(1) Das Haus der Wirtschaft war der Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers. Es befindet sich in einer allseitig exponierten und beengten Lage im Zentrum der belebten Nürnberger Innenstadt. Das Ensemble bestand ursprünglich aus vier teilweise miteinander verbundenen Gebäuden, welche sich um einen Innenhof gruppierten. 2 Gebäude wurden abgebrochen und werden u. a. mit dem zu vergebenden Auftrag neu errichtet. 2 Gebäude unterliegen teilweise Denkmalschutzauflagen und werden u.a. mit dem zu vergebenden Auftrag umgebaut bzw. saniert. Im Ergebnis soll wiederum ein Ensemble aus vier, teilweise miteinander verbundenen Gebäuden entstehen, das wieder den Hauptverwaltungssitz des Auftraggebers aufnimmt.
(2) Die Neubauarbeiten im zu vergebenden Auftrag (Rohbau) umfassen insbesondere:
— Abbrucharbeiten Fundamente, Teilabbruch Bohrpfahlwand;
— Erdarbeiten (Aushub für Fundamente, Hinterfüllen der Baugruben);
— Wasserhaltung;
— Gründung mit Mikrobohrpfählen;
— Stahlbetonarbeiten einschl. STB-Fertigteile für Hohldielen, Treppen und Lichtschächte sowie Halbfertigteile für Haustrennwände;
— Mauerwerksarbeiten.
(3) Die Umbau-/Sanierungsarbeiten im zu vergebenden Auftrag (Rohbau) umfassen insbesondere:
— Ertüchtigung und Erweiterung von Schächten;
— Austausch von tragenden Wänden;
— Erweiterung eines denkmalgeschützten Treppenhauses;
— Einbau neuer Tür- und Fensteröffnungen (tlw. im Bereich des Haupttragwerkes);
— Erstellen neuer Wand- und Deckendurchbrüche;
— Erstellung von neuen Pumpensümpfen;
— Mauerwerksarbeiten;
— Sicherungs- und Schutzmaßnahmen einschl. Wetterschutz, Deckenaustausch und Deckenertüchtigungen;
— Abbruch von tragendem und nicht tragendem Innenausbau;
— Schadstoffentsorgung in Kleinbereichen.
(4) Weitere Arbeiten im zu vergebenden Auftrag (Rohbau):
— Korrosions- und Brandschutz für neue und bestehende Stahlträger;
— Abdichtungs- und Dämmarbeiten im Bereich des Kellers;
— Elektroarbeiten und Blitzschutz;
— Grundleitungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-04-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2016-02-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2016-02-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rohbauarbeiten
Menge oder Umfang:
“Grundstücksfläche ca. 2 235 m2;Bruttogeschossfläche (BGF) ca. 10 800 m2;Bruttorauminhalt (BRI) ca. 44 600 m3;davon Neubau BGF ca. 5 800 m2, BRI ca. 24.600...”
Menge oder Umfang
Grundstücksfläche ca. 2 235 m2;Bruttogeschossfläche (BGF) ca. 10 800 m2;Bruttorauminhalt (BRI) ca. 44 600 m3;davon Neubau BGF ca. 5 800 m2, BRI ca. 24.600 m3;und Umbau/Sanierung BGF ca. 5 000 m2, BRI ca. 20 000 m3.
Mehr anzeigen Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohbauarbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Postanschrift: Ulmenstr. 52
Postleitzahl: 90443
Postort: Nürnberg
Kontakt
Internetadresse: http://ihk-nuernberg.de🌏
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de📧
Telefon: +49 911-1335-335📞
Fax: +49 911-1335-150335 📠
“(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden...”
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z.B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.2). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil oder verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
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Quelle: OJS 2016/S 029-046345 (2016-02-08)
Ergänzende Angaben (2016-03-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
“(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden...”
(1) Der Auftraggeber (Ziffer I.1) ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und gesetzlich nicht verpflichtet, das Vergaberecht anzuwenden (vgl. VK Sachsen, Beschluss vom 12.11.2015 – Az.: 1/SVK/033-15). Der zu vergebende Bauauftrag (Abschnitt II) ist kein öffentlicher Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Die Bekanntmachung und das Vergabeverfahren für den zu vergebenden Auftrag erfolgen freiwillig allein aufgrund interner Dienstanweisungen. Soweit in dieser Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen vergaberechtliche Begriffe verwendet oder vergaberechtliche Normen zitiert werden (z.B. „Öffentlicher Auftraggeber“, „Öffentlicher Auftrag“ oder „Offenes Verfahren“), so folgt daraus keine Bindung des Auftraggebers an das Vergaberecht. Die Bewerber/Bieter können aus dem Vergaberecht keine klagbaren Rechte herleiten (beachte auch Ziffer VI.4.2)). Die Allgemeinen Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen (VOB Teil A) werden nicht Vertragsbestandteil oder verbindliche Grundlage des Vergabeverfahrens, sie geben den Bewerbern/Bietern kein klagbares Recht auf Anwendung oder Einhaltung dieser Bestimmungen.
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Quelle: OJS 2016/S 136-245519 (2016-07-13)