Das Kreiskrankenhaus (KKH) Demmin besteht aus einem historischen Altbau von 1900 und zwei neueren Bauteilen aus dem Jahr 2000. Es befindet sich in Randlage des Ortes Demmin in Hanglage zum Urstromtal der Trebel. Stadtseitig liegt das KKH an der Wollweberstraße, die von dem KKH in einem spitzen Winkel auf die Treptowerstraße stößt. Das KKH Demmin beabsichtigt eine Erweiterung des KKH, um den zukünftigen Bedarf der medizinischen Versorgungsschwerpunkte gewährleisten zu können. Dabei sind folgende Erfordernisse umzusetzen: — Die bereichsweise Gestaltung wirtschaftlicherer Abläufe im bestehenden Grundriss (flächenmäßige Optimierung von Funktionszusammenhängen, Verbesserung der Notaufnahmesituation); — Die räumliche Qualität muss teilweise erhöht werden (Attraktivitätssteigerung, Anpassung der Raumzuschnitte); — Vergrößerung von Bereichen entsprechend der Fallzahlentwicklung (durch Umbau und einem voraussichtlich 4-gesschossigen-Erweiterungsanbau); — Erhöhung der Flexibilität der Nutzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Synergie); — Anpassung der bestehenden Nutzungen an die sich ändernden Versorgungsschwerpunkte (z. B. Errichtung Geriatrische Abteilung, Ausbau Palliativstation). Die Zielplanung beinhaltet die Erweiterung und den Umbau u.a. folgender Bereiche: — Aufnahme; — OP-Bereich; — Intensivstation; — Entbindungsstation; — Geriatrieabteilung; — Palliativstation. Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt. Angaben bzgl. BGF/BRI: 3 490 m² NGF.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-29.
Auftragsbekanntmachung (2016-02-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH. 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.Angaben bzgl. BGF/BRI: 3 490 m² NGF.
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH. 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.Angaben bzgl. BGF/BRI: 3 490 m² NGF.
Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung gemäß § 4a BDSG (natürliche Personen):
Die vom Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten
personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke
Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung
der Bewerbung / des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen
personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung
ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine
Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der
Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Die vom Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten
personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke
Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung
der Bewerbung / des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen
personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung
ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine
Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der
Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Kreiskrankenhaus (KKH) Demmin besteht aus einem historischen Altbau von 1900 und zwei neueren Bauteilen aus dem Jahr 2000. Es befindet sich in Randlage des Ortes Demmin in Hanglage zum Urstromtal der Trebel. Stadtseitig liegt das KKH an der Wollweberstraße, die von dem KKH in einem spitzen Winkel auf die Treptowerstraße stößt.
Das Kreiskrankenhaus (KKH) Demmin besteht aus einem historischen Altbau von 1900 und zwei neueren Bauteilen aus dem Jahr 2000. Es befindet sich in Randlage des Ortes Demmin in Hanglage zum Urstromtal der Trebel. Stadtseitig liegt das KKH an der Wollweberstraße, die von dem KKH in einem spitzen Winkel auf die Treptowerstraße stößt.
Das KKH Demmin beabsichtigt eine Erweiterung des KKH, um den zukünftigen Bedarf der medizinischen Versorgungsschwerpunkte gewährleisten zu können. Dabei sind folgende Erfordernisse umzusetzen:
— Die bereichsweise Gestaltung wirtschaftlicherer Abläufe im bestehenden Grundriss (flächenmäßige Optimierung von Funktionszusammenhängen, Verbesserung der Notaufnahmesituation);
— Die räumliche Qualität muss teilweise erhöht werden (Attraktivitätssteigerung, Anpassung der Raumzuschnitte);
— Vergrößerung von Bereichen entsprechend der Fallzahlentwicklung (durch Umbau und einem voraussichtlich 4-gesschossigen-Erweiterungsanbau);
— Erhöhung der Flexibilität der Nutzung unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Synergie);
— Anpassung der bestehenden Nutzungen an die sich ändernden Versorgungsschwerpunkte (z. B. Errichtung Geriatrische Abteilung, Ausbau Palliativstation).
Die Zielplanung beinhaltet die Erweiterung und den Umbau u.a. folgender Bereiche:
— Aufnahme;
— OP-Bereich;
— Intensivstation;
— Entbindungsstation;
— Geriatrieabteilung;
— Palliativstation.
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Angaben bzgl. BGF/BRI: 3 490 m² NGF.
Menge oder Umfang:
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH. 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Für das Projekt wurden bereits Teilplanungsleistungen für Objektplanung und Technische Gebäudeausrüstung der LPH. 1-2 der HOAI 2013 erbracht. Es ist vorgesehen, die Leistungen der LPH. 1-2 abzugleichen, zu überarbeiten und die Vorplanung (mit Kostenschätzung, Plänen und Variantendarstellungen) zur Freigabe zu bringen sowie die vollständigen Leistungen der LPH. 3-8 als Generalplanerleistungen zu vergeben. Folgende Planungs- und Gutachterleistungen sollen mit den Generalplanerleistungen erbracht werden: Objektplanung, Technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Freianlagen, Geotechnik, Schadstoffgutachten, Brandschutzgutachten, Vermesser, Bauphysik. Es handelt sich um einen Umbau und Sanierung mit einem Leistungsvolumen für die KG 200-700 in Höhe von ca. 14 000 000 EUR brutto. Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung der weiteren Leistungsphasen gem. HOAI 2013 §§ 55 vor. Ein Anspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht. Die Ergebnisse der bisher erbrachten Leistungen der LPH. 1-2 werden den qualifizierten Bietern nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs zwecks Konzeptionserstellung bzw. in Vorbereitung auf das Verhandlungsverfahren zur Verfügung gestellt.
Angaben bzgl. BGF/BRI: 3 490 m² NGF.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Demmin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen.
Für die Auswahl der Bewerber werden die eingereichten Bewerbungsunterlagen zugrunde gelegt und
anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen.
anhand der in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise bewertet. Es werden nur Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht eingegangen sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Nachweise und Erklärungen kurzfristig nachzufordern, die Bewerber können jedoch nicht darauf vertrauen.
Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht, nicht vollständig oder nicht mit der geforderten Aktualität beigefügt sind und für die – nur im Falle einer entsprechenden Aufforderung – die geforderten Nachweise und Erklärungen auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist nachgereicht werden, werden nicht gewertet.
Alle Bewerber werden gleich behandelt. Teilnahmeanträge, denen die geforderten Nachweise und Erklärungen nicht, nicht vollständig oder nicht mit der geforderten Aktualität beigefügt sind und für die – nur im Falle einer entsprechenden Aufforderung – die geforderten Nachweise und Erklärungen auch nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist nachgereicht werden, werden nicht gewertet.
Mit den Teilnahmeanträgen ist das vollständig ausgefüllte Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ einzureichen. Dieses ist vom Bewerber in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterzeichnen. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen. Das Formblatt kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Mit den Teilnahmeanträgen ist das vollständig ausgefüllte Bewerberformblatt „Teilnahmewettbewerb“ einzureichen. Dieses ist vom Bewerber in der vorgegebenen Gliederung mit den geforderten Anlagen zu versehen und zu unterzeichnen. Das ausgefüllte Bewerberformblatt ist der Bewerbung zusammenhängend und in herausnehmbarer Form beizufügen. Das Formblatt kann bei der unter I.1) genannten Stelle angefordert werden. Die Nachweise können auch in Kopie eingereicht werden. Der Auftraggeber kann, wenn er dies für erforderlich hält, zur Überprüfung die Nachreichung des Originals verlangen. Alle Eigenerklärungen sind jedoch nur im Original gültig.
Nachweise mit dem Zusatz „nicht älter als 6 Monate“ dürfen an dem unter IV.3.4) genannten Tag nicht älter als 6 Monate sein.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Folgende Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Folgende Nachweise sind dem Teilnahmeantrag beizufügen:
1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Ist dem Heimatstaat der Person bzw. des Unternehmens ein Handelsregister nicht vorhanden, so genügt auch jede Eintragung in ein sonstiges Register, das über das Bestehen des Unternehmens oder der Firma Auskunft gibt und eine ähnliche Publizitätswirkung auslöst wie das Handelsregister).
1. Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 6 Monate (Unternehmen, die nicht in das Handelsregister eingetragen sind, können hilfsweise einen Nachweis für die Mitgliedschaft in der IHK, Handwerksrolle oder vergleichbarer Kammer vorlegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. Ist dem Heimatstaat der Person bzw. des Unternehmens ein Handelsregister nicht vorhanden, so genügt auch jede Eintragung in ein sonstiges Register, das über das Bestehen des Unternehmens oder der Firma Auskunft gibt und eine ähnliche Publizitätswirkung auslöst wie das Handelsregister).
2. Eigenerklärungen darüber, dass
— keine Ausschlussgründe im Sinne von § 4 (6), (9) VOF vorliegen,
3. Erklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung über 3 000 000 EUR für Personenschäden und über 3 000 000 EUR für Sach- und sonstige Schäden besteht oder im Falle des Zuschlages abgeschlossen wird.
4. Erklärung zur wirtschaftlichen Verknüpfung/Zusammenarbeit gemäß §2(3) und §4(2,4) VOF
5. Nachweis Berufsqualifikation: Zugelassen sind Architekten und Ingenieure. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekten, beratender Ingenieur, beratende Ingenieurin – bzw. Bauingenieur oder Bauingenieurin – zu führen und in entsprechender Fachrichtung ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
5. Nachweis Berufsqualifikation: Zugelassen sind Architekten und Ingenieure. Die Anforderung ist erfüllt bei natürlichen Personen, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift Ihres Herkunftslandes berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekten, beratender Ingenieur, beratende Ingenieurin – bzw. Bauingenieur oder Bauingenieurin – zu führen und in entsprechender Fachrichtung ihr Studium erfolgreich absolviert haben.
Ist in dem Herkunftsstaat des Bewerbers die Berufsbezeichnung nicht gesetzlich geregelt, so erfüllt die
fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
fachlichen Anforderungen, wer über Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates – „Berufsanerkennungsrichtlinie“ gewährleistet ist. Die Nachweise sind vom Bewerber eigenverantwortlich und in deutscher Sprache zu führen.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden. Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen. Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6.1 Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014). Bietergemeinschaften geben die Umsätze als Ganzes an, d. h. die Umsatzzahlen sind zu addieren.
6.2 Gesamtumsätze für vergleichbare Leistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (2012, 2013, 2014). Bietergemeinschaften geben die Umsätze als Ganzes an, d. h. die Umsatzzahlen sind zu addieren.
7. Angaben zur Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen in den letzten 3 Jahren (2013, 2014, 2015).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
8. Nachweis der Qualitätssicherung im Unternehmen,
9. Fachliche Eignung,
9.1 Projektleiter gem. § 5 (5)A VOF,
9.2 Realisierte vergleichbare Projekte. Nachweis vergleichbarer (max. zwei) realisierter, öffentlicher Projekte (Krankenhaus oder Klinikum) des Büros, das in seiner Größenordnung, Komplexität und den zu erbringenden Leistungen gemäß Aufgabenstellung mit dem Umbau und Sanierung KKH Demmin vergleichbar ist und im Jahr 2005 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP. 2-8.
9.2 Realisierte vergleichbare Projekte. Nachweis vergleichbarer (max. zwei) realisierter, öffentlicher Projekte (Krankenhaus oder Klinikum) des Büros, das in seiner Größenordnung, Komplexität und den zu erbringenden Leistungen gemäß Aufgabenstellung mit dem Umbau und Sanierung KKH Demmin vergleichbar ist und im Jahr 2005 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP. 2-8.
9.3 Realisierte beliebige Projekte. Nachweis (max. 2) realisierter Projekte des Büros mit Aufgabenstellung in vergleichbarer Größenordnung, welches im Jahr 2005 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP. 2-8.
9.3 Realisierte beliebige Projekte. Nachweis (max. 2) realisierter Projekte des Büros mit Aufgabenstellung in vergleichbarer Größenordnung, welches im Jahr 2005 oder später, jedoch vor Auslobung der hiesigen Bekanntmachung, fertiggestellt wurde. Mindestens erbrachte Leistungsphasen LP. 2-8.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über min. 3 000 000 EUR (Personenschäden) bzw. min. 3 000 0000 EUR (sonstige Schäden) bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder die Zusage einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme über min. 3 000 000 EUR (Personenschäden) bzw. min. 3 000 0000 EUR (sonstige Schäden) bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer oder die Zusage einer Versicherung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Deckung verfügbar sein wird, ist dem Teilnahmeantrag beizufügen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern ein Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben wird, hat diese gesamtschuldnerisch haftend mit einem von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft bevollmächtigten Vertreter anzubieten. Das Bewerberformblatt ist entsprechend auszufüllen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Teilnahmeberechtigt sind:
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt / Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
1. Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt / Ingenieur zu führen. Ist in dem Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise als Architekt / Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7.9.2005 des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist.
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
2. Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach- / Planungsleistungen gehören, sofern einer der Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt.
3. Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und / oder juristischen Personen, sofern alle Partner die Anforderungen nach Ziff. 1 und 2 erfüllen.
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffern 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird (§ 5a Abs. 6 VOF).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
4. Bewerber, die sich bei der Erfüllung des Auftrags der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen, sind teilnahmeberechtigt, wenn Sie nachweisen, dass diese Unternehmen die Voraussetzungen nach Ziffern 1 bis 3 erfüllen, ihnen die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen und die fachliche Eignung nachgewiesen wird (§ 5a Abs. 6 VOF).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Vergabe des ausgelobten Auftrages wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 10 Abs. 3 VOF.
Die Vergabe des ausgelobten Auftrages wird im Verhandlungsverfahren mit vorheriger öffentlicher Aufforderung zur Teilnahme (Teilnahmewettbewerb) vergeben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden, § 10 Abs. 3 VOF.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Olaf Poschmann
Die vom Bewerber / Bieter im Verlauf des Vergabeverfahrens – auf Anforderung – mitgeteilten
personenbezogenen Daten werden nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), streng vertraulich behandelt und ausschließlich zum Zwecke
Durchführung des Vergabeverfahrens genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung
der Bewerbung / des Angebotes. Angesichts des Umstands, dass bereits mit der Abforderung von Unterlagen
personenbezogene Daten erfasst werden, willigt der Bewerber / Bieter bereits mit der Abforderung in die
Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Antragsbearbeitung ein. Die Einwilligung
ist freiwillig und erfolgt unbeschadet des Rechts zum Widerruf mit Wirkung für die Zukunft, sofern dem keine
Rechtsgründe entgegenstehen. Die Nichteinwilligung kann jedoch zur Folge haben, dass die Bearbeitung der
Bewerbung / des Angebotes und damit die Berücksichtigung im Vergabeverfahren unmöglich werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Wirtschaftsministerium des Landes M-V
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Telefon: +49 3855885160📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de🌏
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a GWB. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber noch kein wirksamer Zuschlag erteilt wurde. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die betroffenen Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage seit der Absendung der Benachrichtigung verstrichen sind. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Wege versandt, so verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage, § 101a GWB. Auf die Rügepflichten gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich (regelmäßig 3 Tage, maximal 14 Tage nach der in Deutschland
geltenden Rechtsprechung) gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu