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(5) Referenzanforderung Nr. 2: Es ist der Nachweis von Referenzprojekten wie folgt zu erbringen. Der Bieter muss in den zurückliegenden drei Kalenderjahren sowohl für den Bereich Medizintechnik, als auch für den Bereich Krankenhausbetriebstechnik jeweils über mindestens fünf parallel laufende Kundenreferenzen verfügen.
Eine Referenz für die Medizintechnik und Betriebstechnik wird hierbei nur dann berücksichtigt, wenn es sich um die technische Betriebsführung und Instandhaltung oder das Management der Medizintechnik bzw. Betriebstechnik eines Krankenhauses mit einem gemanagten Budget von mindestens 1.000.000 EUR p. a. (netto) handelt und eine vergleichbare Dienstleistung erbracht wurde.
Die Referenzen sind vollständig mit Angabe der Auftraggeber, des Auftragszeitraums, des Leistungsumfangs (Leistungsbild, Größe und Komplexität), des Auftragswertes p. a. (netto) und eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail anzugeben.