Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen plant die Errichtung einer Umladestation für Abfälle mit einem Gesamtdurchsatz von rund 150.000 Mg/Jahr sowie eines dazugehörigen Wertstoffhofes in Nettetal. Das Genehmigungsverfahren wird nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Die Planungsleistungen sollen in Form einer Generalplanung vergeben werden und beinhalten folgende Bestandteile: Ingenieurbauwerke für die Abfallentsorgung § 43 HOAI, LP 1-9 Tragwerksplanung, § 51 HOAI, LP 1-6 Technische Ausrüstung (HLSE), § 55 HOAI, LP 1-9, nur Anlagengruppen 3, 4 und 5 Besondere Leistungen: Erstellung eines Lärmgutachten Erstellung eines Geruchsgutachten Erstellung eines Staubgutachtens Erstellung eines Bodengutachtens SiGeKo Brandschutzplanung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-05-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-04-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-04-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Viersen vertreten durch den Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV)
Postanschrift: Rathausmarkt 3
Postleitzahl: 41747
Postort: Viersen
Kontakt
E-Mail: lupo.luepertz@kreis-viersen.de📧
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bewerber im Verfahren außerdem die Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben haben.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die
vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum
Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung
der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt
werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§101b Abs 1 Nr. 2 GWB; auch bleibt § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB unberührt (siehe § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB).
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bewerber im Verfahren außerdem die Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben haben.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die
vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum
Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung
der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt
werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen plant die Errichtung einer Umladestation für Abfälle mit einem Gesamtdurchsatz von rund 150.000 Mg/Jahr sowie eines dazugehörigen Wertstoffhofes in Nettetal. Das Genehmigungsverfahren wird nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Der Abfallbetrieb des Kreises Viersen plant die Errichtung einer Umladestation für Abfälle mit einem Gesamtdurchsatz von rund 150.000 Mg/Jahr sowie eines dazugehörigen Wertstoffhofes in Nettetal. Das Genehmigungsverfahren wird nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Die Planungsleistungen sollen in Form einer Generalplanung vergeben werden und beinhalten folgende Bestandteile:
Ingenieurbauwerke für die Abfallentsorgung § 43 HOAI, LP 1-9
Tragwerksplanung, § 51 HOAI, LP 1-6
Technische Ausrüstung (HLSE), § 55 HOAI, LP 1-9, nur Anlagengruppen 3, 4 und 5
Besondere Leistungen:
Erstellung eines Lärmgutachten
Erstellung eines Geruchsgutachten
Erstellung eines Staubgutachtens
Erstellung eines Bodengutachtens
SiGeKo
Brandschutzplanung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Nettetal.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zur Prüfung der Eignung fordert die Vergabestelle zur Abgabe der nachstehend näher beschriebenen
Nachweise und Unterlagen auf. Es wird darauf hingewiesen, dass die geforderten Unterlagen mit der
Bewerbung einzureichen sind. Erklärungen und Nachweise, die auf Anforderung des Auftraggebers bis zum
Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, können bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist
nachgefordert werden. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht nicht (siehe § 5 Abs. 3 VOF). Beizubringende
Nachweise/Bescheinigungen müssen gültig sein. Soweit sie keine bestimmte Gültigkeitsdauer aufweisen,
dürfen sie, gerechnet vom Ablauf der Angebotsfrist, nicht älter als 6 Monate sein. Enthält die Bescheinigung
kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der
kein Datum, ist sie als Nachweis ungeeignet.Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der
unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1
(Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Bewerber haben durch ihre Unterschrift die in den Bewerberbögen enthaltene Eigenerklärung (zu Insolvenz,
Liquidation, Zuverlässigkeit, zutreffende Erklärung, Steuern und Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft u.a.)
abzugeben.
Beruft sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit eines Nachunternehmers, so sind
die jeweiligen Nachweise für den Nachunternehmer zu erbringen bzw. die Bewerberformulare durch den
Nachunternehmer auszufüllen. In diesem Fall ist die Eigenerklärung auch durch den Nachunternehmer zu
erbringen, hierzu ist das Bewerberformular Nachunternehmererklärung zu verwenden.
Folgende Nachweise sind einzureichen:
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von min. 2 Mio EUR für
Personenschäden sowie min. 2 Mio. EUR für sonstige Schäden
— Nachunternehmererklärung soweit sich der Bewerber auf die Fachkunde und Leistungsfähigkeit von
Nachunternehmern beruft
— Bietergemeinschaften haben zudem eine Bevollmächtigung ihres Vertreters abzugeben
Im Falle von Bewerbergemeinschaften sind die o.g. Nachweise von jedem Unternehmen einzureichen.
Bewerbungen müssen zudem die unter Ziffer III.2.2 und III.2.3 aufgeführten Nachweise der Eignung enthalten.
Der Auftraggeber behält sich vor, etwaig fehlende Unterlagen nachzufordern. Dabei werden alle Bewerber
gleich behandelt. Die Teilnahmeanträge werden nicht zurückgesandt. Ein Anspruch auf Nachforderung besteht
nicht (siehe § 5 Abs. 3 VOF).
Mehrfachbewerbungen einzeln und / oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig. Die
Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 VOF anhand der Angaben zur wirtschaftlichen, finanziellen
sowie technischen Leistungsfähigkeit. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt
die Auswahl anhand der unter III.2.3 genannten Kriterien, die zudem in der den Bewerbungsunterlagen
beiliegenden Bewertungsmatrix nochmals dargelegt werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung
der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern
geforderten Angaben in den vorgegebenen
Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den
Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben
und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen
und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote/
Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Anzahl der Beschäftigten und Führungskräfte der
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre
— Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahre
— Umsatz für entsprechende Dienstleistungen der
Weitere Einzelheiten sind den Bewerberformularen zu
entnehmen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Zur besseren Vergleichbarkeit und zur Erhöhung der Übersichtlichkeit sind die von den Bewerbern geforderten Angaben in den vorgegebenen Bewerberbögen zusammengefasst, welche von den Bewerbern zwingend auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den darin geforderten Nachweisen und Erklärungen bei der unter I.1 (Angebote / Teilnahmeanträge) genannten Stelle einzureichen sind.
Folgende Angaben sind zu treffen:
— Qualifikation des benannten Projektleiters
— Nachweis einer Mindestreferenz für
1) Planungsleistung (Ingenieurbauwerk) LP 2-8 von Umschlaganlagen, Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013 und Anliefermenge > 50 Mg/d
oder
Planungsleistung (Ingenieurbauwerk) LP 2-8 von Einrichtungen der Abfallbehandlung, Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013 und Anlagenkapazität > 50 Mg/d
und
2) Planung von Anlagen mit Durchführung eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG)
3) Planungsleistung (Tragwerksplanung) LP 2-6, von Hallenkonstruktionen mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä., Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013.
3) Planungsleistung (Tragwerksplanung) LP 2-6, von Hallenkonstruktionen mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä., Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013.
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix.
Für die geforderten Angaben, insbesondere die Anforderungen an die Mindestreferenz, sind die Anmerkungen in den Bewerberformularen zu beachten. Sollten sich mehr als fünf geeignete Bewerber bewerben, so erfolgt die Auswahl anhand der den Bewerbungsunterlagen beiliegenden Bewertungsmatrix.
Die im Folgenden in Klammern genannten Prozentzahlen geben die Gewichtung an der Gesamtbewertung an.
Mögliche Punkte [insgesamt 10 %] für die Qualität des
Projektleiters.
Bewertung erfolgt nach Anzahl der Berufsjahre (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte,
Berufsjahren als Projektleiter (je vollem Berufsjahr 0,5 Punkte), max. 10 Punkte sowie
die Zugehörigkeit zum Unternehmen je vollem Zugehörigkeitsjahr 0,5 Punkte, max. 10 Punkte.
Für alle Referenzen gilt: Projektbearbeitung und/oder Fertigstellung ab dem 01.04.2013.
Mögliche Punkte [insgesamt 40 %] für die Qualität der Referenzen des Projektleiters,
davon mögliche Punkte [10 %] für Referenzen aus dem Bereich Ingenieurbauwerk LP 2-8, Anliefermenge bzw. Anlagenkapazität > 50 Mg/d die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [10 %] für Referenzen aus dem Bereich Ingenieurbauwerk LP 2-8, Anliefermenge bzw. Anlagenkapazität > 50 Mg/d die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— 0,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 50 ≤ Mg/d ≤ 60
— 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 60 < Mg/d ≤ 70
— 1,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 70 < Mg/d ≤ 80
— 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 80 < Mg/d ≤ 90
— 2,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Mg/d > 90
davon mögliche Punkte [2 %] für die Referenzen des Projektleiters für Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG) die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [2 %] für die Referenzen des Projektleiters für Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG) die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
je nachgewiesener Referenz 2,5 Punkte
davon mögliche Punkte [4 %] für Referenzen aus dem Bereich Projektleitung Hallenkonstruktionen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä. mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen – es kann sich auch um eine Konstruktion aus Holz handeln – die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [4 %] für Referenzen aus dem Bereich Projektleitung Hallenkonstruktionen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä. mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen – es kann sich auch um eine Konstruktion aus Holz handeln – die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— 0,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 30 ≤ Spannweite m ≤ 35
— 1,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 35 < Spannweite m ≤ 40
— 1,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 40 < Spannweite m ≤ 45
— 2,0 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit 45 < Spannweite m ≤ 50
— 2,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Spannweite m > 50
handelt es sich um eine Konstruktion aus Holz, so wird die erreichte Punktzahl verdoppelt.
davon jeweils mögliche Punkte [8 %] für die Referenzen, die durch Referenzschreiben
des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— Leistung wird durch den Auftraggeber mit…
… „sehr gut“ bewertet (2,5 Punkte)
… „gut“ bewertet (2,0 Punkte)
… „befriedigend“ bewertet (1,5 Punkte)
… „ausreichend“ bewertet (1,0 Punkte)
… „mangelhaft“ bewertet (0,5 Punkte)
… „ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte)
Mögliche Punkte [insgesamt 50 %] für die Qualität der Referenzen des Bewerbers
davon mögliche Punkte [13 %] für Referenzen aus dem Bereich Ingenieurbauwerk LP 2-8, Anliefermenge bzw. Anlagenkapazität > 50 Mg/d die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [13 %] für Referenzen aus dem Bereich Ingenieurbauwerk LP 2-8, Anliefermenge bzw. Anlagenkapazität > 50 Mg/d die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
— 2,5 Pkt. je nachgewiesener Referenz mit Mg/d > 90"
davon mögliche Punkte [3 %] für die Referenzen des Projektleiters für Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG) die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [3 %] für die Referenzen des Projektleiters für Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung gem. BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG) die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [5 %] für Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung LP 2-6, Hallenkonstruktionen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä. mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen – es kann sich auch um eine Konstruktion aus Holz handeln – die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon mögliche Punkte [5 %] für Referenzen aus dem Bereich Tragwerksplanung LP 2-6, Hallenkonstruktionen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä. mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen – es kann sich auch um eine Konstruktion aus Holz handeln – die durch Referenzschreiben des Auftraggebers zu belegen sind (zu beachten sind die Mindestanforderungen an die Referenzen in den Bewerberformularen):
davon jeweils mögliche Punkte [10 %] für die Referenzen, die durch Referenzschreiben
— Leistung wird durch den Auftraggeber mit „ungenügend“ bewertet (0,0 Punkte).
Mindeststandards:
1) Planungsleistung (Ingenieurbauwerk) LP 2-8 von Umschlaganlagen, Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013 und Anliefermenge > 50 Mg/d
oder
Planungsleistung (Ingenieurbauwerk) LP 2-8 von Einrichtungen der Abfallbehandlung, Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013 und Anlagenkapazität > 50 Mg/d
und
2) Planung von Anlagen mit Durchführung eines Verfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung nach BImSchG (G-Verfahren § 10 BImSchG)
3) Planungsleistung (Tragwerksplanung) LP 2-6, von Hallenkonstruktionen mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä., Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013.
3) Planungsleistung (Tragwerksplanung) LP 2-6, von Hallenkonstruktionen mit einer Spannweite von min. 30 m ohne Zwischenstützen zur Lagerung/Behandlung von Abfällen, Schlämmen/Silagen o.ä., Fertigstellung oder Projektbearbeitung erfolgte später als 01.04.2013.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften (Bewerbergemeinschaften), die sich im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft
zusammenschließen wollen, haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung
abzugeben,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— nach der der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber – auch schon im
Vergabeverfahren – rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften sowie der
bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen
anzunehmen.
Die Erklärung ist nach dem Bewerberformular „Bewerbergemeinschafts- und Bietergemeinschaftserklärung“
abzugeben, das den Bewerberbögen beigefügt ist.
Die Bewerberbögen können wie die übrigen Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb bei der unter I.1
(Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen) genannten Kontaktstelle angefordert werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
§ 19 VOF
(2) Wird als Berufsqualifikation der Beruf des „Beratenden Ingenieurs“ oder „Ingenieurs“ gefordert, so ist jeder
zuzulassen, der nach dem für die Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt ist, die Berufsbezeichnung
„Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als „Beratender
Ingenieur“ oder „Ingenieur“ tätig zu werden.
(3) Juristische Personen sind als Auftragnehmer zuzulassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen
verantwortlichen Berufsangehörigen nach den Absätzen 1 und 2 benennen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zur fachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
Die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren erfolgt auf Grundlage der unter III.2.1) bis III.2.3) geforderten Angaben zur Zuverlässigkeit, finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie zur fachlichen Eignung. Weitere Einzelheiten enthalten die Bewerberbögen und die Bewertungsmatrix, welche bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern sind.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Abfallbetrieb des Kreises Viersen (ABV)
Lupo Lüpertz
Name: Baumeister Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Postanschrift: Königsstraße 51-53
Postort: Münster
Postleitzahl: 48143
Kontaktperson: Lena Jansen
Telefon: +49 2514848875📞
E-Mail: lena.jansen@baumeister.org📧
Fax: +49 2514848880 📠
Kontaktperson: Dr. Andreas Kersting
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass die Bewerber im Verfahren außerdem die Erklärungen gemäß dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW abzugeben haben.
Für die Angaben zur Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung (siehe III.2) sind die
vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerberbögen zu verwenden. Diese und die Bewertungsmatrix zum
Teilnahmewettbewerb sind bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle anzufordern. Gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung
der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden.
Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden. Darüber hinaus gilt Folgendes:
Rügen von angeblichen Vergaberechtsverstößen müssen im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber
unverzüglich nach Erkennen des Verstoßes gegen Vergabevorschriften erklärt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1
Nr. 1 GWB). Zudem müssen Verstöße gegen Vergaberechtsvorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Außerdem müssen Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§
107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Werden diese Vorgaben gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB nicht eingehalten,
kann ein Nachprüfungsantrag nicht mit Erfolg auf den betreffenden Verstoß gegen Vergabevorschriften gestützt
werden, es sei denn, es handelt sich um einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦