Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden. Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wird. Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2017-01-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-12-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-12-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Referenznummer: 182_KoZuS_GP
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wird.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wird.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
— zu Ziff.II.2.5.): weitere Angaben in den Vergabeunterlagen: Anlage „Informationen zum Verhandlungsverfahren “;
— Zahlungsbedingungen gemäß den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; Landeshaushaltsverordnung LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben/ ; Bürgerliche Gesetzbuch BGB (keine abschließende Auflistung).
— zu Ziff.II.2.5.): weitere Angaben in den Vergabeunterlagen: Anlage „Informationen zum Verhandlungsverfahren “;
— Zahlungsbedingungen gemäß den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; Landeshaushaltsverordnung LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sollen Generalplanungsleistungen vergeben werden.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wird ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wird.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Es ist beabsichtigt, den Auftrag an einen Generalplaner (ggf. mit Nachunternehmern) zu vergeben. Bieter- respektive Bewerbergemeinschaften sind ausdrücklich erwünscht und zugelassen.
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die verschiedenen Fachleistungen der HOAI einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung mit zu leisten:
Es sollen Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt für die verschiedenen Fachleistungen der HOAI einschl. AVB vergeben werden. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung mit zu leisten:
1. Objektplanung: HOAI Gebäude §§ 34 bis 35, LPH 2 (optional LPH 3 bis LPH 9);
2. Freianlagen §§ 37 bis 40, LPH 2 (optional LPH 3 bis LPH 9);
2. Tragwerksplanung (TWP) HOAI §§ 49 bis 52, LPH 2 (optional LPH 3 bis LPH 6);
3. Fachplanung: Technische Ausrüstung (TGA) HOAI §§ 53 bis 56; LPH 2 (optional LPH 3 bis LPH 9) für die Anlagengruppen (AG) 1 bis 8:
AG 1) Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
AG 2) Wärmeversorgungsanlagen;
AG 3) Lufttechnische Anlagen;
AG 4) Starkstromanlagen;
AG 5) Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
AG 6) Förderanlagen;
AG 7) nutzungsspezifische Anlagen (z. B. Ölabscheider);
AG 8) Gebäudeautomation
siehe Vergabeunterlagen
Gewährleistungszeitraum 4 Jahre.
Es ist eine stufenweise Beauftragung, zunächst der Leistungsphase 2 der Generalplanungsleistung vorgesehen.
Zum Auftragsumfang der Generalplanung gehören optional wie unter II.2.11 aufgeführt die weiteren Leistungsphasen 3-9 (bzw. LPH 3-6 TWP).
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung einzelner oder mehrerer Leistungsphasen bis zum Abschluss der Baumaßnahme vor. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der Gesamtleistung besteht nicht.
Grundlage der Planung der Baumaßnahme bildet das geprüfte Bedarfsprogramm vom 26.7.2016.
Die Gesamtkosten (KG 200-700) für die Errichtung des Neubaus, der Sporthalle und der Außenanlagen betragen ca. 4 200 000 EUR brutto (lt. Kostenrahmen).
Die Baumaßnahme wird aus GRW-Mitteln und anteilig Haushaltsmitteln finanziert.
Geplanter Baubeginn Rohbau: Oktober 2018
Die Fertigstellung der Baumaßnahme bis August 2020 erfolgen. Die Abrechnung hat parallel dazu zu erfolgen, kann ggf. bis zu 1 Jahr nachlaufen.
Die in Ziffer II.2.7 angegebene Vertragslaufzeit schließt LA 9 im Sinne der LPH 9 (Gewährleistungsverfolgung) nicht mit ein.
Zu den Planungsbeteiligten werden unter anderem Projektsteuerer, Sonderfachleute, Brandschutzgutachter, Sicherheitskoordinatoren, sowie weitere Gutachter gehören.
Dauer: 44 Monate
Beschreibung der Optionen:
Leistungsphasen 3-9 / bzw. LPH 6 für TWP gem. II.2.4
Sollten sich die haushälterischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild dementsprechend angepasst werden.
Zusätzliche Informationen:
— zu Ziff.II.2.5.): weitere Angaben in den Vergabeunterlagen: Anlage „Informationen zum Verhandlungsverfahren “;
— Zahlungsbedingungen gemäß den Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB Hochbau) zum Vertrag; Landeshaushaltsverordnung LHO und AV LHO; Rundschreiben einsehbar unter
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hermann-Hesse-Straße 34-37, 13156 Berlin-Pankow.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die vom Auftraggeber bereitgestellte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) ist, soweit nichts anderes erklärt wird, vollständig in allen seinen Teilen auszufüllen
Jedes beteiligte Unternehmen muss eine separate EEE vorlegen, wenn das Unternehmen als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft teilnimmt sowie für Nachunternehmer gemäß Teil II Abschnitt C der EEE. Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem eine eigene EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
Jedes beteiligte Unternehmen muss eine separate EEE vorlegen, wenn das Unternehmen als Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft teilnimmt sowie für Nachunternehmer gemäß Teil II Abschnitt C der EEE. Für alle vorangestellten Genannten ist von jedem eine eigene EEE in allen Teilen II bis VI abzugeben.
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer / Unterauftragnehmer einsetzen will (gem. EEE Teil II D, d. h. ohne Eignungsleihe), muss für die Unterauftragnehmer keine separate EEE beigefügt werden.
Der Unternehmer muß jedoch Angaben in Teil IV C der EEE vornehmen und hat Angaben in Teil II A und B und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen in Teil III bei dem von ihm vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. (siehe auch Ziff. VI.3 Pkt. 1).
Im EEE Teil IV: Eignungskriterien ist der Globalvermerk a) zur Erfüllung aller Eignungskriterien nicht auszufüllen. Es besteht somit kein Anspruch auf das Ausfüllen der übrigen Abschnitte von Teil IV zu verzichten.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren.
veroeffentlichungen/bekanntmachungen/) ist ein Allgemeines Infoblatt zum Down- / Upload eingestellt. Bitte beachten!
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer bestehenden Berufshaftpflichtversicherung abzugeben. Sollten die gemachten Angaben des Teilnehmers in der EEE, Teil IV B nicht den geforderten Angaben entsprechen, wird mit der EEE erklärt, dass der Teilnehmer dies zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen kann. Eine Deckungssummen von mindestens 2 000 000 EUR für Personenschäden und mindestens 2 000 000 EUR sonstige Schäden (Sachschäden und Vermögensschäden) je Schadensereignis, bei einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens wird verlangt. Die Gesamtleistung der Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die vereinbarten Deckungssummen sind anzugeben.
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Angebotsabgabe ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine unwiderrufliche Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Nach Erteilung des Auftrages muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Beauftragung einer Arbeitsgemeinschaft wird bei Abschluss des Vertrages eine „objektbezogene“ Versicherung als Arbeitsgemeinschaft erforderlich.
Mindeststandards:
— Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen nach Ziffer III.1.2 muss erbracht werden;
— Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV:
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird bei der Nichteinhaltung eines spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages als Generalplaner in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) von mindestens 1 000 000 EUR (netto) pro Jahr nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft wird bei der Nichteinhaltung eines spezifischen, durchschnittlichen Jahresumsatzes im Tätigkeitsbereich des Auftrages als Generalplaner in den letzten 3 Jahren (2013/2014/2015) von mindestens 1 000 000 EUR (netto) pro Jahr nicht als geeignet für die Erfüllung des Auftrages angesehen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Angaben und Erklärungen und entsprechende Nachweise sind auf Anforderung einzureichen:
— Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers der letzten 3 (2013/2014/2015) Jahre.
— Benennung der vorgesehenen Projektmitarbeiter, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind. Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul – oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig – als Nachweis dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss) und Berufsjahre nach der Ausbildung.
— Benennung der vorgesehenen Projektmitarbeiter, die für die Erbringung der Leistungen vorgesehen sind. Für jede benannte Person ist eine Auflistung mit folgenden Angaben den Unterlagen zur Angebotsabgabe beizufügen: Name, Nachname, Dauer der Unternehmenszugehörigkeit, Nachweis über die Befähigung zur Übernahme der geforderten Leistungen wie Hochschul – oder Fachhochschulausbildung (Dipl.- Ing. FH/TH bzw. Master an Fachhochschulen, Universitäten oder gleichwertig – als Nachweis dienen Zeugniskopien oder Urkunden für den jeweiligen Abschluss) und Berufsjahre nach der Ausbildung.
[1.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV:
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Ausführungszeitraum, Abschluss der LPH 8, Gesamtbaukosten nach DIN 276 KG 300 + 400, Anschrift, Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Projektbezeichnung, Ort der Ausführung, Bearbeitungsumfang, Ausführungszeitraum, Abschluss der LPH 8, Gesamtbaukosten nach DIN 276 KG 300 + 400, Anschrift, Kontaktdaten zu Ansprechpartnern, Erreichbarkeit des öffentlichen oder privaten Auftraggebers.
Es ist 1 Referenzprojekt vorzustellen. Die Bewertung des Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis e) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Subunternehmerleistungen sein.
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein, d. h. die Übergabe des Objektes (LPH 8) an den Bauherrn darf max. 5 Jahre zurückliegen d. h. bis vor dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
e) Die Bauwerkskosten (KG 300-400) der Referenz müssen mind. 1 500 000 EUR brutto betragen.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9 genannten Kriterien/Unterkriterien.
Mindeststandards:
— Ein Bewerber wird bei der Wertung außer Betracht gelassen, wenn die benannten Projektleitungen und stellvertretende Projektleitungen der HOAI-Leistungen über keine Hochschulabschlüsse (bzw. vergleichbare Abschlüsse) und über weniger als 5 Berufsjahre Planungs- und über keine angemessene Baustellenerfahrung verfügen und wenn die benannte Gesamtprojektleitung keine Projektleitungserfahrung nachweisen kann.
— Ein Bewerber wird bei der Wertung außer Betracht gelassen, wenn die benannten Projektleitungen und stellvertretende Projektleitungen der HOAI-Leistungen über keine Hochschulabschlüsse (bzw. vergleichbare Abschlüsse) und über weniger als 5 Berufsjahre Planungs- und über keine angemessene Baustellenerfahrung verfügen und wenn die benannte Gesamtprojektleitung keine Projektleitungserfahrung nachweisen kann.
— Alle Mitglieder des Projektteams müssen über die geforderten Abschlüsse verfügen.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Qualifikation des Auftragnehmers: Architekten und Ingenieure, (Bauvorlagenberechtigt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB / BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, d. h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB / BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen unterschrieben einzureichen:
— Frauenförderung Wirt 359 FVV – Stand 22.06.2016,
— Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträge Wirt 322 – Stand 24.05.2016,
— Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen IV 306 F,
— Erklärung der Bewerbergemeinschaft IV 307 F.
— Niederschrift Verpflichtungserklärung IV 317 F.
Die in der Bekanntmachung benannten weiteren Bescheinigungen und Nachweise sowie sonstige Nachweise sind vor Zuschlagserteilung vorzulegen, wenn nichts anderes ausgeführt wird.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los (§ 75 Abs. 6 VgV).
Für die Angaben des Bewerbers werden entsprechend der genannten Kriterien/ Unterkriterien Punkte vergeben:
[1.] Angaben zum Referenzprojekt gemäß Ziff. III.1.3 Nr. 2: max. 65 Punkte
Das Referenzprojekt wird mit bis zu 65 Punkte als Summe folgender Kriterien/Unterkriterien bewertet. Eine Wertung erfolgt nur, wenn alle Bedingungen Ziff. III.1.3 [1] a) bis e) erfüllt sind!
[1.1] – 10 Punkte, wenn die HOAI-Leistungen Objektplanung und Fachplanung TGA Anlagengruppen 1 bis 5 von dem Bewerber (Generalplaner oder Bewerbergemeinschaft) erbracht wurden, der auch für den Neu- und Ausbau des Werkstatttrakts der Konrad-Zuse-Schule als entsprechender HOAI-Leister benannt wird.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
[1.1] – 10 Punkte, wenn die HOAI-Leistungen Objektplanung und Fachplanung TGA Anlagengruppen 1 bis 5 von dem Bewerber (Generalplaner oder Bewerbergemeinschaft) erbracht wurden, der auch für den Neu- und Ausbau des Werkstatttrakts der Konrad-Zuse-Schule als entsprechender HOAI-Leister benannt wird.
[1.2] – 10 Punkte, wenn der für Neu- und Ausbau des Werkstatttrakts der Konrad-Zuse-Schule benannte Gesamtprojektleiter bzw. stellvertretende Gesamtprojektleiter auch in dem Referenzprojekt die Gesamtprojektleitung innehatte.
[1.3] – 15 Punkte, wenn es sich um eine öffentl. Baumaßnahme handelt, die durch einen öffentlichen Auftraggeber (AG) beauftragt und vom AG ausgestelltes Referenzschreiben nachgewiesen werden kann.
[1.4] – 20 Punkte, wenn zusätzlich zu den LPH 2-5 auch die LPH 6-9 erbracht wurden.
[1.5] – 10 Punkte, wenn Bauwerkskosten KG 300 + 400 mind. 2 000 000 EUR brutto betrugen.
[2.] Eignung/Qualifikation der vorgesehenen Projektbeteiligten gemäß Ziff. III. 1.3: max. 65 Pkt., als Summe der folgenden Kriterien/Unterkriterien:
[2.1] Gesamtprojektleitung (GPl): max. 10 Pkt.:
[2.1.1] – 5 Pkt. erhält diese, wenn die GPl mindestens 10 Berufsjahre Planungs- und über eine angemessene Baustellenerfahrung verfügt und diese durch mind. 2 persönliche Referenzen nachweisen kann.
[2.1.2 ] – 5 Pkt, wenn die Gesamtprojektleitung 3 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.2.1] – 5 Pkt. erhält die stellvertretende Gesamtprojektleitung, wenn die stellv. GPl über mindestens 10 Berufsjahre Planungs- und über eine angemessene Baustellenerfahrung verfügt und durch mind. 2 persönliche Referenzen nachweisen kann.
[2.2.2] – 5 Pkt., wenn die stellv. Gesamtprojektleitung 3 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.3] Projektleitung Objektplanung: max. 15 Pkt.
[2.3.1] – 8 Pkt. erhält diese, wenn sie 3 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.3.2] – 7 Pkt. erhält die stellvertretende Projektleitung Objektplanung, wenn sie 3 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.4] Projektleitung Freianlagenplanung: 5 Pkt.
— 5 Pkt. erhält diese, wenn sie 1 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.5] Projektleitung Tragwerksplanung: 5 Pkt.
— 5 Pkt. erhält diese, wenn sie 2 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.7.1] – 5 Pkt. erhält diese, wenn sie 2 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
[2.7.2] – 5 Pkt. erhält die stellvertretende Projektleitung, wenn sie 2 entsprechende Projektleitungstätigkeiten nachweisen kann.
In der Summe aller Kriterien werden maximal 130 Punkte vergeben.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium 1:Darstellung des Lösungsvorschlags im Hinblick auf städtebauliche Einbindung,Umsetzung des Raum-,Funktions-u. Ausstattungsprogramms, Tragwerkonzept; siehe Information zur Verhandlung Anl. 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium 2: geplanten Herangehensweise im Hinblick auf ein Konzept der Zusammenarbeit/Koordination der Arbeit des GP, Aufstellung Vergabekonzept ... siehe Information zur Verhandlung Anl. 2
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Gewichtung des Preises: 10
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau, V M 2 – Vergabe- und Vertragswesen FBT
Adresse des Käuferprofils: http://www.berlin.de/vergabeplattform/🌏
Dokumente URL: https://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Auskünfte zu Eignungskriterien/Auswahlverfahren: Abt. V Hochbau bei V M 2 – siehe o. g. Kontaktstelle. Auskünfte zu Zuschlagskriterien, Vergabeunterlagen, Verhandlung – Abt. V C Bildung – die u. g. Kontaktstelle. Achtung: In der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 werden keine Auskünfte erteilt.
Kontaktperson: Abteilung V Hochbau / V C Bildung
Telefon: +49 3090139-3272📞
E-Mail: verhandlung_fbt_hochbau@senstadtum.berlin.de📧
Land: Berlin
🏙️
Internetadresse: http://stadtentwicklung.berlin.de🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abgabe der Teilnahmeanträge bei – Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V – Hochbau, V M 1
Postanschrift: Württembergische Str. 6 – Raum 022 / EG
Kontaktperson: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Abteilung V –Hochbau, V M 1
Telefon: +49 3090139-3936📞
E-Mail: vergabe-hochbau@senstadtum.berlin.de📧
Fax: +49 3090139-3991 📠
Internetadresse: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin nur die EEE einzureichen. (Siehe Ziff. III.1.1) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Termine bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
Grundsätzlich ist zum Zeitpunkt der Bewerbung zu dem genannten Schlusstermin nur die EEE einzureichen. (Siehe Ziff. III.1.1) Alle anderen Nachweise sowie Unterlagen sind zu den in der Bekanntmachung genannten Termine bzw. bei Aufforderung einzureichen, spätestens vor Zuschlagserteilung.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
1. Alle Bewerbungen sind zwingend unter Benutzung der vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Nicht unterschriebene Eigenerklärungen (EEE), die in Papierform eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die EEE besteht aus einer bzw. mehreren EEE's.
Gemäß Teil II Abschnitt C ist eine EEE mit den Abschnitten A + B sowie Teil III bis Teil VI erforderlich.
Gemäß Teil II Abschnitt D ist keine separate EEE erforderlich (siehe Ziff. III.1.1).
3. Nach Ziff. III.1.3) wird die Einreichung einer Referenz erwartet. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei der Referenz frei bleiben. Nur die in den EEE's genannte Referenz wird in die Wertung (Ziff. II.2.9) einbezogen.
3. Nach Ziff. III.1.3) wird die Einreichung einer Referenz erwartet. Dies bedeutet, dass bei Bewerbergemeinschaften und/oder im Fall von Nachunternehmern in den einzelnen EEE's jeweils Felder bei der Referenz frei bleiben. Nur die in den EEE's genannte Referenz wird in die Wertung (Ziff. II.2.9) einbezogen.
4. Änderungen im EEE / Zusatzerklärung sind nicht zulässig.
5. Die EEE muss auf Deutsch gestellt werden.
Gleichwertige Erklärungen/Nachweise anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet einzureichen.
6. Die Bewerberunterlagen sind elektronisch (s. Ziffer I.3. Kontaktstelle – www.berlin.de/vergabeplattform/) oder in Papierform (s. Ziffer I.3 Kontaktstelle – V M 1) im DIN A4 -Format, keine losen Blätter, nur Heftstreifen in einem verschlossenen Umschlag, mit entsprechendem Aufkleber gekennzeichnet einzureichen.
7. Zusätzliche Auskünfte sind schriftlich bis zum 5.1.2017 an die Vergabestellen zu richten.
Achtung! In der Zeit vom 23.12.2016 bis 1.1.2017 werden keine Auskünfte erteilt!
Auskunftserteilung erfolgt von den unter Ziffer I.1 – V M 2 und I.3 – V C) genannten Kontaktstellen. Die Anfragen und Antworten werden unter der oben genannten Internetadresse unter Pkt. 2 veröffentlicht.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
8. Vor Zuschlagserteilung erfolgt eine Abfrage zum Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) im Berliner Korruptionsregister. Für die Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bis 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG vom 17.12.1990), sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
9. Bewerbergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (weitere Bedingungen unter Ziffer III.2.2). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren führen.
Im Zweifelsfall haben die Bewerber nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bewerbern oder Bewerbergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand des Bietergesprächs werden.
10. Hinweis zu Ziff. I.3) Kommunikation: Angebote sind einzureichen an folgende Anschrift: weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 239-435769 (2016-12-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sind Generalplanungsleistungen vergeben worde.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurde ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wurde.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sind Generalplanungsleistungen vergeben worde.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurde ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wurde.
Die auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks vorhandene Holzwerkstatt entspricht in ihrer Art und Größe nicht mehr den heutigen Ausbildungsanforderungen. Aus diesem Grunde ist ein Werkstatt-Neubau mit Theorie – und Praxisräumen erforderlich. Der Neubau ist barrierefrei zu gestalten, nach Möglichkeit mit einem ebenfalls barrierefreien Anschluss an das bestehende Schulgebäude. Die geforderte Programmfläche (PF) beträgt 1 217 m² mit einer Bruttogeschossfläche (BGF) von 1 600 m² und einem Bruttorauminhalt (BRI) von 8 025 m². Für die Errichtung des Neubaus ist eine Teilfällung des Baumbestands erforderlich. Daraus erfolgt die Notwendigkeit erforderliche Baumfällgenehmigungen einzuholen und Nistperioden zu berücksichtigen.
Gesamtwert des Auftrags: 508635.67 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Abteilung V Hochbau
Für den Neubau eines Werkstattgebäudes für die Konrad-Zuse-Schule sind Generalplanungsleistungen vergeben worde.
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens wurde ein/e Vorentwurf/Ideenskizze zum Neu- und Ausbau des zu erstellenden Werkstatttraktes gefordert, der bewertet wurde.
Der Auftrag wird an einen Generalplaner mit Nachunternehmern vergeben. Bieter- respektive Bewerbergemeinschaften waren ausdrücklich erwünscht und zugelassen.
Es werden Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die verschiedenen Fachleistungen der HOAI einschl. AVB vergeben. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung mit zu leisten:
Es werden Generalplanungsleistungen mit den im Folgenden aufgeführten Leistungen gem. Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für die verschiedenen Fachleistungen der HOAI einschl. AVB vergeben. Die Koordination der Leistungen (Gesamtprojektleitung) ist von der Objektplanung mit zu leisten:
AG 8) Gebäudeautomation.
Siehe Vergabeunterlagen.
Beschreibung der Optionen: Leistungsphasen 3-9 / bzw. LPH 6 für TWP gem. II.2.4:
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Kriterium 1: Darstellung des Lösungsvorschlags im Hinblick auf städtebauliche Einbindung, Umsetzung des Raum-, Funktions-u. Ausstattungsprogramms, Tragwerkonzept; siehe Information zur Verhandlung Anl. 2
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-21 📅
Quelle: OJS 2017/S 147-304867 (2017-08-01)