Auskünfte zu den Teilnahmeunterlagen sind spätestens bis zum 2.1.2017 ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Rheinlands anzufordern. Anfragen, die nicht über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes gestellt werden, bleiben unberücksichtigt.
4. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
4. Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Sie müssen gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
5. Der Rückgriff auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) ist ebenfalls zulässig. Der Bewerber kann dementsprechend Teile der Leistung von einem anderen Unternehmen ausführen lassen oder sich bei der Erfüllung im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen bedienen. Auf die Erläuterungen unter Ziffer 5 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 511 EU) wird hingewiesen.
6. Mehrfachbeteiligungen einzelner Bewerber bzw. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft am Vergabeverfahren sind unzulässig und führen zum Verfahrensausschluss des Bewerbers sowie aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
7. Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die Vergabekammer leitet nach § 160 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Zur Zulässigkeit ist folgendes zu beachten:
1. Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Quelle: OJS 2016/S 239-435674 (2016-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-06-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth und sucht dazu einen leistungsstarken Generalplaner, der in der Lage ist, das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umzusetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.
Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6000 m²,
Gesamtinvestitionskosten: 17 000 000 EUR brutto (Kostenobergrenze),
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021,
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in 2 Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth und sucht dazu einen leistungsstarken Generalplaner, der in der Lage ist, das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umzusetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.
Eckdaten zum Projekt:
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6000 m²,
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021,
Vertragslaufzeit (Inklusive des Gewährleistungszeitraums): November 2026.
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in 2 Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
Gesamtwert des Auftrags: 2 080 600 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth und sucht dazu einen leistungsstarken Generalplaner, der in der Lage ist, das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umzusetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.
Die Stadt Hürth plant die Sanierung und Erneuerung des bestehenden Ernst-Mach-Gymnasium (Bauteile A und C) an der Bonnstraße 64-66 in 50354 Hürth und sucht dazu einen leistungsstarken Generalplaner, der in der Lage ist, das Projekt im vorgegebenen Zeitrahmen und mit großer Kostensicherheit umzusetzen. Die Funktionsfähigkeit der Schule muss zu jedem Zeitpunkt sichergestellt sein.
Nutzungs- und Verkehrsfläche: Bestand ca. 4 700 m²; Bedarf ca. 6000 m²,
Übergabe des schlüsselfertigen Gebäudes (nach jetzigem Planungsstand): November 2021,
Es ist beabsichtigt, die Bauleistung in 2 Bauabschnitten einschließlich erforderlicher Interimsplanungen – ggfls. in Teilen – an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die Festlegung erfolgt in Abhängigkeit zu der künftigen Umsetzungsplanung.
— Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9),
— Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9),
— Tragwerksplanung nach § 50 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 6),
— Technische Ausrüstung nach § 54 HOAI (Leistungsphasen 1 bis 9),
— Bauphysik (Wärmeschutz, Bau- und Raumakustik) nach Anlage 1.2 zur HOAI,
— Brandschutz nach AHO Heft Nr. 17,
— Geotechnik nach Anlage 1.3 zur HOAI,
Die Beauftragung der o. g. Leistungen wird entsprechend der Ausführungen zu Ziffer II.2.11 dieser Bekanntmachung stufenweise erfolgen.
Die im Teilnahmewettbewerb erfolgreichen Bewerber sollen bereits im Rahmen der Angebotsabgabe ents.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ernst-Mach-Gymnasium; Bonnstraße 64-66; 50354 Hürth.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-02 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.