Die Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH plant auf dem Klinikgelände Schloss Hubertusburg in Wermsdorf die Umnutzung des leer stehenden Gebäudes 103 zur Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Senioren mit 60 bis 80 vollstationären Plätzen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Frühphase. Eine erste Machbarkeitsstudie weist einen Nutzflächenbedarf von 2 400 m NF aus. Das Gebäude umfasst 4 000 m BGF. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die fünf ausgewählten Bewerber zum Nachweis ihrer Fachkunde skizzenhaft Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umsetzung im Gebäudebestand aufzeigen. Diese außerhalb der HOAI angesiedelte Leistung wird pauschal mit 2 500 EUR netto je Teilnehmer vergütet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-11-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 036 16
Kurze Beschreibung:
Die Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH plant auf dem Klinikgelände Schloss Hubertusburg in Wermsdorf die Umnutzung des leer stehenden Gebäudes 103 zur Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Senioren mit 60 bis 80 vollstationären Plätzen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Frühphase. Eine erste Machbarkeitsstudie weist einen Nutzflächenbedarf von 2 400 m
Die Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH plant auf dem Klinikgelände Schloss Hubertusburg in Wermsdorf die Umnutzung des leer stehenden Gebäudes 103 zur Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Senioren mit 60 bis 80 vollstationären Plätzen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Frühphase. Eine erste Machbarkeitsstudie weist einen Nutzflächenbedarf von 2 400 m
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH
Postanschrift: Gebäude 63
Postleitzahl: 04779
Postort: Wermsdorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.sanktgeorg.de🌏
E-Mail: info@kh-hubertusburg.de📧
Telefon: +49 3436460📞
Fax: +49 3436452225 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-10-05 📅
Einreichungsfrist: 2016-11-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-10-07 📅
Datum des Beginns: 2017-02-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 194-349232
ABl. S-Ausgabe: 194
Zusätzliche Informationen
Sollten Fragen von Bewerbern auftauchen, sind die Antworten unter der in I.3 genannten Adresse abrufbar. Nicht registrierte Bewerber erhalten darüber keine weitere Information, sondern müssen sich selbständig darum bemühen.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich schriftlich (nicht per Fax) an die Vergabestelle des Auftraggebers einzureichen.
Zur Fristwahrung ist es möglich, den Teilnahmeantrag vorab per Mail bis zum Schlusstermin an vof@pm-fellmann.de in Form einer pdf-Datei zu senden.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 5.10.2016
Ende Bewerbungsfrist 8.11.16 12:00 Uhr
Einladung Bewerber 22.11.2016
Vergabeverhandlung 17.1.2017
Information über beabsichtigte Vergabe 20.1.2017.
Sollten Fragen von Bewerbern auftauchen, sind die Antworten unter der in I.3 genannten Adresse abrufbar. Nicht registrierte Bewerber erhalten darüber keine weitere Information, sondern müssen sich selbständig darum bemühen.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich schriftlich (nicht per Fax) an die Vergabestelle des Auftraggebers einzureichen.
Zur Fristwahrung ist es möglich, den Teilnahmeantrag vorab per Mail bis zum Schlusstermin an vof@pm-fellmann.de in Form einer pdf-Datei zu senden.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 5.10.2016
Ende Bewerbungsfrist 8.11.16 12:00 Uhr
Einladung Bewerber 22.11.2016
Vergabeverhandlung 17.1.2017
Information über beabsichtigte Vergabe 20.1.2017.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Generalplanung mit den Leistungen
— Thermische Bauphysik und Erstellung des Gebäudepasses;
— Schallschutz und Raumakustik, soweit erforderlich;
— Aufstellen des Brandschutzkonzeptes und brandschutztechnische Beratung während des Planungs- und Bauprozesses.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst nur bis einschließlich LP 2 Vorplanung.
Beschreibung der Optionen:
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 bzw. 1-6 (TWP). Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1+2 HOAI. Die weitere Beauftragung erfolgt optional und stufenweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Der mögliche Gesamtumfang beläuft sich auf die Grundleistungen der LP 1-9 bzw. 1-6 (TWP). Es erfolgt zunächst nur die Beauftragung für die Leistungsphasen 1+2 HOAI. Die weitere Beauftragung erfolgt optional und stufenweise. Ein Rechtsanspruch zur Beauftragung weiterer Leistungen besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Wermsdorf, DE.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Der Bewerber muss den Nachweis führen, dass er selbst und sein Personal über die notwendige berufliche Qualifikation verfügt. Für den Nachweis genügt beispielsweise die Kopie der Diplomurkunde oder einer anderen Urkunde des Studienabschlusses oder der Nachweis der Mitgliedschaft in einer Architekten- oder Ingenieurkammer durch Kopie des Mitgliedsnachweises mit der Mitgliedsnummer.
Der Nachweis ist zu führen für:
— den Gesamtprojektleiter, er/ sie muss über die Qualifikation „Architekt“ oder „Ingenieur mit Bauvorlageberechtigung“ verfügen;
— den Projektleiter Tragwerksplanung und den/ die Projektleiter Haustechnikplanung. Er/sie müssen über die Qualifikation „Ingenieur“ verfügen.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung vorlegen, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen.
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung vorlegen, dass Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Eigenerklärung vom bevollmächtigten Vertreter für die gesamte Bewerbergemeinschaft abgegeben werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im weiteren Verlauf des Verfahrens einen Auszug aus dem Bundeszentralregister und/oder weitere amtlich bestätigte Auskünfte zu verlangen.
Für Nachunternehmer sind keine Eigenerklärungen erforderlich.
Bewerbergemeinschaften müssen eine Bewerbergemeinschaftserklärung mit Benennung des bevollmächtigten Vertreters vorlegen.
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für den bevollmächtigten Vertreter ausreichend. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Der Bewerber muss den Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung führen (z. B. durch Vorlage der Kopie der Versicherungsurkunde). Bei Bewerbergemeinschaften ist das für den bevollmächtigten Vertreter ausreichend. Für Nachunternehmer ist kein Versicherungsnachweis erforderlich.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
A) Eigenerklärung zur objektbezogenen Versicherung: Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung mit einer Deckungssumme von je 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu ist eine Eigenerklärung mit der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung beizufügen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
A) Eigenerklärung zur objektbezogenen Versicherung: Der Auftraggeber verlangt im Auftragsfall den Abschluss einer objektbezogenen Versicherung mit einer Deckungssumme von je 2 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Dazu ist eine Eigenerklärung mit der Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung beizufügen;
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
b) Eigenerklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung: Eigenerklärung, ob und auf welche Weise der Bewerber wirtschaftlich mit anderen Unternehmen verknüpft ist. Es sind Angaben zur Gesellschaftsstruktur und zu gesellschaftlichen Verflechtungen und Beteiligungen zu machen. Das gilt bei Bewerbergemeinschaften nur für den bevollmächtigten Vertreter. Für Nachunternehmer ist kein Nachweis erforderlich. Der Auftraggeber behält sich vor, bis zur Vergabeverhandlung entsprechende Erklärungen nachzufordern;
c) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre 2013 bis 2015 getrennt nach Objektplanung Gebäude und TGA-Planung (ELT+HLS addiert);
d) Anzahl des fest angestellten Personals in den letzten 3 Geschäftsjahren 2013 bis 2015; Architekt/Ingenieur für Objektplanung Gebäude, Ingenieur/ Techniker für TGA (ELT+HLS addiert).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Notwendige Angaben zu den Referenzprojekten für Objektplanung
— Wann wurde das Referenzprojekt in Betrieb genommen bzw. wann wurde mit der LP 8 Objektplanung Gebäude
begonnen?;
— Handelt es sich um ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung zur stationären Unterbringung von Patienten oder um
betreutes Wohnen mit mindestens 30 Betten/ Plätzen? Zahl der Plätze angeben;
— Investitionskosten KG 200-700;
— Welche Leistungsphasen der Objektplanung Gebäude nach HOAI wurden erbracht?;
— Wurden die Bauleistungen gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben?;
— Wer war der Projektleiter, ist er noch beim Bewerber beschäftigt?;
— Wer war der (Ober-)Bauleiter, ist er noch beim Bewerber beschäftigt?;
— Name, Mailadresse und Telefonnummer des Auftraggebers, der Auskunft zur Leistungserbringung des Bewerbers geben kann;
— Termin- und Kosteneinhaltung: Referenzschreiben des Auftraggebers oder Eigenerklärung beifügen;
— Projektdatenblatt max. 3 Seiten max. A3 mit Lageplan, Grundrissen der Pflege- bzw. Wohnbereiche, Gebäudeansichten, kurze Baubeschreibung mit Angabe der Anzahl der Pflege- bzw. Wohnplätze, Nutzfläche, BGF und ggfs. vorhandener besonderer Herausforderungen im Projekt.
— Projektdatenblatt max. 3 Seiten max. A3 mit Lageplan, Grundrissen der Pflege- bzw. Wohnbereiche, Gebäudeansichten, kurze Baubeschreibung mit Angabe der Anzahl der Pflege- bzw. Wohnplätze, Nutzfläche, BGF und ggfs. vorhandener besonderer Herausforderungen im Projekt.
Mindeststandards:
Nachweis eines Referenzprojektes des bewerbenden Büros für den Leistungsbereich „Objektplanung Gebäude“, das folgende Mindestanforderungen erfüllt:
— in Betrieb genommen zwischen dem 1.1.2010 bis 31.10.2016, es muss sich um ein Krankenhaus, eine Pflegeeinrichtung oder
betreutes Wohnen mit mindestens 30 Betten bzw. Plätzen handeln;
— Planungsleistung Objektplanung Gebäude mindestens LP 2-8;
— Im Projekt müssen die Termine und Kosten eingehalten worden sein. Das ist durch ein entsprechendes Referenzschreiben des
Auftraggebers, aus dem diese Angaben hervorgehen, nachzuweisen. Ersatzweise ist eine Eigenerklärung mit plausibler
Begründung, warum kein Referenzschreiben beigebracht wird, möglich. Hierzu muss ein Ansprechpartner auf Bauherrenseite
benannt werden (Name, Telefon und E-Mail), der die Angaben bestätigt;
— Zusätzlich sind Erfahrungen bei Projekten für öffentliche Auftraggeber, die gewerkeweise nach VOB/A ausgeschrieben haben,
nachzuweisen. Es muss sich um einen Neubau oder einen Umbau mit einem Investitionsvolumen von mindestens 2 000 000 EUR brutto
KG 200-700 handeln. Das Vorhaben muss nach dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein. Hierzu kann auch ein anderes als o. g.
Referenzprojekt angegeben werden;
— Zusätzlich sind Erfahrungen bei Projekten „Umbau denkmalgeschützter Gebäude“ mit einem Investitionsvolumen von
mindestens 2 000 000 EUR brutto KG 200-700 nachzuweisen. Das Vorhaben muss nach dem 1.1.2006 fertiggestellt worden sein.
Hierzu kann auch ein weiteres Referenzprojekt angegeben werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften: Siehe III.1.1).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften müssen zwar keine spezielle Rechtsform aufweisen. Eine Bewerbergemeinschaft besteht im Fall einer Aufforderung zur Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft fort. Sie muss sich jedoch im Fall einer Zuschlagserteilung als gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter organisieren.
Wenn Planungsleistungen an Nachunternehmer vergeben werden, müssen im Auftragsfall die Leistungserbringer für Objektplanung Gebäude, Tragwerksplanung und Planung Technische Ausrüstung eine gesamtschuldnerische Haftung eingehen.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die unter „III.1.1+2)“ geforderten Nachweise und Erklärungen müssen vorliegen, sonst erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.
Die unter „III.1.3) Möglicherweise geforderte Mindeststandards“ genannten Bedingungen sind Mindestbedingungen, bei deren Nichterfüllung ein Ausschluss vom Verfahren erfolgt.
Die Planer für „Objektplanung Gebäude“, „Tragwerksplanung“ und „Haustechnikplanung AG 1-6 und 8“ dürfen sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Planer für „Objektplanung Gebäude“, „Tragwerksplanung“ und „Haustechnikplanung AG 1-6 und 8“ dürfen sich nur einmal bewerben. Das gilt auch für Bewerbungen in Bewerbergemeinschaften sowie für Niederlassungen des Bewerbers, auch wenn sie wirtschaftlich unabhängig sind. Ein Verstoß gegen diese Vorgabe führt zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Sollten nach der formalen Wertung noch mehr als 5 Bewerber im Verfahren sein, erfolgt die Auswahl für die Einladung zum Verhandlungsverfahren unter Berücksichtigung der Teilnahmebedingungen III 1.2 und III 1.3. wie folgt:
— wirtschaftliche Leistungsfähigkeit III 1.2 (Umsatz und Personal) mit max. 36 Punkten;
— technische Leistungsfähigkeit III 1.3 mit max.45 Punkten.
Dazu wertet der Auftraggeber nach einem Punktesystem, das der Bewerber mit dem Bewerbungsformblatt abrufen kann.
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Führt die Punktgleichheit zwischen Anträgen zu einer Überschreitung der Zahl 5, entscheidet der Auftraggeber über die Zulassung dieser punktgleichen Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen, indem er ein Auswahlgremium bildet.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber will mit 5 Bewerbern verhandeln. Führt die Punktgleichheit zwischen Anträgen zu einer Überschreitung der Zahl 5, entscheidet der Auftraggeber über die Zulassung dieser punktgleichen Teilnahmeanträge nach pflichtgemäßem Ermessen, indem er ein Auswahlgremium bildet.
Das Auswahlgremium prüft, wie gut die Referenzprojekte in ihren Anforderungen den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Zugelassen werden die Anträge, die diesen Kriterien im Vergleich untereinander am besten entsprechen.
Sollte auch damit noch keine Differenzierung möglich sein, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-11-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2017-03-08 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
Kontakt
Internetadresse: www.sanktgeorg.de🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ingenieurbüro Prof. Fellmann
Postanschrift: Engelsdorfer Straße 30
Postort: Taucha
Postleitzahl: 04425
Kontaktperson: Prof. Fellmann
Telefon: +49 1629435624📞
E-Mail: vof@pm-fellmann.de📧
Land: Delitzsch
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum St. Georg gGmbH
Postanschrift: Haus 46/ Logistikzentrum, Aufgang A, 1. Etage, Delitzscher Straße 141
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04129
Kontaktperson: Ausschreibungsstelle
Telefon: +49 3419093250📞
E-Mail: ausschreibungsstelle@sanktgeorg.de📧
Fax: +49 3419093251 📠
Land: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Zusätzliche Informationen
Sollten Fragen von Bewerbern auftauchen, sind die Antworten unter der in I.3 genannten Adresse abrufbar. Nicht registrierte Bewerber erhalten darüber keine weitere Information, sondern müssen sich selbständig darum bemühen.
Teilnahmeanträge sind ausschließlich schriftlich (nicht per Fax) an die Vergabestelle des Auftraggebers einzureichen.
Zur Fristwahrung ist es möglich, den Teilnahmeantrag vorab per Mail bis zum Schlusstermin an vof@pm-fellmann.de in Form einer pdf-Datei zu senden.
Termine:
Versand an EU-Amtsblatt: 5.10.2016
Ende Bewerbungsfrist 8.11.16 12:00 Uhr
Einladung Bewerber 22.11.2016
Vergabeverhandlung 17.1.2017
Information über beabsichtigte Vergabe 20.1.2017.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: PF101364
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773202📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Auftraggeber verweist auf § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2016/S 194-349232 (2016-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-10-26) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH plant auf dem Klinikgelände Schloss Hubertusburg in Wermsdorf die Umnutzung des leer stehenden Gebäudes 103 zur Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Senioren mit 60 bis 80 vollstationären Plätzen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Frühphase. Eine erste Machbarkeitsstudie weist einen Nutzflächenbedarf von 2 400 m2 NF aus. Das Gebäude umfasst 4 000 m2 BGF. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die fünf ausgewählten Bewerber zum Nachweis ihrer Fachkunde skizzenhaft Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umsetzung im Gebäudebestand aufzeigen. Diese außerhalb der HOAI angesiedelte Leistung wird pauschal mit 2 500 EUR netto je Teilnehmer vergütet.
Das Fachkrankenhaus Hubertusburg gGmbH plant auf dem Klinikgelände Schloss Hubertusburg in Wermsdorf die Umnutzung des leer stehenden Gebäudes 103 zur Pflegeeinrichtung für demenzerkrankte Senioren mit 60 bis 80 vollstationären Plätzen. Das Vorhaben befindet sich noch in der Frühphase. Eine erste Machbarkeitsstudie weist einen Nutzflächenbedarf von 2 400 m2 NF aus. Das Gebäude umfasst 4 000 m2 BGF. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens sollen die fünf ausgewählten Bewerber zum Nachweis ihrer Fachkunde skizzenhaft Lösungsmöglichkeiten zur baulichen Umsetzung im Gebäudebestand aufzeigen. Diese außerhalb der HOAI angesiedelte Leistung wird pauschal mit 2 500 EUR netto je Teilnehmer vergütet.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ort der Leistung
NUTS-Region: Nordsachsen
🏙️
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Telefon: +49 341909-3250📞
Fax: +49 341909-3251 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Gegenstand dieser Ausschreibung ist eine Generalplanung mit den Leistungen:
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 04779 Wermsdorf.
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Arbeitsweise des Büros
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Präsentation und Personal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 35
Gewichtung des Preises: 15
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-30 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Klinikum St. Georg gGmbH, Ausschreibungsstelle
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Postanschrift: PF 101364
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.