Der Gebäudekomplex Schmiedestr. 90 und 98 besteht aus 5 Einzelgebäuden und beherbergt derzeit die Realschule Oppum. Das Hauptgebäude wurde von der unteren Denkmalbehörde als denkmalwert eingestuft. Der Rat der Stadt Krefeld beschloss die Gründung der 5. Gesamtschule an diesem Standort in Verbindung mit der Auflösung der Realschule Oppum. Die neue Gesamtschule startet ab dem Schuljahr 2016/17 mit 5 Klassen, während die Realschule am gleichen Standort ab diesem Schuljahr ausläuft. Die Gesamtschule hat einen zusätzlichen Raumbedarf als die bisherige Realschule, sodass sowohl Umbaumaßnahmen im Bestand, als auch eine Erweiterung des vorh. Schulgebäudes in drei Bauabschnitten einschl. der erforderlichen Interimslösungen geplant sind. Die Neubauten sollen besonders wirtschaftlich in Bezug auf Kosten und Termine in einer flexiblen Bauweise (hoher Vorfertigungsgrad; z. B. Modulbauweise) geplant und errichtet werden. Die Umbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sollen klassisch geplant werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-07-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-06-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Kurze Beschreibung:
Der Gebäudekomplex Schmiedestr. 90 und 98 besteht aus 5 Einzelgebäuden und beherbergt derzeit die Realschule Oppum. Das Hauptgebäude wurde von der unteren Denkmalbehörde als denkmalwert eingestuft. Der Rat der Stadt Krefeld beschloss die Gründung der 5. Gesamtschule an diesem Standort in Verbindung mit der Auflösung der Realschule Oppum. Die neue Gesamtschule startet ab dem Schuljahr 2016/17 mit 5 Klassen, während die Realschule am gleichen Standort ab diesem Schuljahr ausläuft. Die Gesamtschule hat einen zusätzlichen Raumbedarf als die bisherige Realschule, sodass sowohl Umbaumaßnahmen im Bestand, als auch eine Erweiterung des vorh. Schulgebäudes in drei Bauabschnitten einschl. der erforderlichen Interimslösungen geplant sind. Die Neubauten sollen besonders wirtschaftlich in Bezug auf Kosten und Termine in einer flexiblen Bauweise (hoher Vorfertigungsgrad; z. B. Modulbauweise) geplant und errichtet werden. Die Umbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sollen klassisch geplant werden.
Der Gebäudekomplex Schmiedestr. 90 und 98 besteht aus 5 Einzelgebäuden und beherbergt derzeit die Realschule Oppum. Das Hauptgebäude wurde von der unteren Denkmalbehörde als denkmalwert eingestuft. Der Rat der Stadt Krefeld beschloss die Gründung der 5. Gesamtschule an diesem Standort in Verbindung mit der Auflösung der Realschule Oppum. Die neue Gesamtschule startet ab dem Schuljahr 2016/17 mit 5 Klassen, während die Realschule am gleichen Standort ab diesem Schuljahr ausläuft. Die Gesamtschule hat einen zusätzlichen Raumbedarf als die bisherige Realschule, sodass sowohl Umbaumaßnahmen im Bestand, als auch eine Erweiterung des vorh. Schulgebäudes in drei Bauabschnitten einschl. der erforderlichen Interimslösungen geplant sind. Die Neubauten sollen besonders wirtschaftlich in Bezug auf Kosten und Termine in einer flexiblen Bauweise (hoher Vorfertigungsgrad; z. B. Modulbauweise) geplant und errichtet werden. Die Umbaumaßnahmen der Bestandsgebäude sollen klassisch geplant werden.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Krefeld – Der Oberbürgermeister
Postanschrift: Mevissenstraße 65
Postleitzahl: 47803
Postort: Krefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.krefeld.de🌏
E-Mail: nrombey@schuessler-plan.de📧
Telefon: +49 211610222📞
Fax: +49 2116102299 📠
URL der Dokumente: http://www.deutsche-evergabe.de🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2016-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2016-07-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-06-08 📅
Datum des Beginns: 2017-01-02 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 109-194387
ABl. S-Ausgabe: 109
Zusätzliche Informationen
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Erweiterung und Umbau der Gesamtschule Oppum“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Teilnahmeantrag sind über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de (nach Registrierung) bis zum 27.6.2016 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf der gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen. Die 1. Stufe (Lph. 1-4) wird voraussichtlich vom 2.1.2017 – 31.12.2017. Die Stufe 2 läuft voraussichtlich vom 1.1.2018 – 31.12.2018. Die 3. Stufe beginnt am 1.1.2019 und endet mit der Umsetzung der letzten Umbaumaßnahmen Ende 2021.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Erweiterung und Umbau der Gesamtschule Oppum“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Teilnahmeantrag sind über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de (nach Registrierung) bis zum 27.6.2016 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf der gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen. Die 1. Stufe (Lph. 1-4) wird voraussichtlich vom 2.1.2017 – 31.12.2017. Die Stufe 2 läuft voraussichtlich vom 1.1.2018 – 31.12.2018. Die 3. Stufe beginnt am 1.1.2019 und endet mit der Umsetzung der letzten Umbaumaßnahmen Ende 2021.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es ist geplant die Ausführungsplanung und Bauausführung an einen Generalunternehmer zu vergeben.
Die BGF für den Neubau beträgt ca. 4 500 m
Generalplanerleistungen für die Gewerke:
a) Objektplanung für Gebäude und Innenräume in den HOAI-Phasen 1-4 einschließlich Bestandsaufnahme + Bau-/Qualitätskontrolle in der Lph. 8
b) Objektplanung von Freianlagen in den HOAI-Phasen 1-4 + Bau-/Qualitätskontrolle in der Lph. 8,
c) Fachplanung der Technischen Ausrüstung in den HOAI-Phasen 1-4 einschließlich Bestandsaufnahme + Bau-/ Qualitätskontrolle in der Lph. 8,
d) Fachplanung Tragwerksplanung in den HOAI-Phasen 1-4,
e) Erstellung einer funktionalen Leistungsbeschreibung für die funktionsfähige/betriebsbereite Herstellung der Neu-und Umbaumaßnahmen Lph. 6-7,
f) Interimsplanung,
g) Umplanung im Bestand,
h) Baugrunduntersuchung,
i) Küchenplanung,
j) Netzwerkplanung,
k) Erbringung der Schall- und Wärmeschutznachweise zum Bauantrag,
l) Bauphysik (Akustik),
m) Erstellung eines Brandschutzkonzeptes und stichprobenhafte Überprüfung Bau-/ Qualitätskontrolle in der Lph. 8,
n) Schadstoffuntersuchung.
Die Umbaumaßnahme kann erst nach Abschluss des Neubaus (Durchführung eines ordnungsgemäßen Schuldbetriebes) durchgeführt werden.
Es soll eine stufenweise Vergabe erfolgen. Die Stufen teilen sich wie folgt auf:
1. Stufe: Lph. 1-4 + Besondere Leistungen,
2. Stufe (optional): Funktionalausschreibung, Lph. 6 und 7,
3. Stufe (optional): Bau-/ Qualitätskontrolle in der Lph. 8.
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 2: Funktionale Leistungsbeschreibung, Lph. 6 und 7,
— Stufe 3: Baucontrolling in der Lph. 8.
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Auf die Beauftragung der Stufen 2 und 3 besteht mit Auftragserteilung der Stufe 1 kein Anspruch. Der Auftraggeber behält sich vor, weitere erforderliche Beratungsleistungen und besondere Leistungen abzufragen und optional zu übertragen. Ein Anspruch auf Beauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Krefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der beruflichen Qualifikation als Ingenieur/Architekt gemäß § 44 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 1 od. 2 VgV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber
2) Eigenerklärung darüber, dass die in § 123 Abs. 1-5 und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe auf den Bewerber nicht zutreffen;
3) Eigenerklärung i.S.d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG-NRW;
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und mind. 250 000,00 EUR für sonstige Schäden. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
4) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über mind. 1 500 000,00 EUR für Personenschäden und mind. 250 000,00 EUR für sonstige Schäden. Bei Bewerbergemeinschaften ist die Deckungszusage bzw. vorgenannte Bestätigung eines Mitglieds ausreichend (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV);
5) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), gerechnet ab 1.1.2013 (vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV);
6) Erklärung über den Einzelumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), gerechnet ab 1.1.2013 für Leistungen aus dem Bereich der Objektplanung (Objektplanung bei Neubau, Umbau, Sanierung von Schulen oder sonstiger öffentlicher Bauten, vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
6) Erklärung über den Einzelumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), gerechnet ab 1.1.2013 für Leistungen aus dem Bereich der Objektplanung (Objektplanung bei Neubau, Umbau, Sanierung von Schulen oder sonstiger öffentlicher Bauten, vgl. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV);
7) Erklärung über den Einzelumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013, 2014, 2015), gerechnet ab 1.1.2013 für Leistungen aus dem Bereich Generalplanungsleistungen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Jeder Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit/fachlichen Eignung mit dem Teilnahmeantrag im Rahmen eines vom Auftraggeber
8) Erklärung über das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten 3 Jahren Beschäftigten (2013, 2014, 2015) – (vgl. § 46 VgV).
9) Angaben, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
10) Auflistung von in den letzten 5 Jahren (seit 05/2011) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung Innenräume und Gebäude + Freianlagen, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, insbes. Neubau und auch teilweise Umbau, Erfahrung mit Modulbauweise). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
10) Auflistung von in den letzten 5 Jahren (seit 05/2011) erbrachten Leistungen möglichst vergleichbarer Art (Leistungen der Objektplanung Innenräume und Gebäude + Freianlagen, der TGA-Planung sowie der Tragwerksplanung, insbes. Neubau und auch teilweise Umbau, Erfahrung mit Modulbauweise). Die Darstellung der Referenzen soll möglichst folgende konkrete Angaben enthalten:
— zu der Baumaßnahme (Angaben zur Größe, zu den Baukosten (KG 300+400), der Nutzungszweck des Gebäudes sowie zur Art der Maßnahme Neubau/Sanierung),
— zu den im Einzelnen erbrachten Leistungen (Angabe der Leistungsbilder und Leistungsphasen nach HOAI; Angabe, inwieweit die jeweiligen Leistungen selbst/ in einer Arbeitsgemeinschaft oder durch Nachunternehmer ausgeführt wurden),
— zu dem Leistungszeitraum,
— zu dem Honorarvolumen,
— zu dem Auftraggeber nebst Ansprechpartner und Kontaktdaten. Nachweise zu Erfahrungen/ Projektabwicklungen mit öffentlichen Auftraggebern.
Mindeststandards:
Zu Pkt. 10) Bewerber müssen für den Zeitraum der letzten 5 Jahre mindestens 3 Referenzprojekte nachweisen, welche die nachstehenden Anforderungen erfüllen.
Bei Bewerbergemeinschaften müssen die geforderten 3 Referenzen aus einer gemeinsamen Zusammenarbeit hervorgehen.
Folgende Anforderungen sind zu erfüllen:
Generalplanung (Objektplanung Innenräume und Gebäude + Freianlagen, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung mindestens in der Lph. 1 – 4) für den Neubau von Bildungseinrichtungen mit einem Bauvolumen ab 6 000 000 EUR/netto (KG 300+400). Die Einreichung von Referenzen nur für Objektplanung ist nicht ausreichend. Es muss die Aufgabe der Generalplanung durch die Referenzen, wie oben dargestellt, nachgewiesen werden.
Generalplanung (Objektplanung Innenräume und Gebäude + Freianlagen, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung mindestens in der Lph. 1 – 4) für den Neubau von Bildungseinrichtungen mit einem Bauvolumen ab 6 000 000 EUR/netto (KG 300+400). Die Einreichung von Referenzen nur für Objektplanung ist nicht ausreichend. Es muss die Aufgabe der Generalplanung durch die Referenzen, wie oben dargestellt, nachgewiesen werden.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
Natürliche Personen, die gemäß Rechts- und Verwaltungsvorschrift ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind (Richtlinie 85/384/EWG).
Gemäß § 75 (3) VgV 2016 sind auch juristische Personen zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen gemäß § 75 (1) od. (2) VgV 2016 benennen (Name und berufliche Qualifikation).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben – wenn sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden – gemäß den Vorgaben des TVgG-NRW mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die dementsprechende Vordrucke sind auf folgender
Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften haben – wenn sie zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden – gemäß den Vorgaben des TVgG-NRW mit dem Angebot Verpflichtungserklärungen abzugeben. Die dementsprechende Vordrucke sind auf folgender
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden mindestens 3, höchstens 6 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen vom AN festgesetzten Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
1. Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen vom AN festgesetzten Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
2. Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen grds. geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen. Soweit sich ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit/ fachlichen Eignung auf die Fähigkeiten und Kapazitäten anderer (auch verbundener Unternehmen) bezieht, hat er
a) für diese die unter Ziff. III.1.2) geforderten Angaben vorzulegen,
b) mitzuteilen, in welcher Weise (als Nachunternehmer für bestimmte Teilleistungen oder in welcher sonstiger Weise) die benannten Unternehmen im Auftragsfall unterstützend hinzugezogen würden,
c) durch eine Verpflichtungserklärung der benannten Unternehmen oder auf sonstige Weise nachzuweisen, dass diese im Auftragsfall tatsächlich in dem vorgesehenen Sinne zur Verfügung
stehen.
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 6 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
3. Überschreitet die Anzahl geeigneter Bewerber die Anzahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden soll, wird eine differenzierte Eignungsprüfung vorgenommen, um den Bewerberkreis auf die maximal 6 aufzufordernden Bewerber zu reduzieren. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben zur Referenzlage gem. Ziff. III.1.3) der Bekanntmachung. Es werden diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt, die nach den vorgelegten Angaben/Unterlagen zur Referenzlage (Erfahrung mit möglichst ähnlichen Aufgabenstellungen) im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Entscheidendes Kriterium für die Auswahl derjenigen Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, ist die anhand der Angaben
zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung Gebäude und Innenräume + Freianlagen, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1 – 4, Funktionalausschreibung LPH 6+7, Qualitäts-/Baucontrolling LPH 8) bei Neubauten und Umbauprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Möglichst sollte hier der Schwerpunkt auch auf Neubaumaßnahmen gelegt werden. Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten, sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
zur Referenzlage nachgewiesene Erfahrung mit der Durchführung von Generalplanungsleistungen möglichst vergleichbarer Art (Objektplanung Gebäude und Innenräume + Freianlagen, TGA-Fachplanung und Tragwerksplanung) und möglichst vergleichbaren Umfangs (Lph. 1 – 4, Funktionalausschreibung LPH 6+7, Qualitäts-/Baucontrolling LPH 8) bei Neubauten und Umbauprojekten mit möglichst vergleichbaren Anforderungen. Möglichst sollte hier der Schwerpunkt auch auf Neubaumaßnahmen gelegt werden. Maßgebend ist dabei nicht die Anzahl von Referenzprojekten, sondern deren Vergleichbarkeit mit dem zu vergebenden Auftrag und hier insbesondere den in der 1. Stufe vorgesehenen Leistungen. Die Verwendung einer Bewertungsmatrix, in der Anzahl sowie einzelne Inhalte der Referenzangaben bepunktet werden, ist nicht vorgesehen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-07-20 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️ Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbezogenen Qualifikation des Projektteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur fachlichen Herangehensweise / Abwicklung der Planungsleistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium: Honorar
Gewichtung der Kosten: 30
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Erweiterung und Umbau der Gesamtschule Oppum“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Der Bewerbungsbogen kann unter www.deutsche-evergabe.de heruntergeladen werden. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist schriftlich, in verschlossenem Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Vergabe Generalplanung Erweiterung und Umbau der Gesamtschule Oppum“ bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin bei der unter Ziff. I.3) genannten Stelle einzureichen. Bewerbungen, die verspätet oder nicht formgerecht (d. h. nicht in verschlossenem Umschlag) eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
2. Fragen zum Teilnahmeantrag sind über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de (nach Registrierung) bis zum 27.6.2016 einzureichen. Die Beantwortung der Fragen erfolgt ebenfalls über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de
3. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/mehrerer Bewebergemeinschaften sind nicht zulässig.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
4. Die Angaben zur Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft sind grds. bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers, die grds. nur bei gleicher fachlicher Qualifikation erteilt wird. Ein Wechsel in der Zusammensetzung der Bewerbergemeinschaft während des Vergabeverfahrens erfordert ggf. eine erneute Eignungsprüfung und kann u. U. zum (nachträglichen) Ausschluss vom weiteren Verfahren führen. Entsprechendes gilt für einen Austausch von vorgesehenen Nachunternehmern, auf die sich ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft im Teilnahmeantrag zum Nachweis seiner/ihrer Eignung im Auftragsfall berufen hat.
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
5. Die Stadt Krefeld hat bei der Auftragsvergabe die Bestimmungen des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW (TVgG-NRW) zu beachten. In der Folge haben Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen
a) zum Mindestlohn gemäß § 4 Abs. 3 TVgG-NRW,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
b) zum Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Abschluss gemäß § 13 Abs. 1 TVgG-NRW (Erklärung i. S. d. § 16 Abs. 5 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Weiter haben die Bieter mit dem Angebot die nach diesem Gesetz vorliegend erforderlichen Verpflichtungserklärungen,
c) zur Beachtung des geltenden Gleichbehandlungsrechts i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW sowie
d) zur Ausführung oder Einleitung von Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie i. S. d. § 19 Abs. 1 Satz 1 TVgG-NRW, abzugeben. Entsprechende Erklärungsvordrucke sind in den Vergabeunterlagen enthalten.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
6. Die Stadt Krefeld behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als drei geeignete Bewerber/ Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf der gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen. Die 1. Stufe (Lph. 1-4) wird voraussichtlich vom 2.1.2017 – 31.12.2017. Die Stufe 2 läuft voraussichtlich vom 1.1.2018 – 31.12.2018. Die 3. Stufe beginnt am 1.1.2019 und endet mit der Umsetzung der letzten Umbaumaßnahmen Ende 2021.
7. Die unter Ziff. II.2.7) genannte Vertragslaufzeit bezieht sich auf der gesamte Laufzeit aller 3 abgefragter Stufen. Die 1. Stufe (Lph. 1-4) wird voraussichtlich vom 2.1.2017 – 31.12.2017. Die Stufe 2 läuft voraussichtlich vom 1.1.2018 – 31.12.2018. Die 3. Stufe beginnt am 1.1.2019 und endet mit der Umsetzung der letzten Umbaumaßnahmen Ende 2021.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland mit Sitz bei der Bezirksregierung Köln, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 25
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2114753131📞
E-Mail: vergabekamer@brd.nrw.de📧
Fax: +49 2114753989 📠
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/organisation/vergabekammer🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2016/S 109-194387 (2016-06-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-11-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1659294.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Es ist geplant die Ausführungsplanung und Bauausführung an einen Generalunternehmer zu vergeben. Die BGF für den Neubau beträgt ca. 4 500 m
Beschreibung der Optionen:
— Stufe 2: Funktionale Leistungsbeschreibung, LPH 6 und 7;
— Stufe 3: Baucontrolling in der LPH 8.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-11-16 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Bieter haben Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit